Wie viele Menschen sterben in der Badewanne

An einem Mittwoch im Juni stolperte Simone W. und stürzte in die Badewanne. Dort blieb sie, bis sie starb. Die Hilfe ihres Verlobten wollte sie nicht, er wusste sich nicht zu helfen. Nun steht Günter S. vor Gericht.

Von Marc Bädorf

Simone W. und Günter S. waren ein den Umständen entsprechend glückliches Paar. Sie hatten sich im Juni 2010 bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme kennengelernt, lebten seit dreieinhalb Jahren gemeinsam in einem Neubeckumer Mehrfamilienhaus. Ihre Wohnung lag auf der linken Seite des ersten Obergeschosses, hatte zwei Zimmer, Küche, Bad und einen Balkon mit weißen Plastikstühlen, auf denen Günter S. seine Zigaretten rauchte. Hin und wieder gingen sie zusammen ins Restaurant oder ins Kino, manchmal sogar ins Freibad, obwohl sich Simone W. ihres Körpers schämte. "Dass er noch bei mir bleibt, obwohl ich so eine dicke Tonne bin", so schrieb sie in ihr Tagebuch.

Sie waren beide arbeitslos, Simone W. hatte die Sonderschule besucht und danach nie Arbeit gefunden. Günter S. trank Bier und Wacholderschnaps aus kleinen Flaschen und war die meiste Zeit betrunken, manchmal so sehr, dass er Radau machte oder mit seinem Schlüssel nicht ins Schloss fand. Aber die Wohnung hielt er sauber und ordentlich. Die Schuhe im Flur standen in Reih und Glied, seine Dokumente hatte er penibel in Ordnern abgeheftet, und der Kühlschrank war nach Produkten sortiert wie in einem Supermarkt. Wenn Nachbarn ihn fragten, ob er im Garten helfen könne, sagte er nicht Nein. Günter S. gab sich alle Mühe, ein rechtschaffener Mensch zu sein.

"Mein Schatz findet mich zu fett"

Vor ihm hatte Simone W. noch nie einen Freund, und sie lebte bei ihren Eltern, bis sie 42 war. Vor allem die Mutter war ihr wichtig, und als diese im Sommer 2016 erkrankte, fuhr Simone W. jeden Tag zehn Kilometer mit dem Fahrrad, um sie zu besuchen. Nach wenigen Monaten starb die Mutter, und Simone W. verlor den Halt. Sie nahm zu und verließ das Haus nicht mehr. "Mein Schatz findet mich zu fett", schrieb sie in ihr Tagebuch. "Er will, dass ich ins Krankenhaus gehen tu."

Simone W. probierte die unterschiedlichsten Diäten und wurde kein Kilogramm los. Günter S. musste ihr jetzt morgens beim Anziehen helfen, er ging einkaufen für sie und brachte Süßigkeiten mit. Sie verlobten sich, aber immer häufiger kam es zu Streitigkeiten, weil Simone W. den Gang ins Krankenhaus, in das Günter S. sie wegen ihres Übergewichts schicken wollte, verweigerte.

Simone W. beschwerte sich in ihrem Tagebuch, schrieb, dass Günter S. gemein zu ihr sei, und fragte sich, warum er manchmal so "ein Arschloch sein musste". An einem anderen Tag notierte sie mit Bleistift, dass es wohl besser sei, wenn sie tot wäre, dass sie darüber nachdenke, sich umzubringen. Sie duschte und badete ständig. "Du kannst nicht einfach alles von dir abwaschen", sagte Günter S. zu ihr. Simone W. nahm weiter zu, wog bald 149 Kilogramm auf 1,60 Meter.

"Ich werde auch diesen Sommer nicht mit meinem Schatz rausgehen, weil sich dann alle über mich lustig machen", schrieb sie im Mai des vergangenen Jahres in ihr Tagebuch. Doch den Sommer des Jahres 2017 erlebte sie gar nicht mehr.

