Was passiert wenn der Vermieter dieheizung anschaltet?


Was passiert wenn der Vermieter dieheizung anschaltet?


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Was passiert wenn der Vermieter dieheizung anschaltet?

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Was passiert wenn der Vermieter dieheizung anschaltet?

Bildquelle: Adobe Stock

Das Laub wird langsam bunt und fällt herab – der Herbst hält Einzug und damit sinken auch die Temperaturen. Je nach eigenem Wohlbefinden besteht bei vielen Menschen nun das Bedürfnis, sich mit einem Dreh am Heizventil wohlige Wärme in den 4 Wänden zu verschaffen. Eigenheimbesitzern steht es frei, die Heizung das ganze Jahr über hochzufahren, aber an welche Zeiten ist ein Vermieter gebunden, die Heizung in seinem Mietobjekt anzustellen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Landläufig wird die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April als generelle Heizperiode betrachtet, hierzu gibt es auch einige Urteile in der Rechtsprechung. Eine verbindliche gesetzliche Vorgabe gibt es jedoch nicht. In manchen Regionen wird der Zeitraum der Heizperiode auch vom 1. September bis 31. Mai ausgeweitet. In welchem Zeitraum genau der Vermieter die Heizung in Betrieb nimmt, ist in vielen Mietverträgen festgelegt.

Aber auch außerhalb der jeweilig festgelegten Heizperiode muss der Vermieter die Heizung anschalten, wenn es die Temperaturen erfordern. Dies ist der Fall, wenn die Temperaturen tagsüber innerhalb der Wohnung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 18 Grad fallen oder aber unverzüglich, wenn die Temperatur unter 16 Grad fällt.

Grundsätzlich ist das Heizen außerhalb der Heizperiode nicht nur von der Höhe der Temperaturen, sondern auch vom jeweiligen Zimmer und der Tageszeit abhängig. Die meisten Gerichte halten Werte unterhalb von weniger als 18 Grad als unzumutbar. In einer Wohnung sollten tagsüber immer mindestens 20 Grad möglich sein. Differenziert wird hier laut Deutschem Mieterbund zusätzlich auch zwischen den einzelnen Räumen: Wohnzimmer 21 Grad, Schlafzimmer 18 Grad, Küche 18 Grad, Bad 22 Grad.

Nachts in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sind meist 18 Grad ausreichend. Hier ist der Vermieter in der Regel zu einer sogenannten Nachtabsenkung berechtigt, die ihren hauptsächlichen Grund in der Energieeinsparung hat. Die Nachtabsenkung muss allerdings mit Augenmaß und im Hinblick auf das jeweilige Gebäude bezüglich der individuellen Wärmedämmung abgestimmt sein. Fällt die Nachtabsenkung zu extrem aus, besteht die Gefahr der Schimmelbildung durch Feuchtigkeit. Des Weiteren fällt die eigentlich erwünschte Energieeinsparung dann negativ aus, da es mehr Energie verbraucht, die ausgekühlten Wohnungen wieder auf die gewünschte Raumtemperatur hoch zu heizen.

Ist die Wohnung dauerhaft zu kalt, so kann ein Recht auf Mietminderung für den Zeitraum, in dem die vorgeschriebenen Raumtemperaturen nicht erreicht wurden, bestehen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter im Vorfeld über den Mangel der kalten Wohnung informiert wurde und die Möglichkeit zur Abschaffung des Mangels bekommen hat. Die Höhe der Mietminderung muss hierbei individuell geklärt werden.

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Was passiert wenn der Vermieter dieheizung anschaltet?
Kalte Jahreszeit: Wie muss die Mietwohnung beheizt werden? © Bu - Anwalt-Suchservice

Viele Mieter fragen sich, ab wann die Heizung laufen und wie warm es in der Wohnung werden muss. An den bisherigen Regeln wird sich im Winter 2022/23 wegen der Gaskrise allerdings sehr wahrscheinlich Wesentliches ändern.

Die Heizkosten bezahlt in einer Mietwohnung üblicherweise der Mieter. Sie werden jedoch über den Vermieter abgerechnet. Für Mieter ist es vorteilhaft, wenn beim Umgang mit der Heizung wirtschaftlich vernünftig gearbeitet wird. Allerdings passiert es auch, dass das Sparprogramm des Vermieters Mietern zu weit geht. Menschen haben nun einmal ganz unterschiedliche Wohlfühltemperaturen. Daher führen auch eine zu schwache Heizleistung oder eine zu starke Nachtabsenkung immer wieder zum Streit.

