Wer den kfz brief hat ist eigentümer

Viele Personen sind der Überzeugung, dass derjenige, der den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) eines Autos besitzt bzw. darin eingetragen ist, in jedem Fall auch der Eigentümer des Autos ist. Dies ist jedoch nicht zutreffend: Im Fahrzeugbrief steht lediglich, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Nach § 1006 BGB wird grundsätzlich vermutet, dass derjenige, der etwas in seinem tatsächlichen Besitz hat, auch rechtlich der Eigentümer der Sache ist. Dabei gilt: Diese gesetzliche Vermutung, die auch für den Besitz eines Autos gilt, kann durch den Fahrzeugbrief allein nicht widerlegt werden. Es handelt sich dabei lediglich um ein Indiz, das neben allen anderen Gesamtumständen des jeweiligen Falles zu berücksichtigen ist.

So wurde beispielsweise vom AG Brandenburg 2015 (Az.: 31 C 163/14) die Klage eines Mannes abgewiesen, der unter Berufung auf den in seinem Besitz befindlichen Fahrzeugbrief von seiner Nichte ein Fahrzeug herausverlangte.

Der Kläger hatte, was von seiner Nichte auch nicht bestritten wurde, im Jahr 2012 das Auto samt der dazugehörigen Schlüssel an seine Nichte übergeben. Der Fahrzeugbrief verblieb in seinem Besitz; ebenso blieb er als Versicherungsnehmer bei der Kfz-Versicherung gemeldet, wobei seine Nichte jedoch zusätzlich eingetragen wurde. Zwischen den Parteien wurde handschriftlich eine Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart, der die Nichte in der Folgezeit auch nachkam. Der Kläger berief sich im Prozess darauf, dass er das Auto nur in Form einer Leihe an seine Nichte überlassen habe. Diese ging jedoch von einer sog. gemischten Schenkung aus und argumentierte vor allem damit, dass der Wagen einen höheren Wert gehabt habe als die von ihr geleistete Geldsumme.

Das Gericht wies die Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs ab und begründete dies mit der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Die beklagte Nichte habe das Auto selbst und die dazugehörigen Schlüssel in ihrem Besitz gehabt. Insbesondere wies das Gericht darauf hin, dass der Nichte der Besitz auch nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum überlassen worden war. Der Umstand, dass der Kläger im Besitz des Fahrzeugbriefs sei, könne für sich allein keine andere Betrachtung rechtfertigen. Die Nichte sei als Besitzerin und Halterin auch die Eigentümerin des Fahrzeugs geworden und könne von ihrem Onkel entsprechend den Fahrzeugbrief herausverlangen.

Entscheidend ist also: Eigentümer ist nicht, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, sondern derjenige, der das Fahrzeug erworben hat. Dies kann sich aus einem schriftlichen Kaufvertrag ergeben. Liegt ein solcher jedoch nicht vor, ist man bei der Klärung der Eigentumsfrage auf Indizien angewiesen. Neben der Frage, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist und auf wessen Namen die Versicherung läuft ist dabei vor allem entscheiden, in wessen Besitz sich das Auto befunden hat und von wem es überwiegend genutzt wurde.

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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. September 2022

Fahrzeugbrief: Eine Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Wer den kfz brief hat ist eigentümer
Der Fahrzeugbrief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II.

Der Fahrzeugbrief ist Teil der Fahrzeugpapiere. Doch vielen ist nicht klar, was es mit ihm auf sich hat, und wünschen sich eine Erklärung für den Fahrzeugbrief. Manche verwechseln den Fahrzeugschein mit dem Fahrzeugbrief, und dann gibt es da noch den Begriff „Zulassungsbescheinigung“ – es ist also höchste Zeit, ein wenig Licht in das Dunkel von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung zu bringen.

Was ist das also genau? Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Zulassungsbescheinigungen? Was steht im Fahrzeugbrief? Wie sieht der Fahrzeugbrief aus? Wer steht im Fahrzeugbrief? Und wo steht die Fahrzeugbriefnummer? Im folgenden Ratgeber sollen diese Fragen beantwortet werden.

  • Fahrzeugbrief: Eine Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • FAQ: Fahrzeugbrief
    • Was ist ein Fahrzeugbrief?
    • Kraftfahrzeugbrief: Die Ausstellung
    • Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus? – Eine Beschreibung
    • Wozu brauchen Sie den Fahrzeugbrief?