Am 14. Juni 2017, einem warmen, trockenen Mittwoch, rutscht Simone W. aus, stolpert und stürzt in die Badewanne, in der sie die verbleibenden Tage ihres Lebens verbringen wird, sie ist 48 Jahre alt. Ihr Sturz verursacht einen Knall, der in der gesamten Wohnung zu hören ist. Auf den Knall, so gibt es Günter S. vor Gericht zu Protokoll, verlässt er die Küche, geht durch den Flur zum Badezimmer, dessen Tür offen steht. Simone W. ist bei Bewusstsein, nackt liegt sie in der Badewanne. Ihre Haut ist weiß. Im Fallen hat sie mit dem Kopf eine Ablage mitgerissen, die Scherben liegen auf dem Boden.

"Ich habe sie gefragt, ob ich raushelfen soll", sagt Günter S. vor Gericht. "Da hat sie gesagt, dass ich mich um meinen eigenen Scheiß kümmern soll."

Günter S. träumte von einer Karriere als Offizier

Er habe ihr daraufhin ihr Handy und ihr Tablet gebracht, gesagt: "Wenn du Hilfe brauchst, hol sie dir selber. Von mir willst du sie ja nicht." Dann sei er zurück in die Küche gegangen.

Günter S. ist schlank und vielleicht 1,70 Meter groß, vor Gericht verschwindet er fast neben seinem Verteidiger. Er trägt einen zu großen Pullover, darunter ein Hemd. Auf seinem Kinn haben sich zwei Falten gebildet, sie setzen an seinen Mundwinkeln an und lassen ihn aussehen, als sei er ständig traurig. Hinter einer großen Brille mit Metallgestell sind seine Augen halb geschlossen, er lacht nicht, schaut nicht wütend, nicht entsetzt. Nie richtet er seinen Blick in den Zuschauerraum, aber es ist auch niemand da, der für ihn gekommen wäre. Einmal fragt ihn die Richterin, ob er die Schrift seiner Frau im Tagebuch entziffern könne. Da zuckt er mit den Schultern, schlurft nach vorn zum Richterpult und freut sich, als er tatsächlich zwei Wörter erkennen kann.

Den Großteil seines nunmehr 59 Jahre währenden Lebens verbrachte Günter S. auf der Seite der Verlierer. Er kam am 26. September 1958 in Rostock zur Welt, wuchs mit seinen zehn Geschwistern in einer Neubausiedlung auf. Von sechs seiner zehn Geschwister, so erklärt Günter S., wisse er den Namen nicht mehr. Sein Vater baute in der nahe gelegenen Werft Schiffe und war gewalttätig. Nach der zehnten Klasse ging Günter S. von der Schule ab und fand, nach einer Ausbildung zum Garten- und Landschaftsgärtner und einigen Jahren in diesem Beruf, Arbeit in der Warnowwerft in Warnemünde.

Dort arbeitete er eine Weile, bevor er, inzwischen 23, zum Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee eingezogen wurde. Er träumte von einer Karriere als Offizier und einer Zukunft mit seiner Frau, die er gerade geheiratet hatte, doch als der Wehrdienst vier Jahre später endete, war er geschieden und aus der Offizierslaufbahn nichts geworden. Da ihm nichts anderes übrig blieb, kehrte Günter S. zurück ans Wasser und verdiente seinen Lebensunterhalt als Hafenarbeiter. Tagsüber war er nüchtern, abends setzte er sich in die Kneipe und trank bis zum Erbrechen. Als ihm mit der Wende im Rahmen eines allgemeinen Personalabbaus gekündigt wurde, zog er in den Westen, nach Ahlen bei Münster, wo seine Eltern mittlerweile lebten. Er arbeitete bei Zeitarbeitsfirmen, schleppte Möbel, hatte häufiger keine Arbeit. Er war allein, ohne Freundin oder Freund. Bis er Simone W. kennenlernte.

Nach ihrem Sturz bleibt Simone W. in der Wanne sitzen, lässt warmes Wasser einlaufen. In den nächsten Tagen macht sie mit dem Handy Fotos und Videos von sich, mehrmals wird übers Handy erfolglos versucht, Simone W.s Geschwister zu erreichen. Jeden Morgen, so sagt Günter S. aus, kocht er ihr Kaffee und holt die "Bild" von der Tankstelle. Drei Anrufe gehen von Simone W.s Handy an die "Bild", um die Lösung des täglichen Kreuzworträtsels durchzugeben.

Günter S. versorgt Simone W. in diesen Tagen mit Getränken, füttert sie wahrscheinlich auch – in ihrem Magen werden 200 Milliliter einer Flüssigkeit gefunden, die Gemüsebrei sein könnte.

Die Polizisten finden Simone W. in der Badewanne

Günter S. hält Simone W. und die Wanne sauber. Einmal ist er auf einer Sprachnotiz zu hören, die Simone W. mit ihrem Handy aufnimmt, er sagt: "Mach deine Scheiße doch demnächst selber weg."

Auf einer anderen Sprachnotiz, zu einem späteren Zeitpunkt, rasselt Simone W.s Stimme. "Hilfe", sagt sie, "mein Schatz, wo bist du?"

Am 21. Juni, sieben Tage nach ihrem Sturz in die Wanne, wird mit ihrem Handy ein Foto von ihrem Gesicht aufgenommen. Ihre Augen sind geschlossen. Es ist das letzte Foto von Simone W.

Sechs Tage später, am 27. Juni um 9.45 Uhr, wählt Günter S. den Notruf. Er nennt seinen Namen, gibt die Adresse durch. "Meine Frau ist auf Selbstmord aus", sagt er, "die ist 230 Kilo schwer, bringen Sie kräftige Kerle mit."

Nach Ergebnissen der Obduktion ist Simone W. zu diesem Zeitpunkt schon mindestens einen Tag tot, gestorben an den Folgen einer Lungenentzündung. Eine Rechtsmedizinerin sagt aus, dass Simone W. schon mindestens fünf Tage tot gewesen sein müsse, was an der Größe der Maden abzulesen gewesen sei, die sie befallen hatten. Ein Kollege widerspricht ihr. Den Zeitpunkt des Todes habe man nicht mehr genau feststellen können.

Die Polizisten finden Simone W. in der Badewanne, auf dem Rücken, die Füße auf den Rand gelegt. Ihr linker Zeh ist schwarz gefärbt, an Hals und Brust fault die Haut. Um sie herum steht rötlichbraunes Wasser acht Zentimeter hoch, obwohl die Polizisten den Stöpsel für den Abfluss auf der Waschmaschine finden. Von den zwei Fenstern, die über der Badewanne in die Wand eingelassen sind, ist das rechte gekippt.

Die Leiche sei schon zu riechen gewesen, sagt einer der Polizisten im Prozess, aber er habe Schlimmeres erlebt, viel Schlimmeres.

Die Polizisten führen bei Günter S. einen Alkoholtest durch. Er ergibt einen Atemalkoholwert von 2,6 Promille. Günter S. wird festgenommen und später wegen "Aussetzung mit Todesfolge" angeklagt.

Diese Straftat findet sich in Paragraf 221 des Strafgesetzbuchs. Demnach macht sich schuldig, "wer einen Menschen 1. in eine hilflose Lage versetzt oder 2. in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist". Mindeststrafe: drei Jahre Haft.

Hätte Günter S. die Notlage erkennen können?

Es gibt einige Fragen, die im Fall Günter S. offen sind:

Warum unternahm Simone W. offenbar keine Versuche, die Badewanne zu verlassen? Mit dem Handy, das Günter S. ihr gegeben hatte, wählte sie weder den Notruf, noch unterrichtete sie ihre Geschwister. Es gibt auch keinen Nachbarn, der während der Tage, die Simone W. in der Badewanne verbrachte, ein Klopfen oder Schreien von ihr hörte. Und: Einträge in Internetforen zeigen, dass es für stark übergewichtige Menschen wie Simone W. durchaus möglich ist, eine Badewanne ohne Hilfe zu verlassen – zumal an der Badewanne in der Wohnung von Günter S. und Simone W. Haltegriffe angebracht waren.

