Wie viel personen dürfen sich treffen hamburg

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Wie viel personen dürfen sich treffen hamburg

Weihnachtsmarkt in der Hamburger Innenstadt

Foto: Hanno Bode / IMAGO

Bund und Länder haben noch nicht abschließend über neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Die Runde von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten der Länder steht erst am Nachmittag an. Hamburg verhängt dagegen bereits jetzt striktere Regeln für die Festtage. Der Senat verständigte sich auf neue Schutzmaßnahmen gegen die Omikron-Welle, die ab dem 24. Dezember in Kraft treten sollen. Ein entsprechendes Papier liegt dem SPIEGEL vor.

Zu den Maßnahmen in der Hansestadt zählen etwa:

  • Eine Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf bis zu zehn Personen bei privaten Zusammenkünften und Feiern. (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Regeln für Ungeimpfte.

  • Tanzveranstaltungen werden untersagt.

  • Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. An Silvester gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr am Neujahrstag.

  • Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Publikum statt.

  • Vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr, ist es nicht erlaubt, Feuerwerk und Böller (Pyrotechnik) auf öffentlichem Grund zu zünden und bei sich zu haben. Im selben Zeitraum gilt zudem ein Ansammlungsverbot: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen treffen oder zusammenstehen.

Am Dienstagnachmittag beraten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder angesichts der Omikron-Ausbreitung über verschärfte Maßnahmen in der Coronakrise. Es sind schärfere Kontaktbeschränkungen vorgesehen, von einem Lockdown mit Geschäfts- oder Schulschließungen ist aber derzeit nicht die Rede. Derartige Maßnahmen stehen auch nicht auf der Agenda für das Treffen am Nachmittag.

In der Beschlussvorlage sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Wegen der Omikron-Variante sind Beschränkungen für Geimpfte und Genesene geplant: Spätestens ab 28. Dezember sollen sich maximal zehn Personen privat treffen dürfen – im Innen- wie Außenbereich. Kinder bis 14 Jahre sollen nicht mitgezählt werden.

  • Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Dann sind Treffen wie bislang auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung ist aber offenbar noch umstritten.

  • Klubs und Diskotheken in Innenräumen sollen spätestens ab dem 28. Dezember geschlossen werden.

  • Überregionale Großveranstaltungen – etwa im Sport- oder Kulturbereich – sollen spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer stattfinden.

  • Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen ihre Pandemiepläne überprüfen und gewährleisten, dass diese auch kurzfristig aktiviert werden können.

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  • In dem Entwurf ist erneut der Appell enthalten, sich impfen zu lassen oder bei vorhandener Erst- und Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung zu holen. Es wird dazu aufgerufen, die Impfkampagne auch über die Feiertage fortzuführen – daran sollten sich alle Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Apotheken beteiligen. Bund und Länder rufen in dem Entwurf zudem dazu auf, rasch Angebote für Kinderimpfungen für Fünf- bis Elfjährige wahrzunehmen.

  • Es wird appelliert, die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern über Weihnachten zu begrenzen und »die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen«. Zudem wird dazu aufgerufen, sich vor derartigen und anderen Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zu testen.

  • Bund und Länder erinnern in dem Entwurf an das An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr, ebenso an das Feuerwerksverbot an diesen Tagen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist generell verboten.

  • Die 2G- oder 2G-plus-Regel gilt für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos oder Gaststätten weiterhin, ebenso im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

  • Finanzielle Unterstützungen durch den Staat sollen verlängert werden, etwa Härtefallhilfen, der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen oder der Sonderfonds für Messen und Ausstellungen.

  • Wie schon bei der vergangenen Bund-Länder-Runde am 8. Dezember sollen alle Maßnahmen als bundesweite Mindeststandards gelten.

Bis wann gilt die aktuelle Corona Verordnung in Hamburg?

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 14. Januar 2023 außer Kraft.

Was ist 2G Plus Hamburg?

2G-plus-Zugangsregelung: Testpflicht und Ausnahmen für Personen mit Auffrischungsimpfung. Alle Erwachsenen, deren vollständige Grundimmunisierung (zwei Impfungen) mindestens drei Monate zurückliegt, sollten sich um eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung) bemühen.

Was gilt Corona Hamburg?

#CoronaHH Corona-Eindämmungsverordnung: Keine neuen Einschränkungen. 29.09.2022 Der Hamburger Senat hat eine neue Corona-Eindämmungsverordnung erlassen. Grundlage ist das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz mit neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter.

Was gilt für geimpfte in Hamburg?

Ja. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte, die zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten.