Wer ist für sicherheit am arbeitsplatz verantwortlich

Der Arbeitsschutz ist in zahlreichen Verordnungen geregelt, z.B. in der Arbeitsstättenverordnung, in der Baustellenverordnung und in der Gefahrstoffverordnung. Die gemeinsame gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Regelungen richten sich in erster Linie an den Arbeitgeber – dieser hat dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner Mitarbeiter abgewendet werden. Der Arbeitgeber ist also vorrangig verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Und die Umsetzung?

Soweit die Theorie. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten ausreichend und angemessen unterweisen muss. Und er muss am Ball bleiben: neue Technik, neue Mitarbeiter, neue Aufgaben – bedürfen der vorherigen Unterweisung. Das gilt natürlich auch für Zeitarbeitnehmer. Und, ganz wichtig, Arbeitgeber können mit ihren Arbeitnehmern keinen Verzicht auf den Arbeitsschutz bzw. einen Ausschluss ihrer Haftung im Schadensfall vereinbaren.

Auch Arbeitnehmer sind in der Pflicht

Doch Vorsicht, wer sich jetzt entspannt zurücklehnen möchte: Auch Arbeitnehmer tragen Verantwortung, was den Arbeitsschutz betrifft. Laut Arbeitsschutzgesetz haben sie nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

Das bedeutet auch, dass sie für die Sicherheit und Gesundheit von Personen zu sorgen haben, die von ihren Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Arbeit betroffen sind.

Überwachung der Einhaltung

Staatliche Behörden haben über die Einhaltung der Vorschriften zu wachen. Hierzu muss der Arbeitgeber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften Zutritt gewähren bzw. ihnen Auskunft erteilen. Bei Besuchen ist der Betriebsrat hinzuzuziehen.

Ein Fall aus der Praxis

In Paderborn sollte eine Firma ein Dach errichten, hatte hierfür aber nicht genügend Personal. Sie engagierte daher zwei Leiharbeiter. Einer der beiden stürzte mehr als fünf Meter tief. Er zog sich schwerste Schädel- und Wirbelverletzungen zu und ist seitdem querschnittsgelähmt.

Der Vorgesetzte hatte den Leiharbeiter entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert auf dem Dach arbeiten lassen. Die Folge: Er haftet für den Unfall. Er war als Verantwortlicher in der konkreten Situation verpflichtet, den ihm unterstellten Arbeitnehmern keine die Gesundheit gefährdenden Arbeiten zuzuweisen. Dem Gestürzten war kein Mitverschulden anzulasten, da er lediglich einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entsprochen hatte (Oberlandesgericht Koblenz, 2 U 574/12). Die Schadenssumme von knapp 1 Mio. € übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung. Trotzdem bleibt es bei einem schlimmen Schicksal des Gestürzten, der nie wieder gesund wird.

Ob kleines Start-up oder großes Unternehmen: Wenn Sie Angestellte beschäftigen, sollten Sie sich mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigen. Denn als Unternehmer oder Unternehmerin stehen Sie in der Pflicht. Wer genau für was verantwortlich ist, wenn es um Arbeitsschutz geht und wie Sie bestmöglich vorsorgen können, damit Ihren Angestellten und Ihnen selbst nichts passiert, das zeigen wir Ihnen in diesem Artikel. Ob rutschfeste Fliesen oder Hinweisschilder: Hier bekommen Sie nützliche Tipps und Wissen rund um das Thema Arbeitssicherheit.

Wer trägt die Verantwortung im Betrieb?

Diese Frage lässt sich ganz leicht beantworten: Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten während der Arbeit zu gewährleisten und sogar zu verbessern. Kurz gesagt heißt das: Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie präventiv dafür sorgen, dass Ihren Mitarbeitenden nichts geschieht. Sie stehen also als Führungskraft beim Thema Arbeitssicherheit in der Verantwortung. Übrigens, dasselbe gilt für alle Mitarbeitenden: Vom Praktikanten über den Minijobber und Zeitarbeiter bis hin zum festangestellten Manager – Sie alle müssen vom Unternehmen geschützt werden.

Was versteht man genau unter präventivem Arbeitsschutz?

Zu Maßnahmen für Arbeitssicherheit gehören ganz verschiedene Dinge. Angefangen bei rutschfesten Fliesen auf dem Boden, um Stürze zu verhindern, über Hinweisschilder bei Hochstrom und gefährlichen Maschinen bis hin zu Dingen wie ergonomischen Bürostühlen, um die Mitarbeitenden langfristig vor Rückenproblemen zu schützen. In den folgenden Absätzen kommen nun einige praktische Tipps, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

