Was für ein Roller darf ich mit Klasse B fahren?

Darf man Roller fahren mit dem Autoführerschein?

Du hast einen Autoführerschein, möchtest aber einige Wege auch mit dem Roller zurücklegen? Viele stellen sich die Frage, welche Voraussetzungen eigentlich notwendig sind um mit dem Roller zu fahren. Reicht für das Fahren mit dem Roller ein einfacher Autoführerschein und musst du noch weitere Prüfungen ablegen? Wie kann ich Roller fahren mit dem Autoführerschein? Rechtliche Grundlagen sind unter anderem sehr verwirrend, sodass du dir die Frage berechtigterweise stellt.

Roller fahren mit Autoführerschein

Wenn du einen Autoführerschein gemacht hast, dann solltest du den Führerschein der Klasse B haben. Mit diesem Führerschein hast du schon die Berechtigungen einen Roller zu fahren, allerdings nicht jedes Kraftrad. So kannst du beispielsweise Mofas fahren oder auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, wie beispielsweise Quads oder Ähnliches. Bei einem Roller gilt es, dass du einen sogenannten gedrosselten Roller fährst, der die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten kann und maximal einen Hubraum von 50 ccm bzw. 11 kW haben darf. Sind diese Gegebenheiten erfüllt, dann kannst du den Roller auch fahren, wenn du nur einen Autoführerschein gemacht hast, aber keinerlei Erfahrung mit zweirädrigen Kraftfahrzeugen besitzt. So kannst du beispielsweise den Führerschein bereits mit 15 Jahren absolvieren, kannst aber bereits alleine mit dem Roller auf die Straße. Anders als beim Auto musst du bis 18 Jahren nicht mit Begleitung fahren.

Motorräder sind nicht erlaubt

Anders als bei einem Roller sind Motorräder nicht im Bereich des Erlaubten. Auch bei Rollern, die schneller als 45 km/h fahren brauchst du eine zusätzliche Fahrerlaubnis und kannst diese nicht mit dem Autoführerschein fahren. Wenn du also etwas schneller fahren möchtest und du dir einen Roller anschaffen willst, der etwas mehr unter der Haube hat, dann solltest du einen Motorradführerschein machen. Dieser ermöglicht dir, dass du nahezu alles fahren kannst was zwei oder vier Räder besitzt und nicht die Größe eines Personenkraftwagens übersteigt. Nur bei Bussen und Lastkraftwagen sind dir in diesem Bereich grenzen gesetzt.

Um also auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dir überlegen, ob du einen Motorradführerschein absolvierst. Vorteil dabei ist, dass du dir keine Gedanken machen musst ob Roller fahren mit Autoführerschein erlaubt ist, sondern du kannst im Prinzip vom Mofa bis zum Motorrad bis hin zu Autos alles fahren.

Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

  • Welche Führerscheine sind nötig?

  • Große Auswahl vom Stadt- bis zum Großroller

  • Tipps zum sicheren Rollerfahren

Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Durch die neue B196-Führerscheinregelung haben sich die Verkaufszahlen in einigen Segmenten mehr als verdoppelt. Sie berechtigt die Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auf vereinfachtem Weg zum Führen von Leichtkrafträdern.

Elektroroller im Trend

Was für ein Roller darf ich mit Klasse B fahren?

Inzwischen ist auch der Roller-Klassiker Vespa mit E-Antrieb erhältlich © ADAC/Rasmus Kaessmann

Hinzu kommt, dass die Auswahl an Modellen und umweltfreundlichen Antriebsarten stetig zunimmt. So fahren viele Elektroroller heute schon (je nach Strommix) weitgehend emissionsfrei und Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen seit 2021 die strenge Euro-5-Abgasnorm erfüllen. Das Zeitalter der lauten und stinkenden Zweitakter scheint also der Vergangenheit anzugehören und es gibt inzwischen für fast jeden Einsatzzweck und jede Leistungsklasse ein geeignetes Modell.

Rollerfahren günstiger als Autofahren

Die gängigsten Motorroller gehören zur Klasse der Kleinkrafträder. Sie dürfen maximal 45 km/h fahren und sind neben Fahrrad, Mofa oder Moped eine weitere Möglichkeit, um in der Stadt oder in ländlichen Gebieten mobil zu sein. Für viele junge Menschen sind neben dem Fehlen eines Autoführerscheins auch die besseren Parkmöglichkeiten und die verhältnismäßig geringen Unterhaltskosten beim Rollerfahren entscheidend.

Oft genügt der Autoführerschein

Was für ein Roller darf ich mit Klasse B fahren?

Egal ob E-Roller oder Verbrenner: Ein Helm und geeignete Bekleidung sind Pflicht © ADAC/Rasmus Kaessmann

Voraussetzung fürs Rollerfahren ist eine gültige Fahrerlaubnis. Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.

Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren

Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland. Die Details zu AM mit 15 lesen Sie hier

Keine Fahrt ohne Versicherungskennzeichen

Was für ein Roller darf ich mit Klasse B fahren?

Die Farbe verrät die Gültigkeit: 2021 waren die Moped-Kennzeichen beispielsweise blau © GDV

Neben dem Vorhandensein von AM-Führerschein oder Autoführerschein ist eine gültige Versicherung für Roller bis 45 km/h Pflicht. Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben.

Wie fährt sich ein Motorroller?

Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig. Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto. Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen. Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos.

Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Stadtroller (45 km/h)

  • Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum

  • Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen

  • Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren

  • Preise zwischen 1000 und 3000 Euro

  • Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß

  • Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint

  • Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann

Elektroroller

  • Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei

  • Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)

  • Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro

  • Teilweise bescheidene Reichweite

  • Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit

  • Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro

125er-Roller

  • Große Vielfalt an Modellen

  • Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde

  • Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert

  • Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro

  • Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte

Großroller

  • Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller

  • Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort

  • Große Auswahl an Modellen

  • Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich

  • Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)

  • Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise

  • Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig

Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren

  • Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben

  • Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt

  • Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet

  • Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten

  • Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz

  • "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten. Wer ganz nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge links überholen, aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden ist.

Was für Roller darf ich mit Klasse B fahren?

Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse B hat die Möglichkeit, Kleinkrafträder oder 125 cm³-Roller zu fahren.

Welche Zweiräder darf ich mit Führerschein Klasse B fahren?

Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.

Welchen Führerschein braucht man für eine Vespa 125?

Führerscheinklassen | Führerschein Vespa Erfahrene Autofahrer haben eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

Welchen Führerschein für E Roller 90 km h?

Notwendig: Führerschein Klasse B (Auto)