Was tun wenn die reiserücktrittsversicherung nicht zahlt

Stand: 24.02.2022 16:15 Uhr

In diesen grauen Tagen träumen viele Menschen gern vom Urlaub in der Sonne und planen ihre nächste Reise. Doch Achtung! Reiselustige sollten sich vorab die Frage stellen, was passiert, wenn ich den Urlaub absagen muss?

Fällt der Urlaub aus, ist das meistens doppelt schlimm: Schade um die verlorenen schönen Tage, schade um das vermutlich bereits gezahlte Geld. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zumindest finanziell den gezahlten Urlaub nicht unbedingt abschreiben. In vielen Fällen steht ihnen eine Erstattung zu.

Fällt der Pauschalurlaub aus, gibt es Geld zurück

Fällt ein gebuchter Pauschalurlaub aus, haben Betroffene relativ gute Chancen, das dafür gezahlte Geld erstattet zu bekommen. Es gilt aber einige Dinge zu beachten:

  • Reiserücktrittsversicherung: Die großen Veranstalter bieten häufig eine Reiserücktrittsversicherung an. Und die Experten raten dazu. So kann die Pauschalreise im Fall von Krankheiten, Unfällen oder anderen Ereignissen, auf die der Verbraucher keinen Einfluss hat, unkompliziert und kurzfristig storniert werden.
  • Außergewöhnliche Umstände: Ohne Reiserücktrittsversicherung bietet das Pauschalreiserecht nur im Falle von sogenannten außergewöhnlichen Umständen einen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Das war vor der Corona-Pandemie zum Beispiel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Während der Corona-Pandemie gelten diese Regeln.
  • Veranstalter sagt ab: Sagt der Veranstalter die Reise ab, hat der Verbraucher das Recht, die Kosten erstattet zu bekommen. Oftmals bieten die Veranstalter dann Gutscheine an, der Verbraucher darf aber auch sein Geld zurückverlangen.

Bei Individualurlaub ist eine Erstattung beim Ausfall schwieriger

Wer sich gern selbst Flüge, Unterkunft und Aktivitäten raussucht und teilweise schon vorab bucht, der sollte sich ganz genau mit den Stornierungsoptionen vertraut machen. Wichtig: Bei Reisebuchungen online oder vor Ort gibt es kein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das heißt, ich kann meine Buchung nicht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wer seine Reise nicht antreten kann, der sollte Kontakt zum Veranstalter aufnehmen und nach einer kulanten Lösung fragen. Vielleicht ist eine Umbuchung oder ein Weiterverkauf der Buchung möglich. Dafür können natürlich Kosten anfallen. Die wären aber wesentlich geringer, als die komplette Reise zu stornieren.

Gebuchte Urlaubsaktivitäten werden nur selten erstattet

Schwierig wird es, das Geld für die bereits gebuchten Aktivitäten im Urlaub zurückzubekommen. Das Rücktrittsrecht schließt eine Erstattung von Tickets für Konzerte, Kultur- und Sportveranstaltungen (z.B. Skipass) und Ähnliches nämlich aus. Eine Möglichkeit wäre hier, einen Ersatz-Teilnehmenden für die Aktivitäten zu finden, um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Voraussetzung: Das Ticket ist nicht personengebunden.

Verbraucherzentralen helfen bei Reiseausfall

Fällt die Reise aus und gestaltet es sich als schwierig, mit dem Veranstalter eine Lösung zu finden, können auf Reiserecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte helfen. Auch die Verbraucherzentralen beraten in solchen Fällen. Fast alle Verbraucherzentralen der Länder haben ein entsprechendes Angebot zum Thema Reiserecht.

Weitere Informationen

Was tun wenn die reiserücktrittsversicherung nicht zahlt

Was tun wenn die reiserücktrittsversicherung nicht zahlt

Dieses Thema im Programm:

Markt | 28.02.2022 | 20:15 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Recht

Was tun wenn die reiserücktrittsversicherung nicht zahlt

Wenn der Urlaub platzt, hoffen viele auf die Reiserücktrittsversicherung. Die zahlt aber nicht in allen Fällen die Kosten der Reise. Ein Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Muss eine Reise wegen Corona ausfallen, zahlen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel nur, wenn Reisende selbst erkrankt sind.
  • Das gilt aber nicht, wenn Pandemie-Krankheiten von der Versicherung wirksam ausgeschlossen sind.
  • Stornieren Sie wegen einer Reisewarnung, zahlt die Reiserücktrittsversicherung grundsätzlich nicht.
  • Manche Versicherer springen ein, wenn Sie sich aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit die Reise nicht mehr leisten können.