1: Einen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen wählen

Wer ist für sicherheit am arbeitsplatz verantwortlich
Um in Ihrem Unternehmen alles richtig zu machen, sollte es in der Firma einen Arbeitsschutz-Mitarbeiter (oder mehrere Arbeitsschutzbeauftragte) geben, der sich stets mit den aktuellen Auflagen vertraut macht und darauf achtet, dass keine Sicherheitslücken entstehen. Dieser Mitarbeiter wird langfristig auch dafür verantwortlich sein, regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter zu Sicherheitsthemen zu veranstalten. Hierzu können Dinge wie fachliche und betriebsinterne Sicherheitsfragen (als Beispiel: wie halte ich eine Säge in einem Tischlereibetrieb?) zählen, jedoch auch generelles wie Brandschutz, eine Belehrung zu Diskriminierung und mehr. Hierdurch werden alle Mitarbeiter für Sicherheitsthemen sensibilisiert und können künftig bei der Einhaltung mithelfen und Sicherheitslücken schneller identifizieren. Halten Sie neben dem Sicherheitsbeauftragten ruhig auch Ihre anderen Mitarbeiter dazu an, aktiv Feedback zu geben und auf Risiken und Sicherheitslücken zu achten und diese, wenn nötig, selbstständig zu melden.

2: Offensichtliche Sicherheitslücken schließen

Sie haben eine steile Treppe im Büro oder einen rutschigen Boden? Dann sorgen Sie dafür, dass diese abgesichert werden. Mit einem Geländer oder rutschfesten Fliesen wie den auf https://www.heskins.de/product-category/rutschfeste-fliesen-fur-zwei-zwecke können Sie mit wenig Aufwand gefährliche Wege absichern und Ihre Auflagen im Arbeitsschutz erfüllen. Und dies wird immer wichtiger, je mehr Druck in der Unternehmenswelt herrscht. Denn wer viel herum eilt und unter Druck oft schnell unterwegs ist, der läuft eher Gefahr, zu stolpern oder auszurutschen. Auch Dinge wie Hinweis- und Warnschilder sind wichtig und sollten stets kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden.

3: Ein gesundheitsfördernder Arbeitsplatz

Ergonomische Bürostühle, höhenverstellbare Tische, augenfreundliches Licht und frische Luft – dies alles sind Dinge, die nicht nur die Effizienz Ihrer Mitarbeiter fördern, sondern auch deren Gesundheit. Und dies lohnt sich für Sie gleich doppelt: Sie erfüllen Ihre Auflagen zur Arbeitssicherheit und haben zusätzlich motivierte und fittere Mitarbeiter, die so auch mehr Leistung erbringen können. Denn glückliche und gesunde Mitarbeiter arbeiten effizienter. Ganz nebenbei ersparen Sie sich obendrein Ärger und Kosten von sich häufenden Krankschreibungen und Co. Wer hier noch ein wenig mehr nachhelfen möchte, der investiert in kostenfreie Sportkurse für alle Mitarbeiter und kleine Extras wie frisches Obst am Arbeitsplatz, um die Gesundheit im Betrieb noch weiter zu verbessern (Pro Tipp: Dies macht Sie auf dem Arbeitsmarkt auch attraktiver als Arbeitgeber!).

4: Arbeitskleidung, Sicherheitskleidung und -material

Die richtige Kleidung kann einiges beeinflussen, unter anderem auch die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ob Stahlkappenschuhe, Warnweste oder Uniform – achten Sie darauf, dass Ihre Angestellten bestens ausgerüstet sind. Einige Dinge müssen Sie stellen, andere können Sie von den Angestellten erwarten. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, stellen Sie Ihren Mitarbeitenden lieber mehr als weniger. So haben Sie direkten Einfluss darauf, dass alle Auflagen erfüllt sind und heben sich außerdem als Arbeitgeber positiv auf dem Arbeitsmarkt ab. Bedenken Sie neben Sicherheitskleidung und Arbeitskleidung auch andere Details wie Kochhandschuhe, Schutzbrillen und Co.

5: Denken Sie auch an unternehmensexterne Besucher

Zu guter Letzt sollten Sie auch ein Auge auf externe Besucher werfen. Denn auch wenn Ihre Mitarbeiter alle eine Einführung in die gefährlicheren Maschinen bekommen haben und wissen, wie diese zu bedienen sind, gilt dies nicht automatisch für alle Menschen, die Ihren Betrieb betreten. Hinweisschilder und abgegrenzte Bereiche sind hier besonders wichtig, damit die Sicherheit auch wirklich für alle Besucher gewährleistet ist.

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Wer ist für sicherheit am arbeitsplatz verantwortlich

Alexandra RüscheAlexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: [email protected]

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    Begriff des "Unternehmers" und die Grundpflichten Unternehmer ist diejenige Person, auf deren Weisung und Rechnung das Unternehmen handelt. Sie trägt das Risiko, bestimmt die Unternehmensziele, entscheidet über das Personal und die Sachmittel. Kurzum: Sie trägt die Gesamtverantwortung – auch für den Arbeitsschutz.

    Ist der Arbeitgeber verantwortlich?

    Die Verantwortung eines Arbeitgebers für seine Beschäftigten ist gesetzlich geregelt. Nach § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sicherzustellen.