Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Gerade die Corona-Pandemie mit Home-Office und Home-Schooling hat dies gezeigt. Herkömmliche Internetanschlüsse, z.B. über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen hier oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Show Bei VDSL, also Internet über die Telefonleitung, ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Leitungslänge abhängig. Beim Internet über das Kabelnetz ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Anzahl, der am Kabel angeschlossenen Haushalte abhängig. Experten sprechen hier von der „Shared medium Problematik“. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaser-Anschlüsse. Doch die Glasfaser-Kabel müssen – als neuer Anschluss (ähnlich wie beim Wasseranschluss oder Gasanschluss) – zuerst in die Häuser verlegt werden. Warum sollte ich Glasfaser ins Haus legen lassen? Viele Verbraucher:innen fragen sich, warum man überhaupt einen Glasfaser-Anschluss ins Haus legen lassen sollte. Viele sind mit ihren Anschlüssen mit Bandbreiten von 50-100 Mbit/s zufrieden und sind unsicher, ob so ein Anschluss überhaupt notwendig ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre ständig wächst. Während vor 20 Jahren noch ein 1 bis 2 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) vollkommen ausreichten, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Art der Internetnutzung entwickelt sich stetig fort. Vor 20 Jahren hat man das Internet oft nur zu Recherchezwecken genutzt, sowie um E-Mails hin und herzuschicken. Heute sehen die Anwendungen anders aus: Mit
ist der Bandbreitenbedarf stark gewachsen. Auch der Aufruf normaler Internetseiten benötigt viel mehr Daten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Daher ist es sehr fraglich, ob die bisherige Bandbreite heute noch ausreicht. Und: Ob sie es auch in 4 bis 6 Jahren noch tun wird. Würden Sie jedoch erst dann mit den Planungen für einen Bandbreiten-Ausbau anfangen, wäre es bereits zu spät. Ihr Motto sollte also lauten:
Zudem wertet ein Glasfaser-Anschluss Ihre Immobilie auf. Wie wird Glasfaser angeschlossen?Es gibt 2 Arten des Glasfaser-Ausbaus:
Das kommt darauf an, welche Anbieter Glasfaser ausbauen und unter welchen Konditionen der Ausbau vereinbart wurde. Der Fachbegriff hierfür lautet „Open Access“. Allerdings ist es leider auch oft so, dass alternative Anbieter kein Interesse am Glasfaser-Ausbau haben, da die Konditionen für die Nutzung des Netzes unattraktiv sind. Derzeit bleibt Ihnen deshalb leider nur die Möglichkeit, aufwändig die Verfügbarkeit bei allen Anbietern einzeln anzufragen und sich auch vor Ort zu informieren. Was macht einen „echten“ Glasfaser-Anschluss aus?
Das hören die Mitarbeiter:innen von Verbraucherzentralen bei Beratungen immer wieder von Verbraucher:innen. Doch hier ist Vorsicht geboten! Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter:innen von Kabelnetzunternehmen (sogenannte Medienberater:innen) immer wieder, mit teilweise auch unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie
Bei der Kostenkalkulation für den Bau von Glasfaser-Anschlüssen sollten Sie zwischen
Anschlussvertrag ohne Nutzungsvertrag: Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag: Meist ist der Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag günstiger. Rechnet man die monatlichen Kosten für 2 Jahre zusammen, so liegen Sie meist noch unter den Anschlusskosten für einen Vertrag ohne Nutzung. Welche Bandbreite / welcher Tarif ist sinnvoll für mich?Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download. Die Qualität eines Internetanschlusses hängt aber auch von anderen Faktoren ab: z.B. von der Bandbreite im Upload. Gerade in Zeiten von Homeoffice und einer Cloud-Nutzung benötigen Sie auch größere Bandbreiten im Upload ins Internet. Häufig wird unterschätzt wie viel Bandbreite im Upload für moderne Videotelefonie oder den schnellen Dateiversand benötigt wird. Anbieter haben sich lange Zeit bei der Bewerbung ihrer Anschlüsse nur auf die Downloadraten fokussiert. Zeitgemäße Internetnutzung setzt jedoch eine gewisse Qualität bei beiden Parametern voraus. Ihre individuell notwendige Bandbreite hängt sehr stark von Ihren persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab: Während beispielsweise für ein Rentnerehepaar, das nur gelegentlich im Internet surft, eine Bandbreite von unter 100 Mbit/s im Download derzeit ausreicht, benötigen Eltern im Homeoffice und mit internetaffinen Kindern eine höhere Bandbreiten zwischen 100-400 Mbit/s. Greifen Sie bei Vertragsschluss im Zweifelsfalle eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurück. Sollte diese nicht für Sie ausreichen, können Sie bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) bekommen – auch während der Vertragslaufzeit. Wählen Sie hingegen zu Beginn einen „überdimensionierten“ Tarif, so ist ein „Downgrade“ auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:
Für die Verlegung der Glasfaser von der Straße bzw. vom Bürgersteig bis in den heimischen Keller durchläuft das Glasfasernetz Ihren privaten Grund. Als Grundstückseigentümer:in haben Sie die Hoheit über Ihr Eigentum und es darf nicht grundlos beeinträchtigt werden. In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz notwendig. Keine Zustimmung ist bei einem Anschluss an ein Netz mit „sehr hoher Kapazität“ notwendig, denn das Telekommunikationsgesetz enthält eine Ausnahme, die es den Netzanbietern in den meisten Fällen ohne Zustimmung ermöglicht, Gebäude an ein Glasfasernetz anzuschließen. Was muss ich als Wohnungseigentümer beachten?Als einzelne Wohnungseigentümer:in können Sie sich auch an das Glasfasernetz anschließen lassen. Das Wohnungseigentumsgesetz bevorzugt den Anschluss an ein Netz mit „sehr hoher Kapazität“ - wie Glasfaser. Wohnungseigentümer:innen haben ein Recht auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz. Die anderen Wohnungseigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern. Als Mieter:in müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin bzw. mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Diese können aber auch den Bau eines Glasfaser-Anschlusses verweigern. Wer haftet für Schäden beim Bau des Glasfaser-Anschlusses?Entsteht beim Bau des Glasfaser-Anschlusses im Keller ein Bauschaden, (z.B. Anbohren von anderen Leitungen oder unsachgemäße Verlegung), so haftet in der Regel das Tiefbauunternehmen. Dokumentieren Sie die Schäden mittels Fotos und genauer Notizen und melden Sie den Schaden an das Glasfaser-Unternehmen. Wie kommt die Glasfaser vom Keller in die Wohnung (Inhouse-Verkabelung)?
Anschlussdose: Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet an der Anschlussdose. Bis dort ist der Netzbetreiber verantwortlich. Danach sind Sie selbst zuständig. Glasfaser-Anschlussdose: Neben den bereits beschriebenen Anschlussdosen gibt es noch andere Varianten: Abbildung: Passive Anschlussdosen für Glasfaser-Anschlüsse
Router kaufen oder mieten- was lohnt mehr? Vergleichen Sie den Mietpreis mit den Kaufkosten für die Neuanschaffung eines eigenen Gerätes, so haben Sie nach 3 Jahren meist so hohe Mietkosten gezahlt, dass Sie das Gerät auch hätten kaufen können. Da die durchschnittliche Lebenserwartung eines Routers 3 Jahre jedoch problemlos überschreitet, heißt das, dass Sie für das Mietgerät ab dem 3. Jahr teuer draufzahlen würde. Das Kostenargumentspricht klar für den Kauf eines eigenen Gerätes. Für ein Mietgerät spricht hingegen, dass Anbieter bei technischen Problemen mit dem Router helfen müssen. Ist der Router defekt und das Internet deshalb nicht erreichbar, müssen die Anbieter den Router wieder in Stand setzen und zur Not auf eigene Kosten austauschen. Wiegen Sie beide Optionen ab. Anschlussdosen von Internetanschlüssen:
Expertentipp - Variante 1: In den meisten Fällen versuchen Anbieter Ihnen klarzumachen, dass das Glasfaser-Netz erst hinter dem sogenannten Glasfaser-Modem, auch ONT (Optical Network Termination) genannt, endet. Hinter dem Glasfaser-Modem können Sie dann den eigenen Router weiterverwenden. Allerdings wollen Ihnen viele Anbieter hierfür einen entsprechenden Mietrouter andrehen, für den Sie monatlich etwa 2-7 Euro zahlen müssten.
Expertentipp - Variante 2: Es gibt inzwischen auch sogenannte „Glasfaser-Router“, also Router mit integriertem Glasfaser-Modem. Beispielsweise kann bei der Telekom der „Speedport Smart 4 Plus“ als Mietgerät hinzugebucht werden. Bei anderen Anbietenden gibt es z.B. die „Fritzbox Fiber“ 5490 oder 5491, entweder als Kauf- oder Mietgerät. Im freien Handel gibt es derzeit (noch) sehr wenige Geräte. Genauer gesagt: derzeit nur die Fritzbox Fiber 5530 und die Fritzbox Fiber 5590. Allerdings wird der Router-Markt sicherlich noch wachsen, sobald Glasfaser-Anschlüsse weiter verbreitet sind.
