Was ist der unterschied zwischen raub und diebstahl

Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen Diebstahl, räuberischem Diebstahl und Raub. Im Folgenden werden zuerst die einzelnen Delikte sowie die und Unterschiede erklärt sowie welche Strafe jeweils droht.

Wann liegt ein Diebstahl gemäß § 127 StGB vor?

Das österreichische Strafgesetzbuch bestimmt, dass wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen ist.

Wie aus dem Gesetz hervorgeht muss die Sache beweglich und fremd sein. Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. An eigenen Sachen oder an herrenlosen Sachen kann kein Diebstahl begangen werden. Dies gilt auch für völlig wertlose Sachen, an diesen kann ebenfalls kein Diebstahl begangen werden. Wenn eine Sache allerdings im Miteigentum des Täters steht, ist sie trotzdem fremd und kann sie gestohlen werden.

Beweglich im strafrechtlichen Sinn sind alle Sachen die bewegt oder beweglich gemacht werden können. So kann ein eingebauter Tresor aus der Mauer gerissen und mitgenommen werden.

Beim Diebstahl muss beim Täter der Wille vorhanden sein, sich unrechtmäßig zu bereichern. Nimmt daher jemand in einer Garderobe irrtümlich einen fremden Mantel mit, weil er glaubt es sei der eigene, fehlt es am Vorsatz zum Diebstahl. Diese Person macht sich dann nicht strafbar. Bemerkt die Person jedoch am nächsten Tag, dass der Mantel ihm nicht gehört und behält ihn trotzdem, begeht die Person  das Delikt der Unterschlagung gem. § 134 StGB.

Wann liegt ein schwerer Diebstahl gemäß § 128 StGB vor: 

Übersteigt der Wert der gestohlenen Sache den Betrag von € 5.000,00 beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre. Ebenso, wenn es sich um einen Diebstahl während einer Feuersbrunst, Überschwemmung, von einem hilflosen Opfer oder wenn es sich um eine Sache aus einem der Religionsübung dienenden Raum oder eine Sache von anerkanntem wissenschaftlichen, volkskundlichen, künstlerischen oder geschichtlichen Wert oder einen Bestandteil der kritischen Infrastruktur handelt. Übersteigt der Wert der gestohlenen Sache den Betrag von € 300.000,00, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren.

Was ist ein Einbruchsdiebstahl gemäß § 129 StGB:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er in Gebäude einbricht oder ein Behältnis aufbricht. Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer  einen Diebstahl begeht indem er in eine Wohnstätte einbricht oder beim Diebstahl bewaffnet war. Das bedeutet also, wenn jemand bloß in eine Fabrikhalle einbricht, droht lediglich eine Strafe von bis zu drei Jahren und wenn er ein Wohnhaus oder eine Wohnung einbricht, eine Strafe von bis zu fünf Jahren. Dieser Unterschied, wird damit begründet, dass ein Einbruch in eine Wohnstätte für die Opfer viel belastender ist.

Wann liegt ein räuberischer Diebstahl gemäß § 131 StGB vor:

Wenn der auf frischer Tat ertappte Dieb Gewalt anwendet oder jemanden bedroht, um die gestohlene Sache zu behalten, ist er mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Hat die Gewaltanwendung eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen oder den Tod eines Menschen zur Folge, ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

Was ist ein Raub gemäß § 142 StGB: 

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Wer den Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Was ist ein schwerer Raub gemäß § 143 StGB: 

Wer einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht oder wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

Wird durch die ausgeübte Gewalt jemand schwer verletzt, ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen. Hat die Gewaltanwendung aber eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, hat sie aber den Tod eines Menschen zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl, räuberischen Diebstahl und Raub?

Der Unterschied ist, bei einem Diebstahl nimmt der Täter dem Opfer eine bewegliche Sache weg ohne, dass der Täter gegen das Opfer Gewalt anwendet oder es bedroht. Bei einem räuberischen Diebstahl wird der Diebstahl vom Opfer bemerkt und der Täter wendet dann erst Gewalt an oder bedroht das Opfer, um die Sache zu behalten. Bei einem Raub nötigt der Täter das Opfer jedoch gleich zu Beginn mit einer Drohung oder mit Gewalt, die Sache herauszugeben.

Wenn der Täter beispielsweise einem Opfer die Handtasche stiehlt, ohne, dass es dies bemerkt, handelt es sich einen Diebstahl. Fällt dem Opfer der Diebstahl der Handtasche auf und es will diesen verhindern und der Täter wendet dann Gewalt an oder bedroht das Opfer, um die Handtasche behalten zu können, handelt es sich um einen räuberischen Diebstahl. Geht der Täter zum Opfer und wendet sofort Gewalt an oder bedroht es, damit er die Handtasche erlangt handelt, es sich um einen Raub.

Raub wird sehr streng bestraft!

