Was ist der unterschied zwischen energieausweis und verbrauchsausweis

Was ist der unterschied zwischen energieausweis und verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Den Energieausweis gibt es laut Energieeinsparverordnung (EnEV) in zwei verschiedenen Varianten: Als Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Doch wann muss welcher Energieausweis ausgestellt werden? Oder dürfen Hausbesitzer wählen? Das hängt vom Baujahr ab und von der Größe des Hauses.

Grundsätzlich müssen Hausbesitzer einen Energieausweis erstellen lassen, wenn das Haus vermietet oder verkauft werden soll. Auch bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung  eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

Ansonsten richtet es sich nach der Art und Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität eines Hauses, welcher Energieausweis - Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - erstellt werden muss.

Für Wohngebäude gelten in Sachen Energieausweis folgende Regelungen:

  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Hausbesitzer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt Ihnen überlassen.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit. 
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.

Quelle: BMVBS / Energie-Fachberater.de

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Ein Energieausweis ist seit dem 1. Oktober 2008 mittlerweile Pflicht. Dabei haben die Eigentümer einer Liegenschaft jedoch meist die Wahl, ob sie sich für einen sogenannten Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis entscheiden, den sie erstellen lassen. Doch was genau ist dabei eigentlich der Unterschied? Wer sich nicht mit der Materie auskennt, kann schon mal ein wenig verwirrt sein. Für was genau kann und sollte man sich entscheiden und was gilt es dabei zu beachten?

Ein Energieausweis ist seit dem 1. Oktober 2008 mittlerweile Pflicht. Dabei haben die Eigentümer einer Liegenschaft jedoch meist die Wahl, ob sie sich für einen sogenannten Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis entscheiden, den sie erstellen lassen. Doch was genau ist dabei eigentlich der Unterschied? Wer sich nicht mit der Materie auskennt, kann schon mal ein wenig verwirrt sein. Für was genau kann und sollte man sich entscheiden und was gilt es dabei zu beachten?

Die Vor- und Nachteile

Wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird, hat man meist die Wahl zwischen zwei speziellen Varianten, wenn es um den Energieausweis geht. Die Kosten und Nutzen sollten die Eigentümer der betreffenden Immobilie dafür abklären. Der Eigentümer ist heute zum Vorlegen des Energieausweises verpflichtet, wenn er die Wohnung oder das Haus vermieten oder verkaufen möchte.

Seit 2014 sind sogar Immobilienanzeigen dazu verpflichte, die Energieeffizienz anzugeben. Nur bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen gibt es hierfür eine Ausnahme. Für diese Gebäude ist weder der Verbrauchsausweis noch der Bedarfsausweis nötig.

Zwei unterschiedliche Varianten

Die günstigere Variante ist der sogenannte verbrauchsorientierte Energieausweis. Mit dem Energieausweis muss der Eigentümer die energetische Qualität seiner Immobilie belegen. Das besagte Dokument gibt also Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie, was vor allem für potenzielle Käufer oder Mieter sehr wichtig zu wissen ist. Die Kauf- oder Mitentscheidung kann dadurch erleichtert werden.

Durch den Energieausweis können die Energiekosten der Immobilie zuerst einmal abgeschätzt werden, die man erwarten darf. Zwei Methoden kommen für die Erstellung des Energieausweises infrage. Zum einen wäre das die verbrauchsorientiert Ermittlung und zum anderen die bedarfsorientierte Ermittlung. Wird der Energiepass durch den Verbrauch berechnet, wird von dem Energieverbrauchsausweis gesprochen. Wird er durch die Bedarfsgrundlage berechnet, spricht man vom Energiebedarfsausweis.

Jeder Eigentümer kann natürlich auch einen bedarfsorientierten Ausweis für sein Gebäude erstellen lassen. Dieser kostet jedoch 500 Euro oder mehr. Die verbrauchsorientierte Variante kommt mit 25 bis 100 Euro aus. Der Energieverbrauchsausweis ist jedoch nicht immer die Variante, die man benötigt. Für diese Variante müssen mindestens 5 Wohnungen im Gebäude vorhanden sein oder es liegt ein Bauantrag vor, der nach dem 1. November 1977 eingebracht wurde. Möglich ist die Variante auch dann, wenn das Gebäude nach der sogenannten 1. Wärmeschutzverordnung vom Jahr 1977 errichtet bzw. nachgerüstet wurde.