Die rechtsmedizinische Gutachterin stellt bei Simone W. zwar starken Muskelschwund an den Beinen fest, sie kann aber nicht ausschließen, dass Simone W. es dennoch aus der Wanne hätte schaffen können. Knochenbrüche vom Sturz seien jedenfalls nicht festzustellen.

Unklar ist auch, warum Günter S. erst so lange nach Simone W.s Tod den Notruf wählte. Vielleicht ist es einfach so: S. hat irgendwann angefangen, sein Leben, so wie es war, zu akzeptieren. Und als seine Verlobte in die Badewanne fiel und nicht mehr herauskommen wollte, war das dann halt auch so.

Wie viele Menschen sterben in der Badewanne

Sein Verteidiger Oliver Lankes sagt, dass er ihren Tod vielleicht gar nicht wahrgenommen habe, weil er ihn nicht wahrnehmen wollte.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Einen Tag bevor er den Notruf wählte, kaufte Günter S. einen Teppich. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass er damit die Leiche wegbringen wollte. Günter S. sagt, dass er in den alten Teppich ein Brandloch gebrannt und Simone W. ihm aufgetragen habe, einen neuen zu kaufen. Der alte Teppich, der beim Eintreffen der Polizei eingerollt im Wohnzimmer stand, hat tatsächlich ein Brandloch, zudem ist er ein Stück größer als der neue. "Warum sollte er einen kleineren Teppich kaufen, um Simone W. darin einzurollen?", fragt Verteidiger Lankes. "Das ergibt gar keinen Sinn."

Die wahrscheinlich für das Urteil entscheidende Frage ist, ob Günter S. die Notlage, in der sich Simone W. befand, hätte erkennen können.

Er sagt, dass Simone W. Wochen zuvor schon mal einige Tage in der Badewanne verbracht habe. Als er damals vom Einkaufen zurückgekehrt sei, habe sie plötzlich wieder am Küchentisch gesessen.

"Krankhafte seelische Störung"

Auch ist fraglich, ob Günter S. die Lungenentzündung, die letztlich den Tod seiner Verlobten verursachte, hätte erkennen können. Simone W. hatte schon zuvor eine Erkrankung, die sie regelmäßig husten ließ, zudem hat ein Gutachter bei Günter S. eine "Einschränkung des Steuerungsvermögens" und eine "krankhafte seelische Störung" festgestellt.

Gleichzeitig sagt er aber auch, dass Günter S., obwohl sein Intelligenzquotient unterdurchschnittlich und er die meiste Zeit alkoholisiert gewesen sei, die hilflose Lage Simone W.s durchaus hätte erkennen können.

Das Urteil wird für Anfang Februar erwartet. Bis dahin sitzt Günter S. in Untersuchungshaft. "In Absprache mit ihm bin ich nicht dagegen vorgegangen", sagt sein Verteidiger Lankes. Günter S. wäre draußen ja jetzt ohnehin allein.

Dieser Artikel ist dem aktuellen stern entnommen:

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in der Wanne einschlafen oder bewusstlos werden. Der Körper sinkt herunter, die Atmung setzt ein und der betroffene atmet Wasser in die Lungen. Auch bei anderen Rauschmitteln (Whitney Houston) kann die gleiche Wirkung eintreten. Auch bei gewissen Krankheiten, gerade unbeaufsichtigte Epileptiker sind gefährdet.

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Mit 131 Todesfällen waren in Seen und Teichen die meisten Opfer zu beklagen (2020: 175). In Flüssen verloren 95 (130) Menschen ihr Leben, in Bächen und Gräben 13 (16) sowie in Kanälen 16 (14).

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