Wie verwende ich weiterhin meinen alten VDSL-Router? Schritt 1: Umstöpseln auf LAN-Betrieb Möchten Sie Ihren bisherigen Router weiterverwenden, so ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich kann jeder herkömmliche VDSL- oder Kabelrouter auch für den Glasfaser-Anschluss genutzt werden. Allerdings benötigen Sie hierfür entweder ein eigenes oder ein von Anbietern zur Verfügung gestelltes Glasfaser-Modem (ONT) – siehe Variante 1. Das Glasfasermodem wird dann mittels eines Netzwerkkabels mit dem LAN1 Anschluss des alten Routers verbunden und nicht mehr über die Buchse mit der Bezeichnung VDSL. Falls Ihr Router eine Buchse mit der Bezeichnung „WAN“ oder „Link“ haben sollte, muss diese statt des LAN1 Anschlusses verwendet werden.
Schritt 2: Umkonfiguration im Router Natürlich muss der Router auch entsprechend konfiguriert, also eingestellt werden, damit er weiß, dass das Internetsignal nicht mehr über die VDSL- oder Kabelbuchse kommt, sondern von einem externen Glasfaser-Modem über den Anschluss LAN1. Dies sieht im Folgenden so aus:
Glasfaser-Tarife: Welche Fallen bei gibt es? Kostenfallen: Auch im Glasfaser-Bereich gibt es (wie bei VDSL- und Kabelverträgen) die üblichen Kostenfallen.
Nein. Viele Versorger bieten aber Kombirabatte auf den Glasfaser-Anschluss, wenn Sie auch einen Energievertrag dort haben. Rechnen Sie jedoch vorher genau durch, ob sich dies für Sie lohnt. Wie lange sind Vorverträge für Glasfaser gültig?In der Regel gibt es Fristen zur Nachfragebündelung. Sprich: Anbieter bauen nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte entsprechende Vorverträge abschließen. Sind am Ende der Frist nicht genügend Vorverträge abgeschlossen, so wird meist zuerst die Frist 1 bis 2-mal verlängert. Ist auch dann die Quote nicht erreicht, so werden die Vorverträge meist storniert.
Wann kommt ein Glasfaser-Vertrag zustande?Schließen Sie einen Glasfaser-Vertrag bzw. einen Vorvertrag ab, so erhalten Sie von den Anbietern zunächst nur eine Bestätigung, dass das Vertragsangebot eingegangen ist. Dies ist noch kein Vertragsschluss. Der Vertrag gilt gemäß den meisten AGB der Anbieter erst mit der Auftragsbestätigung als geschlossen. Sie geben also mit Ihrer Anfrage ein für Sie bindendes Angebot ab. Jedoch kann Ihnen nicht zugemutet werden, ewig auf eine Auftragsbestätigung zu warten. In der Regel sind Sie nicht länger als 1 Monat an Ihr abgegebenes Angebot gebunden sein. Danach begründet die Auftragsbestätigung der Anbieter in den meisten Fällen keinen Vertragsschluss mehr. Die Anbieter verschicken die Auftragsbestätigung teilweise erst, wenn entschieden ist, ob der Ausbau stattfindet, was Monate dauern kann. Sollten Sie darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sein, kann die Auftragsbestätigung zu spät sein und keinen Vertragsschluss mehr begründen. Schließen Sie den Glasfaser-Vertrag
so haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen wie z.B. bei einem Verkaufsstand vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft der Anbieter abgeschlossen haben. Ist ein Widerruf des Glasfaser-Vertrags nicht mehr möglich, dann können Sie aber möglicherweise Ihren Vorvertrag kündigen, wenn dieser eine entsprechende Kündigungsklausel enthält. Andernfalls ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn die Netzbetreibenden ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommen und das Glasfasernetz nicht vertragsgemäß ausbauen. Welche Probleme können beim Glasfaser-Ausbau auftreten?
Neue Anbieter haben keinen Anspruch auf Zahlungen, bevor der Wechsel nicht erfolgreich war. Sie sollten darauf achten, dass die neuen Anbieter die Kündigung beim alten übernehmen, damit Sie beim Wechsel umfassend geschützt sind. Glasfaser-Anschluss: Gibt es noch weitere Tipps und Tricks?
Die Grafiken auf dieser Seite sind im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden. |