Wird kindergeld auf hartz 4 angerechnet

Manchmal bedingen sich Arbeitslosigkeit und Kinder. Wer Kinder hat, oder alleinerziehend ist, hat es mit einer Arbeitsstelle schwer. Schwer eine zu finden und schwer sie zu behalten. Dann wird das Abrutschen einer Familie in die Hartz IV Zone wahrscheinlicher.

Wie wird Hartz 4 Kindergeld berechnet?

Wird kindergeld auf hartz 4 angerechnet
Kindergeld ist in erster Linie für die Kinder da.

Zunächst einmal: Ja, Kindergeld wird auf HartzIV angerechnet. Das heißt, Hartz IV wird durch das Kindergeld reduziert. Eigentlich ist es schon komisch, dass der Staat mit der linken Hand Hartz IV Kindergeld austeilt und mit der rechten wieder einsammelt.

Genaugenommen wird, und das ist im Detail wichtig, das Hartz IV Kindergeld als Einkommen der Kinder gewertet. Speziell wenn die Kinder ausziehen oder erwachsen werden, kann dieser kleine Unterschied spannend werden.

Erwachsene Kinder und Kindergeld

Wenn Sie auf Folgendes achtgeben, wird das Kindergeld den Eltern nicht von Hartz IV abgezogen:

  • Die Kinder bekommen das Geld auf ein eigenes Konto überwiesen. Oder die Eltern können nachweisen, dass sie den Kindern das Geld überweisen.
  • Die Kinder wiederum könnten andere staatliche Subventionierungen wie BAFög bekommen. Dann gelten komplett andere Regeln als unter der Hartz IV Gesetzgebung.

Kindergeld und Scheidung

Im Falle einer Scheidung wird es ganz kompliziert. Zu bedenken ist dann, dass Hartz IV Kindergeld als Einkommen der Kinder gilt. Die Eltern verwalten es nur. Die Kinder bleiben immer als eigenständige Personen bezugsberechtigt.

Soll ich einen Fehler melden?

Wird kindergeld auf hartz 4 angerechnet
Manchmal passiert es, dass die Behörden das Hartz IV nicht korrekt berechnen. Speziell passiert das bei den komplizierten Kombinationsfällen, die eben erwähnt wurden. Was tun? Den Fehler zu melden, ist in jedem Fall zu empfehlen. Denn: Grundsätzlich ist man der Behörde gegenüber auskunftspflichtig. Im Zweifelsfall muss man das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen. Schlimmstenfalls macht man sich sogar strafbar.

Kommt Schwarzarbeit zum Verschweigen dazu, wird es für die Beteiligten sehr eng. Grundsätzlich ist Arbeitslosengeld 2 keine erworbene Versicherungsleistung wie das Arbeitslosengeld 1. Sondern ALG 2 ist eine 'Sozialleistung, die sich nach den Bedürfnissen der Menschen' richtet. Auf diesen Unterschied weisen auch die einschlägigen Seiten der Ämter hin. Bedürfnisse, die zu einem 'menschenwürdigen Dasein' gehören, sollen mit diesem Geld abgedeckt werden. Mehr nicht.

Hartz IV, Kindergeld und Zuverdienst

Noch komplizierter wird es, wenn das Hartz IV Kind in die Lehre kommt und Lehrgeld bekommt. Dieser Verdienst wird zunächst dem Hartz IV angerechnet, wenn er mehr als 100 Euro beträgt. Und dann auch vom Kindergeld abgezogen, wenn er einen Schwellwert übersteigt. Manchmal kann es sinnvoll sein, mit dem Lehrherren über eine Absenkung der Ausbildungsvergütung zu sprechen.

Insgesamt, das hängt an den Schwellwerten, kann ein Verzicht auf einige Euro das Familiengeld deutlich erhöhen.

Fazit

Sie sollten sich bei Fragen um Hartz IV und Kindergeld gut beraten lassen.

  1. Informieren Sie sich zuerst bei einer unabhängigen Beratungsstelle.
  2. Kirchen, Caritas und Wohlfahrtsverbände sind kostenlose Anlaufstellen. Hier können Sie offener reden als beim Amt, das dann zahlen soll.
  3. Gehen Sie erst danach zum Arbeitsamt.

Ansonsten muss man das Thema Hartz IV Kindergeld wohl wie ein Semester Jura studieren.

Ungerecht

Da muss sich was ändern: Eine Million arme Familien profitieren nicht vom Kindergeld

, 06.07.2020, 18:37 Uhr 5 min Lesezeit

Wird kindergeld auf hartz 4 angerechnet

Das monatliche Kindergeld soll Familien mit schwachem Einkommen helfen, über die Runden zu kommen. Doch gerade bei jenen, die ALG 2 und Grundsicherungsleistungen beziehen, kommt es nicht an. Im letzten Jahr bekamen 1,06 Millionen Euro Hartz-IV-Familien dadurch 4,7 Milliarden Euro weniger. Ist das gerecht?

Kindergeld wird auf Hartz-IV angerechnet

Aktuell bekommt eine Familie mit einem Kind monatlich 204 € Kindergeld. Für das zweite Kind gibt es nochmal 204 €, für das dritte 210 € und ab dem vierten 235 €. Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.1 BvR 3163/09) wird dies jedoch auf das ALG 2 angerechnet.

