Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. 3.Wer ein Fahrzeug führt, darf vor und hinter diesem Zeichena) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, b)außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m 4.Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils gilt. ErläuterungDas Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat.2Zeichen 205 Vorfahrt gewähren.Ge- oder Verbot1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. ErläuterungDas Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein.2.1Ge- oder Verbot Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es: Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV von links und rechts achten. Erläuterung Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.2.2Ge- oder Verbot Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es: Wer ein Fahrzeug führt, muss der Straßenbahn Vorfahrt gewähren. Erläuterung Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.3Zeichen 206 Halt. Vorfahrt gewähren.Ge- oder Verbot1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren. 2.Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist. 3.1ErläuterungDas Zusatzzeichen kündigt zusammen mit dem Zeichen 205 das Haltgebot in der angegebenen Entfernung an.3.2Ge- oder Verbot Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 206 angeordnet, bedeutet es: Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV von links und rechts achten. Erläuterung Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 206.Zu 2 und 3Erläuterung Das Zusatzzeichen gibt zusammen mit den Zeichen 205 oder 206 den Verlauf der Vorfahrtstraße (abknickende Vorfahrt) bekannt.4Zeichen 208 Vorrang des GegenverkehrsGe- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren.Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungenzu 5 bis 7Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen. Erläuterung Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben. Auf Anlage 2 laufende Nummer 70 wird hingewiesen.5Zeichen 209 Rechts6Zeichen 211 Hier rechts7Zeichen 214 Geradeaus oder rechts8Zeichen 215 KreisverkehrGe- oder Verbot1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen. 2.Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden. 9Zeichen 220EinbahnstraßeGe- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren. Erläuterung Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.9.1Ge- oder Verbot Ist Zeichen 220 mit diesem Zusatzzeichen angeordnet, bedeutet dies: Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Einbiegen und im Verlauf einer Einbahnstraße auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV entgegen der Fahrtrichtung achten. Erläuterung Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist. Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt (§ 8 Absatz 1 Satz 1) unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr. Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen 205.Abschnitt 3 Vorgeschriebene Vorbeifahrt10Zeichen 222 Rechts vorbeiGe- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen. Erläuterung „Links vorbei“ wird entsprechend vorgeschrieben.Abschnitt 4 Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und TaxenständeZu 11 bis 13Erläuterung Wird das Zeichen 223.1, 223.2 oder 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.11Zeichen 223.1 Seitenstreifen befahrenGe- oder Verbot Das Zeichen gibt den Seitenstreifen als Fahrstreifen frei; dieser ist wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren.11.1Erläuterung Das Zeichen 223.1 mit dem Zusatzzeichen kündigt die Aufhebung der Anordnung an.12Zeichen 223.2 Seitenstreifen nicht mehr befahrenGe- oder Verbot Das Zeichen hebt die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf.13Zeichen 223.3 Seitenstreifen räumenGe- oder Verbot Das Zeichen ordnet die Räumung des Seitenstreifens an.14Zeichen 224 HaltestelleGe- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken. Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus“ (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.15Zeichen 229 TaxenstandGe- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1). Wo muss man 10 Meter Abstand halten?2.2.12-203 Vor welchen Zeichen müssen Sie mindestens 10 m Abstand halten, wenn diese sonst durch Ihr Fahrzeug verdeckt würden? Die Verkehrszeichen "Halt. Vorfahrt gewähren." sowie das Andreaskreuz darfst du beim Parken nicht mit deinem Fahrzeug verdecken.
Wie viel Abstand zu Verkehrszeichen?§ 40 StVO – Gefahrenzeichen: Gefahrenzeichen wie das „Rechts-vor-links“-Schild müssen außerhalb geschlossener Ortschaften 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Bei geringerer Entfernung wird diese normalerweise auf einem Zusatzschild angegeben.
Wie weit darf man vor?dahinter müssen Sie wichtige Verkehrsregeln beachten. Grundsätzlich gilt laut § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, dass Sie 5 Meter vor sowie hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht parken dürfen.
|