Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Betrieb neben dem Unternehmer hauptsächlich verantwortlich?

Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Betrieb neben dem Unternehmer hauptsächlich verantwortlich?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte? Die Beschäftigten selbst oder doch der Unternehmer/die Unternehmerin? Nachfolgend einige Antworten.

In jedem Unternehmen – egal ob 2 oder 200 Mitarbeiter – gilt:
Zwar ist jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen aber die Unternehmer.

Die Pflichten im Arbeitsschutz beziehen sich auf alle Personen, die einen Betrieb ganz oder zum Teil leiten. Damit rücken auch die Führungskräfte ins Blickfeld. Auch temporären Führungskräften (z. B. Projektleiter, Vorarbeiter in einem Montagetrupp) obliegen die Pflichten aus dem Arbeitsschutz

Die Pflichten der Beschäftigten ohne Führungsverantwortung – und dazu gehören auch Sicherheitsbeauftragte – beschränken sich darauf, Unternehmer und Vorgesetzte zu unterstützen.
Die Beschäftigten müssen die Unterweisungen und Weisungen der Führungskräfte befolgen und tragen somit zur eigenen Sicherheit und Gesundheit bei.

Die wichtigste nicht übertragbare Pflicht

Die wichtigste nicht übertragbare Pflicht ist die Kontrollpflicht:
Unternehmer haben die Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten regelmäßig zu kontrollieren, für eine geeignete Organisation im Unternehmen zu sorgen, die erforderlichen Mittel bereitzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit die Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Betrieb neben dem Unternehmer hauptsächlich verantwortlich?
Zwar ist jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen aber die Unternehmer.

Können Pflichten übertragen werden?

Es gibt aber auch Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz, die beispielsweise auf einzelne Führungskräfte oder weitere Personen übertragen werden können. Das sollte aber jedes Unternehmen für sich prüfen. Pflichten aus dem Arbeitsschutz sollten immer dann übertragen werden, wenn Unternehmer zeitlich oder örtlich nicht in der Lage sind, diesen Pflichten sinnvoll nachzukommen.

In diesem Fall können die Unternehmerpflichten auch auf andere Weisungsbefugte übertragen werden.
Eine schriftliche Übertragung der Unternehmerpflichten ist dafür nicht ausdrücklich erforderlich. Allerdings lässt sich die Rechtssicherheit sowohl für Vorgesetzte als auch Beschäftigte erhöhen, wenn die Details zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar geregelt sind (siehe dazu § 13 “Pflichtenübertragung” der DGUV Vorschrift 1 (inklusive Regel, Hilfestellungen, Anmerkungen und Muster).

Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsschutz

In der “DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention” der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DVUG) findet man eine kompakte Übersicht zu Fragen des Arbeitsschutzes.

Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitsschutz inkl. Rechts­tex­te und Tech­ni­scher Re­geln für die verschiedenen Arbeitsbereiche findet man auch auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Wichtiges Thema dabei: die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz .

Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Betrieb neben dem Unternehmer hauptsächlich verantwortlich?

Tipp:
Im ersten “Arbeitsschutzhandbuch Mecklenburg-Vorpommern“ stehen kleinere und mittlere Handwerksbetriebe im Mittelpunkt.
In dem Buch ist unter anderem ein „Erstcheck“ in Form einer Prüfliste abgebildet, mit dem unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung möglich ist. 

2019-07-24

Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Betrieb neben dem Unternehmer hauptsächlich verantwortlich?

Wer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb?

Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin. In größeren Betrieben können sie diese Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung).

Wer ist in erster Linie für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich?

Für die betriebliche Sicherheit sind in erster Linie Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer selbst verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass in Ihrem Betrieb alles dafür getan wird, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden - und müssen dafür auch die Kosten tragen.

Wer kümmert sich um den Arbeitsschutz?

Antwort: Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse).

Wer ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig?

Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Im Bundesdienst ist die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat für die Überwachung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zuständig.