Sirenensignale deutschland bedeutung

Die hervorstechenden Eigenschaften einer Sirene: Sie ist laut und sie ist innerhalb eines großen Radius zu hören.

Sirenen sind daher grundsätzlich gut dafür geeignet, Personen sogar im Schlaf über eine bevorstehende Gefahr zu alarmieren. Im Alltag sorgen sie für Aufmerksamkeit. Hierbei spricht man vom sogenannten Weckeffekt.

Durch die charakteristischen an- oder abschwellenden Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen, zum Beispiel

genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren.

Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert, betrieben und gewartet. Darüber hinaus finden private Sirenen in Betrieben Verwendung, um die Belegschaft bei Störfällen zu warnen.

Gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz vom Frühjahr 2019 werden in Deutschland einheitlich nachfolgende Sirenensignale verwendet:

Die Kommunen als verantwortliche Betreiber der Sirenennetze verwenden für andere Ereignisse möglicherweise eigene, zusätzliche Signale. Bitte informieren Sie sich über den jeweiligen Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Mit dem Sirenenförderprogramm unterstützt der Bund den Ausbau kommunaler Sirenennetze in Deutschland.

Das bis Ende 2022 laufende Programm wird durch das BBK koordiniert.

Mit dem Programm soll die Aufstellung neuer Sirenen aktiv weiterentwickelt und gefördert werden. Zudem wird die Ausstattung bestehender Sirenenanlagen mit neuen Ansteuerungsgeräten unterstützt. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Hinweise und Informationen zum Förderprogramm zusammengefasst.

Was ist das Sirenenförderprogramm?

Ereignisse wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 sowie auch der im Jahr 2020 erstmals durchgeführte bundesweite Warntag haben gezeigt, dass die Bedeutung von Sirenen hoch und die Erwartungshaltung der Bevölkerung an die Vorhaltung von Sirenen groß ist.

Sirenen und der dadurch erreichte Weckeffekt sind in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden. Die Entscheidung, ob Sirenen vorgehalten werden, treffen die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus entspricht die Technik der eingesetzten Geräte zum Teil nicht mehr den aktuellen Standards und sie können deswegen beispielsweise die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ nicht wiedergeben.

Beide Aspekte möchte der Bund mittels eines Förderprogramms verbessern. Durchgeführt wird es durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Im Rahmen des Programms werden auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den Kommunen über die Länder einmalig Fördermittel zur Anschaffung neuer Sirenen und zur Modernisierung bestehender Sirenentechnik zur Verfügung gestellt.

Die Verteilung erfolgt auf Antrag und ist an gewisse Fördervorgaben geknüpft. So müssen durch die Fördermittel beschaffte Sirenenanlagen beispielsweise zwingend die o.g. Signale aussenden können oder für die in Entwicklung befindliche Auslösung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgerüstet sein.

Auf das Förderprogramm des Bundes können die Länder eigene Förderprogramme aufsatteln und dabei die Förderbedingungen spezifizieren oder zusätzliche Beträge aus Landesmitteln zur Verfügung stellen.

Was wird im Rahmen des Sirenenprogramms gefördert?

Im Rahmen des Sirenenförderprogramms wird der Ausbau der kommunalen Sirenennetze gefördert. Zudem wird die Ausstattung bestehender Sirenenanlagen mit neuen Ansteuerungsgeräten unterstützt.

Hierzu erhalten Kommunen auf Antrag und unter Einhaltung der Fördervorgaben vom Bund über die Länder Festbeträge je Anlage zur Anschaffung und Inbetriebnahme neuer Sirenen. Ebenso erhalten sie einen Festbetrag je Anlage zur Ausrüstung bestehender Sirenen mit modernen Vorschaltgeräten, die eine Ansteuerung über das TETRA-BOS-Funknetz sowie die Auslösung der durch die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ ermöglichen.

Im Endeffekt sollen alle neu errichteten und aufgerüsteten Sirenen über das TETRA-BOS-Übertragungsnetz ansteuerbar sein. Mit dem in Entwicklung befindlichen Anschluss des Modularen Warnsystems (MoWaS) an TETRA-BOS soll dann auch der Bund die direkte Möglichkeit zur Warnung über die lokalen Sirenennetze erhalten, sollte dies im Rahmen seines Auftrages zur Warnung im Zivilschutz laut Art. 6, ZSKG, notwendig werden.

Gibt es Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel?

Ja. Für den Erhalt von Fördermitteln müssen Kommunen bestimmte Vorgaben erfüllen. Von Seiten des BBK sind Mindestanforderungen definiert worden.

Die anhand der Fördermittel beschafften Sirenen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen sie die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ aussenden können. Zum anderen müssen sie mit die unmittelbare Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem (MoWaS) ermöglichender Technik ausgestattet sein. Weiterhin müssen neu beschaffte Sirenen den Mindestschalldruck einer E57-Sirene aufweisen (ca. 900-Watt-Klasse). Sie müssen außerdem für mindestens vier Warn- und Entwarnungszyklen akkugepuffert sein.

