Wer ist begünstigter beim akkreditiv

Das Akkreditiv gehört zu den sichersten Zahlungsbedingungen im internationalen Handel. In der Praxis begegnen Ihnen verschiedene Arten von Akkreditiven. Die Bedeutung der einzelnen Möglichkeiten der Akkreditivabwicklung finden Sie auf einen Blick in dem folgenden Artikel.

    Welche Akkreditivarten gibt es?

    Es gibt viele verschiedene Akkreditivarten, die sich durch ihre Merkmale klar unterscheiden. Die folgende Liste liefert Ihnen einen kompakten Überblick über alle Akkreditivarten:

    • Unwiderrufliches Akkreditiv
    • Unbestätigtes Akkreditiv
    • Bestätigtes Akkreditiv
    • Sichtakkreditiv
    • Akkreditiv mit Zahlungsziel
    • Akzeptakkreditiv
    • Negoziierungsakkreditiv
    • Übertragbares Akkreditiv
    • Nicht übertragbares Akkreditiv
    • Revolvierendes Akkreditiv

    Was sind die Akkreditivarten nach Sicherheit?

    Unwiderrufliches Akkreditiv (Irrevocable Letter of Credit)

    Ein Akkreditiv ist nach den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Akkreditive (ERA 600) grundsätzlich unwiderruflich. Es liegt somit ein abstraktes, bedingtes Schuldversprechen der Bank des Importeurs (Ihres Kunden) vor, das unwiderruflich, also rechtlich bindend ist. Änderungen sind nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten des Akkreditivgeschäfts möglich. Dies sind zum einen Ihr Kunde (Importeur), Sie als Exporteur und die Akkreditivbank.

    Unbestätigtes Akkreditiv (Nonconfirmed Letter of Credit)

    Ist ein Akkreditiv unbestätigt, haftet die Bank des Importeurs – auch Akkreditivbank genannt – für die Zahlung des Kaufpreises. Sie gibt Ihnen also ein abstraktes Zahlungsversprechen. Ein politisches Risiko ist durch diese Akkreditivform nicht abgesichert, da im Fall eines Krieges auch eine Bank in dem Empfängerland möglicherweise nicht mehr zahlen kann.

    Bestätigtes Akkreditiv (Confirmed Letter of Credit)

    Durch eine Akkreditivbestätigung können Sie als Exporteur zusätzlich zu dem Versprechen der Auslandsbank ein zweites abstraktes Zahlungsversprechen erhalten. Die bestätigende Bank haftet dann genauso wie die Akkreditivbank für die Zahlung des Kaufpreises (natürlich nur sofern Sie alle Bedingungen des Akkreditivs erfüllen und die geforderten Dokumente akkreditivkonform erstellt wurden). Die bestätigende Bank erhebt hierfür Gebühren, die aber in den meisten Fällen gut angelegtes Geld sind.

    Was sind die Akkreditivarten nach der Benutzbarkeit?

    Sichtakkreditiv (Sight Payment)

    Sofern die Akkreditivbedingungen eingehalten worden sind, erfolgt die Zahlung beim Sichtakkreditiv nach Einreichung und Prüfung der vorgeschriebenen Dokumente. Die Zahlung erfolgt somit Zug um Zug. Den Banken wird für die Prüfung der Dokumente eine angemessene Prüfungszeit zugestanden (in der Regel nicht mehr als 5 Werktage nach Erhalt der Dokumente).

    Akkreditiv mit Zahlungsziel (aufgeschobener Zahlung – Deferred Payment)

    Im Rahmen des Akkreditivs haben Sie Ihrem Kunden ein Zahlungsziel gewährt (z. B. 30 Tage nach Versanddatum). Nach Vorlage und Prüfung der Dokumente bei der Bank gibt diese eine verbindliche Zusage ab, am Fälligkeitstag die Zahlung an den Begünstigten (Sie als Exporteur) zu leisten.

