Wie lang gilt die booster impfung

  • Wie lange ist das digitale Impfzertifikat gültig?

  • Antwort von der Redaktion infektionsschutz.de

    Das digitale Impfzertifikat hat vorerst eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Je nach beobachteter Wirkungsdauer der Impfstoffe soll dieser Zeitraum angepasst, beziehungsweise eine Auffrischimpfung angeboten werden.

Aktuelle Antworten zu den neusten Fragen

  1. Was bedeutet die von der WHO ausgerufene „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“?

    Am 23. Juli 2022 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Affenpocken-Ausbruch zur „Gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite“ (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) erklärt sowie Empfehlungen zur…

  2. Ab wann und wie lange erfolgt bei nachgewiesener Ansteckung mit Affenpocken eine Isolierung?

    Die Dauer der Isolation für erkrankte Personen, bei denen eine Ansteckung mit Affenpocken nachgewiesen wurde, beträgt mindestens 21 Tage. Als Tag 1 des Isolierungszeitraums gilt der erste Tag, an dem Krankheitszeichen aufgetreten sind. Die Isolation…

  3. Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft. Was gilt für mich?

    Bisher galt: Um eine Grundimmunisierung zu erhalten, genügte eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson. Jede weitere Folgeimpfung galt als Auffrischungsimpfung („Booster“) und war nach 14 Tagen Wartezeit gültig.

    Mittlerweile benötigt in Deutschland…

  4. Schützen Kondome vor einer Ansteckung mit Affenpocken?

    Kondome können das Risiko einer Ansteckung mit Affenpocken verringern, indem sie den direkten Kontakt mit Schleimhautveränderungen im After oder in der Scheide verhindern. Es gibt zudem Hinweise, dass auch in der Samenflüssigkeit vermehrungsfähiges…

  5. Sollte auch nach einer Erkrankung an Affenpocken geimpft werden?

    Derzeit ist noch nicht eindeutig geklärt, ob nach einer Infektion mit dem Affenpockenvirus eine lebenslange Immunität besteht. Dies ist jedoch zu vermuten, da auch eine Erkrankung an den heute ausgerotteten Pocken, die mit den Affenpocken verwandt…

Es gibt zurzeit sehr viele offene Fragen rund um die Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend wissenschaftlich gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Was jeweils aktueller Wissenstand ist, finden Sie in unseren umfassenden FAQs, die regelmäßig aktualisiert werden. Daher nutzen Sie gerne unsere FAQs zu Ihrer Information.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an .

Bitte beachten Sie dabei, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) keine klinische Einrichtung ist. Deshalb bieten wir keine individuelle medizinische Beratung, keine Empfehlungen zu Diagnosen und Therapie an. Für eine medizinische Beratung sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt angemessen berücksichtigt werden können.

(Presseaussendung vom 2. Februar 2022) 

Bis Ende Februar mehr als 150.000 buchbare Impftermine in OÖ

Rund 62.700 Landsleute verfügen aufgrund der Änderungen der Bundesvorgaben mit 1. Februar derzeit über keinen gültigen Impfnachweis. Rund die Hälfte von ihnen besitzt mittlerweile einen gültigen Nachweis über eine Genesung. Etwa 30.000 geimpfte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher haben aber im Moment überall dort keinen Zutritt, wo die 2G-Regel gilt, weil ihnen die Booster-Impfung fehlt.

Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig nur noch 180 Tage, das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) weiterhin 270 Tage gültig. Für Unter-18-Jährige gilt die erste Impfserie für 210 Tage (7 Monate), weil der Booster ab 6 Monaten empfohlen ist.

„Gerade im Hinblick auf die Omikron-Variante empfehlen Expertinnen und Experten, möglichst rasch mit dem Booster die Schutzwirkung der Impfung aufzufrischen. Das schützt vor schweren Krankheitsverläufen und ermöglicht die uneingeschränkte Teilnahme am sozialen Leben, auch wenn natürlich wegen der hochansteckenden Virusvariante alle Schutz- und Vorsorgemaßnahmen weiterhin eingehalten werden sollten. Ich appelliere an alle, angesichts der aktuellen Omikron-Welle das flächendeckende Impfangebot in Oberösterreich zu nutzen, besonders auch an jene, denen jetzt die Booster-Impfung noch fehlt“, so LH-Stellvertreterin und Gesundheitslandesrätin Mag.a Christine Haberlander.

Lösung für zu früh Geboosterte
Für all jene, die bisher aufgrund eines Unterschreitens des Mindestabstandes von 120 Tagen trotz 3. Impfung ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, hat sich Oberösterreich beim Bund vehement für eine Lösung eingesetzt, die jetzt auch kommt. Der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung wird von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. Die medizinische Empfehlung des NIG für den Mindestabstand bleibt weiterhin bei 120 Tagen, da eine gewisse Zeit zur Reifung der Immunität benötigt wird, um eine optimale, breite und langanhaltende Wirkung zu ermöglichen. Betroffenen Personen wird automatisch rückwirkend ein gültiges Impfzertifikat ausgestellt. Dieses kann mit Bürgerkarte oder Handysignatur auf www.gesundheit.gv.at abgerufen und heruntergeladen werden.

Weniger Drittimpfungen im Jänner –  153.700 buchbare Termine bis Ende Februar
Im gesamten Monat Jänner wurden 109.760 Drittimpfungen verzeichnet, also rund 3.500 pro Tag. Im Dezember 2021 waren es noch 270.446, also fast zweieinhalb Mal so viele. Alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind daher eingeladen, auch weiterhin das umfangreiche Impfangebot zu nutzen, das an sieben Tagen in der Woche im ganzen Land zur Verfügung steht. Bis Ende Februar sind allein in den öffentlichen Impfstraßen des Landes noch rund 153.700 Termine buchbar. Dazu kommen zahlreiche anmeldefreie Angebote.

Das komplette Impfangebot in Oberösterreich nochmals im Überblick:
•    Fixe Impfstraßen des Landes OÖ: Eine Impfung bei den öffentlichen Impfstraßen ist nach erfolgter Anmeldung auf dem Buchungssystem www.ooe-impft.at möglich.
•    Zahlreiche anmeldefreie Pop-Up-Impfstellen 
•    Impfbusse
•    Knapp 900 registrierte Ordinationen im niedergelassenen Bereich bieten die COVID-19-Schutzimpfung für ihre eigenen Patientinnen und Patienten an. Rund 300 davon stellen die Impfung auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Alle Informationen zu Kontaktmöglichkeiten, Öffnungszeiten und welche Impfstoffe in der jeweiligen Ordination zur Verfügung stehen, werden täglich aktualisiert und sind auf der Website der Ärztekammer Oberösterreich zu finden unter https://www.aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen 

Alle Impfangebote finden sich auf www.ooe-impft.at. Mit Hilfe eines Filtersystems kann der jeweils persönlich passende Impftermin gesucht werden. Die Suche ist möglich nach: Impfung mit oder ohne Anmeldung, Kinderimpfung, Influenza- und Corona-Impfung in einem, und kann auch auf den gewünschten Bezirk und Impfstoff gefiltert werden.