Wann kann man das dritte Jahr Elternzeit nehmen?

Manchmal kommt es anders als geplant – so auch bei der Elternzeitplanung. Während der Elternzeit stellen viele Eltern fest, dass sie doch gern länger Ihr Kind betreuen möchten oder der Kita-Platz steht noch nicht zur Verfügung. Wie und ob Sie Ihre Elternzeit verlängern können, beantworten wir in diesem Artikel. Eines jedoch vorweg: Eine Elternzeitverlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Grundsätzlich ist das wirksame Elternzeitverlangen (also der erste schriftliche Antrag) für Arbeitnehmer bindend (§ 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BEEG). Diese sog. Bindungswirkung soll den Arbeitgeber schützen, der für die Zeit der Arbeitsfreistellung Vorkehrungen treffen muss und legt den Arbeitnehmern das Risiko für veränderte Umstände auf.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Elternzeit kann verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt (§ 16 Abs. 3 S. 1 BEEG)
  • Der Arbeitgeber muss in bestimmten Situationen zustimmen, bspw. wenn ein ursprünglich vorgesehener Wechsel der Anspruchsberechtigten aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann (§ 16 Abs. 3 S. 4 BEEG)
  • Eine Verlängerung der Elternzeit muss bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden und sollte Ihre Anschrift, die Anschrift Ihres Arbeitgebers, das Anliegen und den genauen Zeitraum der geplanten Verlängerung der Elternzeit beinhalten

Elternzeit verlängern: Dies sind die Gründe

Für Eltern gibt es unterschiedliche Gründe, warum eine Verlängerung der ursprünglich angemeldeten Elternzeit in Frage kommt. Gründe für eine Verlängerung der Elternzeit können z.B. ein fehlender Betreuungsplatz oder eine zu frühe Fremdbetreuung sein. Manche Eltern fühlen sich auch noch nicht für den normalen Arbeitsalltag bereit oder die geplante Aufteilung der Elternzeit durch beide Elternteile kann nicht stattfinden. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Gründe für eine verlängerte Elternzeit vor. 

Sie haben (noch) keinen Kitaplatz

Manche angestellte Eltern finden trotz des Anspruches auf einen Kitaplatz keine freie und geeignete Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind bevor die Elternzeit endet. Dies kann auch manchmal mit der Vergabe der Kitaplätze im jeweiligen Bundesland zusammenhängen. Wenn die freien Plätze der Kitas nur zu einem gewissen Datum im Jahr vergeben werden, kann zwischen Geburtsdatum und Kitastart wenig oder zu viel Zeit liegen.

Differenzen mit dem Arbeitgeber

Ein weiterer Grund für eine verlängerte Elternzeit kann ein angespanntes Arbeitsverhältnis zwischen dem angestellten Elternteil und dem Arbeitgeber sein. Für manche Eltern stellt die verlängerte Elternzeit eine Option dar, die berufliche Situation neu und mit Abstand zu überdenken.

Geplanter Berechtigtenwechsel ist nicht wie geplant möglich

Viele Eltern planen die Elternzeit so, dass Vater und Mutter nacheinander in die Elternzeit wechseln. Es gibt jedoch unterschiedliche Gründe, woran diese Planung scheitern kann. Eine abwechselnde Wahrnehmung der Elternzeit durch beide Elternteile ist z.B. im Krankheitsfall, bei Trennung oder Scheidung erschwert oder nicht mehr möglich.

Voraussetzungen für das Verlängern der Elternzeit

Beachten Sie bei einem Verlängerungsantrag also Folgendes:

  • Stellen Sie den Antrag fristgerecht.
  • Überschreiten Sie durch die Verlängerung der Elternzeit nicht die maximale Anzahl an Zeiträumen (3 Abschnitte).
  • Prüfen Sie weitestgehend, dass keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, die Ihr Arbeitgeber gegen Ihren Antrag geltend machen kann. So ein Grund kann der Arbeitgeber z.B. in der personellen Unterbesetzung des Unternehmens darlegen.

Ist eine Elternzeit Verlängerung auch trotz Ablehnung des Arbeitgebers möglich?

Sie haben bereits eine Verlängerung der 1-jährigen Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragt und es erfolgte eine Ablehnung? Eine Verlängerung der Elternzeit kann in Ausnahmefällen trotzdem möglich sein. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen eine Ausnahmeregelung gelten kann:

Trotz Ablehnung möglich, wenn:

  • Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist,
  • Höhere Gewalt vorliegt, wie: Tod, Krankheit oder Behinderung bei Kind oder Eltern,
  • Sie erneut schwanger sind, oder
  • Wenn Sie sich noch im Mutterschutz befinden

Kann der Arbeitgeber sich weigern, die Elternzeit zu verlängern?

Wenn Sie 1 Jahr Elternzeit für die ersten 2 Jahre nach der Geburt Ihres Kindes angemeldet haben und nun verlängern möchten, kann Ihr Arbeitgeber dem Wunsch nach einer verlängerten Elternzeit widersprechen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt. Das Unternehmen muss sich in einer personellen Unterbesetzung befinden und zwingend auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sein. Da Sie Ihrem Arbeitgeber bereits verbindlich für die ersten 2 Jahre nach der Geburt Ihre genauen Elternzeiten angegeben haben, muss Ihr Arbeitgeber einer nachträglichen Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen.

