Welche versicherungen stufen zweitwagen auf die gleiche sf wie erstwagen

Drittwagen versichern wie Zweitwagen und Geld sparen

Einen speziellen Drittwagen-Tarif sucht man bei Kfz-Versicherern meist vergebens. Der Grund dafür ist, dass diese einen Drittwagen in der Regel wie einen Zweitwagen handhaben. Heißt also, dass sich ab dem zweiten Auto jedes weitere Fahrzeug als Zweitwagen versichern lässt.


Übrigens:
Falls Sie sich nun fragen, wie viele Fahrzeuge Sie auf sich versichern dürfen: Sie können so viele Fahrzeuge als Zweitwagen auf sich zulassen und versichern, wie Sie möchten – weder Versicherer noch Gesetzgeber geben hier ein Limit vor.


Um kostbare Euro zu sparen, kann es sich somit lohnen, die Suche auf Kfz-Versicherungen zu konzentrieren, die einen günstigen Sondertarif für Zweitwagen anbieten. Auch Verti bietet die sogenannte Zweitwagenregelung. Diese hat den Vorteil, dass auf das zweite Fahrzeug die Schadenfreiheitsklasse (kurz: SF-Klasse) des Erstfahrzeugs übertragen werden kann.

Die SF-Klasse des Erstfahrzeugs spielt für die Berechnung der Beitragshöhe dann eine tragende Rolle. Denn je höher die SF-Klasse des Erstfahrzeugs, umso günstiger kann die Autoversicherung des Zweit- oder Drittwagens ausfallen.


Gut zu wissen:
Wollen Sie als Elternteil einen Drittwagen für Ihr erwachsenes Kind auf Ihren Namen versichern? Dann stoßen Sie bei Ihrer Internetrecherche vermutlich oft auf die Warnung, dass Sie beim Abschluss einer Zweit- oder Drittwagenversicherung auf die Koppelung der Verträge achten sollen. Im Netz hält sich nämlich das hartnäckige Gerücht, dass sich auch Ihre SF-Klasse negativ beeinflussen würde, falls Ihr Nachwuchs als unerfahrener Fahranfänger einen Unfall mit dem Pkw bauen sollte. Eine derartige Koppelung der Kfz-Verträge gibt es jedoch nicht. Auch das Argument, dass der Fahranfänger Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre später bei einer eignen Kfz-Versicherung nicht mitnehmen kann, ist hinfällig. Bei dem Aus-dem-Haus-Tarif von Verti wird zum Beispiel auch diese Zeit mitberücksichtigt.


Worauf es bei der Drittwagen-Versicherung zu achten gilt

Beim Kfz-Tarifvergleich wird schnell deutlich, dass Kfz-Versicherer die Einstufung der SF-Klasse ab dem zweiten Auto unterschiedlich handhaben. Üblicherweise steigt ein weiteres Fahrzeug als Zweit- oder Drittwagen in der SF-Klasse ½ ein, bei der vergleichsweise hohe Beiträge zu zahlen sind. Manche Anbieter versichern aber auch in den SF-Klassen 2 und 3.

Andere Versicherer hingegen, wie auch Verti, stufen Zweitwagen beim Abschluss einer Police auf denselben Versicherungsnehmer in der SF-Klasse des Erstwagens ein. Oft geben Anbieter solche Zweitwagen-Sondertarife jedoch nur, sofern bereits der Erstwagen auch bei dem Anbieter versichert ist. Nicht so bei Verti – hier darf der Erstwagen auch woanders versichert sein.

Dabei aber beachten: Soll beispielsweise ein Familienmitglied den Zweitwagen fahren, kürzen Versicherer dessen SF-Klasse auf die Anzahl an Kalenderjahren, die der Nutzer im Besitz des Führerscheins ist.


Dazu ein kleines erklärendes Beispiel aus der Praxis:
Herr Mustermann besitzt SF30 und versichert einen Zweitwagen bei Verti auf seinen Namen für seine Partnerin. Dabei ist es übrigens egal, ob eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Hat die Partnerin ihren Führerschein auch seit 31 Jahren, wird der Zweitwagen wie der Erstwagen in SF30 eingestuft. Hat sie ihre Fahrerlaubnis aber erst seit 10 Jahren, erhält der Zweitwagen maximal die SF10.


Mögliche Voraussetzungen für Zweitwagen-Sondertarife

Seitens des Gesetzgebers gibt es keine Vorgaben für Zweitwagen-Sondertarife. In welche SF-Klasse die Einstufung von Zweitwagen konkret erfolgt, entscheidet somit jede Versicherungsgesellschaft selbst. Dabei legt jeder Kfz-Versicherungsanbieter selber die Bedingungen fest, nach denen er das individuelle Risiko bewertet.

Zu den Voraussetzungen, unter denen Versicherungen Zweitwagen-Sondertarife bieten, kann zum Beispiel gehören, dass:

  • der Zweitwagen auf denselben Halter bzw. dessen Partner zugelassen wird
  • der Halter des Erstwagens innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei war
  • die SF-Klasse des Erstfahrzeugs mindestens Klasse 2 beträgt
  • die fahrende Person ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat
  • die Zweitwagen-Police bei derselben Versicherung abgeschlossen wird
  • der Zweitwagen nur eine geringe jährliche Fahrleistung hat

Sie planen die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs für Ihren Haushalt? Ganz gleich, ob Drittwagen, Motorrad oder Wohnmobil: sparen Sie mit unserem günstigen Zweit-Fahrzeug-Tarif, indem Sie sich für Ihr weiteres Fahrzeug dieselbe Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen wie bei Ihrem Erstfahrzeug – egal ob Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko-Versicherung.

Berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif gleich hier ganz leicht mit unserem Onlinerechner. Oder lassen Sie bei individuellen Fragen von unseren Versicherungs-Experten unter 030 – 890 003 003 persönlich beraten.!

Welche Versicherung stuft den Zweitwagen wie den Erstwagen ein?

Eine Zweitwagenversicherung funktioniert prinzipiell genauso wie die Autoversicherung für Ihren Erstwagen. Wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen, ist es wichtig zu verstehen, dass Ihre Einstufung immer mit der SF-Klasse 0 beginnt. Der Grund ist, dass Sie für jedes Fahrzeug eine eigene Schadenfreiheitsklasse haben.

In welche SF

Wie wird ein Zweitwagen eingestuft? Im Normalfall wird Ihr Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Erstwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.

Ist die Versicherung für einen Zweitwagen teurer?

Innerhalb der Familie lassen sich mehrere Autos grundsätzlich auch auf unterschiedliche Halter anmelden und versichern. Allerdings ist die Versicherung dann meist teurer als bei der Zulassung als Zweitwagen.

Welche Versicherung für Zweitwagen?

Wird der Zweitwagen anders als der Erstwagen versichert? Nein, für die Versicherung des Zweitwagens gelten genau dieselben Regeln und Grundsätze wie bei der Versicherung des Erstwagens: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, die Kaskoversicherung sinnvoll.