Der Raub wird vom Gesetzgeber sehr streng bestraft, weil die Opfer danach häufig traumatisiert sind. Beim Raubüberfall reicht für die Erfüllung der tatbildlichen Gewalt nach § 142 StGB übrigens jede Einwirkung auf den Körper. Der Täter muss das Opfer noch nicht einmal verletzt haben und es ist auch egal, ob das Opfer sich gewehrt hat. Die Drohung muss allerdings mit einer gewissen Intensität und einer gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erfolgen, um das Tatbild des § 142 StGB zu erfüllen. Die Drohung muss zudem laut ständiger Rechtsprechung nicht ausgesprochen werden, es reichen auch eindeutige Gesten, mit welchen der Täter den Eindruck vermittelt, dass er ein Übel für Leib und Leben in Aussicht stellt (zb Halsabschneidegeste).

Wegnehmen bedeutet, dass der Täter die Gewahrsame des Opfers an der Sache bricht und Eigengewahrsam begründet. Abnötigten bedeutet, dass der Täter das Opfer zur Herausgabe der Sache verleitet.

Der Täter hat den Bereicherungsvorsatz, wenn er sich unrechtmäßig am Wert der abgenötigten oder weggenommenen Sache bereichern will.

Glaubt der Täter es handelt sich bei der weggenommenen oder abgenötigten Sache, um seine Sache oder will er die Sache gar nicht behalten, verwirklicht er keinen Raub. Der Täter erfüllt dann allenfalls die Delikte Diebstahl, Nötigung oder Körperverletzung. Dies hat zur Folge, dass der Strafrahmen dann wesentlich geringer ist. Daher muss genau mit dem Strafverteidiger geprüft werden, warum und mit welchem Motiv der Täter gehandelt hat. Auch wenn es sich um einen minderschweren Raub nach § 142 StGB handelt, weil keine oder nur unerhebliche Gewalt angewendet wurde, ist die Strafdrohung geringer und beträgt dann sechs Monate bis fünf Jahre.

Fazit:

Wie Sie sehen können, herrschen massive Unterschiede bei den Strafandrohungen für Vermögensdelikte.  Gerade das sogenannte „abziehen“ oder das „meier machen“ wird vom Gesetz als Raub behandelt und sehr streng bestraft. Bei Raub werden in der Praxis von den Strafrichtern aufgrund des öffentlichen Druckes hohe Strafen verhängt. Sollten Sie daher eines Eigentumsdeliktes beschuldigt werden, sollten Sie umgehend mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien Kontakt aufnehmen. Ich prüfe, ob Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe in Ihrem Fall vorliegen. Wie bereits ausgeführt, kann der Täter keinen Bereicherungsvorsatz gehabt haben und hat daher den Tatbestand des Raubes nicht erfüllt. Auch ist die Unterscheidung zwischen räuberischem Diebstahl und Raub oft nicht einfach. Häufig liegt nur ein räubersicher Diebstahlt vor, jedoch wird dann von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Raub erhoben. Da räuberischer Diebstahlt aber nur mit fünf, statt wie bei Raub mit zehn Jahren bedroht ist, macht es einen großen Unterschied, wegen welchem Delikt der Täter angeklagt wird.

In der Praxis fallen viele Handlungen noch unter räuberischen Diebstahl, die dann allerdings als Raub angeklagt werden. Es braucht daher eine genaue Vorbereitung durch mich als Ihren Strafverteidiger. Durch gründliche Vorbereitung auf die Hauptverhandlung und Analyse der Zeugenaussagen und Beweise kann ich Widersprüche finden. Diese Widersprüche können Sie entlasten und Ihre Unschuld beweisen und Sie so vor einer ungerechten Strafe schützen.

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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.

Rechtsgrundlagen für die Strafe bei Eigentumsdelikten:

§ 127-131 StGB § 142-143 StGB

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Wann spricht man von Raub?

Wann spricht man von einem Raub? Raub ist laut Definition ein Straftatbestand. Der Täter nimmt einer anderen Person Sachen weg und wendet dabei Gewalt an oder bedroht sein Opfer. Diese Straftat ist also eine Kombination aus Diebstahl und Nötigung.

Was ist der Unterschied zwischen Raub und räuberischer Diebstahl?

Während beim Raub der Täter Gewalt oder Drohung einsetzt, um die Wegnahme zu ermöglichen, bedient sich der räuberische Dieb dieser Nötigungsmittel, um sich nach vollendeter Wegnahme im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.

Wie definiert man Raub?

Der Raub verbindet die objektiven und subjektiven Merkmale des Diebstahls gem. § 242 mit den qualifizierten Nötigungsmitteln der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem eigenständigen zweiaktigen Delikt.

Was ist der Unterschied zwischen Raub und schwerer Raub?

Die Qualifikation: Der schwere Raub Wird eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei einem Raub mitgeführt, so handelt es sich nicht um einen „normalen“ Raub, sondern um den deutlich schwerwiegenderen schweren Raub, § 250 StGB.