    Akzeptakkreditiv (Acceptance Letter of Credit)

    Als Exporteur erhalten Sie als Sicherheit für das dem Importeur gewährte Zahlungsziel ein Bankakzept (Wechsel) in Höhe des Akkreditivbetrags. Durch Diskontierung des Wechsels können Sie sofort über den Gegenwert verfügen.

    Negoziierungsakkreditiv (Negotiation Letter of Credit)

    Hierbei handelt es sich um ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die eröffnende Bank eine Bank benennt, die zur Negoziierung (Ankauf) von Sichttratten oder Nachsichttratten und/oder Dokumenten berechtigt ist.

    Welche Sonderformen von Akkreditiven gibt es?

    Zu den Sonderformen vom Akkreditiv gehört das übertragbare, das nicht übertragbare sowie das revolvierende Akkreditiv.

    Übertragbares Akkreditiv (Transferable Letter of Credit)

    Diese Form soll die Flexibilität des internationalen Handels erhöhen. Bei einem übertragbaren Akkreditiv kann der Begünstigte die zur Zahlung ermächtigte Bank beauftragen, den Akkreditivbetrag als Ganzes oder teilweise auf einen anderen Begünstigten zu übertragen.

    Nicht übertragbares Akkreditiv (Nontransferable Letter of Credit)

    Bei einem nicht übertragbaren Akkreditiv kann die zur Zahlung beauftragte Bank den Akkreditivbetrag nur an den Begünstigten auszahlen. Beachten Sie aber, dass Zahlungsansprüche aus einem nicht übertragbaren Akkre-ditiv vom Begünstigten dennoch abgetreten werden können, falls das geltende Recht dies zulässt.

    Revolvierendes Akkreditiv (Revolving Letter of Credit)

    Diese Form des Akkreditivs bietet sich an, wenn regelmäßig gleichartige Waren an denselben Importeur verkauft werden. Revolvierende Akkreditive füllen sich automatisch wieder auf, das kann nach jeder Ausnutzung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in bestimmten Zeitabständen stattfinden. Sie ersparen sich somit, für jede Lieferung ein neues Akkreditiv auszustellen.

    Aktuelle Informationen, Strategien und Handlungsanweisungen, mit denen Sie die Risiken im Außenhandel rechtzeitig erkennen und souverän meistern erhalten Sie in dem Informationsdienst „Zoll und Außenhandel aktuell“.

    Wer eröffnet das Akkreditiv?

    Beteiligt sind an Akkreditiven die eröffnende Bank (die das Akkreditiv eröffnet), deren Kunde (der das Akkreditiv in Auftrag gibt), sowie der Zahlungsempfänger und dessen Bank. Im Außenhandel ist beispielsweise der Importeur (also der Zahlungspflichtige) derjenige, der das Akkreditiv bei seiner Bank eröffnet.

    Welche Dokumente braucht man für ein Akkreditiv?

    Wichtige Dokumente unter einem Akkreditiv können beispielsweise Rechnungen, Transportdokumente, Versicherungsdokumente, Ursprungszeugnisse oder Qualitätszertifikate sein, die einen bestimmten Nachweis erbringen. Ein Transportdokument (z. B. eine Spediteursbescheinigung) weist den Versand der Ware aus.

    Wer zahlt das Akkreditiv?

    Zunächst wird ein Kaufvertrag geschlossen, in dem das Akkreditiv als Zahlungsbedingung vereinbart wird. Nun muss der Importeur das Akkreditiv bei seiner Bank eröffnen. Er zahlt den Akkreditivbetrag ein und teilt seiner Bank mit, welche Dokumente der Exporteur einreichen muss, bevor sie den Betrag freigeben darf.

    Was ist ein bestätigtes L C?

    bestätigtes Akkreditiv (confirmed letter of credit): Die bestätigende Bank verpflichtet sich hierdurch bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente, dem Exporteur – anstelle der Bank des Importeurs – Zahlung zu leisten, wenn die Bank des Importeurs nicht innerhalb einer Karenzzeit (oft 10–30 Bankarbeitstage) den Gegenwert ...