Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in Hessen?

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):
    das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
    das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.

Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Führungszeugnis - auch in erweiterter Form bzw. für die direkte Vorlage bei einer Behörde - über das Online-Portal des Bundesamtes f�r Justiz unter diesem Link beantragen. Hierzu müssen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät besitzen.

Der Antrag kann weiterhin auch persönlich bei der Meldestelle Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft gestellt werden und wird von dort an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Geburtsname der Mutter muss angegeben werden
  • Personalausweis/Reisepass
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Welche Gebühren fallen an?
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 EURO. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.

Wird im Rahmen der Antragstellung über den EAH ein Führungszeugnis verlangt, so ist hiermit ein Führungszeugnis der Beleg-Art O gemeint. Bitte beantragen Sie dies wie beschrieben und laden den Beleg über dessen Beantragung in der Online-Antragstellung hoch.

Quelle: hessenfinder.de

Was braucht man alles für ein erweitertes Führungszeugnis?

Dafür benötigen Sie:.
Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion..
Ihre 6-stellige PIN..
ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen..

Was ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in § 32 Absatz 5 BZRG, z.

Wer zahlt Führungszeugnis wenn Arbeitgeber dieses anfordert?

Fordert der Arbeitgeber in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Vorlage von Zeugnissen, kommt eine Erstattung nach den Grundsätzen des zivilrechtlichen Auftragsrechts in Betracht. Danach kann derjenige, der im Interesse und auf Wunsch eines anderen Aufwendungen macht, Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (§ 670 BGB).

Wo stelle ich einen Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.