Kann man sich schon nach 5 monaten boostern lassen

Warum ist die Booster-Impfung wichtig?

Angesichts der in Deutschland vorherrschenden hochansteckenden Omikron-Variante ist die Booster-Impfung besonders wichtig – für den eigenen Schutz und um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Denn im Laufe der Zeit lässt bei Personen, die bereits vor längerer Zeit vollständig geimpft wurden oder deren Immunantwort aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen schwächer ausgefallen ist, der Immunschutz nach. Das ist jedoch ein natürlicher Vorgang: Im Prinzip vergisst das Immunsystem nach und nach, wie es das Coronavirus schnell und effektiv bekämpfen kann. Deshalb ist es wichtig, den Impfschutz durch eine Auffrischungsimpfung zu verbessern – besonders gefährdeten Personen empfiehlt die STIKO jetzt sogar eine zweite Booster-Impfung für einen umfassenden Schutz. Denn nach wie vor gilt: Die Corona-Impfung ist der wirksamste Schutz vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen. Sie reduziert die Anzahl der Hospitalisierungen von COVID-19-Erkrankten erheblich. Das zeigen die laufend aktualisierten Daten zur Impfeffektivität in den Berichten des RKI. Daten aus den USA zeigen: Mit drei Corona-Schutzimpfungen steigt der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen auf nahezu 100 Prozent.

Wie wirkt die Booster-Impfung?

Mit einer Auffrischungsimpfung lässt sich der nachlassende Immunschutz einfach und effektiv „boostern“, also verstärken. Denn durch den Booster erinnert sich Ihr Immunsystem wieder an das Coronavirus und ist so besser darauf vorbereitet, es zu bekämpfen. So sorgt die Auffrischungsimpfung dafür, dass der Impfschutz – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen – effektiv aufrechterhalten und die Weiterverbreitung des Virus deutlich gesenkt wird.

Gut zu wissen: Auch wenn Krankheitsverläufe, ausgelöst von der Omikron-Variante, im Durchschnitt milder verlaufen als von der Delta-Variante, bleibt ein guter Impfschutz wichtig. Denn eine SARS-CoV-2-Infektion ist keine harmlose Erkältung, sondern kann mit vielen Komplikationen (wie Blutgerinnseln oder Schlaganfall) und Langzeitfolgen verbunden sein (Post- und Long-COVID). Ein guter Impfschutz schützt vor schweren Krankheitsverläufen und sorgt im Fall einer Infektion für eine kontrollierte Immunantwort des Körpers. Grund dafür sind unter anderem bestimmte Gedächtniszellen (die sogenannten B- und T-Zellen), die der Körper durch die Impfung gebildet hat und welche das Virus frühzeitig und gezielt bekämpfen können. Diese Immunzellen spielen eine Schlüsselrolle beim Schutz vor schweren Verläufen – und die Booster-Impfung verstärkt diesen Schutz noch einmal deutlich.

Bundesministerium für Gesundheit

Wer sollte sich boostern lassen?

Die STIKO hat ihre Empfehlungen zum Impfabstand angepasst und empfiehlt zukünftig bei immungesunden Menschen ab 12 Jahren einen Mindestabstand von 6 Monaten zwischen Grundimmunisierung und erster Auffrischungsimpfung einzuhalten. Die Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Auch Kinder zwischen 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen sollten sich der STIKO zufolge ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung boostern lassen.

Für Genesene beziehungsweise Menschen, die sich vor, während oder nach einer Impfserie mit dem Coronavirus infizieren, gilt:

  • Personen, die sich nach der ersten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren, sollte die zweite Impfstoffdosis 6 Monate nach der Infektion erhalten
  • Personen, die sich drei Monate nach der zweiten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren, sollten eine Auffrischungsimpfung nur dann erhalten, wenn sie eine Indikation für eine 2. Auffrischimpfung haben
  • Wer sich vor der Erstimpfung infiziert und dann im Abstand von mindestens 4 Wochen eine Impfstoffdosis erhalten hat, kann ab 6 Monaten nach der vorangegangenen Impfung einen Booster bekommen.
  • Ungeimpfte Personen, die sich 2 Mal in einem Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert haben, gelten als grundimmunisiert. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der 2. Infektion) vorgenommen werden.
  • Ungeimpfte Personen, die sich in einem Abstand von weniger als 3 Monaten ein 2. Mal infizieren, benötigen zur Grundimmunisierung in der Regel 3 Monate nach der 2. Infektion eine Impfstoffdosis. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung) vorgenommen werden.
  • Zum Erreichen einer bestmöglichen Immunität wird auch ungeimpften Personen, die 3 oder mehr Coronavirus-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Dabei sollte ein Mindestabstand zur letzten Infektion von 3 Monaten eingehalten werden.

Vierte Corona-Impfung: STIKO erweitert die Empfehlung zur zweiten Booster-Impfung 

Für bestimmte Personengruppen ist es ganz besonders wichtig, den Impfschutz aufzufrischen – und zwar nicht nur mit einer dritten, sondern mit einer zusätzlichen vierten Corona-Schutzimpfung. Die STIKO empfiehlt nun auch einen 2. Booster für ältere Menschen ab 60 Jahren, Personen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankungen gemäß STIKO-Empfehlung, wenn sie bislang erst drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischungsimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion (neben der bereits bestehenden Empfehlung eines 2. Boosters für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (hierzu zählen auch Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe) und Personen mit Immunschwäche ab 5 Jahren). Dabei sollen diese Personengruppen die vierte Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) erhalten; in begründeten Einzelfällen ist eine Verkürzung dieses Abstandes auf 4 Monate möglich. Bei immungesunden Personen ist jedoch ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger.

Ob und gegebenenfalls, wann in Zukunft weitere Auffrischungsimpfungen für alle Bürgerinnen und Bürger nötig sind, ist derzeit noch nicht absehbar. Derzeit empfiehlt die STIKO für immungesunde Personen unter 60 Jahren keine zweite Auffrischungsimpfung, da diese Gruppe nach derzeitigem Kenntnisstand von einer vierten Impfung nicht nennenswert profitiert. Den entsprechenden Beschluss zur aktualisierten STIKO-Empfehlung, in der auch die zu berücksichtigenden Grunderkrankungen benannt werden, finden Sie hier. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch in unseren FAQs.

Besuch von Personen in Pflegeheimen und private Zusammenkünfte

Bei einem Besuch in einem Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung sind die grundsätzlichen Hygieneregeln (AHA+L) zu beachten, um vulnerable Gruppen bestmöglich zu schützen. Eine bundesweite Testpflicht besteht nicht mehr, allerdings können die einzelnen Bundesländer und Einrichtungen weiterhin selber über eine Testpflicht entscheiden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch entsprechend und melden Sie diesen gegebenenfalls an.

Grundsätzlich ist für zusätzliche Sicherheit bei Zusammenkünften mit mehreren Personen für alle, auch Personen mit Booster-Impfung, ein Selbsttest empfehlenswert. Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem Bundesland, welche Regeln aktuell vor Ort gelten.

Wirksame Impfstoffe für die Booster-Impfung: Comirnaty® und Spikevax®

Unabhängig davon, welche Art von Impfstoff zuvor verwendet wurde – mRNA- oder Vektorimpfstoff –, soll die Auffrischungsimpfung mit einem der zugelassenen mRNA-Impfstoffe erfolgen: Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren oder Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für Personen ab 30 Jahren. Kinder mit Vorerkrankungen und Immundefizienz im Alter von 5 bis 11 Jahren sollen eine Booster-Impfung bevorzugt mit Comirnaty® erhalten. Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren ist die Verwendung von Spikevax® laut Zulassung ebenfalls möglich. Schwangere sollen ausschließlich Comirnaty® erhalten.

Gut zu wissen, insbesondere für Personen über 30 Jahren: Das Paul-Ehrlich-Institut und die STIKO betonen, dass beide mRNA-Impfstoffe qualitativ gleichwertigund sicher sind. Sie zeigen eine hohe Wirksamkeit auch gegen Varianten des Coronavirus und werden mit Blick auf die beste Verträglichkeit in den verschiedenen Altersgruppen eingesetzt. Dabei soll bei der Booster-Impfung möglichst der Impfstoff zum Einsatz kommen, der bei der Grundimmunisierung genutzt wurde. Wichtig: Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann bei ab 30-Jährigen aber auch ohne weiteres der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden.

Kann man sich auch mit dem Impfstoff von Novavax boostern lassen?

In Einzelfällen ist eine Auffrischungsimpfung laut STIKO auch mit dem Impfstoff von Novavax möglich – zum Beispiel, wenn eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist. Eine entsprechende Zulassung für Nuvaxovid® zur Anwendung als Booster-Impfung wird erwartet. Die STIKO wird die Daten dann erneut fachlich prüfen und bewerten und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

Mit welchem Abstand zur Grundimmunisierung soll die Booster-Impfung erfolgen?