Eine Familie, die Hartz-VI bekommt, erhält für ein einzelnes Kind 308 €. Von diesem Betrag wird jedoch das Kindergeld abgezogen und die Familie erhält für ihr Kind lediglich noch 104 € monatlich. Davon soll sie das Kind gesund und ausgewogen ernähren, ihm Kleidung, kosmetische Artikel und Spielzeug kaufen, Ausflüge und Arztkosten bezahlen u.v.m.

Das reicht bei vielen dieser Familien hinten und vorn nicht. Zumal ein Kind in unterschiedlichem Alter ganz verschiedene Ansprüche hat. Wenn ein Kind dann noch krank ist und pflegebedürftig, sieht es ganz düster aus.

Ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus, obwohl sie es dringend bräuchten, denn die Kinder-Regelsätze bei Hartz IV sind künstlich klein gerechnet und viel zu niedrig bemessen.

Sabine Zimmermann, Die Linke, Saarbrücker Zeitung

Bedarfssätze für Kinder seien ausreichend

Die Bedarfssätze für ein Kind in einem Hartz-IV-Haushalt liegen zwischen 250 und 328 € im Monat. Das gilt für die Regierung bisher als ausreichend. Dabei handelt es sich um die einzigen Einkünfte, die man für das Kind als Hartz-IV-Empfänger bekommt. Kritisiert wird zudem, dass bei der Berechnung der Regelsätze die durchschnittlichen Ausgaben aller in Deutschland lebenden Haushalte herangezogen werden, sondern nur jene der ärmsten 15 % bei Erwachsenen und 20 % bei Kindern.

Diejenigen Familien, denen am wenigsten Geld zur Verfügung steht, erhalte keine zusätzlichen Leistungen für Kinder, obwohl sie es am nötigsten hätten. Gerechte Verteilung klingt da anders. Dazu kommt noch, dass die Preise nicht erst seit der Corona-Krise deutlicher steigen. Doch leider wird der Hartz IV-Satz nicht im gleichen Maße erhöht wie der Verbraucherpreisindex steigt. Das bedeutet für diese Familien, dass weniger Geld zur Verfügung steht, obwohl vieles teurer wird.

Kindergeld wird 2021 erhöht: Reicht das aus?

Eine gute Nachricht für alle, die kaum mit Hartz-IV über die Runden kommen: Das Kindergeld soll zu Beginn des Jahres 2021 wieder erhöht werden. 15 € erhalten alle Familien dann mehr pro Kind. Dies wurde kürzlich beschlossen. Immerhin ein Tropfen auf den heißen Stein. Dazu sollen noch weitere Steuerentlastungen kommen, die ebenfalls die geringen Einkommensgruppen betreffen sollen. Es bleibt fraglich, ob das wirklich ganz unten ankommt bei den Familien.

Der Corona-Kinderbonus: Ein guter Anfang

Beim Corona-Kinderbonus wurde diesmal mitgedacht: Die insgesamt 300 €, die alle Familien im September und Oktober pro Kind mehr bekommen sollen, müssen nicht auf Grundsicherung angerechnet werden. Dieser ist ein wirklicher Bonus, da einkommensschwache Familien ihn nicht bei der Steuer wieder abgeben müssen.

Statt dass Kindergeld stückweise um einige Euro zu erhöhen, könnte die Regierung auch beschließen, es nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen. Dann könnten die Familien, die das Geld wirklich brauchen, auch etwas damit anfangen. Das wäre ein wirklich hilfreiches Zeichen. Denn den Ärmsten geht es durch die Corona-Krise noch schlechter.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

Wird kindergeld auf hartz 4 angerechnet

Sehr fragwürdig

Diejenigen, die die Regelsätze für Hartz-IV machen, sollten einmal eine Woche mit einer fünfköpfigen Familie am Tisch sitzen, die davon leben muss. Dann wäre das Verständnis für die Kosten, die gerade aktuell nach Corona anfallen, vielleicht größer. Es ist schwierig eine fünfköpfige Familie von 80 oder 100 € eine Woche lang gesund und frisch zu ernähren. Da bleibt am Ende des Monats rein gar nichts übrig. Dass das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird, finde ich vollkommen ungerecht. Es ist ein Unding und nicht zu begreifen, dass die Regierung hier Geld einsparen will. Man hat es scheinbar immer noch nicht verstanden, was es für die Zukunft der Kinder bedeutet, wenn diese Familien derart allein gelassen und nicht mitgedacht werden.

Bildquelle: Getty Images/sturti

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Wann wird Kindergeld angerechnet?

Bekommt der betreuende Elternteil das Kindergeld (meistens die Mutter), so kann der unterhaltspflichtige Elternteil (meistens der Vater) die Hälfte dieses Kindergelds auf den Unterhalt, den er zahlen muss, anrechnen. Derzeit (2021) beträgt das Kindergeld z.B. für die ersten beiden Kinder jeweils 219,- Euro.

Wem wird das Kindergeld angerechnet?

Kindergeld wird vollständig auf die Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter angerechnet und mindert den Regelsatz entsprechend.

Was wird alles auf Hartz IV angerechnet?

Was zählt als Einkommen bei Hartz 4? Als Einkommen zählen unter anderem alle Einnahmen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Elterngeld, Kindergeld, Entgeltleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kapitalerträge und Zinserträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wie viel Hartz 4 bekommt man mit einem Kind?

311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro). 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).