On

Weltweit grassiert die Corona-Pandemie. Vor einem anstehenden Urlaub fragen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher, ob nun die für den geplanten Urlaub abgeschlossenen Reiseversicherungen greifen.

Wann springt die Reiserücktrittsversicherung ein? Wie kann ich gezahlte Prämien für zusätzliche Reiseversicherungen wie Gepäck- oder Reisekrankenversicherung zurückverlangen, wenn der geplante Urlaub ins Wasser fällt? Dies sind die Fakten:

Stornierung wegen Corona-Infektion

Wenn Sie sich mit dem Coronavirus vor Reiseantritt infiziert haben, gilt dies zunächst einmal als unerwartet schwere Erkrankung und ist damit durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, es sei denn, Pandemie-Erkrankungen sind ausdrücklich und wirksam in den vereinbarten Bedingungen ausgeschlossen. Hier sollten Sie Ihre Versicherungsunterlagen prüfen. Sofern Sie ohne Erkrankung, aber aufgrund nachgewiesene Corona-Infektion von einer Quarantänemaßnahme betroffen sind – egal, ob in Deutschland oder im Reisezielgebiet – greifen Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht. Allerdings bieten immer mehr Reiseversicherer zusätzlich ergänzende Absicherungen in Zusammenhang mit Covid-19 an, mitunter auch Versicherungsschutz bei Quarantänemaßnahmen.

Stornierung wegen Reisewarnung

Bei Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können bis  bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos storniert werden. ZumTeil gilt dies auch für einzelne Leistungen im Rahmen von so genannten Individualreisen. Für die anderen Fälle, die von der gesetzlichen Regelung der kostenlosen Stornierung auf der Grundlage offizieller Reisewarnungen nicht abgedeckt sind, greifen Reiserücktrittsversicherungen nicht, wobei ein zusätzlicher Corona-Versicherungsschutz mitunter auch bei coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes greift. Grundsätzlich schützt eine Reiserücktrittsversicherung  nur davor, dass eine Reise wegen einer eigenen Erkrankung oder aufgrund anderer im Vertrag ausdrücklich genannter Fälle nicht angetreten werden kann.

Stornierung wegen finanzieller Engpässe

Wird die Reise aufgrund von Kurzarbeit oder bei Verlust des Arbeitsplatzes storniert, ist dies in manchen Reiseversicherungen mitversichert. Infos dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Erstattung der Prämien von Reiseversicherungen

Finden Reisen aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht erst statt, verlieren manche Reiseversicherungen ihre Grundvoraussetzung und zuvor gezahlte Prämien können zurückgefordert werden. Dies betrifft beispielsweise die Reisekrankenversicherung oder die Reisegepäckversicherung, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Da der Schutz der Reiserücktrittsversicherung bereits ab Vertragsschluss greift, kommt hier möglicherweise eine anteilige Erstattung der Prämie in Frage. Wenn Sie Ihre Reise nun nicht antreten können, können Sie sich an Ihren Reiseversicherer wenden und versuchen, die gezahlte Prämie – ggfs. Anteilig – erstattet zu bekommen.

Unsere Beratungsangebote zu diesem Thema

Versicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll ist

Versicherungsberatung: Meine Rechte im Schadensfall

Wie lange dauert es bis die Reiserücktrittsversicherung zahlt?

In der Regel werden Kosten dann innerhalb von zwei bis drei Wochen erstattet. Dauert es länger, können Sie auch nachfragen, ob alle Unterlagen eingegangen sind.

Wie bekomme ich mein Geld von der Reiserücktrittsversicherung?

Während der Corona-Pandemie gelten diese Regeln. Veranstalter sagt ab: Sagt der Veranstalter die Reise ab, hat der Verbraucher das Recht, die Kosten erstattet zu bekommen. Oftmals bieten die Veranstalter dann Gutscheine an, der Verbraucher darf aber auch sein Geld zurückverlangen.

Welche Krankheiten werden bei Reiserücktritt anerkannt?

Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt.

Welche Gründe gelten bei Reiserücktritt?

15 Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung.
Teure und lange Reisen. Planst du für das kommende Jahr eine lange und teure Rundreise oder einen aufwendigen Luxusurlaub? ... .
Pauschalreisen und Last-Minute Reisen. ... .
Private Reisen. ... .
Krankheit/Todesfall. ... .
Unfall. ... .
Schaden am Eigentum. ... .
Schaden eines Dritten. ... .
Arbeitsplatzverlust..