Für wen gilt die 15 km regel

Die meisten Landkreise oder Städte haben den 15-Kilometer-Radius aufgehoben. Unsere Karte zeigt, wo in Sachsen die Regel gilt - und wo nicht.

Für wen gilt die 15 km regel

Spazieren gehen, Sport an der Luft oder Einkaufen an einem Ort, der weiter als 15 Kilometer weg ist. In Sachsen ist das teils möglich, teils nicht. Ein Ausflug nach Torgau etwa muss noch warten. ©  [M] dpa, Jan Woitas/Sächsische.de

Dresden. Mal wieder aufs Land an die Luft oder per Click & Collect etwas in der Stadt zum Abholen bestellen? Wer das in Sachsen will, muss erstmal überprüfen, ob an seinem Ziel- oder Wohnort noch der Bewegungsradius gilt. Zumindest dann, wenn die Orte weiter als 15 Kilometer auseinander liegen. Seit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung herrscht in Sachsen in Bezug auf die Radiusregel keine Einheitlichkeit.

Wo gilt die Regel denn nun, und wo nicht? Diese Karte zeigt es: Bei Rot 🔴 bleibt man nach 15 Kilometern stehen, bei Grün 🟢 darf man weiter gehen.

Sie möchten wissen, wie es weitergeht?

Monatsabo abschließen & flexibel bleiben

30 Tage für 1,99€

danach 9,90€/Monat

  • 30 Tage für 1,99€ lesen
  • Flexibel kündbar
  • Alle News aus Ihrer Region, Sachsen und der Welt

Unsere Empfehlung

Jahresabo abschließen & dauerhaft sparen

30 Tage für 1,99€

danach 7,90€/Monat

  • 30 Tage für 1,99€ lesen
  • Danach monatlich 20% sparen
  • Alle News aus Ihrer Region, Sachsen und der Welt

  • Stellenmarkt
  • Immobilien
  • KFZ
  • Shop
  • Tickets
  • Themenwelten
  • Kartei der Not
  • Privatsphäre

  • Abo
  • e-Paper
  • Registrieren
  • Mein Konto
  • Logout

Diese Funktion nutzen mit dem Plus+ Paket.

Für wen gilt die 15 km regel

  • Startseite
  • MEIN PLUS
  • Lokales
  • Newsletter
  • Podcasts
  • Traueranzeigen
  • Anzeigen

  • Bayern
  • Panorama
  • Politik
  • Meinung
  • Wirtschaft
  • Geld & Leben
  • Journal
  • Kultur
  • Reise
  • Auto
  • Themen
  • Newsticker

  • FC Augsburg
  • FC Bayern
  • Augsburger Panther
  • Fupa Schwaben

  • Auto & Verkehr
  • Bauen & Wohnen
  • Leben & Freizeit
  • Reise & Urlaub
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Sonderthemen

  • Augsburg Stadt
  • Augsburg Land
  • Aichach
  • Ammersee
  • Dillingen
  • Donauwörth
  • Friedberg
  • Günzburg
  • Illertissen
  • Krumbach
  • Landsberg
  • Mindelheim
  • Neuburg
  • Neu-Ulm
  • Nördlingen
  • Schwabmünchen
  • Wertingen

  • Newsletter
  • Podcasts
  • Shop
  • Tickets
  • Archiv
  • Rätsel
  • Meine Nachrichten
  • Ratgeber
  • Rezepte
  • Touren

  • Karriere
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kartei der Not
  • Servicepartner
  • Unsere Autoren

  • Mediadaten
  • Traueranzeigen
  • Stellenmarkt
  • Immobilien
  • KFZ-Börse
  • Reisemarkt
  • Glückwünsche
  • Bekanntschaften
  • Tiermarkt
  • Verkäufe
  • Sonstige
  • Wirtschaftsschaufenster

"Reale Gefahr einer nuklearen Katastrophe": Atombehörde will Zugang zu Ukraine-AKW

  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kontaktbeschränkungen: In diesen Städten und Landkreisen in Bayern gilt die 15-Kilometer-Regel

Kontaktbeschränkungen

In diesen Städten und Landkreisen in Bayern gilt die 15-Kilometer-Regel

Für wen gilt die 15 km regel

Als Antwort auf die weiterhin hohen Infektionszahlen gelten in Bayern verschärfte Regeln für Hotspot-Regionen.

Foto: Silvio Wyszengrad

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, gilt in Hotspot-Regionen aktuell die "15-Kilometer-Regel". Welche Landkreise und Städte betroffen sind, lesen Sie hier.

UPDATE: Die 15-Kilometer-Regel wurde aufgehoben. Mit Beschluss vom 26. Januar 2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner sogenannter Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Seit dem 11. Januar galt in Bayern die 15-Kilometer-Regel. Das heißt: Wer in einem Landkreis lebt, in dem die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern den Wert von 200 überschreitet, dem sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde verboten. Dafür maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts ( RKI). Der Radius gilt ab der Außengrenze der Gemeinde.

Außer Kraft gesetzt ist die Regel erst, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten wurde. Das bayerische Innenministerium informiert täglich, in welchen Landkreise und kreisfreien Städte der 15-Kilometer-Radius aktuell gilt. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.

In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt aktuell die 15-Kilometer-Regel

Am 24. Januar 2021 gilt die 15-Kilometer-Regel in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:

Landkreise:

  • LK Bayreuth
  • LK Berchtesgadener Land
  • LK Coburg
  • LK Deggendorf
  • LK Ebersberg
  • LK Freyung-Grafenau
  • LK Kronach
  • LK Kulmbach
  • LK Lichtenfels
  • LK Passau
  • LK Regen
  • LK Rottal-Inn
  • LK Tirschenreuth
  • LK Unterallgäu
  • LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kreisfreie Städte:

  • SK Ansbach
  • SK Bayreuth
  • SK Coburg
  • SK Fürth
  • SK Hof
  • SK Landshut
  • SK Nürnberg
  • SK Passau

In diese Landkreise und Städte dürfen Tagestouristen aktuell nicht reisen

Darüber hinaus können die Kreisverwaltungsbehörden auch touristische Tagesreisen in ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt verbieten. Auch unter der Voraussetzung, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das gilt aktuell in folgenden Landkreisen:

  • LK Berchtesgadener Land
  • LK Deggendorf
  • LK Freyung-Grafenau
  • LK Miesbach
  • LK Passau
  • SK Passau
  • LK Regen

Bayerns Innenministerium bittet Tagestouristen, sich bei Reisen in Landkreise oder kreisfreie Städte mit einer Inzidenz von über 200 auf deren Internetseiten zu informieren. Die Einhaltung will das Ministerium mit "konsequenten Polizeikontrollen" überprüfen. (AZ)

Weitere Informationen zur Radius-Regelung in Bayern finden Sie hier: 15-Kilometer-Regel in Hotspots: Das müssen Sie zum Radius wissen

Lesen Sie dazu auch:

  • Strenge Regeln, Personal überlastet: So kämpft Bayern mit dem Virus
  • Corona-Regeln: Die Bürger nehmen sie nicht mehr so ernst
  • Corona-Regeln werden eher akzeptiert, wenn sie auf freiwilliger Basis gelten 

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Die Diskussion ist geschlossen.