Wenn die Immobilie also weniger als die besagten 5 Wohnungen besitzt oder der Bauantrag bereits vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist die teurere Variante, also der Energiebedarfsausweis, notwendig. Die Ausnahme bilden jene Gebäude, welche nach der 1. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 modernisiert wurden.

Worin besteht nun der Unterschied?

Der Bedarfsausweis gibt eine objektive Bewertung der Immobilie ab. Dafür wird ein aufwendiges Berechnungsverfahren herangezogen, das den theoretischen Bedarf an Energie für das besagte Gebäude ermittelt. Man sieht sich beispielsweise an, wie gut die Außenwände gedämmt sind, wie umweltschonend die Heizungsanlage ist und ob es Wärmeschutzfenster gibt.

Für die Berechnungen sind die Grundlagen meist die Planungsunterlagen und eine Gebäudebegehung. Der Sachverständige wird mit seinem Energiebedarfsausweis nicht nur eine Beschreibung des Ist-Zustands abgeben, sondern auch aufzeigen, welche Möglichkeiten es für die Energie- und damit Kosteneinsparung bei der besagten Immobilie gibt.

Der Verbrauchsausweis ist meist deutlich günstiger aber auch wenige aussagekräftig. Dieser zeigt nur die tatsächlich verbrauchte Menge an Energie für ein Gebäude. Dazu gehören vor allem die Heizung und Warmwasserbereitung. Doch weil jeder von uns sehr individuell heizt, gibt es keine pauschal geltende Aussage über den künftigen Energieverbrauch.

Wie lange ist der Energiepass gültig?

Der Energiepass ist nur 10 Jahre lang gültig. Nach Renovierungs- und Sanierungen kann natürlich ein neuer Energieausweis erstellt werden, denn dann hat sich vermutlich auch die Energieeffizienz der Immobilie wieder verändert.

Fazit:

Ein Energieausweis ist heute Pflicht, wenn man seine Immobilie verkaufen bzw. vermieten möchte. Dabei stehen uns jedoch zwei unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Der Verbrauchsausweis ist dabei die günstigere Variante, die jedoch auch viel ungenauer ist. In vielen Fällen wird ein sogenannter Bedarfsausweis gefordert, der mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, sich die Immobilie jedoch auch ganz genau ansieht und sogar vorschlägt, wie zukünftig Energiekosten für die besagte Immobilie eingespart werden können. Gültig sind beide Varianten 10 Jahre lang. Wird die Immobilie renoviert oder saniert, kann selbstverständlich schon zuvor ein neuer Energieausweis erstellt werden, denn in diesem Fall hat sich auch die Energieeffizienz des Gebäudes erneut verändert.

Was ist der unterschied zwischen energieausweis und verbrauchsausweis

Mein Name ist Anatoli Bauer und ich wohne an der Nordsee in Husum. Insgesamt habe ich schon in 5 verschiedenen Wohnungen und 5 verschiedenen Orten gewohnt. Meine Erfahrungen mit dem Papierkram rund um die Miete, die Nebenkosten und um die Versicherungen wollte ich hier auf Wohnen-Tipps24.com mit euch teilen. Als Geschäftsführer einer Softwarefirma im Architekturbereich kenne ich mich aber auch mit dem Hausbau und mit der Hausplanung gut aus.

Wann reicht ein verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis reicht nur für Gebäude aus, in denen sich mindestens fünf Wohnungen befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Oder aber auch, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden.

Was ist günstiger bedarfsausweis oder verbrauchsausweis?

Preise und Zahlungsweise. Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten. Verbrauchsausweise sind dabei meistens günstiger als Bedarfsausweise, weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist.

Wer braucht verbrauchsausweis?

Wer braucht einen Verbrauchsausweis? Jeder Vermieter oder Verkäufer einer Wohnimmobilie benötigt einen Energieausweis. Dieser muss (wenn bereits vorhanden) schon in der Immobilienanzeige in Auszügen veröffentlicht werden. Spätestens zur Immobilienbesichtigung muss der Energieausweis dem Interessenten vorgelegt werden.

Welcher Energieausweis ist nötig?

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben.