Durch Letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen nach seinem Tode erhält. Dabei muss der Verfügende sich nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse anordnen. Diese Regelungen können durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden. Show
Die Beratung nach dem Erbfall Der Notar ist Ihr umfassender Berater im Erbrecht. Falls nach einem Todesfall ein Erbschein zu beantragen ist, formulieren wir für Sie den Antrag, beurkunden die Erklärungen und stellen die notwendigen Anträge bei Gericht. Wenn nach dem Erbfall der Erbe als neuer Eigentümer einzutragen ist, bereiten wir für sie den Grundbuchberichtigungsantrag vor und reichen diesen beim Grundbuchamt ein. Für Testamtementsvollstrecker betreuen wir ebenso den Antrag auf das erforderliche Testamentsvollstreckerzeugnis. Unsere deutschen und spanischen Rechtsanwälte sind Spezialisten für Erbfälle mit Bezügen zu Spanien („Spanisches Erbrecht“). Uns kennzeichnet
Deutsch-spanisches Erbrecht: Unsere LeistungenUnsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten umfassend rund um das Thema „Erben & Vererben“ bei Bezügen zu Spanien. Standardsituationen bei unserer Beratung sind insbesondere: Erbschaft in Spanien: Nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses in SpanienNach dem Tod werden unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß in SpanienManchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu SpanienBestehen Bezüge zu Spanien oder ist sogar spanisches Erbrecht durch ein deutsches Gericht anzuwenden, übernehmen wir gerne die Prozessvertretung oder arbeiten dem Prozeßvertreter zu. Unsere Leistungen umfassen z.B.
Erklärung der spanischen ErbschaftsteuerSelbstverständlich kümmern wir uns auch um die steuerlichen Erledigungen im Zusammenhang mit einem deutsch-spanischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu SpanienBei Überschreiten der Freibeträge sollte immer die deutsche Erbschaftssteuererklärung mit der spanischen Erbschaftssteuererklärung abgestimmt werden. Hierbei arbeiten wir entweder mit ihrem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammen oder übernehmen
Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und PatientenverfügungFrühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
Verkauf der geerbten LiegenschaftFalls gewünscht helfen wir Ihnen auch beim Verkauf der geerbten Liegenschaft in Spanien. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
Kauf von Immobilien in SpanienAuch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Appartement) in Spanien beraten wir Sie kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige OrganisationenUnsere Mandanten sind meist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere ein prächtiges Anwesen. Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen. Beratung im deutsch-spanischen Erbrecht in Deutschland und SpanienWir beraten an unseren Kanzlei-Standorten in Deutschland und Spanien und freuen uns darauf Sie persönlich kennen zu lernen. Wir bieten aber auch Beratung über Telefon oder E-Mail an. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen! Was kostet eine Beratung beim Notar wegen Erbrecht?Ein konkretes Beispiel: Es lassen sich Ehegatten zu einem Testament beraten, die ein Vermögen von Euro 400.000,- haben. Die Kosten anwaltlicher Beratung liegen zwischen Euro 3.708,- Euro und 7.132,- Euro jeweils plus Mehrwertsteuer je nachdem welchen Schwierigkeitsgrad der Sache der Anwalt annimmt.
Wer berät mich in erbschaftsfragen?Ein Anwalt für Erbrecht kann sowohl Erblasser bei der Regelung ihres Nachlasses unterstützen als auch Erben dabei helfen, ihren Teil des Nachlasses zu erhalten, Konflikte zwischen den Beteiligten zu lösen und das Erbe wie vorgesehen zu verteilen.
Was macht ein Notar im Erbrecht?Der Nachweis, welche Personen in welchem Verhältnis Erbin oder Erbe geworden sind, muss oftmals durch einen Erbschein erbracht werden. Der Erbscheinsantrag kann bei einer Notarin oder einem Notar gestellt werden; der Erbschein selbst wird vom Nachlassgericht erteilt.
Wie hoch sind die Kosten für ein notarielles Testament?
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