Was sind Einlagen bei der Bank

Wir geben Antworten auf häufige Fragen zur Sicherheit von Geldanlagen bzw. zur Einlagensicherung.

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Geht ein Kreditinstitut pleite - also eine Privatbank, eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank - schützt die gesetzliche Einlagensicherung Kundeneinlagen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 100.000 Euro. Darauf haben die Anleger einen Rechtsanspruch. Vorausgesetzt, das jeweilige Institut ist Mitglied eines europäischen Einlagensicherungssystems und die Verbraucher haben das Geld - unabhängig von der Währung - auf einem Konto angelegt, das als so genannte "Einlage" gilt. Dies sind zum Beispiel Tagesgelder, Festgelder, Sparbücher und viele Sparverträge, nicht aber Aktien oder Anleihen. Die Rückzahlung von Einlagen im Entschädigungsfall erfolgt im Regelfall seit dem 1. Juni 2016 innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen nach der schriftlichen Meldung des Geschädigten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat, § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG.

(engl. deposits) 1. Im Bankwesen stellen Einlagen die von Kunden oder anderen Banken (Interbankeinlage) entgegengenommenen Gelder dar. Zivilrechtlich handelt es sich um Darlehen (g 607 Bürgerliches Gesetzbuch). Je nach Art und Fälligkeit unterscheidet man täglich fällige Sichteinlagen, befristete Einlagen (Termineinlagen), Spareinlagen.

Die für Bankeinlagen ebenfalls gebrauchte Bezeichnung Depositen (von lat. depositurn = anvertraute Sache) wird in der Praxis unterschiedlich eingegrenzt, meist nur für befristete Einlagen verwandt, die grundsätzlich keine Zahlungsverkehrsfunktion erfüllen und zinsbringend kurz oder langfristig angelegt werden. Es handelt sich dabei i. d. R. um Termineinlagen, dagegen nicht um Spar oder Sichteinlagen. Die Höhe der Zinsen richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Einlagen und der vereinbarten Laufzeit (Festgelder) oder Kündigungsfrist (Kündigungsgelder). I. d. R. muss ein bestimmter Mindestbetrag angelegt werden. Bankkunden legen Geldbeträge (Geld) vorübergehend als Termingelder an, wenn sie zu bestimmten späteren Terminen für Zahlungsverpflichtungen bereitstehen müssen (z. B. Steuerzahlungen) oder aber eine günstigere Anlagemöglichkeit abgewartet werden soll. 2. Bezeichnung für Geld und Sachleistungen, die von Dritten in eine Unternehmung eingelegt werden, um eine Beteiligung zu erwerben (siehe auch Eigenfinanzierung).

Guthaben von Kunden bei Kreditinstituten, die auf namentlich bezeichneten Konten gebucht werden. In der Bilanz werden Einlagen als „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und als „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ ausgewiesen. Letztere werden in der Praxis je nach Fristigkeit und Formvorschriften auch als Sicht-, Termin- und Spareinlagen bezeichnet. Nach dem Kreditwesengesetz gilt als Einlagengeschäft die „Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden“. Nach herrschender Rechtsauffassung gehören Sichteinlagen zu der im BGB beschriebenen „unregelmäßigen Verwahrung“ (§ 700 BGB), sonst handelt es sich um Darlehen nach § 607 BGB. Für die unregelmäßige Verwahrung gelten aber im Wesentlichen die Vorschriften über das Darlehen. Einlagen bei Kreditinstituten in Deutschland sind regelmäßig durch eine Einlagensicherung garantiert.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Geldmittel, die in ein Unternehmen oder eine Bank eingebracht werden. Bank

Als Begriff des Bankwesens: Guthaben von Kunden bei Kreditinstituten. Sie entstehen durch Bareinzahlung oder Gutschrift auf den Konten der Kunden. Sie stellen eine Verpflichtung der Bank an ihre Einleger dar. Man unterscheidet Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Als Begriff des Handelsrechts: Beitrag, den der Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag in das Gesellschaftsvermögen einzubringen hat. Gesellschaftsformen.

Verbindlichkeiten der monetären Finanzinstitute gegenüber Gläubigern, die im Meldewesen der Europäischen Zentralbank in täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen), Einlagen mit vereinbarter Laufzeit, Einlagen mit vereinbarter Kündigungszeit und Repogeschäfte untergliedert sind. Nicht einbezogen werden Verbindlichkeiten aus abgegebenen übertragbaren Wertpapieren.

Kundenguthaben oder Guthaben anderer Banken bei Kreditinstituten verschiedener Art und unterschiedlicher Fällligkeit.
Im Gesellschafts- bzw. Steuerrecht Bezeichnung für Geld- oder Sachleistungen, die von einem Dritten oder einem Gesellschafter dem Betrieb zugeführt werden.
Siehe auch: Sichteinlagen, Spareinlagen, Termineinlagen

  Der Fachbegriff Einlage wird in der Wirtschaft für zwei verschiedene Sachverhalte verwendet:
1. Bar- oder Sachleistung eines Gesellschafters (Gesellschaft) an ein Unternehmen im Rahmen seines Beteiligungsverhältnisses.
2. Depositen: Gelder, die einem Kreditinstitut durch Einzahlung oder Überweisung zeitlich befristet überlassen werden. Nach Fristigkeit und Kündigungsmöglichkeit kann zwischen Sicht-, Spar- und Termineinlagen unterschieden werden.

1. Handelsrechtlicher Begriff: Die Einlage ist Eigenkapital in Form von Bar oder Sachleistungen, die der Gesellschafter einer Handelsgesellschaft zur Verfügung stellt und sich damit an ihr beteiligt. Die Einlagenfinanzierung in diesem Sinne ist Außenfinanzierung und zugleich Eigenfinanzierung. Bei Aktiengesellschaften wird die Einlage beim Kauf neuer Aktien oder durch Sacheinlagen erbracht. Bei der OHG und KG bildet der durch den Gesellschaftsvertrag näher geregelte »Gesellschaftsbeitrag« die Einlage, wobei man bei der KG zwischen der Hafteinlage und der Pflichteinlage unterscheidet. Bei der GmbH bezeichnet man den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage als Stammeinlage.

2. Bankrechtlicher Begriff: Der Begriff Einlage ist nicht gesetzlich definiert. Man spricht aber bei Banken vom Einlagengeschäft dann, »wenn von einer Vielzahl von Geldgebern auf der Grundlage typisierter Verträge darlehensweise oder in ähnlicher Weise laufend Gelder entgegengenommen werden, die ihrer Art nach nicht banküblich besichert sind«. Unwesentlich für den Einlagenbegriff ist, ob Zinsen vergütet werden oder nicht. Man unterscheidet Einlage nach der Befristung in Sichteinlagen (täglich fällige Guthaben, Giralgeld), in Termineinlagen (befristete Einlage) und Spareinlagen. In der Bankpraxis bezeichnete man früher als Depositen befristete Einlagen. Später wurde der Depositenbegriff auf jederzeit fällige Guthaben angewandt.

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Was versteht man unter Einlagen?

Einlagen entstehen durch Überführung von Wirtschaftsgütern, sowie Bargeld oder Rechten, aber auch Kapitalvermögen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Erträge und Aufwendungen, die mit Einlagen im Zusammenhang stehen, sind als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben zu erfassen.

Was macht eine Bank mit den Einlagen?

Deine Bank arbeitet mit dem Geld, das du ihr anvertraust und gibt Kredite aus an Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Privatpersonen um zum Beispiel ein Haus zu bauen, Maschinen anzuschaffen oder in neue Produktionsverfahren zu investieren.

Was fällt alles unter die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung gilt zum Beispiel für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten, für das Sparbuch sowie das Verrechnungskonto eines Depots. In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Einlagensicherung zusätzlich freiwillige Sicherungssysteme für Beträge oberhalb von 100.000 Euro.

Welche Bank hat die höchste Einlagensicherung?

Einlagensicherung im Vergleich.