Gez wer ist beitragsbefreit

Gez wer ist beitragsbefreit
Zur Zeit erreichen dem KSB Salzland einige Anfragen der Vereine zum Rundfunkbeitrag hinsichtlich eines Schreibens des ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service, ehemals Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Im Zuge dessen möchten wir euch gleich generell über die Rundfunkbeiträge für Vereine informieren und euch auf den aktuellen Stand bringen:

Einrichtungen des Gemeinwohls, also auch eingetragene gemeinnützige Vereine, müssen aktuell nur ein Drittel des standardmäßigen Rundfunkbeitrags (18,36 €) zahlen, unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten. Pro eigene Betriebsstätte (Sportstätten, Geschäftsstellen, Vereinsheime etc.) werden hier 6,12 € pro Monat fällig (Stand: 05.08.2021), Über wie viele Radios, internetfähige Computer und Fernseher eine Einrichtung verfügt, spielt bei der Rundfunkgebühr keine Rolle mehr, auch nicht ob der Empfang derzeit technisch eingerichtet ist. 

Der Beitrag deckt auch alle Kraftfahrzeuge ab, die auf den Verein zugelassen sind, sofern diese ausschließlich zu Zwecken der Einrichtung genutzt werden. Um von der Sonderregelung zu profitieren, müssen Vereine ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel durch den Beleg der Steuervergünstigung (Freistellungsbescheid).

Welche Vereine sind vom Rundfunkbeitrag befreit?

  1. Der Rundfunkbeitrag für Vereine gilt nur für Betriebsstätten mit einem eingerichteten Arbeitsplatz. Alle anderen sind entsprechend beitragsfrei. Dieser eingerichtete Arbeitsplatz ist nicht wörtlich im materiellen Sinne zu verstehen. Es hängt also nicht davon ab, inwiefern ein Büro mit Schreibtisch eingerichtet ist, sondern vielmehr davon, ob mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit in den Räumlichkeiten der Betriebsstätte gearbeitet wird. Werden nur gelegentliche Tätigkeiten ausgeführt, besteht entsprechend keine Beitragspflicht (Quelle: vereinswelt).
  2. Nicht anmeldepflichtig sind auch Betriebsstätten, an denen ausschließlich ehrenamtliche
    Mitarbeiter beschäftigt sind – selbst dann, wenn dieses Ehrenamt mit einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26  EStG „vergütet“ wird. Ebenso ist es gestattet, Verbände und Vereine beitragsbefreit zu führen, wenn 1-Euro-Jobber engagiert werden.
  3. Nutzt der Vorstand eines Vereins einen Raum in seiner privaten Wohnung, für die er bereits den Beitrag bezahlt, fällt kein gesonderter Rundfunkbeitrag für Vereine an. Ohne weitere Betriebsstätte bleibt ein Verein somit grundsätzlich beitragsfrei.
  4. Wird eine kommunale Sportstätte (Schulturnhalle, landeseigener Sportplatz o.ä.) nicht nur durch einen Verein allein genutzt, sondern auch durch andere Organisationen, wird dafür kein Rundfunkbeitrag erhoben.

Ein Sportverein auf denen einer dieser vier oben genannten Punkte zutrifft und dennoch eine Aufforderung zur Zahlung bekommt, sollte – nach Auskunft des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – im Rückmeldeformular handschriftlich die Bemerkung „Vereinsadresse, ohne eigene Betriebsstätte (ggf. Träger der Sportstätte nennen) und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftige“ fristgemäß zurück schicken.

In diesem Merkblatt finden Sie alle nötigen Informationen zum Rundfunkbeitrag.

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Gez wer ist beitragsbefreit

Glossar: Sozialrecht

Rundfunkbeitrag, Befreiung/Ermäßigung

Seit Januar 2013 sind alle deutschen Haushalte verpflichtet, viermal jährlich eine einheitliche Gebühr zu bezahlen, um die Angebote des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens finanziell zu ermöglichen. Dieser Beitrag beläuft sich auf 17,50 Euro im Monat beziehungsweise 52,50 Euro im Quartal. Er wird pro Wohnung inklusive Autoradio fällig, so dass ihn von einer Familie oder Wohngemeinschaft nur eine Person bezahlen muss. Auch wenn es im Haushalt gar keinen Fernseher, kein Radio und keinen internet-fähigen Rechner gibt, muss der Rundfunkbeitrag dennoch entrichtet werden.

Blinde, sehbehinderte (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60) und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder sich trotz Hörhilfe nicht ausreichend verständigen können, zahlen ein Drittel des Beitrags, also 5,83 Euro im Monat. Diese Regelung gilt auch für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens auf Dauer nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Ganz von der Rundfunkgebühr befreit sind Empfänger(innen) von:

  • Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter,
  • Sozialgeld und ALG II bzw. von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Ausbildungsförderung (nicht bei den Eltern wohnend, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld),
  • sozialhilferechtlicher Hilfe zur Pflege.
  • Beitragsbefreit sind auch Menschen mit einer Erwerbsminderung sowie Erwachsene, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches in einer stationären Einrichtung leben.

Darüber hinaus ist eine Befreiung in besonderen Härtefällen möglich, z. B. wenn eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in den oben geschilderten Umständen nachgewiesen wird. Oder wenn Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende versagt wurde, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro im Monat überschreiten.

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Glossar

Wer kann sich alles von der GEZ befreien lassen?

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Wie kann ich verhindern GEZ zu zahlen?

Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ebenfalls befreit sind Bewohner von Pflegeheimen, die vollstationär betreut werden. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, muss nur einen reduzierten Beitrag zahlen.

Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?

Müssen auch Menschen zahlen, die weder Radio, Fernseher noch Computer besitzen? Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle.