Wie hoch ist die klimaabgabe für Mieter?

Bislang waren die Kosten für die Klimaabgabe allein Sache der Mieter. Nun hat sich die Ampel darauf geeinigt, dass auch die Vermieter einen Teil übernehmen müssen. Aber was gilt genau? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Henning Jauernig

04.04.2022, 19.44 Uhr

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Foto: Hauke-Christian Dittrich / dpa

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Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für CO₂-Emissionen erhoben – doch bisher war die Abgabe für Vermieter kein Schrecken. Sie konnten die komplett auf ihre Mieter abwälzen, obwohl diese nur wenig Einfluss darauf haben, wenn die Energiekosten wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hoch ausfallen.

Dies soll sich nun ändern. Bereits im Februar hatten Bauministerium und Wirtschaftsministerium ein Stufenmodell entwickelt, das eine Beteiligung der Vermieter an den Kosten vorsieht. Am Sonntag verkündeten Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) nun das finale Modell, das zunächst ins Kabinett und dann in den Bundestag gehen soll.

Aber worauf haben sich die Ministerien konkret geeinigt? Mit welcher Entlastung können Mieterinnen und Mieter rechnen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was wurde beschlossen?

Mieter sollen den CO₂-Preis in den meisten Fällen nicht mehr allein zahlen. Stattdessen sollen Vermieter einen Teil des Preises übernehmen, und zwar abhängig davon, wie klimafreundlich ihr Haus ist. Das heißt, je schlechter das Haus gedämmt ist und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso stärker werden die Mieter entlastet und die Vermieter zur Kasse gebeten.

Konkret sind zehn Stufen vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO₂-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil der Vermieter ab. Bei den klimafreundlichsten Gebäuden mit einem Ausstoß von weniger als 12 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter müssen Mieter die Kosten in voller Höhe tragen.

Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen niemand wohnt, soll das Stufenmodell nicht gelten. Hier sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.

Was erhofft sich die Bundesregierung davon?

Die Bundesregierung will mit dem Stufenmodell mehrere Anreize schaffen: Vermieter sollen einerseits motiviert werden, in die energetische Sanierung ihrer Häuser zu investieren. Denn wer zum Beispiel eine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, muss weniger CO₂-Abgabe zahlen. Zugleich sollen Mieter in gut gedämmten Wohnungen zum Energiesparen motiviert werden. »Sind Dach und Fenster gut gedämmt, könnten vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren«, sagte Habeck.

Wie soll die Regelung umgesetzt werden?

In welche Stufe die eigene Mietwohnung fällt, sollen Mieter jährlich relativ unkompliziert mit der Heizkostenabrechnung erfahren. Sie sollen keinen Mehraufwand haben.

Auf Vermieter könnte allerdings erheblicher Mehraufwand zukommen, denn sie müssen die Einstufung ihres Gebäudes selbst vornehmen. Dazu soll künftig der Brennstofflieferant verpflichtet werden, in der Rechnung neben der Menge des gelieferten Brennstoffs die Menge der damit verbundenen CO₂-Emissionen in kg CO₂ sowie den auf den Brennstoff anzuwendenden Emissionsfaktor auszuweisen. Anschließend müssen Vermieter die CO₂-Menge durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes in Quadratmeter teilen, woraus sich die entsprechende Stufe ergibt.

Wie hoch dürfte die Ersparnis für Mieterinnen und Mieter sein?

Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO₂-Abgabe bisher Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen sie demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Check24 könnten Mieter bei einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas um bis zu 150 Euro im Jahr entlastet werden. Bei einem CO₂-Preis von 35 Euro pro Tonne müssten Mieter derzeit die volle CO₂-Abgabe in Höhe von 166,60 Euro zahlen. Ist das Haus besonders schlecht saniert, müssen sie bei gleichem Verbrauch nur zehn Prozent, also 16,66 Euro für die CO₂-Abgabe zahlen.

