Kaufvertrag auto privat gekauft wie gesehen

Gebrauchtwagen suchen

Autokaufvertrag: "Von privat gekauft wie gesehen" - so erkennen Sie Mängel rechtzeitig

Wissenswertes zur Klausel "gekauft wie gesehen" im Autokaufvertrag

Wenn Sie kein Autofachmann sind, können Sie natürlich nicht sehr viel überprüfen, aber wenn Sie Folgendes beachten, sind Sie vor einiger Unbill durch die Klausel "gekauft wie gesehen" im privaten Autokaufvertrag geschützt:

  • Lassen Sie sich auf jeden Fall zusätzlich bescheinigen, dass das Auto keinen Unfall hatte und dem Vorbesitzer keine Mängel bekannt sind. Wichtig ist hinterher, dass Sie das Auto zwar in dem Zustand gekauft haben, in dem Sie es gesehen haben und eine Gewährleistung ausgeschlossen ist, aber der Verkäufer für Lügen trotzdem haftet. Verschweigt er einen Unfall oder weiß er, dass demnächst eine größere Reparatur fällig ist, muss er für diese Unkorrektheiten geradestehen. Allerdings müssen Sie ihm das Wissen nachweisen, das ist die Tücke der Klausel "gekauft wie gesehen."
  • Schauen Sie sich den Schein der letzten HU und der ASU an. Das bietet zwar keine große Sicherheit, aber immerhin wissen Sie, was wann von einem Fachmann geprüft worden ist. Eine kürzlich bestandene HU bedeutet in der Regel, dass Motor und Getriebe keine Undichtigkeiten aufweisen und Bremsen, Lenkung sowie die Lager in Ordnung sind. Auch dürfte es keine Rostschäden oder einen defekten Auspuff geben. Die ASU gibt wenig Auskunft über das Fahrzeug, denn diese bescheinigt nur, dass bestimmte Abgaswerte erreicht worden sind. Immerhin können Sie aus einer bestandenen ASU schließen, dass der Katalysator in Ordnung ist.
  • Sollte die HU oder ASU länger als 6 Monate zurückliegen, bitten Sie den Verkäufer, diese auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Überlegen Sie gut, ob Sie ein Auto mit dem Hinweis "gekauft wie gesehen" von privat erwerben wollen, wenn sich der Verkäufer weigert, die Untersuchungen auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Wenn das Auto zu diesen Untersuchungen gebracht wird, kann auch gleich ein Gutachten für den Verkauf angefertigt werden.
  • Wenn Sie die Kosten für die Begutachtung scheuen oder der Verkäufer diese verweigert, müssen Sie selbst das Auto ansehen. Schauen Sie auf jeden Fall unter das Auto und achten dabei auf auslaufende Flüssigkeiten, frisch geputzte Stellen am Motor oder Getriebe und Ölflecken am üblichen Standplatz des Autos (sofern Ihnen dieser bekannt ist). Achten Sie auf Auffälligleiten bei der Lackierung und dem Unterbodenschutz. Frische Stellen weisen auf Schäden hin, merkwürdige Unebenheiten auf Rost oder zugespachtelte Löcher. Klopfen Sie mit einem Hammerstil an verdächtige Stellen und versuchen Sie so rauszufinden, ob intaktes Blech darunter ist.
  • Schauen Sie Innenraum, Kofferraum und Motorraum, auch unter Matten und Abdeckungen, sofern dies ohne Demontagen möglich ist, an. Achten Sie auf alles, was nicht „passt" und natürlich auch auf Roststellen. Im Motorraum müssen Sie zusätzlich auf Undichtigkeiten und Kristalle an der Batterie achten, und darauf, ob das Kühlwasser schaumig oder das Öl emulgiert ist (Hinweise auf Zylinderkopfdichtungsschaden).
  • Bei der anschließenden Probefahrt richten Sie Ihr Augenmerk auf das Beschleunigungsverhalten, die Bremsen, die Lenkung und die Kurvenlage. Wenn Sie die Kosten für eine Begutachtung vor dem Kauf scheuen, wenden Sie eine List an und achten auf das Gesicht des Verkäufers, wenn Sie ihm sagen, dass es nun zum TÜV geht. Erkennen Sie einen starken Unwillen oder verbietet er diese Fahrt sogar, können Sie davon ausgehen, dass er etwas über das Auto weiß, dass er Ihnen verschweigen will.

Ein Gebrauchtwagenkauf ist immer ein wenig Glücksspiel und niemand weiß, wie sich ein altes Auto in der Zukunft verhalten wird, welche teuren Reparaturen bald notwendig werden. Wenn Sie ein Auto von privat kaufen, geht das Risiko durch den Passus "gekauft wie gesehen" im Autokaufvertrag auf Sie über. Alles können Sie nicht ausschließen, auch bei sorgfältigster Prüfung.

