Wer ist Dienstherr bei Lehrern Bayern?

Staatlicher Realschuldienst

Voraussetzungen

Für eine unbefristete Unterrichtstätigkeit an dieser ist eine anerkannte Erste Lehramtsprüfung und ein Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen in einer gemäß § 39 Abs. 1  LPO I zugelassenen Fächerverbindung nachzuweisen. 

Die Einstellung in den staatlichen Realschuldienst richtet sich nach dem aktuellen Bedarf an Lehrkräften und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Planstellen. Sofern mehr Bewerber als Planstellen vorhanden sind, werden die Bewerber in der Rangfolge der erzielten Prüfungsergebnisse eingestellt.

Der Antrag auf Einstellung in den staatlichen Realschuldienst ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus über den Dienstweg vorzulegen. Das Antragsformular wird über die Seminarschulen den Referendarinnen und Referendaren zugeleitet. 

Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen

Grundständige oder nachträgliche Erweiterungen werden gesondert nach festgelegten Verfahren berücksichtigt. Dabei werden je nach Fach verschiedenen Boni zugeteilt. Eine genaue Darstellung finden Sie in einem pdf-Dokument des StMUK.

Einstellung

Eine unbefristete Einstellung in den staatlichen Realschuldienst erfolgt nur, wenn sowohl die Gesamtprüfungsnote als auch die Note des Zweiten Staatsexamens nicht schlechter als 3,50 ist. Die Einstellung geschieht entweder unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Studienrätin bzw. Studienrat im Realschuldienst oder durch den Abschluss eines sog. Supervertrags - ein auf bis zu zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag mit der Zusicherung, dass die Bewerberin oder der Bewerber spätestens nach Ablauf des Zeitvertrages in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird - oder durch Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages. 

Probezeit

Nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Regel nach einer zweijährigen Probezeit. 

Bezüge

Die Bezüge der Lehrkräfte im Realschuldienst richten sich nach den jew. Sätzen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG); Studienräte im Realschuldienst an öffentlichen Realschulen werden in die Besoldungsgruppe A 13 (Beamte) bzw. Entgeltgruppe 13 (Arbeitsvertrag im Rahmen des TV-L) eingestuft. Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich derzeit aus der Übernahme von besonderen Funktionen im Rahmen der Schulleitung, der Ausbildung von Studienreferendaren, im Bereich der qualifizierten Beratung bzw.  Systembetreuung oder der Mitarbeit bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen. Außerdem wurde ein funktionsloses Beförderungsamt A13+Z eingeführt, das unter bestimmten Bedingungen (u.a. geeignete Beurteilung) erreicht werden kann. 

Einstellungsaussichten

Die Einstellungsaussichten im staatlichen Realschulbereich sind derzeit fächerspezifisch unterschiedlich. Es ist bei allen Prognosen zu bedenken, dass einerseits Bedarf und Planstellenlage nicht identisch sind, andererseits z. B. durch die nicht vorhersehbaren Veränderungen in der Fächerwahl der Schüler beträchtliche Verschiebungen in der Bedarfslage zwischen den Fächern entstehen. 

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen abgeschlossen! BildungsGEWerkschaft beendet tariflosen Zustand!

Aktuelles:

BildungsGEWerkschaft beendet tariflosen Zustand!
Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte an kommunalen Schulen erfolgreich abgeschlossen.

Am 20. Januar 2020 fand die letzte Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) in München statt. Tarifgewerkschaft und Arbeitgeber verständigten sich auf einen Tarifvertrag für die angestellten Kolleg*innen an den kommunalen Schulen des Freistaats.

Mehr Informationen hier!

Hintergrund:

Die Kommunen planen Einführung eigener Richtlinien zur Eingruppierung der tariflichen Lehrkräfte.
Die Länderregelungen aus dem TV-L (Tarifvertrag Länder) soll(t)en per Beschluss übertragen werden. GEWerkschaften und Lehrer*innenverbände lehnen dies ab.

