Der Rundfunkbeitrag ist der Nachfolger zur GEZ-Gebühr. Im Überblick die wichtigsten Fragen und Antworten dazu. (Foto: © bacho12345/123RF.com) Show
Rundfunkbeitrag: Widerstand zwecklos? Betriebsführung Dezember 2014 Der Nachfolger der GEZ-Gebühr ist bei den Betrieben sehr unbeliebt. Was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage lohnt. Seit der Reform 2013 hat sich der Rundfunkbeitrag für einen Großteil der Unternehmen vervielfacht, für einige Betriebe sogar um 600 Prozent. Zu den Hauptbetroffenen zählen unter anderem Bäckereien und Autohändler. Doch welche Folgen hat es eigentlich, wenn man einfach nicht zahlt? Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die wichtigsten Fragen. Gibt es noch andere Strafen? Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht außerdem eine Ordnungswidrigkeit und kann – rein theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landesrundfunkanstalten aber in der Regel davon ab, ein Bußgeld zu beantragen. Ende Oktober wies das Verwaltungsgericht Hannover Beschwerden des Hörgeräteherstellers Kind und der Drogeriemarktkette Rossmann ab. Kind – ein großer Handwerksbetrieb mit über 650 Fachgeschäften und weltweit 2.500 Mitarbeitern – erwägt, in Berufung zu gehen. Rossmann hat bereits einen Gang vors Oberverwaltungsgericht angekündigt. Deutlich besser stehen die Chancen einer Klage, wenn man gegen einen fehlerhaften Gebührenbescheid vorgeht. "Dies kann von einer fehlerhaften Ermittlung der Adresse bis zu einem falschen Bescheid für einen Verstorbenen reichen", sagt Rechtsanwalt Tschuschke. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärte im DHB-Interview, die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit ändere nichts daran, dass einige Regelungen objektiv ungerecht und auch kaum praktikabel seien. Das Handwerk sehe daher durchaus Chancen, die Politik von der Notwendigkeit der wichtigen Korrekturen zu überzeugen. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. © iStock.com/Povozniuk Das Wichtigste in Kürze (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
Stand: 22.10.2022 Mit dem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Welche Ausnahmen es gibt und wann Sie nicht zahlen müssen, erklären wir in diesem Beitrag. Das sind die häufigsten Fragen aus der Beratung und unsere Antworten darauf: „Wer muss denn Rundfunkbeitrag zahlen?“Wen der Beitragsservice von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Hauses oder einer Wohnung anschreibt, ist oft zufällig. Wichtig ist, dass sich alle Personen beim Beitragsservice melden, damit dieser einzelne Bewohnerinnen oder Bewohner abmelden kann, wenn bereits jemand anderes in der Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt. Hierfür müssen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer derjenigen Person mitteilen, die die Rundfunkgebühr bereits zahlt, und klarstellen, dass Sie mit dem- oder derjenigen gemeinsam in einer Wohnung leben. Grundsätzlich gilt: Alle Personen in einer Wohnung müssen sich den Rundfunkbeitrag teilen – nur eine Person aus der Wohnung ist dem Beitragsservice gegenüber für die vollständige, rechtzeitige Zahlung verantwortlich ist. „Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen?“Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das passiert jedoch nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung muss nachgewiesen werden. „Und wenn Personen mit Befreiung und Vollzahler zusammenleben?“Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden, solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. „Muss ich zahlen, wenn ich gar kein Radio oder Fernseher habe?“ oder auch „Ich gucke nie die öffentlich-rechtlichen Programme!“Für die Zahlung des Rundfunkbeitrag ist vollkommen unerheblich, ob jemand Geräte hat und diese oder überhaupt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt (oder schätzt). Im derzeitigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden Rundfunkgeräte mit keinem Wort mehr erwähnt. Inzwischen haben bundesweit sehr viele Gerichte und sogar das Bundesverwaltungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Wohnungsabgabe im Speziellen und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags im Allgemeinen bestätigt. Sie müssen also zahlen, wenn Sie sich nicht vom Beitrag befreien lassen können. „Und was ist mit meiner Zweitwohnung?“Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass man für Zweitwohnungen nicht zahlen muss. Da der Beitragsservice aber nicht unbedingt weiß, ob eine Wohnung eine Zweitwohnung ist, muss man mit ihm Kontakt aufnehmen. Sie sollten daher, wenn Sie dafür nicht zahlen wollen, die Adresse und die Beitragsnummer der Zweitwohnung mitteilen, und unter Hinweis darauf, dass Sie für die erste Wohnung bereits zahlen, um Befreiung von der Zahlung für die zweite Wohnung bitten. Teilen Sie auch Ihre Beitragsnummer der ersten Wohnung mit und übersenden Sie eine sogenannte erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. ⇒ mehr Infos zur Befreiung von der Beitragspflicht für Besitzer einer Zweit- bzw. Nebenwohnung. Direkt zum Beratungsangebot Unser AngebotSie haben noch Fragen zum Rundfunkbeitrag oder zur Befreiung von den Gebühren? Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch. Was muss ich tun um keine GEZ zu zahlen?Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Wie kann ich die GEZ verweigern?Entscheidet man sich dazu, die Zahlung des Rundfunkbeitrages einfach zu verweigern, dann muss man sich im Extremfall auf Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung oder sogar Haft einstellen. „Wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird, wird er durch einen Beitragsbescheid festgesetzt.
Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?Müssen auch Menschen zahlen, die weder Radio, Fernseher noch Computer besitzen? Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle.
Kann man ARD und ZDF kündigen?Am besten nutzen Sie den Versand per Einschreiben oder schicken die GEZ-Kündigung inklusive der entsprechenden Nachweise per Fax an die 01806 999 555 01, um auf der sicheren Seite zu sein. Haben Sie weitere Fragen, erreichen Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice telefonisch unter 01806 999 555 10.
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