Bis 2025 steigt der CO₂-Preis dann schrittweise auf 55 Euro pro Tonne. Auf Mieter mit Gasheizung kämen dann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 261,80 Euro zu. In ineffizienten Gebäuden werden Mieter dann um knapp 236 Euro entlastet und zahlten nur noch 26,18 Euro.

Da beim Verbrennen von Heizöl mehr CO₂-Emissionen anfallen als bei Gas, sind auch die Kosten für Mieter höher. Laut Check24 werden bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (entspricht ca. 2.000 Liter Heizöl), derzeit 220,70 Euro für Mieter fällig, im schlecht sanierten Haus dann künftig nur 22,07 Euro.

Allerdings können die Kosten für Mieterinnen und Mieter auch steigen. Etwa, wenn der Vermieter entscheidet, in die energetische Sanierung ihrer Häuser zu investieren. Denn Vermieter können Kosten für eine solche Modernisierung derzeit auf ihre Mieter umlegen. Für einige Mieter besteht also die Gefahr, dass sie neben ihrem Anteil des CO₂-Preises auch noch zusätzlich für die Modernisierung zahlen müssen.

Welche Kritik gibt es an der neuen Regelung?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) moniert, dass die neuen Regeln erst ab dem 1. Januar 2023 gelten sollen. »Es zeugt von wenig Fingerspitzengefühl, dass die Mieterinnen und Mieter ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Heizkosten explodieren, weiterhin den vollen CO₂-Preis zahlen müssen«, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des deutschen Mieterbundes. »Es wäre die Aufgabe der Regierung gewesen, an dieser Stelle die Mieterinnen und Mieter spätestens ab Mitte des Jahres, – wie im Koalitionsvertrag beschrieben- zu entlasten, besser noch seit Beginn des Jahres 2022, da die Mieterinnen und Mieter schon zuvor den gesamten CO₂-Preis allein tragen mussten.«

Siebenkotten hält es für einen Fehler, dass diejenigen, die in schlecht sanierten Gebäuden wohnen und wenig an ihrem Verbrauch ändern können, weiter Mehrkosten zu tragen hätten. »In diesen Gebäuden wohnen häufig ohnehin diejenigen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Die Mieterinnen und Mieter dort allein zu lassen, ist nicht nachvollziehbar.«

Der Eigentümerverband Haus & Grund hält das gesamte Modell für unfair. »Es ist und bleibt aus sozial- und klimapolitischen Gründen eine schlechte Lösung, die wir ablehnen«, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der Verband schlägt stattdessen vor, einkommensschwachen Mietern ein Pro-Kopf-Klimageld aus den CO₂-Einnahmen zu zahlen. »Einkommensschwache Mieter und Selbstnutzer würden so am effektivsten entlastet und der CO₂-Preis könnte seine volle Wirkung entfalten. Der Ampelkompromiss macht beides zunichte«, sagte Warnecke. Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter nicht mal eben eine neue Heizung einbauen könnten. Abgesehen vom Geld fehlten häufig technische Lösungen, etwa bei Altbauten in den Innenstädten. Zudem mangele es an Energieberatern und Installateuren.

Wie hoch klimaabgabe?

Erhöhung des CO2-Preises verschoben Eigentlich sollte die CO2-Klimaabgabe 2023 ansteigen: Das hat die Ampel wegen Energiekrise und der hohen Inflation aber ausgesetzt. Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt nun erst zum 1.1.2024.

Wie hoch ist die CO2 Abgabe?

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede(r) für die Emission von CO2 in Zukunft zahlen muss. So kostete im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 45 Euro pro Tonne erreichen.

Wird die CO2 Steuer auf die Mieter umgelegt?

Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Mit dem Gesetz zur fairen Aufteilung der CO2—Kohlendioxid -Kosten will die Bundesregierung Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Bundestag und Bundesrat haben der Neuregelung zugestimmt.

Wie hoch ist die CO2 Abgabe 2023?

Wie hoch ist der CO2-Preis 2023? Der CO2-Preis im Jahr 2023 liegt für eine Tonne bei 30 Euro.

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