Ein Überblick:

Am 25. April 2017 fand auf Einladung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein Sondierungsgespräch zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern und der GEW Bayern in München statt.
Für den KAV nahmen dessen Geschäftsführer, Dr. Armin Augat, und seine Stellvertreterin, Dr. Anette Dassau, teil (www.kav-bayern.de). Die GEW wurde vertreten von Anton Salzbrunn (Landesvorsitzender), Wolfgang Öhmt (GEW-Landestarifkommission), Dr. Doris Zeilinger (GEW-Landes- u. Bundestarifkommission, Vorsitzende Gesamtpersonalrat berufl. Schulen, Nürnberg) sowie Alexander Lungmus (stellv. Vorsitzender des Referatspersonalrats, München) und Mathias Sachs (Vorstandsmitglied im Gesamtpersonalrat), zugleich auch Sprecher der GEW München. Mehr lesen Sie in unserem Tarifinfo 1.

In der Zwischenzeit hat die GEW den Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Nun liegt der Ball beim VKA. Die GEW wird jedoch nicht warten, bis sich der
VKA bewegt. „Wir werden uns einige Aktionen überlegen, um unsere Forderung nach einer Lehrkräfteentgeltordnung (L-EGO) im TVöD Nachdruck zu verleihen, zumal hier keine Friedenspflicht besteht,“ so der bayerische GEW-Vorsitzende Anton Salzbrunn. Mehr lesen Sie in unserem Tarifinfo 2.

Der Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern hat die Verhandlungen einerseits im Hinblick auf die Aufforderung der GEW mit Hinweis auf die Zuständigkeit der VKA abgelehnt. Wir informieren in unserem Tarifinfo 3.

In einer ersten öffentlichen Aktion hat die GEW Bayern für eine Ordnung zur Eingruppierung von Lehrkräften (L-Ego) im TVöD mobilisiert und den Druck langsam erhöht. Kommunale angestellte Lehrkräfte aus München und Nürnberg protestieren gegen das Verhalten des bayerischen kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) vor dessen Zentrale. Mehr lesen Sie hier!

In unserem vierten Tarifinfo informieren wir über den aktuellen Stand:  Die GEW erhöht den Druck! Arbeitgeber sollen verhandeln! Die ersten Aktionen haben gezeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen bereit sind, für eine gerechte Eingruppierung zu kämpfen. Wir fordern wewiterhin: „Tarifverhandlungen jetzt! Für eine gute und gerechte Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte im TVöD!“ Mehr lesen Sie in unserem Tarifinfo 4!

In der Zwischenzeit wurden Verhandlungen für kommunal tarifbeschäftigte Lehrkräfte zugesagt! Tarifinfo 5 und Tarifinfo 6!

Dies wurde auch in dem Schreiben der VKA bestätigt.

Die Verhandlungen haben am 02. Juli 2018 begonnen. Tarifinfo 7

Zweite Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte am 1. Oktober 2018. Tarifinfo 8

Dritte Verhandlungsrunde zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte. Tarifinfo 9

Trotz kurzfristiger Absage der Arbeitgeber: Die Bildungsgewerkschaft bleibt zuversichtlich! Tarifinfo 10

Die Verhandlungen wurden wieder aufgenommen! Tarifinfo 11

Was lange währt, wird endlich gut? Tarifinfo 12

Tarifloser Zustand beendet! Tarifinfo 13

Jetzt GEW-Mitglied werden, damit wir einen bessere Lehrkräfte-Eingruppierung im TVöD bekommen!

Hier finden Sie Bilder und Berichte der 1. Kundgebung und der 2. Kundgebung.

Wer bezahlt Lehrer in Bayern?

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Dies bedeutet, dass Beamte nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet werden. Angestellte Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.

Wo sind Lehrer in Bayern angestellt?

Pressemitteilung Nr. 126 vom 12.07.2018 Über 95 Prozent der Lehrer in Bayern fest angestellt - Kultusminister Bernd Sibler zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer - Befristung kann auch Übernahme in den Staatsdienst bedeuten. MÜNCHEN.

Wer ist mein Dienstherr Lehrer BW?

Das Land Baden-Württemberg bleibt Dienstherr.

Wer ist der Dienstherr bei Lehrern NRW?

Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen sind Angehörige des öffentlichen Dienstes. Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ist das Land Nordrhein-Westfalen.