Was bedeuten die gehaltsstufen nach düsseldorfer tabelle

Wie viel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen? Diese Frage stellt sich bei einer Trennung oder Scheidung. Mit diesem kostenlosen Unterhaltsrechner können Sie einen Richtwert auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2022 ermitteln. link zum Unterhaltsrechner-Tool

Das Wichtigste im Überblick


  • So verwenden Sie den Unterhaltsrechner
  • Unterhaltssätze 2022 laut Düsseldorfer Tabelle
  • So werden Beträge für den Unterhalt ermittelt
  • Bedarfskontrollbetrag
  • Tabelle: Zahlbeträge für das erste und zweite Kind
  • Zahlbeträge für das dritte Kind
  • Zahlbeträge für das vierte Kind
  • Mindestunterhaltsverordnung
  • Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
  • Mangelfall
  • Ehegattenunterhalt

So verwenden Sie den Unterhaltsrechner

Die

Düsseldorfer Tabelle regelt bundesweit Unterhaltsansprüche von Kindern, gestaffelt nach Altersgruppen. Zur Berechnung des Unterhalts wird hier zunächst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ausgewählt. Im nächsten Schritt wird das Alter des Kindes angegeben. Bis zu vier weitere Kinder können hinzugefügt werden.

Bei der Berechnung des Unterhalts ist zu beachten, dass das Kindergeld zwischen beiden Elternteilen geteilt wird. Der Unterhaltsrechner zieht automatisch die Hälfte des Kindergeldes (beziehungsweise bei volljährigen Kindern das komplette Kindergeld) vom Unterhaltsbetrag ab. Berücksichtigt wird in der Berechnung, dass sich das Kindergeld nach Anzahl der Kinder staffelt.

Alle Angaben ohne Gewähr
Dieser Unterhaltsrechner verwendet als Datenbasis die Werte der Düsseldorfer Tabelle 2022. Das berechnete Ergebnis ist lediglich ein Orientierungswert ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Daraus können keine Rechtsansprüche wegen inhaltlicher Fehler, Unvollständigkeiten oder unzutreffender Ergebnisse abgeleitet werden. Weil bei der Berechnung des Kindesunterhalts viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen, wenden Sie sich für eine exakte Berechnung des Unterhalts am besten an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Unterhaltssätze 2022 laut Düsseldorfer Tabelle

Das sind die Unterhaltssätze für 2022 (Altersstufen in Jahren, Unterhalt in Euro):

Einkommensstufen (Netto)0-56-1112-17volljährigBedarfskontrollbetragbis 1.900 Euro396455533569960/1.1601.901-2.300 Euro4164785605981.4002.301-2.700 Euro4365015876261.5002.701-3.100 Euro4565246136551.6003.101-3.500 Euro4765466406831.7003.501-3.900 Euro5075836837291.8003.901-4.300 Euro5396197257741.9004.301-4.700 Euro5716567688202.0004.701-5.100 Euro6026928118652.1005.101-5.500 Euro6347288539112.2005.501-6.200 Euro6667658969562.5006.201-7.000 Euro69780193910022.9007.001-8.000 Euro72983898110473.4008.001-9.500 Euro761874102410934.0009.501-11.000 Euro792910106611384.700

So werden Beträge für den Unterhalt ermittelt

Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen vollständig. Die tatsächlichen Zahlbeträge verringern sich demnach entsprechend.

Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 396 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt 2022 für das erste Kind 219 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 109,50 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit nach dem Abzug auf 286,50 Euro (396 Euro – 109,50 Euro).

Bedarfskontrollbetrag

In der letzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarfskontrollbetrag zu finden. Dieser Betrag soll gewährleisten, dass der Unterhaltspflichtige finanziell nicht schlechter dasteht als der Unterhaltsberechtigte.

Das bedeutet: Ist das "Resteinkommen" des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts geringer als der Bedarfskontrollbetrag in der jeweiligen Einkommensstufe, wird der Unterhaltspflichtige so lange in eine niedrigere Einkommensstufe herabgesetzt, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird.

Tabelle: Zahlbeträge für das erste und zweite Kind

Die folgenden Zahlbeträge gelten seit dem 1. Januar 2022. Sie ergeben sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils – bei Volljährigen das volle Kindergeld, bei Minderjährigen die Hälfte. Das Kindergeld beträgt derzeit für das erste und zweite Kind 219 Euro.

1. und 2. Kind0-56-1112-17volljährigbis 1.900286,5345,5423,53501.901-2.300306,5368,5450,53792.301-2.700326,5391,5477,54072.701-3.100346,5414,5503,54363.101-3.500366,5436,5530,54643.501-3.900397,5473,5573,55103.901-4.300429,5509,5615,55554.301-4.700461,5546,5658,56014.701-5.100492,5582,5701,56465.101-5.500524,5618,5743,56925.501-6.200556,5655,5786,57376.201-7.000587,5691,5829,57837.001-8.000619,5728,5871,58288.001-9.500651,5764,5914,58749.501-11.000682,5800,5956,5919

Zahlbeträge für das dritte Kind

Auch die Zahlbeiträge für das dritte Kind haben sich zum 1. Januar 2022 verändert (Kindergeld: 225 Euro).