Anleitung: Wie beantrage ich eine Verlängerung der Elternzeit?

Nachfolgend erhalten Sie von uns Tipps, wie Sie Ihre Elternzeit erfolgreich bei Ihrem Arbeitgeber verlängern.

Schritt für Schritt Anleitung

Wen muss ich über die Verlängerung der Elternzeit informieren und wo sollte ich mich melden?

Erfahren Sie, wer über Ihre verlängerte Elternzeit informiert werden muss.

Wer zahlt, wenn sich die Elternzeit verlängert?

Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung. Während einer Elternteilzeit von 15-32 Wochenstunden erhalten Sie die vertragliche (Teilzeit-)Vergütung.

Ob und inwieweit Sie noch Elterngeldansprüche übrig haben, können Sie schnell und einfach mit unserem kostenfreien Elterngeldrechner testen.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über eine Verlängerung Ihrer Elternzeit in Kenntnis zu setzen. Ihr Antrag auf eine verlängerte Elternzeit sollte, sofern sie nahtlos an die laufende Elternzeit anknüpfen soll, spätestens 7 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber eintreffen.

Sollte Ihr Kind bereits das dritte Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Frist 13 Wochen.

Antrag Verlängerung Elternzeit: Muster und Vorlagen

Nutzen Sie unsere kostenlosen Muster und Vorlagen für die Verlängerung Ihrer Elternzeit.

Musterschreiben Elternzeit Verlängerung innerhalb der ersten zwei Lebensjahre

Hier können Sie sich unser kostenloses Musterschreiben als PDF-Dokument herunterladen.

Kostenlose Vorlagen zum Download:

Antragsmuster Elternzeit Verlängerung zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Hier finden Sie unsere kostenlose Vorlage für den Antrag einer (verlängerten) Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr.

Kostenlose Vorlagen zum Download:

Elternzeit verlängern nach 1 Jahr

Wenn Sie Elternzeit verbindlich für 1 Jahr beantragt haben und nun diesen Zeitraum nachträglich verlängern möchten, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. In diesem Fall müssen Sie grundsätzlich keine besondere Frist beachten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Arbeitgeber zeitig über Ihr Anliegen zu informieren. Ihr Arbeitgeber kann über Ihren Antrag nach eigenem Ermessen entscheiden und darf Ihren Antrag nicht willkürlich ablehnen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie oben in diesem Artikel.

Elternzeit verlängern nach 2 Jahren

Weniger problematisch sieht es aus, wenn Sie Elternzeit bereits für 2 Jahre angemeldet haben und diese nun auf 3 Jahre verlängern möchten. In diesem Fall benötigen Sie keine Zustimmung des Arbeitgebers. Sie müssen Ihren Antrag auf Verlängerung der Elternzeit nur spätestens 7 Wochen vor dem Ende der aktiven Elternzeit einreichen.

Die wichtigsten Tipps zur Verlängerung der Elternzeit im Überblick

Wir fassen für Sie zusammen, auf was Sie bei der Verlängerung von Elternzeit achten müssen.

Fazit

Generell gilt Ihr erster Elternzeitantrag als bindend und muss die genauen Zeiträume der Elternzeit für die ersten 2 Lebensjahre beinhalten. Für eine Verlängerung der Elternzeit kann es verschiedene Gründe geben.

Wenn Sie eine 2-jährige Elternzeit auf 3 Jahre verlängern möchten, benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Bei 1 Jahr in Elternzeit und Wunsch auf nachträglicher Verlängerung hat Ihr Arbeitgeber einen sog. Zustimmungsvorbehalt, kann Ihren Antrag also auch ablehnen. Der Arbeitgeber darf Ihren Antrag jedoch nicht willkürlich ablehnen, sondern muss auch Ihre Interessen berücksichtigen.

In einigen Situationen können Ausnahmeregelungen gelten. Achten Sie darauf, Ihren Antrag auf Verlängerung der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem Ende der Elternzeit (bzw., wenn Ihr Kind  bereits das dritte Lebensjahr vollendet hat, 13 Wochen) bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen.

Achten Sie bei Ihrem schriftlichen Antrag auf die Vollständigkeit und lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine aussagekräftige und korrekte Bestätigung aushändigen. Halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse über die Elternzeitverlängerung, besonders wenn Sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind oder eine Teilzeittätigkeit aufnehmen.

FAQ

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Kann man 3 Jahre in Elternzeit gehen?

Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.

Wie kann ich 3 Jahre Elternzeit nehmen?

Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.

Kann die Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängert werden?

Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder mehr Jahre Elternzeit muss durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Verlängerung von zwei Jahren auf drei Jahren Elternzeit ist einfach möglich. Frist: Mindestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit verlängern bzw. 13 Wochen vorher, wenn dein Kind 3 Jahre oder älter ist.

Bis wann kann man die Elternzeit verlängern?

Für die Planungssicherheit Ihres Arbeitgebers sollten Sie die Verlängerung der Elternzeit möglichst früh beantragen. In jedem Fall sind die Antragsfristen von sieben bzw. 13 Wochen vor dem Ende der Elternzeit zu beachten. Zudem müssen Sie berücksichtigen, dass die Elternzeit nicht unbegrenzt aufgeteilt werden kann.