Wie müssen Spiegel am Motorrad angebracht sein?

Hallo Jan,

spaar dir die zweite Fahrt zum TÜV, gleich mit Spiegel.

Les das mal durch:

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TÜV Regeln
Die nachfolgenden Regeln gelten sowohl für die regelmässige Hauptuntersuchung (alle 2 Jahre) als auch
für ein Gutachten gemäss §21 StVZO (Mustergutachten hier), welches fällig wird, wenn das Fahrzeug
länger als 18 Monate abgemeldet ist. Allgemeine Tips für die TÜV-Abnahme von Motorrädern gibt´s hier.
Tip: Lassen Sie sich soviele Optionen wie möglich direkt bei der Ganzabnahme in den Brief eintragen
(andere Reifengrössen, Sozius- oder Beiwagenbetrieb etc.. Nachträgliche Eintragungen sind sehr teuer
geworden; Sie müssen dann TÜV und Zulassungsstelle hintereinander bemühen.
Grundsätzliche Regeln
Grundsätzlich muss das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, die am Tag der ersten Inbetriebsetzung
gültig waren. Wenn bestimmte Dinge zu dem Tag nicht in der Zulassungsordnung aufgeführt waren, gibt es
dafür keine Regel (gilt zum Beispiel für die Geräusch- und Abgasemissionen). Aber ein vernünftiger
Umgang mit diesen Freiheiten hilft, diese zu bewahren.
Desweiteren muss das Fahrzeug nicht nur zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Regeln entsprechen, sondern
jederzeit, wenn es im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird. Halter und Fahrer sind gleichermassen
verantwortlich.
K leines Kennzeichen für grosse Motorräder: (> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem Motorrad befestigen möchte,
muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen
worden sein. Und zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das der Prüfer als ein
solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für eine hinreichende Beleuchtung des grossen Kuchenblechs
(min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht einträgt und der dann später
im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:
Kennzeichen gemäss Paragr. 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (Kleinkradschild)
Blinker:
Das Motorrad muss mit Blinkern (2 sog Ochsenaugen in den Lenkerenden oder je 2 vorn und hinten)
ausgerüstet sein, wenn es nach dem 1.Juli 1961 erstmals zugelassen wurde.
Tachometer:
Der Prüfer hat generell das Recht, einen Tachometer zu verlangen, wenn die max. zulässige
Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt. Bei ganz alten Motorrädern verzichtet er aber schon mal
darauf, das ist der sogenannte Ermessensspielraum.
Beleuchtung:
Wenn das Fahrzeug werksseitig nicht mit elektrischer Beleuchtung ausgerüstet worden ist, müssen wir das
auch nicht haben. Jedoch hat der Prüfer bei Motorrädern ohne elektrische Beleuchtung oder mit
Karbidlampe(n) das Recht, im Prüfungsbericht die Fahrt bei Dämmerung, Nacht oder Nebel
auszuschliessen. In jedem Fall muss ein ausreichend grosser Rückstrahler am Fahrzeug und ggfs. am
Seitenwagen montiert sein.
Bremsen:
Es müssen am Fahrzeug zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen angebracht sein, ansonsten
verweigert der Prüfer i.d.R. die Erstellung eines positiven Berichtes. Diese müssen jedoch nicht, und das ist
die eigentlich gute Nachricht, auf jeweils das Vorder- und das Hinterrad wirken. Viele Fahrzeughersteller
(z.B. Wanderer) waren bis zum Beginn der 20iger Jahre ja der Meinung, eine Bremse im Vorderrad sei sehr
gefährlich!
Spiegel:
Sie müssen mindestens einen Spiegel links montieren, sonst wird aus der Prüfung nichts!
Hupe:
Um die Installation einer Hupe kommen Sie auch nicht herum. Es darf aber sehr wohl eine wirksame
Ballhupe sein.
Diebstahlschutz:
Das Fahrzeug muss wirksam gegen Diebstahl gesichert werden. Dazu kann ein mechanisch wirkendes
Schloss fest montiert sein (z.B. Lenkradschloss). Falls Ihr schönes Stück dies noch nicht hat, dürfen Sie
auch ein loses Schloss mitführen , was der Prüfer aber i.d.R. im Brief vermerkt.
Sozius:
Wer mit seiner Süssen auf dem Sozius ausfahren möchte, muss diesen fest (meistens auf dem
Gepäckträger) installiert haben. Ferner muss es auch zwei Fussrasten (auf jeder Seite eine!) geben. Der
Halteriemen darf nicht starr sein, sondern muss flexibel ausgelegt sein. Falls auch mal die Süsse mit
Ihrem Allerliebsten auf dem Sozius fahren soll, weiss er dies im Falle eines Falles zu schätzen... Ich habe
jedoch noch nie einen Prüfer gesehen, der dies wirklich kontrolliert hat. Im Zweifel würde ich es hier auch
einmal darauf ankommen lassen (ich sitze ja auch nie hinten!).
(zurück)

Gruß, Evert.


Wie müssen Motorradspiegel angebracht sein?

Die Spiegelfläche muss 69 cm² betragen – wenn die Form über einen Rundspiegel hinausgeht wird es für die Ordnungshüter schon schwierig diese bei einer Verkehrskontrolle zu messen. Hilfreicher sind da die Vorgaben, dass eine Kreisschablone von 78mm in alle nicht-runden Spiegel passen muss.

Sind 2 Spiegel am Motorrad Pflicht?

Fakt ist: Ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. §56 der StVZO sagt: Bauartbedingte Höchstgeschw. bis 100km/h genügt ein Rückspiegel, läuft das Mopped - bauartbedingt - über 100km/h ist ein rechtsseitiger Spiegel zwingend erforder lich.

Was gilt für die Anbringung und Benutzung von Spiegeln an Motorrädern?

Was gilt für die Anbringung und Benutzung von Rückspiegeln an Motorrädern?.
Ein Spiegel rechts ersetzt den Schulterblick. Ein Spiegel ersetzt den Schulterblick nicht. ... .
Sie dürfen nicht gesprungen oder blind sein. ... .
Sie müssen richtig befestigt und eingestellt sein..