Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Show BeschreibungDie Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen. Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig. Sind Sie schon 18 Jahre alt? Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister? Sind Sie Adoptivgeschwister? Sind Sie Ausländer? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für Eheschließung vereinbaren.
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben: Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister dieser Ehe oder Lebenspartnerschaft erbracht werden. ALLGEMEINE HINWEISE
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne. VoraussetzungenPersönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Standesamt. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. FristenDie geprüfte Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und ab wann die Eheschließung frühestens angemeldet werden kann bzw. bis wann die Anmeldung spätestens erfolgt sein muss. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Kosten
Stand: 13.09.2022 Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Legende
Welche Unterlagen braucht man wenn man geschieden ist und wieder heiraten möchte?Geburtsurkunden oder entsprechende Nachweise. Meldebescheinigungen (nicht älter als vier Wochen) Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister des Standesamtes, in dem die Vorehe geschlossen wurde (bei vorhergehender Lebenspartnerschaft entsprechender Nachweis über deren Auflösung)
Kann man wenn man geschieden ist wieder heiraten?Mit Rechtskraft der Ehescheidung ist eine Wiederheirat möglich. Eine Frist nach Scheidung muss nicht eingehalten werden. Eine Wiederheirat setzt die Beendigung der vorhergehenden Ehe durch Auflösung (Scheidung oder Aufhebung der Ehe) oder durch Tod des anderen Ehegatten voraus.
Wie lange muss man geschieden sein um wieder zu heiraten?Nach der Scheidung gelten Sie kirchenrechtlich noch als verheiratet. Ihre vor dem Standesamt geschlossene zivilrechtliche Ehe kann, wenn Ihre Lebensgemeinschaft zerrüttet und die Ehe gescheitert ist, jederzeit geschieden werden. Sind Sie geschieden, können Sie jederzeit neu heiraten.
Was passiert mit der Heiratsurkunde nach der Scheidung?Die Standesämter verlangen zusätzlich eine neue Ausfertigung der Heiratsurkunde, auf der die Scheidung der vorangegangenen Ehe vermerkt ist. Diese zusätzliche Bescheinigung können Sie durch Vorlage der Scheidungsurkunde bei dem Standesamt, das die Ehe geschlossen hatte, beantragen.
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