Auf das Förderprogramm des Bundes können die Länder eigene Förderprogramme aufsatteln und dabei die genannten Förderbedingungen spezifizieren. Kommunen richten Anfragen zu den Förderbedingungen daher bitte an die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Wo gibt es Details zur Beantragung und zu den Förderbedingungen?

Im Rahmen des Sirenenförderprogramms werden den Kommunen über die Länder auf Grundlage einer mit diesen geschlossenen Verwaltungsvereinbarung einmalig Fördermittel zur Anschaffung neuer Sirenen und zur Modernisierung bestehender Sirenentechnik zur Verfügung gestellt.

Auf Basis der durch den Bund über die Länder verteilten Förderung können die Länder eigene Förderprogramme aufsatteln und dabei die Förderbedingungen spezifizieren oder zusätzliche Beträge aus Landesmitteln zur Verfügung stellen.

Fragen zu Anträgen und Förderbedingungen beantworten dementsprechend die zuständigen Stellen der Länder. Die Kommunen werden gebeten, ihre diesbezüglichen Anfragen dorthin zu richten.

Warum fördert der Bund den Ausbau von Sirenen in Städten und Gemeinden?

Ereignisse wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 sowie auch der im Jahr 2020 erstmals durchgeführte bundesweite Warntag haben gezeigt, dass die Bedeutung von Sirenen hoch und die Erwartungshaltung der Bevölkerung an die Vorhaltung von Sirenen groß ist.

Sirenen und der dadurch erreichte Weckeffekt sind in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden. Darüber hinaus entspricht die Technik der eingesetzten Geräte zum Teil nicht mehr den aktuellen Standards und sie können deswegen beispielsweise die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ nicht wiedergeben.

Verantwortlich für den Betrieb und den Ausbau von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen sind die Kommunen. Mit dem Sirenenförderprogramm soll deren Bestreben nach Ausbau ihrer Sirenennetze gefördert werden. Ziel ist es, die Verfügbarkeit des Warnmittels in der Fläche und für den Zivilschutz zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Sirenen auf einen möglichst einheitlichen modernen technischen Stand gebracht werden. Vorbereitet werden soll hierdurch u.a. die Möglichkeit zur zentralen Auslösung über das Modulare Warnsystem (MoWaS). So können Warnungen besser an die tatsächliche Gefahr angepasst werden. Insgesamt tragen die Maßnahmen zu einer Verbesserung der Warnung der Bevölkerung bei.

Wie wird das Sirenenförderprogramm finanziert und welchen Umfang hat es?

Das Sirenenförderprogramm wird aus Finanzmitteln des Konjunkturförderprogrammes der Bundesregierung zur Corona-Pandemie finanziert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt hierbei den Ländern einen Betrag in Höhe von maximal 86 Mio. Euro zur Verfügung.

Auf die einzelnen Länder werden die Finanzmittel gemäß Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Um den Investitionszeitraum maximal zu nutzen und um die Anschubfinanzierung möglichst schnell umzusetzen, wurde die Bundesauftragsverwaltung als Verfahren der Wahl identifiziert.

Die Länder verteilen die Fördermittel an antragstellende Gemeinden. Hierfür reichen sie gemäß HKR-Verfahren (automatisiertes Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes) die Förderanträge der Kommunen an den Bund weiter, der die Mittel dann zur Verfügung stellt.

Von den Ländern zum Ende des ersten Halbjahres 2022 als nicht verplant gemeldete Mittel sollen gesammelt und im sogenannten Windhundverfahren (Vergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Förderbedarfe) wieder allen Ländern angeboten werden.

Bedingt durch die Finanzierung aus dem Konjunkturpaket ist eine Förderung grundsätzlich nur bis Ende 2022 möglich.

Verträge zur Sirenenförderung können im Rahmen des Förderprogramms bis zum 31.12.2022 geschlossen werden. Die Abwicklung dieser Verträge kann sich in das Jahr 2023 hinziehen. Die durch den Vertrag gebundenen Mittel können vom Haushaltsjahr 2022 in das Jahr 2023 übertragen werden.

Auch ein „Vorratskauf“ von Sirenen ohne deren direkt anschließende Installation an einem dafür vorgesehenen Aufstellort ist ausdrücklich nicht erwünscht.

Startpunkt der Förderung war der Abschluss der zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung geschlossenen Verwaltungsvereinbarung. 15 Länder haben die Verwaltungsvereinbarung bereits unterzeichnet und nehmen Anträge der in ihrem Gebiet liegenden Kommunen entgegen.

Ab wann wird das Sirenenförderprogramm Wirkung zeigen?

Das Sirenenförderprogramm wird aus Finanzmitteln des Konjunkturförderprogrammes der Bundesregierung zur Corona-Pandemie finanziert. Diese stehen bis 2022 zur Verfügung. Rechtliche Bedingungen zur Vergabe der Fördermittel wurden durch das BBK erarbeitet. Der Abschluss einer dementsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und 15 Ländern ist erfolgt.

