Was zahlt die Rentenversicherung bei Reha?

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder beziehen Sie während der Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, so brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig und ist nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht zu leisten. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise davon befreien lassen (s. Informationen und Formulare unten). Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder können es auf unserer Webseite herunterladen.

Monatliches Nettoeinkommenkalendertäglicher Zuzahlungsbetrag im Kalenderjahr 2021 und 2022
unter 1.317 Eurokeine Zuzahlung
ab 1.317 Euro5,00 Euro
ab 1.447,60 Euro6,00 Euro
ab 1.579,20 Euro7,00 Euro
ab 1.710,80 Euro8,00 Euro
ab 1.842,40 Euro9,00 Euro
ab 1.974 Euro10,00 Euro

Benötigen Sie weitere Informationen zu den Zuzahlungen, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder nutzen unser Servicetelefon.

Ist das Krankengeld höher als das Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld ist niedriger als Krankengeld Zwischen 68 und 75 Prozent des Nettogehalts werden als Übergangsgeld gezahlt. Das Krankengeld liegt hingegen bei 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Netto (§ 47 SGB V).

Wann zahlt die Rentenversicherung bei einer Reha?

Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.

Wer zahlt das Krankengeld während der Reha?

Für die Dauer der beruflichen Reha zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Sie sind auch weiterhin in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert – die Beiträge hierfür übernimmt ebenfalls der Rententräger.

Wird während der Reha Krankengeld gezahlt?

Besteht während der Reha Anspruch auf Krankengeld, bleibt die Höhe des Krankengelds gleich. Während des Bezugs von Krankengeld ist der Empfänger bei seiner Krankenkasse beitragsfrei krankenversichert. Vom Krankengeld sind jedoch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.