Wie lange ist ein WBS gültig Berlin

Wie lange ist ein WBS gültig Berlin
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WBS beantragen: Alles über Anspruch, Einkommensgrenzen und Formalien

15. April 2021 Aktualisiert : 19. Januar 2022

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Der Berliner Senat unterstützt Mieter mit Wohnberechtigungsscheinen (WBS). Doch die, denen ein WBS zusteht, rufen ihn oft nicht ab. Wir erklären, wie Sie prüfen können, ob Ihnen Unterstützung zusteht.

Sie suchen eine Wohnung bei degewo? Vielen Berlinern ist nicht klar, dass sie von den Vorteilen eines Wohnberechtigungsscheins profitieren könnten. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben.

Berlinerinnen und Berliner haben womöglich Anspruch auf vergünstigtes Wohnen durch einen WBS

Wohnungsberechtigungsschein (WBS): Habe ich Anspruch?

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie ganz einfach hier online prüfen. Bei degewo müssen nach dem Mietenbündnis 63 Prozent aller Wiedervermietungen an WBS-berechtigte Haushalte vermietet werden.

Ein WBS ist einkommensabhängig. Anspruch haben grundsätzlich die Haushalte, deren Einkommen die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ihr Haushaltseinkommen darf die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzten Einkommensgrenzen nur um bestimmte Prozentsätze überschreiten. Je nachdem, wie der Bau der Wohnung, die Sie beziehen wollen, finanziert wurde, darf Ihr Haushaltseinkommen um 40 bis 60 Prozent darüber liegen, in manchen Fällen gar um bis zu 80 Prozent.

Einkommensgrenzen für den Wohnungsberechtigungsschein: Wie hoch sind sie für den Berliner WBS 140?

Wer einen WBS erfolgreich beantragen will, darf ein gewisses Einkommen nicht überschreiten – es gelten Einkommensgrenzen. Das Nettoeinkommen aller Bewohnerinnen und Bewohner darf für einen WBS 140 maximal betragen:

• Single-Haushalt: 16.800 Euro pro Jahr
• Zweipersonenhaushalt: 25.200 Euro pro Jahr

Die Einkommensgrenze für den WBS erhöht sich mit jeder weiteren Person im Haushalt:
• plus 5.740 Euro pro Jahr für jeden Erwachsenen
• plus 700 Euro pro Jahr für jedes Kind

Berechnungsgrundlage sind die zu erwartenden Einkünfte der kommenden zwölf Monate – und zwar aller Haushaltsbewohnenden. Einkünfte sind zum Beispiel: Gehälter, Renten, Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld (nicht aber das Kindergeld). Von dieser Summe können jeweils bis zu zehn Prozent abgezogen werden für: Lohn-/Einkommenssteuer, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und zur gesetzlichen Rentenversicherung – also maximal 30 Prozent.

Je nach Situation können außerdem weitere Pauschalen abgezogen werden. Weitere Infos dazu gibt es in der Berliner Mietfibel.

Was bedeutet WBS 160 und WBS 180 (erweiterter WBS)?

Es gibt in Berlin drei verschiedene Wohnberechtigungsscheine: den oben erwähnten WBS140, den WBS 160 und den neuen WBS 180. Sie sind so benannt, weil ihnen unterschiedliche Einkommensgrenzen zugrunde liegen. 

WBS 160 heißt: Ihr Einkommen darf 60 Prozent über dem Wert legen, der in § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz festgelegt ist. Beim WBS 180 sind es 80 Prozent. Diese beiden WBS unterscheiden sich außerdem dadurch vom oben erwähnten WBS 140, dass mit ihnen nur bestimmte Sozialwohnungen gemietet werden können. Mit dem WBS 140 hingegen kann man jede Sozialwohnung mieten. Für den WBS 160 kommen nur mit einkommensorientierten Zuschüssen geförderte neue Sozialwohnung in Frage, für den WBS 180 ebenfalls, mit dem Unterschied, dass die Fördermiete dort bei 8 Euro pro Quadratmeter liegt.

Einkommensgrenzen WBS 160:
• Single-Haushalt: 19.200 Euro pro Jahr
• Zweipersonenhaushalt: 28.800 Euro pro Jahr

Die Einkommensgrenze für den WBS 160 erhöht sich mit jeder weiteren Person im Haushalt:
• plus 6.560 Euro pro Jahr für jeden Erwachsenen
• plus 800 Euro pro Jahr für jedes Kind

Einkommensgrenzen WBS 180:
• Single-Haushalt: 21.600 Euro pro Jahr
• Zweipersonenhaushalt: 32.400 Euro pro Jahr

Die Einkommensgrenze für den WBS 180 erhöht sich mit jeder weiteren Person im Haushalt:
• plus 7.380 Euro pro Jahr für jeden Erwachsenen
• plus 900 Euro pro Jahr für jedes Kind

Was ist ein „WBS mit besonderem Wohnbedarf“?

WBS ist nicht gleich WBS: Es gibt Sozialwohnungen, die nur an Menschen mit sogenanntem besonderen Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Das sind zum Beispiel Schwerbehinderte oder Familien, die in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben. Früher hieß der WBS mit besonderem Wohnbedarf auch WBS mit Dringlichkeit. Übrigens heißt besonderer Wohnbedarf nicht, dass Ihr Antrag besonders schnell behandelt wird. Wer einen Antrag auf WBS mit besonderem Wohnbedarf stellen will, muss mindestens ein Jahr lang den Hauptwohnsitz in Berlin gehabt haben.

Wo und wie beantrage ich einen WBS?

Einen WBS beantragen Sie beim Bürgeramt, Termine gibt es auf berlin.de. Sie können den Wohnungsberechtigungsschein auch für Menschen beantragen, die mit Ihnen verwandt oder verheiratet sind, nicht jedoch, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft mit nicht verwandten Menschen leben. 

Wie lange gilt ein WBS?

Ein Wohnungsberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr lang.

Was passiert wenn man WBS ausläuft?

Ist die Mietpreisbindung ausgelaufen, gelten die bisherigen Beschränkungen nicht mehr, es ist also kein WBS mehr nötig. Die ehemalige Sozialwohnung wird dann wie eine ganz normale Wohnung auf dem freien Markt behandelt, entsprechende Mieterhöhungen inbegriffen.

Was ist der Unterschied zwischen WBS A und WBS B?

Es gibt 2 Arten von WBS: A und B. Der WBS A ist für Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen gedacht. Dazu zählen alleinstehende Arbeitnehmerinnen mit weniger als 31.900 € brutto im Jahr oder Ehepaare mit 2 Kindern und weniger als 57.600 € brutto. Der WBS B zielt auf Menschen mit mittlerem Einkommen.

Was ist WBS 60+?

WBS +60. Der WBS +60 wurde für Haushalte bestimmt, welche die geltenden Einkommensgrenzen für einen “normalen Wohnberechtigungsschein überschreiten. In Berlin ist es teilweise möglich die Bemessunggrenzen mit über 60% zu überschreiten und dennoch eine der begehrten Sozialwohnungen zu erhalten.

Ist ein WBS deutschlandweit gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt ab dem Tag der Ausstellung für jeweils ein Jahr. Er ist bundesweit gültig, allerdings ist bei Umzug mit die örtliche Anlaufstelle aufzusuchen. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche im Einzelfall greifen.