2022 ist nun alles anders: Durch die Gaskrise und die massiv gestiegenen Energiekosten ist Sparen angezeigt - denn sonst reichen die deutschen Energievorräte vielleicht nicht für den ganzen Winter. Daher haben einige große Vermieter bereits angekündigt, die Heizung herunterzudrehen. Auch politische Sparmaßnahmen stehen an. Obendrauf kommt noch die Umlage zur staatlichen Rettung des privaten Energieunternehmens Uniper.

Wann muss der Vermieter grundsätzlich heizen?


Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ihren Mietern eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Diese muss natürlich auch beheizbar sein. Die Heizung darf zwar in den Sommermonaten auch mal aus bleiben. Sobald es jedoch im Herbst kalt wird, muss sie laufen.

Nach überwiegender Ansicht der Gerichte dauert die sogenannte Heizperiode etwa vom 1. Oktober bis zum 1. Mai. Nur richtet sich das Wetter nicht nach Terminplänen oder Kalendermonaten. Die Heizperiode ist daher nicht gesetzlich festgelegt. Auch gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindesttemperaturen für Mietwohnungen. Oft werden Temperaturangaben aus DIN-Normen als Richtwerte verwendet. Diese beziehen sich jedoch eigentlich auf Arbeitsstellen. Für Mietwohnungen sind daher die Urteile der Gerichte maßgeblich. Diese sind nicht einheitlich. Man kann daraus jedoch einige Faustregeln ableiten:

- Sinkt die Raumtemperatur in einer Wohnung tagsüber für mehr als ein paar Stunden unter 18 Grad und ist absehbar, dass das kalte Wetter anhält, muss der Vermieter die Heizung einschalten.
- Dies gilt unabhängig von Monat und Heizperiode.
- In der Regel geht man bei unter 16 Grad in der Wohnung von einer unverzüglichen Heizpflicht des Vermieters aus.

Wie warm muss eine Wohnung normalerweise mindestens sein?


Viele Gerichte haben entschieden, dass in einer Mietwohnung tagsüber eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius herrschen muss. Bei Nacht, also zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, sind mindestens 18 Grad ausreichend. Manche Gerichte lassen hier 17 Grad gelten. Tiefere Temperaturen sind - zu normalen Zeiten - allerdings ein Sachmangel der Mietwohnung und können in der kalten Jahreszeit eine Mietminderung rechtfertigen. Zum Teil staffeln die Gerichte Heiztemperaturen nach unterschiedlichen Räumen.

Einige Vermieter schreiben eine niedrigere Mindesttemperatur gleich in den Mietvertrag hinein. Nur: Solche Vereinbarungen sind regelmäßig unwirksam.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln von 2016 muss in einer Mietwohnung auch nachts eine Mindesttemperatur von 18 Grad herrschen. Hier war aufgrund einer Nachtabsenkung die Temperatur in der Mietwohnung morgens zwischen 8 und 9 Uhr auf 16 bis 17 Grad abgesunken. Aus Sicht des Gerichts lag hier ein Mangel der Mietwohnung vor, der durch den Vermieter abzustellen sei. Der Mieter sei zur Mietminderung berechtigt (Urteil vom 5.7.2016, Az. 205 C 36/16).

Richtet sich die Temperatur nach der Mehrheit der Mieter?


Nein: Die Mindesttemperatur ist keine Mehrheitsentscheidung. Zwar ist es schon denkbar, dass die Mehrheit der Mieter in einem Haus aus Gründen der Kostenersparnis 15 Grad Celsius in Kauf nehmen möchte. Nur steht ihnen diese Entscheidung nicht zu. Das einzelne Seniorenpaar muss sich deswegen keine Lungenentzündung holen.

Welche Spielregeln gibt es für die Nachtabsenkung?


Der Vermieter darf eine Nachtabsenkung vornehmen. Er muss nicht 24 Stunden am Tag eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad garantieren. Gerichtsurteilen zufolge reicht es aus, wenn diese Temperatur am Tag zwischen 6 Uhr und 23 Uhr erreicht wird. Bei Nacht darf der Vermieter die Heizung so weit herunterregeln, dass die Wohnungen mit 18° C beheizt werden können.
Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln - auch beim Heizen. Allerdings ist er nicht zu einer Nachtabsenkung verpflichtet. Es ist ausreichend, wenn die Mieter selbst in ihren jeweiligen Wohnungen die Temperatur individuell einstellen können.

Welche Nachteile hat eine zu starke Nachtabsenkung?


Die Nachtabsenkung muss genau auf das Gebäude abgestimmt sein, etwa auf dessen Wärmedämmung. Denn: Je besser eine Wohnung gedämmt ist, desto weniger Feuchtigkeit entweicht nach draußen. In einer Wohnung entsteht Luftfeuchtigkeit über unseren Atem, über das Kochen, Duschen, Wäschewaschen und Zimmerpflanzen.