Ob und wann Effekte des Programms erkenntlich werden, hängt jedoch von der Umsetzung des geförderten Sirenenausbaus vor Ort ab. Hierzu können momentan keine Prognosen abgegeben werden. Ihre volle Effektivität werden die Maßnahmen darüber hinaus erst mit dem funkgesteuerten Anschluss der Sirenen an das Modulare Warnsystem (MoWaS) erzielen. Wann dieser abgeschlossen sein wird, kann momentan noch nicht gesagt werden.

Welcher Nutzen ergibt sich für die Menschen in Deutschland aus dem Sirenenförderprogramm?

Das Sirenenförderprogramm unterstützt aktiv die Weiterentwicklung und den Ausbau der Warnung der Bevölkerung in Deutschland vor Gefahren.

Sirenen sind eines von vielen Warnmitteln, welche in Deutschland im Rahmen der Warnung der Bevölkerung zum Einsatz kommen. Weitere Warnmittel sind z.B. Warn-Apps, Rundfunksender oder auch öffentliche Anzeigetafeln. In der Einführung befindet sich zudem die Warnung über Cell Broadcast. Die meisten dieser Warnmittel können direkt über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst werden. Sirenen sind dagegen i.d.R. im Besitz der Kommunen und können bislang nicht unmittelbar über das Modulare Warnsystem aktiviert werden. Durch eine unmittelbare Anbindung ist eine zeitgleiche Warnung über alle Warnkanäle möglich.

Der Bund betreibt das Modulare Warnsystem zur Warnung im Zivilschutzfall und stellt es den Ländern und Gemeinden für die Warnung im Katastrophenschutzfall zur Verfügung.

Der erste bundesweite Warntag im September 2020 hat aufgezeigt, dass Sirenen in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden sind. Auch können einige Sirenen nicht die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und „Entwarnung“ (einminütiger Dauerton) wiedergeben.

Sirenen sind ein wichtiges Warnmittel, denn sie haben einen sehr guten Weckeffekt und vermögen die Aufmerksamkeit der Menschen besser auf sich zu ziehen als manche andere der genannten Warnmittel. Ereignisse wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 sowie auch der im Jahr 2020 erstmals durchgeführte bundesweite Warntag haben gezeigt, dass viele Menschen in Deutschland bei drohender Gefahr den Einsatz von Sirenen erwarten. Am besten funktioniert die Warnung nach Meinung des BBK durch einen Warnmittelmix: Sirenen weisen die Menschen effektiv auf eine drohende Gefahr hin, damit sie sich sodann über weitere Kanäle wie TV, Radio oder Warn-Apps mit notwendigen Informationen und Handlungsempfehlungen versorgen können.

Mit dem Sirenenförderprogramm wird die Inbetriebnahme neuer, moderner Sirenen ebenso wie die Modernisierung bestehender Sirenen gefördert. Dadurch soll eine höhere Flächenabdeckung erzielt werden. Zudem sollen die Sirenen technisch für einen Anschluss an das MoWaS ausgerüstet werden.

Wird in meiner Gemeinde die Sirenenförderung in Anspruch genommen?

Der Betrieb von Sirenen in Deutschland ist Angelegenheit der Kommunen. Wir bitten darum, Fragen zur Anzahl von Sirenen in oder zur Teilnahme am Förderprogramm einer bestimmten Gemeinde an die jeweilige Gemeindeverwaltung zu richten. Generelle Fragen zum Förderprogramm (Anträge, Bedingungen etc.) können die jeweiligen Länder beantworten, die die Fördermittel weiterleiten.

Welcher sirenenalarm bedeutet was?

Ist ein einmünitiger Dauerton zu hören, der zweimal unterbrochen ist, handelt es sich um einen Feueralarm. Ein einmünitiger Dauerton, der zweimal unterbrochen ist, und dem sich nach 12 Sekunden Pause ein einminütiger Dauerton – ohne Unterbrechung – anschließt, ist ein Katastrophenalarm.

Was ist wenn die Sirene 4 mal heult?

Oft meint man die Feuerwehrsirene 4-mal zu hören. Doch das ist ein Trick der Physik. Keine Sirenen in Deutschland werden, laut Katastrophenplan, 4-mal ertönen.

Welche Sirene bei Krieg?

Durchgehende Sirenen bedeuten, dass in zehn bis fünfzehn Minuten ein Luftangriff droht. Vermeiden Sie eine Panik bei durchgehenden Sirenen. Heulen die Sirene hingegen eine Minute lang mit drei auf und abschwellendem Heulton, handelt es sich um einen Feueralarm.

Was bedeutet es wenn die Sirene 3 Mal geht?

Sirenensignal: Dauerton: 3 x 15 Sekunden, Unterbrechung 2 x 7 Sekunden. Dieses Sirenensignal dient nur zur Alarmierung der Feuerwehr bei verschiedenen Einsätzen. Verhaltensregeln: Achten sie besonders als Verkehrsteilnehmer auf herannahende Einsatzfahrzeuge.