3. Kind0-56-1112-17volljährigbis 1.900 Euro283,5342,5420,53441.901-2.300303,5365,5447,53732.301-2.700323,5388,5474,54012.701-3.100343,5411,5500,54303.101-3.500363,5433,5527,54583.501-3.900394,5470,5570,55043.901-4.300426,5506,5612,55494.301-4.700458,5543,5655,55954.701-5.100489,5579,5698,56405.101-5.500521,5615,5740,56865.501-6.200553,5652,5783,57316.201-7.000584,5688,5826,57777.001-8.000616,5725,5868,58228.001-9.500648,5761,5911,58689.501-11.000679,5797,5953,5913

Zahlbeträge für das vierte Kind

Die folgenden Zahlbeträge gelten seit dem 1. Januar 2022 (Kindergeld: 250 Euro).

4. Kind0-56-1112-17volljährigbis 1.900 Euro2713304083191.901-2.3002913534353482.301-2.7003113764623762.701-3.1003313994884053.101-3.5003514215154333.501-3.9003824585584793.901-4.3004144946005244.301-4.7004465316435704.701-5.1004775676866155.101-5.5005096037286615.501-6.2005416407717066.201-7.0005726768147527.001-8.0006047138567978.001-9.5006367498998439.501-11.000667785941888

Mindestunterhaltsverordnung

Die "Düsseldorfer Tabelle" existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts.

Bis zum 31.12.2015 richtete sich der Mindestunterhalt nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Seit 1. Januar 2016 richtet sich der Mindestunterhalt laut Gericht direkt am Existenzminimum der Kinder aus. Der Betrag wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Wie viel Unterhaltspflichtige von ihrem Einkommen behalten dürfen, ist ebenfalls geregelt:

Unterhaltspflichtig gegenüber...SelbstbehaltKindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig1.160 EuroKindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig960 Euroanderen volljährigen Kindern1.400 EuroEhegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes1.280 Euroeigenen Eltern2.000 Euro

In den 1.160 beziehungsweise 960 Euro Selbstbehalt sind bis 430 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.

Mangelfall

Reicht das Einkommen eines Elternteils nicht aus, um den Unterhaltsforderungen eines oder mehrerer Kinder nachzukommen, spricht man vom sogenannten Mangelfall. Dieser liegt vor, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen unterschritten wurde. Auch Unterhaltszahlungen an einen Expartner fallen hierunter.

Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, ihnen allen Unterhalt zu zahlen, gilt laut Gesetz eine bestimmte Reihenfolge:

  1. Minderjährige unverheiratete Kinder und volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich noch in der Schulausbildung befinden und zu Hause leben.
  2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer.
  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen.
  4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen.
  5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge.
  6. Eltern.
  7. Weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.

Ehegattenunterhalt

Wie schon im Mangelfall beschrieben: Der Unterhalt für Kinder steht in der Rangordnung immer an erster Stelle und ist zu zahlen, bevor Unterhaltsleistungen an Ehegatten oder Partner fällig werden. Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach einer Trennung oder Scheidung hat möglicherweise der Ehepartner, der finanziell schwächer gestellt ist. Dabei werden zwei Formen unterschieden: Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt.

  • Neue Düsseldorfer Tabelle:Unterhalt steigt: die neuen Werte ab 2022
  • Elterngeld und ElterngeldPlus: So sind Tausende Euro mehr drin
  • Endziffer entscheidend: Die Auszahlungstermine des Kindergeldes 2022

Wer Trennungsunterhalt bekommt, ist zwar getrennt – lebt beispielsweise im Trennungsjahr – ist aber noch nicht geschieden (mehr dazu hier). Der Geschiedenenunterhalt kann dagegen erst nach der Scheidung festgelegt werden (mehr dazu lesen Sie hier). Ein wichtiger Unterschied zum Kindesunterhalt ist, dass zur Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch die Einkünfte des Partners berücksichtigt werden.

Was bedeuten die gehaltsstufen nach düsseldorfer tabelle
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Verwendete Quellen

  • Düsseldorfer Tabelle 2022
  • Gesetz zur Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Quellen anzeigen

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  • Eigene Recherchen

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Warum wird man in der Düsseldorfer Tabelle hochgestuft?

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Muss der Unterhaltspflichtige mehreren Personen Unterhalt zahlen (nicht nur Kindern), erfolgt eine sog. „Herabstufung“ in die niedrigere Einkommensgruppe. Gibt es nur ein unterhaltsberechtigtes Kind, wird eine Einkommensgruppe hochgestuft.

Wie berechnet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?

Berechnung des Unterhalts für Kinder Das OLG Düsseldorf hat den niedrigsten Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr ab 01.01.2022 auf 396 Euro festgelegt. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 455 Euro, Kinder von 12 bis 17 Jahren 533 Euro pro Monat.

Was bedeutet der Prozentsatz in der Düsseldorfer Tabelle?

Der Prozentsatz drückt die Steigerung des Unterhalts der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestunterhalt aus. Aus der Multiplikation des Mindestunterhalts mit dem jeweiligen Prozentsatz ergibt sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Den kannst Du bereits als entsprechenden Eurobetrag in der Tabelle ablesen.

Wie ist die Düsseldorfer Tabelle zu verstehen?

In der Düsseldorfer Tabelle sind die Beträge für den Kindesunterhalt gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder dargestellt. Der Prozentsatz gibt die Steigerung des Unterhalts gegenüber dem Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe wieder.