Warme Luft nimmt Feuchtigkeit auf. Kühlt sie ab, gibt sie die Feuchtigkeit wieder an die Umgebung ab. Diese kondensiert und schlägt sich auf Fenstern, Wänden, Böden und Möbeln nieder. Wird die sogenannte Taupunkttemperatur unterschritten, kann die Raumluft keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen.

Das heißt: Wird es nachts zu kalt, entsteht in der Wohnung zu viel Feuchtigkeit. Die Folge ist Schimmelbildung. Schimmelpilz kann nicht nur zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen, sondern auch die Bausubstanz erheblich schädigen. Seine fachmännische Beseitigung ist teuer.

Die entsprechenden Temperaturgrenzen unterscheiden sich von Wohnung zu Wohnung. Bei unter 17 Grad nachts ist allerdings das Risiko deutlich erhöht, dass sich zu viel Feuchtigkeit niederschlägt und hinter Wandverkleidungen, Tapeten oder Schränken unbemerkt Schimmel entsteht.

Einige Heizungsfachleute bezweifeln grundsätzlich den Sinn einer radikalen Nachtabsenkung. Häufig verbraucht die Heizung nämlich beim Wiederanfahren mehr Energie, um die ausgekühlte Wohnung wieder aufzuheizen, als die Nachtabsenkung eingespart hat.

Gasmangel: Droht 2022 eine Absenkung der Mindesttemperaturen?


Der russische Gaskonzern Gazprom hat seine Liefermengen an Deutschland durch die Pipeline Nord Stream 1 seit Mitte Juni deutlich heruntergefahren. Derzeit - Anfang August 2022 - sind die Gasspeicher zu knapp 70 Prozent gefüllt. Im November sollen es 95 Prozent sein - auch durch hohe LNG-Importe und unter der Voraussetzung, dass die russischen Lieferungen weiterlaufen und auch sonst nichts Unvorhergesehenes passiert.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat im Juni 2022 gefordert, bei einem Gasmangel die Mindesttemperaturen für Mietwohnungen per Gesetz herunterzusetzen. 18 Grad tagsüber und 16 Grad bei Nacht sollen nach Meinung des GdW die Untergrenze bilden. Ebenso hat sich der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, für eine Absenkung der Mindesttemperaturen ausgesprochen.

Ob es wirklich dazu kommt, ist noch unklar. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich bereits gegen das "gesetzlich verordnete Frieren" ausgesprochen. Geywitz wies darauf hin, dass alles unter 20 Grad gesundheitsschädlich sein könne. Auch Nachteile für die Bausubstanz seien zu befürchten. Kritik kam auch von der bundeseigenen Energieagentur dena: Der Vorschlag sei verbraucherfeindlich und schade der Akzeptanz der Energiewende.

Einige große Wohnungsunternehmen - etwa Vonovia - haben bereits angekündigt, die Heiztemperaturen im Winter zu senken. Nachts soll die Temperatur in gasgeheizten Wohnungen auf 17 Grad gesenkt werden, tagsüber gibt es keine Veränderung. Damit bewegt sich Vonovia noch im Rahmen dessen, was zumindest einige Gerichte bisher für legal hielten. Mehr ist jedoch ohne weiteres nicht möglich - zumindest nicht ohne gesetzliche Absicherung.

Wann darf der Mieter die Miete mindern?


Wenn die Raumtemperaturen unter die genannten Werte sinken, liegt ein Sachmangel der Mietwohnung vor. Dann dürfen Mieter die Miete mindern. Allerdings sollten sie zunächst dem Vermieter den Missstand melden, damit dieser die Möglichkeit zur Abhilfe hat. Ohne eine solche Mängelmeldung erlischt das Recht auf Mietminderung. Auch kann der Mieter sich schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu Folgeschäden kommt - zum Beispiel einem Frostschaden an Rohren nach einem Heizungsausfall. Mieter können nur bei erheblichen Mängeln die Miete mindern. Die niedrigen Temperaturen müssen daher von einer gewissen Dauer sein.

Das Amtsgericht Potsdam gestand einer Mieterin, deren Wohnung tagsüber mehrere Tage lang jeweils über mehrere Stunden nur unter 20 Grad warm geworden war, eine Mietminderung von zehn Prozent zu (Urteil vom 30.4.2012, Az. 23 C 236/10). Das Landgericht Frankfurt a. M. hielt bei einer Wohnung, die sich trotz vertraglich vereinbarter 21 Grad nur bis 19 Grad aufheizen ließ, eine Mietminderung von 15 Prozent für gerechtfertigt (Urteil vom 24.3.2000, Az. 2/17 S 315/99). Wenn die Heizung bei kalten Temperaturen im Winter komplett ausfällt, ist eine Mietminderung um 100 Prozent im Bereich des Möglichen.