Auto verkaufen – in nur 3 Schritten

  1. Start
  2. Auto und Autozubehör
  3. Gebraucht­wagen­verkauf

Kaufvertrag auto privat gekauft wie gesehen

Schlüssel­über­gabe. Vorher am besten die Gewähr­leistung ausschließen. © Getty Images / Martin Dimitrov

Wenn Privatleute ihren Gebraucht­wagen verkaufen, sollten sie ihre Haftung für Sachmängel am Fahr­zeug ausschließen. Doch die in Verkaufs­annoncen allgegen­wärtige Formulierung „gekauft wie gesehen“ ist keine gute Idee. Damit schließt der Verkäufer nur die Haftung für Mängel aus, die „ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sach­verständigen bei der Besichtigung erkennen kann“, urteilte das Ober­landes­gericht Oldenburg (Az. 9 U 29/17).

Verkäufer haftet für Vorschäden

In dem Fall hatte ein Mann seinen Peugeot für 5 000 Euro an eine Frau „gekauft wie gesehen“ verkauft. Bei der Auto­besichtigung waren keine Mängel zu erkennen. Später zeigte sich, dass der Wagen erhebliche, nicht voll­ständig und fachgerecht beseitigte Unfall­schäden hatte. Die Richter in Oldenburg entschieden: Der Verkäufer muss den Wagen zurück­nehmen und den Kauf­preis zurück­zahlen. Die Formulierung schließe nur die Haftung für leicht erkenn­bare Mängel aus. Der Verkäufer verteidigte sich, auch er habe die Vorschäden nicht gekannt, die Mängel müssten vom Vorbesitzer stammen. Damit kam er nicht durch, weil Verkäufer für Mängel haften – unabhängig von ihrer Schuld.

Rechts­sichere Formulierung wählen

Auto­verkäufer sollten ihre Haftung für verdeckte Mängel rechts­sicher ausschließen. Entsprechende Formulierungen sind kompliziert. Es ist unbe­dingt ratsam, ein gutes Vertrags­formular zu wählen, zum Beispiel das vom ADAC. Dort steht: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schaden­ersatz­ansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahr­lässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

ADAC-Formular für den privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens

Mehr zum Thema

  • Kaufvertrag auto privat gekauft wie gesehen

    Gebraucht­wagen So gehen Sie klug vor beim Gebraucht­wagenkauf

    21.06.2022 - Gebraucht­wagenkauf von privat oder vom Händler? Wir sagen, worauf Sie beim Auto­kauf achten müssen und woran Sie unseriöse Händler erkennen.

  • Kaufvertrag auto privat gekauft wie gesehen

    Sachmängelhaftung und Garantie Mangelhafte Ware richtig reklamieren

    08.11.2022 - Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beant­worten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.

  • Kaufvertrag auto privat gekauft wie gesehen

    Abgas­skandal Wie Dieselfahrer Schaden­ersatz bekommen

    08.11.2022 - Auto­hersteller haben illegal getrickst. Sie müssen Käufer betroffener Autos entschädigen. Der EuGH lässt nun Klagen von Umwelt­verbänden gegen das Kraft­fahrt­bundes­amt zu.

Kaufvertrag auto privat gekauft wie gesehen
Isabella Eigner
Chefredakteurin test
Matthias Thieme
Chefredakteur Finanztest

Habe privat ein Auto gekauft Mängel verschwiegen?

Außerdem gibt es noch eine gesetzliche Regelung, die über dem Ausschluss der Sachmängelhaftung steht. Wenn der private Verkäufer wissentlich falsche Angaben gemacht hat und vorsätzlich versteckte Mängel verschwiegen hat, dann ist er dennoch haftbar. Im Rechtjargon nennt sich dieser Tatbestand Haftung bei Arglist.

Was muss im Kaufvertrag stehen Auto privat?

Daten zum Fahrzeug: Marke, Modell, Motorleistung, Erstzulassung, Fahrgestell- und ggf. Motornummer, Fahrzeugbrief-Nr. (Zulassungsbescheinigung Teil II), amtliches Kennzeichen, nächste HU und der Kaufpreis. Der Käufer sollte die Angaben im Vertrag mit denen im Fahrzeugschein vergleichen.

Wie gesehen ohne Garantie?

Wird ein Auto “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Sachverständigen erkennen konnte.

Was sind arglistig verschwiegene Mängel Auto?

Der private Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel am Fahrzeug. Arglist liegt dann vor, wenn der Verkäufer über einen vorhandenen Mangel Bescheid weiß und diesen dem Käufer verschweigt. Denn der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auch ohne explizites Nachfragen auf bekannte Mängel hinzuweisen.