FAQ: Fahrzeugbrief

Was ist der Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief gibt Auskunft über den aktuellen Halter eines Fahrzeuges. Er enthält Informationen wie etwa die Fahrgestellnummer, um ein Auto zweifelsfrei zuordnen zu können. Der korrekte Name lautet Zulassungbescheinigung Teil II.

Wer hat dieses Dokument?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der, der den Fahrzeugbrief hat, den jeweiligen Wagen besitzt. Das stimmt nicht ganz. Der Fahrzeugbrief ist vielmehr ein Hinweis auf den Besitzer. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, müssen Sie den Fahrzeugbrief nicht unbedingt dazu bekommen. Empfehlenswert ist es dennoch.

Was mache ich, wenn ich die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren habe?

Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, können Sie sich unter Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen.

Was ist ein Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief wurde im Oktober 2005 zur Zulassungsbescheinigung Teil II und ist nun europaweit einheitlich gestaltet. Er bescheinigt als amtliche Urkunde die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs. Ferner gibt es noch die Zulassungsbescheinigung Teil I, den früheren Fahrzeugschein, welche die Bescheinigung für die konkrete Zulassung darstellt. Diese muss bei Nutzung des Fahrzeugs stets mitgeführt werden, wohingegen der Fahrzeugbrief keinesfalls im Fahrzeug, sondern an einem sicheren Ort aufzubewahren ist. Darauf wird auch oben auf dem Fahrzeugbrief selbst hingewiesen.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ist also, dass ersterer bei der Fahrt stets mitgeführt werden muss und bei Kontrollen vorzuzeigen ist, während letzterer nicht im Wagen, sondern an einem sicheren Ort aufzubewahren ist.

Außerdem ist im Fahrzeugschein nur der aktuelle Halter eingetragen, während der Fahrzeugbrief den aktuellen und einen Vorhalter enthält. Der alte Fahrzeugbrief vor Oktober 2005 hatte hier noch mehrere Fahrzeughalter zugelassen. Nun muss also nach zwei Haltern ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden.

Wichtig ist, dass im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer steht. Zwar wird der Halter des Wagens im Fahrzeugbrief eingetragen. Dies weist aber nur die Verfügungsberechtigung über den Wagen aus, nicht das Eigentum.

Im Fahrzeugbrief ist unter den Angaben zum Halter explizit Folgendes vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“

Der Fahrzeugbrief hat bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Wagens nur Indizfunktion, nicht mehr. Daher ist es beispielsweise theoretisch möglich, ein Fahrzeug auch ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs zu erwerben. Dies ist im Einzelfall aber riskant und nicht empfehlenswert, weil sich hinterher herausstellen könnte, dass jemand anders der Eigentümer war und der Verkauf somit nicht wirksam ist.

Kraftfahrzeugbrief: Die Ausstellung

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Anders als der Fahrzeugschein wird der Fahrzeugbrief nicht bei der Fahrt mitgeführt.

Ausgestellt wird der Fahrzeugbrief bei der Erstzulassungeines Fahrzeugs oder bei einer Ummeldung. Alte Dokumente, die noch vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei der nächsten Verwaltungshandlung werden sie dann von der Zulassungsstelle gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.

Mittels einer Nummer wird im Fahrzeugbrief der Wagen eindeutig identifiziert: Dies ist die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer, landläufig auch als Fahrgestellnummer bekannt. Zudem wird diesem konkreten Fahrzeug ein amtliches Kfz-Kennzeichen zugeteilt, das zu Beginn des Fahrzeugbriefs vermerkt ist.

Die Ausstellung geschieht für eine konkrete Person; dies kann eine natürliche oder juristische Person sein. Diese wird im Fahrzeugbrief als Besitzer bzw. Halter eingetragen.

Wenn sich Änderungen ergeben, so müssen diese im Fahrzeugbrief vermerkt werden. Mögliche Änderungen ergeben sich zum Beispiel, wenn technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden oder die Angaben zum Halter nicht mehr aktuell sind.

Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus? – Eine Beschreibung

Für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den oft immer noch so bezeichneten Fahrzeugbrief ist ein Muster in Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorhanden. Es handelt sich um ein einseitig bedrucktes Dokument, das zahlreiche Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Leuchtaufdrucke aufweist und somit fälschungssicher gestaltet ist. Etwa in der Mitte des Dokuments befindet sich die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. die Fahrzeugbriefnummer, welche auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen wird.

Was steht im Fahrzeugbrief?

Wer beispielsweise die Schadstoffklasseim Fahrzeugbrief sucht, wird nicht fündig werden. Diese lässt sich anhand einer Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein ermitteln.

Eingetragen sind hingegen die grundlegenden Daten zum Fahrzeug. Um das Fahrzeug eindeutig zuzuordnen, ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bzw. Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief ausgewiesen. Ferner ist vermerkt, um was für ein Auto es sich handelt, also dessen Marke, Typ, Variante und Version. Technische Daten dürfen auch nicht fehlen: Hubraum, Kraftstoffart und Nenndrehzahl gehören zum Beispiel zu den notwendigen Angaben.

Nicht unbedingt im Fahrzeugbrief ist das Baujahr. Stattdessen findet sich das Datum der Erstzulassung im Fahrzeugbrief.

Die Buchstaben und Ziffern im Fahrzeugbrief: Legende

Der neue Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) enthält Felder, die mit Buchstaben oder Ziffern bezeichnet sind. Der Aufbau beim neuen Fahrzeugbrief ist jetzt europaweit einheitlich. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie für jede Fahrzeugbriefnummer eine Erklärung, welche Information bei welcher Zeile eingetragen ist:

Buch­sta­beEin­tragZif­ferEin­trag
A Amtliches Kenn­zeichen 1 Anzahl der Vorhalter
B Datum Erst­zulassung 2 Hersteller-Kurz­bezeichnung
C.3.1/ C.6.1 Name/ Firmen­name 2.1 Code zu 2
C.3.2/ C.6.2 Vorname(n) 2.2 Code zu D.2 mit Prüfziffer
C.3.3/ C.6.3 Adresse 3 Prüfziffer zur FIN
D.1 Marke 4 Art des Aufbaus
D.2 Typ, Variante, Version 5 Bezeichnung der Fahrzeug­klasse und des Aufbaus
D.3 Handels­bezeich­nung 6 Datum zu K
E Fahrzeug-Identifi­zierungs­nummer (FIN) 10 Code zu P.3
I Datum 11 Code zu R
J Fahrzeug­klasse 17 Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
K Nummer ABE 23 Interne Vermerke des Herstellers
P.1 Hubraum (ccm) 24 Zulassungs­behörde/ Genehmigungs­inhaber
P.2 Nennleis­tung (kW) 25 Zusätzliche Hinweise
P.3 Kraftstoff­art/ Energie­quelle
P.4 Nenn­drehzahl
R Farbe

Wer den kfz brief hat ist eigentümer
Beim TÜV muss der Fahrzeugbrief in der Regel nicht vorgelegt werden.

Wozu brauchen Sie den Fahrzeugbrief?

Sie brauchen den Fahrzeugbrief, um beispielsweise das Auto um- oder abzumelden. Er muss hierzu bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Auch bei einem Verkauf sollten Sie den Fahrzeugbrief haben und ihn mit dem Wagen zusammen übergeben.

Aus diesem Grund ist der Fahrzeugbrief ein wichtiges Dokument und sollte stets sicher verwahrt werden. Sein Verlust ist ärgerlich und kann zu hohen Kosten führen.

Denn wenn Sie den Fahrzeugbrief verlieren, müssen Sie einen neuen beantragen. Hierzu müssen Sie bei der Zulassungsstelle zunächst eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Sie das Dokument verloren haben. Anschließend dauert es noch mehrere Wochen, bis Sie den neuen Fahrzeugbrief erhalten. Die Kosten können dabei je nach notwendigem Aufwand variieren.

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Wer steht im Fahrzeugbrief Halter oder Eigentümer?

Der Fahrzeugbrief zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch.

Wo steht der Eigentümer im Fahrzeugbrief?

Wichtig ist, dass im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer steht. Zwar wird der Halter des Wagens im Fahrzeugbrief eingetragen. Dies weist aber nur die Verfügungsberechtigung über den Wagen aus, nicht das Eigentum.

Wer gilt als Eigentümer eines Kfz?

Ein Auto hat zunächst einen Halter. Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat.