Gleicher wirkstoff anderes medikament

"Aut-idem" ist lateinisch und bedeutet: "oder das Gleiche". Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen kann. Dazu ist er sogar verpflichtet - wenn die Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept nicht vermerkt hat, dass kein Austausch stattfinden soll.

Stellt die Arztpraxis ein Rezept aus, schreibt diese darauf den Namen des verordneten Medikaments oder Wirkstoffs.

Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld. Lässt die Ärztin oder der Arzt dieses Feld frei, bedeutet das, dass die Apotheke Ihnen, wenn es das gibt, ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff geben wird.

Damit gewährleistet ist, dass Sie ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität wie das von er Arztpraxis verordnete erhalten, darf die Apotheke die Aut-idem-Regelung nur in den folgenden Fällen anwenden:

  • Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels sind identisch.
  • Die Darreichungsform ist gleich oder austauschbar, zum Beispiel bei Tabletten und Dragees.
  • Das Mittel ist für eine gleiche Indikation zugelassen.

Wenn die Arztpraxis ein bestimmtes Medikament verordnet

Streicht die Arztpraxis das Aut-idem-Feld durch, darf die Apotheke kein anderes Medikament ausgeben. 

Medikamente können unterschiedlich aussehen und heißen, andere Preise und Hersteller haben, aber dennoch den gleichen Wirkstoff beinhalten. Für die Wirkung von Arzneimitteln im Körper sind vor allem der Wirkstoff selbst und die Dosierung ausschlaggebend. Oft bekommen Patienten und Patientinnen in der Apotheke ein anderes Medikament als das vom Arzt oder der Ärztin auf dem Rezept verordnete – vorausgesetzt, die Medikamente sind vergleichbar. Für den Wechsel kann es therapeutische und wirtschaftliche Gründe geben. Die Regeln für den sogenannten Aut-idem-Austausch sind gesetzlich fest verankert. „Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“.


Gleicher wirkstoff anderes medikament

Jedes Rezept enthält wichtige ärztliche Angaben zu Wirkstoff, Wirkstärke, Menge und Darreichungsform − wie beispielsweise Tablette, Retardkapsel oder Tropfen. Der Apotheker oder die Apothekerin hält sich an diese ausschlaggebenden Vorgaben und händigt nach bestimmten Regeln ein vergleichbares Arzneimittel aus. In jeder Apotheke gelten die gleichen Austauschregeln:

  • Wirkstoff und Wirkstärke dürfen nicht verändert werden.
  • Die Packungsgröße bleibt identisch.
    • Die genaue Menge kann dabei aber leicht abweichen. Die Packungsgröße beschreibt, genau genommen, einen Mengenbereich: Beispielsweise kann eine Packung der Größe N3 zwischen 95 und 100 Tabletten beinhalten.
  • Es kann eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform abgegeben werden.
    • Welche Arten von Medikamenten austauschbar sind, ist für jeden Wirkstoff festgelegt. So werden beispielsweise Kapseln oft gegen Tabletten getauscht.
  • Das Austauschmedikament muss für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein wie das vom Arzt oder der Ärztin verordnete Medikament.
    • Manche Wirkstoffe sind für mehrere Erkrankungen zugelassen. Dann kann es sein, dass die Erkrankung, gegen die das Medikament in dem individuellen Fall eingesetzt wird, im Beipackzettel des Austauschmedikaments nicht aufgeführt ist.

Hinzu kommen wirtschaftliche Vorgaben, ein preisgünstiges Medikament auszuwählen und so die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu senken:

  • Häufig geben Apotheker und Apothekerinnen ein preisgünstiges Arzneimittel ab, beispielsweise ein sogenanntes Rabatt-Arzneimittel, wenn die jeweilige Krankenkasse mit Arzneimittelherstellern einen Preisnachlass ausgehandelt hat.
  • Jede Krankenkasse handelt ihre Rabattverträge individuell aus. Deshalb kann es passieren, dass Patienten und Patientinnen, die bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, bei gleicher ärztlicher Verordnung unterschiedliche Medikamente erhalten. Wenn die Krankenkasse einen neuen Rabattvertrag mit einem anderen Hersteller schließt, bekommen Betroffene in der Apotheke für ein neues Rezept ein anderes Medikament als zuvor.

Neben der Verpflichtung zur Auswahl von preisgünstigen Medikamenten gibt es weitere Situationen, in denen Apotheker und Apothekerinnen ein Medikament nach beschriebenen Regeln austauschen: Ist das abzugebende Medikament nicht lieferbar und ist eine dringende Versorgung notwendig, sodass nicht zur nächsten Belieferung der Apotheke gewartet werden kann, sollen Patienten und Patientinnen dennoch versorgt werden können.