Aber: Vor einer Mietminderung sollten sich Mieter gründlich darüber informieren, ob deren Höhe wirklich gerechtfertigt ist. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Eine zu hohe oder unbegründete Mietminderung führt dazu, dass sich ein Mietrückstand aufbaut. Erreicht dieser eine gewisse Höhe, darf der Vermieter fristlos kündigen.

Haben Mieter eine gesetzliche Heizpflicht?


Nein, eine gesetzliche Heizpflicht gibt es nicht. Allerdings sind Mieter aus dem Mietvertrag auch ohne ausdrückliche Erwähnung dazu verpflichtet, sorgsam mit ihrer Wohnung umzugehen und Schäden möglichst zu vermeiden.
Deswegen müssen sie auch dafür sorgen, dass es in der Wohnung warm genug ist, um Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohren und Schimmel zu verhindern. Wer also ständig nachts die Heizung ausschaltet und im Daunenschlafsack nächtigt, um Heizkosten zu sparen, darf sich nicht wundern, wenn er irgendwann die Schimmelsanierung seiner Wohnung zu bezahlen hat. Mieter können hier gegenüber ihrem Vermieter schadensersatzpflichtig sein. Schimmelvorsorge bedeutet auch ausreichendes Lüften - am besten mehrmaliges Stoßlüften am Tag mit ganz geöffneten Fenstern.

Winter 2022: Was plant die Bundesregierung zur Energieeinsparung?


Ende Juli 2022 hat Wirtschaftsminister Habeck einen neuen Plan zur Sicherung der Energieversorgung angekündigt. Bisher handelt es sich um Vorschläge, die noch ausdiskutiert werden müssen.

Dazu gehört, dass Arbeitnehmer wieder mehr im Homeoffice arbeiten sollen - aber nicht gezwungenermaßen. So sollen Unternehmen geringere Heizkosten haben. Der Nachteil: Auch das Homeoffice muss geheizt werden, und wer länger zu Hause ist, verbraucht dort auch mehr Energie.

Öffentliche Gebäude und Unternehmen sollen auf dem Verordnungsweg zur Einsparung von Heizenergie gezwungen werden. Allerdings bezieht sich dies in erster Linie auf Räume, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen - etwa Flure, Eingangsfoyers und Technikräume.

Beabsichtigt sind auch Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften über weitere Einsparungen bei Unternehmen. So ist angedacht, verstärkt über Weihnachten Betriebsferien durchzuführen.

Auch in Wohnungen soll mehr Heizenergie und speziell Gas gespart werden. Eigentümer von Gasheizungen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen sogenannten Heizungscheck durchzuführen, damit die Heizung korrekt funktioniert und optimal eingestellt ist. Eigentümern von Häusern mit Zentralheizung, insbesondere Mehrfamilienhäusern, könnte außerdem auferlegt werden, einen hydraulischen Abgleich zur optimalen Verteilung des Heizwassers durchzuführen. Zusätzlich ist eine neue Pflicht zum Austausch ungesteuerter, uneffizienter Heizungspumpen angedacht.

Soweit Mietverträge vorsehen, dass Mieter ihre Wohnung auf eine bestimmte Mindesttemperatur heizen müssen, soll diese Pflicht per Gesetz für die nächsten zwei Jahre aufgehoben werden. Allerdings: Solche Vereinbarungen sind eher unüblich.

Verboten werden soll es, private Swimming-Pools im Winter mit Gas zu beheizen. Allerdings möchte der Wirtschaftsminister auf polizeiliche Kontrollen der Pools seiner Bürger verzichten.

Praxistipp zum Heizen in der Mietwohnung


Welche Einsparungen wirklich im Winter auf uns zukommen, bleibt abzuwarten. Bei einem Streit zwischen Mieter und Vermieter um das Thema Heizung oder Raumtemperatur kann Sie ein Fachanwalt für Mietrecht beraten und Sie vor Gericht vertreten.

(Ma)

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Wann macht der Vermieter die Heizung an?

Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.

Kann mich der Vermieter zum Heizen zwingen?

Der Vermieter ist verpflichtet, eine betriebsbereite Heizung zu gewährleisten. Bei unzureichender oder gar fehlender Beheizung besteht ein Recht auf Mietminderung - dies gilt bereits bei Unterschreitung der Mindesttemperatur um 1°C. Für eine unzureichende Beheizung ist jedoch der Mieter beweispflichtig!

Wie lange muss der Vermieter die Heizung anlassen?

(dmb) Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.

Wie kalt darf es in einer Wohnung ohne Heizung sein?

Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in dieser Zeit nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor. „Allerdings muss der Vermieter nicht rund um die Uhr diese Mindesttemperaturen garantieren“, informiert der Deutsche Mieterbund.