Wer ist alles bei scheidung bei gericht anweseñd

Beim Scheidungstermin müssen im Regelfall beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Die Ehescheidung kann allenfalls in begründeten Ausnahmefällen ohne die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten im Termin erfolgen. Ist ein Ehegatte dauerhaft verhindert oder ist ihm sein Erscheinen im Gerichtstermin aufgrund der Entfernung zu seinem Wohnort nicht zuzumuten, kann das Gericht die Anhörung auch durch einen ersuchten Richter am Wohnort des Ehegatten anordnen. Neuerdings gibt es vereinzelt auch Fälle, in denen ein Ehegatte per Videokonferenz zugeschaltet wurde.

Wer ist alles bei scheidung bei gericht anweseñd

Im Scheidungstermin, der in der Regel 5 - 20 Minuten dauert, fragt Sie das Gericht beide, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie beide geschieden werden wollen und wie hoch jeweils Ihr Einkommen ist. Nach dem Einkommen berechnen sich die Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren. Persönliche Angelegenheiten und der Grund der Scheidung kommen nur dann zur Sprache, wenn Ihr Ehegatte nicht geschieden werden will und sich gegen die Scheidung wehrt. Da der Richter die Scheidung nur aussprechen darf, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben, muss er die Verhandlung aussetzen, falls der Trennungszeitpunkt streitig ist oder Ihr Ehegatte die Scheidung verweigert. Verweigern kann er die Scheidung allerdings nicht mehr, wenn Sie seit drei Jahren getrennt leben. Dann vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass Ihre Ehe gescheitert ist.

Bis zum Ende der Verhandlung über die Ehescheidung kann jeder von Ihnen weitere Anträge stellen, z.B. zum Umgangsrecht, zum Unterhalt, zum Sorgerecht oder zum Zugewinnausgleich. Voraussetzung um Anträge zu stellen, ist aber, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Sie selbst können beim Familiengericht keine Anträge stellen. Das Familiengericht darf Ihr Vorbringen insoweit nicht berücksichtigen. Ein anwaltlich nicht vertretener Ehegatte kann der Scheidung nur zustimmen oder diese ablehnen.

Im Idealfall haben Sie bereits vor dem Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und diese Vereinbarung notariell beurkundet. Sie beschleunigt die Scheidung im Ablauf ungemein. Vor allem vermeidet eine solche Vereinbarung Streitigkeiten und verhindert, dass Ihr vielleicht unschlüssiger Ehegatte plötzlich andere Wünsche vorträgt und sich die Scheidung im Ablauf verzögert.

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Scheidungsfolgen sollten möglichst einvernehmlich geregelt werden

Wenn Sie keine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, können Sie im Gerichtstermin immer noch über noch zu regelnde Punkte einen Vergleich schließen. Das Gericht wird diesen Vergleich dann protokollieren. Diese Verfahrensweise ist mit der notariellen Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung gleichwertig, allerdings mit dem Risiko verbunden, dass eine Einigung über vielleicht streitige Aspekte im mündlichen Beratungstermin schwierig sein kann und auch insoweit die Scheidung im Ablauf verzögert.

Wenn Sie mit dem Antrag Ihres Ehegatten, z.B. diesem allein das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zu übertragen, nicht einverstanden sind, muss das Familiengericht die Verhandlung vertagen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich die zu regelnde Angelegenheit zu überlegen und sich zu dem Antrag zu äußern. Dann allerdings müssen Sie im Regelfall aufgrund des Anwaltszwangs beim Familiengericht wiederum einen Rechtsanwalt beauftragen.

Wenn Sie bereits vor dem Scheidungstermin beantragt haben, eine weitere familienrechtliche Angelegenheit zu regeln, so wird erst dann ein Scheidungstermin angesetzt, wenn Sie sich über den streitigen Punkt geeinigt haben und das Gericht in der Lage ist, ein Urteil zu fällen. Das Familiengericht ist nämlich von Gesetzes wegen verpflichtet, alle mit der Scheidung verbundenen und streitigen Scheidungsfolgen im Zusammenhang mit der Scheidung selbst zu regeln und möglichst keine Scheidungsfolgen offen zu lassen. Alternativ kann das Gericht im Ausnahmefall die Scheidung dennoch aussprechen und eine Scheidungsfolgensache gesondert verhandeln.

Je mehr Sie den Anwälten beim Scheidungverfahren überlassen, desto länger zieht sich Ihre Scheidung hin!

Wie läuft die Scheidung vor Gericht ab?

Im Scheidungstermin, der in der Regel 5 - 20 Minuten dauert, fragt Sie das Gericht beide, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie beide geschieden werden wollen und wie hoch jeweils Ihr Einkommen ist. Nach dem Einkommen berechnen sich die Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren.

Wer braucht bei einer Scheidung einen Anwalt?

Scheidung ohne Anwalt? In Scheidungsverfahren gibt es immer Anwaltszwang: Der § 114 FamFG schreibt vor, dass sich vor dem Familiengericht die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Darauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden.

Was wird beim scheidungstermin geklärt?

Zu Beginn des Termins fragt der Richter die Ehegatten nach dem Trennungszeitpunkt und danach, ob sie beide geschieden werden wollen. Diese Fragen sollen klären, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung (§ 1565 BGB), wie z.B. der Ablauf des Trennungsjahrs, gegeben sind.

Was will der Richter bei einer Scheidung?

Der Richter fragt die Beteiligten, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden möchten. Dann werden die Rentenanwartschaften kurz besprochen und der Versorgungsausgleich geregelt. Das war es in der Regel schon, wenn nicht im Verbund noch andere Fragen wie Unterhalt oder ähnliches mit „eingeklagt" wurden.