Gleicher wirkstoff anderes medikament

Für einzelne Menschen können durch den Produkttausch kritische Situationen entstehen, die die Therapiesicherheit gefährden. Beispielsweise durch:

  • eine bekannte Allergie gegen Hilfsstoffe in einem möglichen Austauschprodukt, die das verordnete Medikament nicht enthält
  • eine problematische Anwendung von Austauschmedikamenten: So lassen sich beispielsweise manchmal Tabletten anderer Hersteller schlechter schlucken, weil sie größer oder nicht teilbar sind.
  • eine veränderte Freisetzung von Wirkstoffen, bei denen eine genaue Dosiseinstellung wegen geringer therapeutischer Breite besonders wichtig ist

Patienten und Patientinnen sollten Probleme oder Bedenken gegen einen Medikamentenaustausch bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin und auch in der Apotheke offen ansprechen. Manchmal kann auch eine gezielte Beratung helfen, Probleme und Unsicherheiten zu beseitigen.

Wird ein Medikamententausch von ärztlicher oder pharmazeutischer Seite oder auch durch Betroffene selbst kritisch beurteilt, gibt es für jeden Beteiligten die Möglichkeit, den vorgeschriebenen Austausch zu umgehen:

Der Arzt oder die Ärztin kann den Aut-idem-Austausch verhindern. Am linken Rand des Kassenrezeptes befinden sich 3 Kästchen mit der Bezeichnung „aut idem“, also „oder das Gleiche“. Auf dem Rezept steht automatisch, dass der Apotheker das verordnete oder ein vergleichbares Produkt abgeben darf und sich an die Austauschregeln halten muss. Wenn medizinische Gründe gegen den Tausch sprechen, kann der Arzt oder die Ärztin ein Kreuz in das Aut-idem-Kästchen setzen. So zeigt er oder sie an, dass das verordnete Medikament nicht ausgetauscht werden darf.


Gleicher wirkstoff anderes medikament

Hat der Apotheker oder die Apothekerin pharmazeutische Bedenken gegen die Abgabe eines bestimmten Medikaments, so kann er oder sie den Austausch verhindern und ein anderes aushändigen, solange es den Austauschregeln entspricht.

Auch Patienten und Patientinnen können auf die Abgabe eines nicht rabattierten Medikamentes bestehen: Dazu können sie von der sogenannten Wunscharzneimittelregel Gebrauch machen. Ist das Wunschmedikament teurer als das vergleichbare abzugebende Präparat, müssen Betroffene die Differenz selbst zahlen. Zunächst bezahlt der Patient oder die Patientin den vollständigen Preis des Wunscharzneimittels in der Apotheke und richtet sich anschließend für die Kostenübernahme an die Krankenkasse. Diese erstattet nur die Kosten für das günstigere Medikament. Zusätzlich können etwaige Gebühren der Krankenkasse anfallen. Deshalb ist es sinnvoll, im Vorfeld bei der Krankenkasse zu erfragen, in welcher Höhe die anfallenden Kosten erstattet werden.

Für einige Wirkstoffe, vor allem mit geringer therapeutischer Breite, hat der Gesetzgeber den Austausch verboten – selbst für den Fall, dass günstigere wirkstoffgleiche Präparate verfügbar sind. Für welche Wirkstoffe dieses Austauschverbot gilt, steht in der sogenannten Substitutionsausschlussliste des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Medikamente mit Wirkstoffen, die in dieser Liste genannt sind, dürfen in der Apotheke – auch ohne Setzen des Aut-idem-Kreuzes durch den Arzt oder die Ärztin – nicht ersetzt werden. Ein bekanntes Beispiel sind Schilddrüsenhormone. 

Erstellungsdatum: 10.07.2018
Letzte Aktualisierung: 11.11.2021

Herausgeber: UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH

  • Weitere Informationen zum Thema

    Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. [abgerufen am: 14.10.2020]

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Wie werden Wirkstoff gleiche Medikamente auch bezeichnet?

Der Begriff Generikum (Plural: Generika) bezeichnet ein Arzneimittel, das den identischen Wirkstoff wie ein ehemals patentgeschütztes Präparat enthält und deshalb genauso wirkt. Generika kommen dann auf den Markt, wenn das Patent für das Original (auch: Erstanbieterpräparat) abgelaufen ist.

Sind Medikamente von verschiedenen Herstellern gleich?

Das wirkstoffgleiche Medikament mit dem anderen Namen verdankt sie der neuen Aut-Idem-Regelung. Ärzte wie Apotheker sind danach verpflichtet, anstelle teurer Medikamente solche auszuwählen, die auf die gleiche Art wirken, aber weniger kosten – so genannte Generika. Generika sind keine Medikamente „2.

Sind Generika schlechter als das Original?

Generika sind identisch zum Original. Deshalb können Arzneimittel, die den gleichen Wirkstoff in der gleichen Darreichungsform und Wirkstärke enthalten, ausgetauscht werden. Dies gilt nicht nur in Bezug auf das wirkstoffgleiche Originalpräparat, sondern auch für Generika untereinander.

Was besagt die Aut idem Regelung?

"Aut idem" ist lateinisch und bedeutet "oder das Gleiche". Im Apothekenrecht wird damit die Möglichkeit des Apothekers beschrieben, statt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abzugeben.