Der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist insolvent. Das Münchner Unternehmen hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, wie es am Mittwoch mitteilte. Show München - Der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist insolvent und teilte am Mittwoch mit: „Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH war zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten“, hieß es dort. Kunden würden nun „durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert“. Einer Mitteilung des Amtsgerichts München zufolge wurde der Münchner Anwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet. BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft: Aiwanger hatte noch gewarntÜber das Geschäftsgebaren des 2013 gegründeten Unternehmens hatte es laut Medienberichten immer wieder Kundenbeschwerden gegeben. Bundesweit sollen Kunden unter anderem erst mit günstigen Preisen gelockt worden sein, bevor BEV dann die Preise massiv erhöhte. Laut „Wirtschaftswoche“ war in der Folge das Geschäftsmodell wegen zu hoher Kündigungsquoten in Schieflage geraten. Die Bundesnetzagentur hatte Anfang des Jahres ein Aufsichtsverfahren gegen den Energieversorger eingeleitet. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte noch in der vergangenen Woche bei dem Unternehmen ein „rechtstreues Verhalten“ angemahnt. „Ich warne die BEV Energie davor, das Vertrauen ihrer Kunden weiter zu missbrauchen. Dies würde letzten Endes nicht nur dem Unternehmen selbst schaden, sondern auch zu einem Imageschaden der gesamten Energieversorger-Branche führen“, hatte Aiwanger gesagt. dpa BEV-InsolvenzupdateVon Leonora Holling(30. November 2020) Auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hin, hat das Oberlandesgericht München einigen Kunden des insolventen Stromanbieters „Bayerische Energieversorgungsgesellschaft“ (BEV) 25 Prozent des zugesagten Bonus zugesprochen (Az. MK 2/19). Die Auszahlung des Bonus wurde bisher durch den Insolvenzverwalter verweigert, da die Verträge vor Jahresablauf durch die Insolvenz geendet hatten. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV nicht zu entnehmen sei, dass nur derjenige den Bonus erhält, der über einen bestimmten Zeitraum von der BEV mit Strom oder Gas versorgt wurde. Der Betrag kann daher durch die betroffenen Energieverbraucher von einer etwaigen Nachforderung des Insolvenzverwalters abgezogen oder zur Insolvenztabelle als Guthaben angemeldet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist bereits beim BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 237/20 anhängig. Segment-ID: 18377 Recherchiere Firmenbekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen
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