Vor allem mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante hat die STIKO zunächst empfohlen, den Impfschutz schon ab drei Monaten nach der zweiten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung aufzufrischen. Ziel dieser Empfehlung war, durch eine beschleunigte Booster-Impfkampagne und den verkürzten Impfabstand schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Übertragung der hochansteckenden Omikron-Variante zu vermindern. Die STIKO hat ihre Empfehlungen zum Impfabstand angepasst und empfiehlt zukünftig bei immungesunden Menschen einen Mindestabstand von 6 Monaten zwischen Grundimmunisierung und erster Auffrischungsimpfung einzuhalten. Personen mit einer Indikation für eine 2. Auffrischungsimpfung sollten ihren Impfschutz – wie bereits oben erwähnt – zudem ein zweites Mal sechs Monate nach der ersten Booster-Impfung auffrischen. Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahme: Eine Auffrischungsimpfung wird für Kinder mit Immunschwäche im Abstand von mindestens 3 Monaten nach abgeschlossener Grundimmunisierung empfohlen.

Übrigens: Eine serologische Antikörpertestung vor einer Auffrischungsimpfung ist nicht notwendig und wird von der STIKO auch nicht grundsätzlich empfohlen. Zum einen ist der Wert, der eine dritte Impfstoffdosis unnötig machen würde, nicht bekannt und zum anderen bestehen bei einer dritten Impfstoffdosis keine Sicherheitsbedenken.

Personen mit einer schweren Immunschwäche (wie zum Bespiel Organtransplantierte) können bereits ab vier Wochen nach der ersten abgeschlossen Impfserie zum dritten Mal geimpft werden – dabei spricht man von einer Drittimpfung (siehe Infokasten). Der Erfolg der Grundimmunisierung kann in diesen Fällen mittels serologischer Antikörperkontrolle erfolgen. Bei ihnen empfiehlt die STIKO zudem eine weitere Auffrischungsimpfung im Abstand von drei weiteren Monaten.

Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen® (Johnson & Johnson) erhalten haben, wird zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung mit einer mRNA- oder Nuvaxovid®-Impfstoffdosis ab vier Wochen nach der Janssen®-Impfung empfohlen. Hierbei spricht man von einer Optimierung der Grundimmunisierung, da festgestellt wurde, dass der Impfstoff von Johnson & Johnson im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegen Virusvarianten aufweist. 

Was gilt für Personen, die mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden?

Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen, inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (Covaxin/ BBV152 (Bharat Biotech), Covilo (Sinopharm) oder CoronaVac (Sinovac)) oder mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V (Gamaleja) mindestens 2-mal geimpft worden sind, erhalten eine 1-malige Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff im Mindestabstand von 3 Monaten zur letzten Impfung. Wer allerdings nur 1 Mal mit einem der nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe geimpft wurde, benötigt eine vollständige neue Impfserie.

Auffrischungsimpfung, Drittimpfung, weitere Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung – was ist was?

Eine Auffrischungsimpfung ist eine erneute Impfung, um eine nachlassende Immunantwort wieder zu erhöhen und den Impfschutz aufrechtzuerhalten. Dies ist auch von anderen Impfungen bekannt, etwa bei Tetanus oder Polio. Der Begriff Booster-Impfung ist ein verbreitetes Synonym für Auffrischungsimpfung. "Booster" stammt aus dem Englischen und bedeutet "Verstärker". Eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung wird zur Optimierung der ersten Impfserie eingesetzt. Dies betrifft etwa Personen mit einer schweren Immunschwäche, zum Beispiel Organtransplantierte. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie verträglich ist die Booster-Impfung?

Nach derzeitigem Kenntnisstand treten nach der Auffrischungsimpfung vergleichbare Nebenwirkungen wie nach der zweiten Corona-Schutzimpfung auf. Dazu gehören zum Beispiel Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Die Reaktionen haben meist einen milden Verlauf und treten deutlich seltener auf als nach den ersten beiden Impfstoffdosen. Auch das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen wird als sehr gering eingeschätzt. Weitere Informationen finden Sie in den regelmäßig aktualisierten Aufklärungsbögen zu den Impfstoffen.

Wo kann man die Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundsätzlich können alle Leistungserbringer Auffrischungsimpfungen nach der Coronavirus-Impfverordnung vornehmen. Dies sind mobile Impfteams, Impfzentren, weitere Impfstellen der Länder, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Apotheken. Wie Sie schnell und unkompliziert an einen Impftermin in Ihrer Nähe kommen, erfahren Sie hier.