Wie viel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen? Diese Frage stellt sich bei einer Trennung oder Scheidung. Mit diesem kostenlosen Unterhaltsrechner können Sie einen Richtwert auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2022 ermitteln. link zum Unterhaltsrechner-Tool Show
Das Wichtigste im Überblick
So verwenden Sie den UnterhaltsrechnerDie Düsseldorfer Tabelle regelt bundesweit Unterhaltsansprüche von Kindern, gestaffelt nach Altersgruppen. Zur Berechnung des Unterhalts wird hier zunächst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ausgewählt. Im nächsten Schritt wird das Alter des Kindes angegeben. Bis zu vier weitere Kinder können hinzugefügt werden.Bei der Berechnung des Unterhalts ist zu beachten, dass das Kindergeld zwischen beiden Elternteilen geteilt wird. Der Unterhaltsrechner zieht automatisch die Hälfte des Kindergeldes (beziehungsweise bei volljährigen Kindern das komplette Kindergeld) vom Unterhaltsbetrag ab. Berücksichtigt wird in der Berechnung, dass sich das Kindergeld nach Anzahl der Kinder staffelt. Alle Angaben ohne Gewähr Unterhaltssätze 2022 laut Düsseldorfer TabelleDas sind die Unterhaltssätze für 2022 (Altersstufen in Jahren, Unterhalt in Euro): Einkommensstufen (Netto)0-56-1112-17volljährigBedarfskontrollbetragbis 1.900 Euro396455533569960/1.1601.901-2.300 Euro4164785605981.4002.301-2.700 Euro4365015876261.5002.701-3.100 Euro4565246136551.6003.101-3.500 Euro4765466406831.7003.501-3.900 Euro5075836837291.8003.901-4.300 Euro5396197257741.9004.301-4.700 Euro5716567688202.0004.701-5.100 Euro6026928118652.1005.101-5.500 Euro6347288539112.2005.501-6.200 Euro6667658969562.5006.201-7.000 Euro69780193910022.9007.001-8.000 Euro72983898110473.4008.001-9.500 Euro761874102410934.0009.501-11.000 Euro792910106611384.700 So werden Beträge für den Unterhalt ermitteltAuf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen vollständig. Die tatsächlichen Zahlbeträge verringern sich demnach entsprechend. Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 396 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt 2022 für das erste Kind 219 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 109,50 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit nach dem Abzug auf 286,50 Euro (396 Euro – 109,50 Euro). BedarfskontrollbetragIn der letzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarfskontrollbetrag zu finden. Dieser Betrag soll gewährleisten, dass der Unterhaltspflichtige finanziell nicht schlechter dasteht als der Unterhaltsberechtigte. Das bedeutet: Ist das "Resteinkommen" des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts geringer als der Bedarfskontrollbetrag in der jeweiligen Einkommensstufe, wird der Unterhaltspflichtige so lange in eine niedrigere Einkommensstufe herabgesetzt, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird. Tabelle: Zahlbeträge für das erste und zweite KindDie folgenden Zahlbeträge gelten seit dem 1. Januar 2022. Sie ergeben sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils – bei Volljährigen das volle Kindergeld, bei Minderjährigen die Hälfte. Das Kindergeld beträgt derzeit für das erste und zweite Kind 219 Euro. 1. und 2. Kind0-56-1112-17volljährigbis 1.900286,5345,5423,53501.901-2.300306,5368,5450,53792.301-2.700326,5391,5477,54072.701-3.100346,5414,5503,54363.101-3.500366,5436,5530,54643.501-3.900397,5473,5573,55103.901-4.300429,5509,5615,55554.301-4.700461,5546,5658,56014.701-5.100492,5582,5701,56465.101-5.500524,5618,5743,56925.501-6.200556,5655,5786,57376.201-7.000587,5691,5829,57837.001-8.000619,5728,5871,58288.001-9.500651,5764,5914,58749.501-11.000682,5800,5956,5919 Zahlbeträge für das dritte KindAuch die Zahlbeiträge für das dritte Kind haben sich zum 1. Januar 2022 verändert (Kindergeld: 225 Euro). 3. Kind0-56-1112-17volljährigbis 1.900 Euro283,5342,5420,53441.901-2.300303,5365,5447,53732.301-2.700323,5388,5474,54012.701-3.100343,5411,5500,54303.101-3.500363,5433,5527,54583.501-3.900394,5470,5570,55043.901-4.300426,5506,5612,55494.301-4.700458,5543,5655,55954.701-5.100489,5579,5698,56405.101-5.500521,5615,5740,56865.501-6.200553,5652,5783,57316.201-7.000584,5688,5826,57777.001-8.000616,5725,5868,58228.001-9.500648,5761,5911,58689.501-11.000679,5797,5953,5913 Zahlbeträge für das vierte KindDie folgenden Zahlbeträge gelten seit dem 1. Januar 2022 (Kindergeld: 250 Euro). 4. Kind0-56-1112-17volljährigbis 1.900 Euro2713304083191.901-2.3002913534353482.301-2.7003113764623762.701-3.1003313994884053.101-3.5003514215154333.501-3.9003824585584793.901-4.3004144946005244.301-4.7004465316435704.701-5.1004775676866155.101-5.5005096037286615.501-6.2005416407717066.201-7.0005726768147527.001-8.0006047138567978.001-9.5006367498998439.501-11.000667785941888 MindestunterhaltsverordnungDie "Düsseldorfer Tabelle" existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Bis zum 31.12.2015 richtete sich der Mindestunterhalt nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Seit 1. Januar 2016 richtet sich der Mindestunterhalt laut Gericht direkt am Existenzminimum der Kinder aus. Der Betrag wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. Selbstbehalt für UnterhaltspflichtigeWie viel Unterhaltspflichtige von ihrem Einkommen behalten dürfen, ist ebenfalls geregelt: Unterhaltspflichtig gegenüber...SelbstbehaltKindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig1.160 EuroKindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig960 Euroanderen volljährigen Kindern1.400 EuroEhegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes1.280 Euroeigenen Eltern2.000 Euro In den 1.160 beziehungsweise 960 Euro Selbstbehalt sind bis 430 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. MangelfallReicht das Einkommen eines Elternteils nicht aus, um den Unterhaltsforderungen eines oder mehrerer Kinder nachzukommen, spricht man vom sogenannten Mangelfall. Dieser liegt vor, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen unterschritten wurde. Auch Unterhaltszahlungen an einen Expartner fallen hierunter. Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, ihnen allen Unterhalt zu zahlen, gilt laut Gesetz eine bestimmte Reihenfolge:
EhegattenunterhaltWie schon im Mangelfall beschrieben: Der Unterhalt für Kinder steht in der Rangordnung immer an erster Stelle und ist zu zahlen, bevor Unterhaltsleistungen an Ehegatten oder Partner fällig werden. Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach einer Trennung oder Scheidung hat möglicherweise der Ehepartner, der finanziell schwächer gestellt ist. Dabei werden zwei Formen unterschieden: Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt.
Wer Trennungsunterhalt bekommt, ist zwar getrennt – lebt beispielsweise im Trennungsjahr – ist aber noch nicht geschieden (mehr dazu hier). Der Geschiedenenunterhalt kann dagegen erst nach der Scheidung festgelegt werden (mehr dazu lesen Sie hier). Ein wichtiger Unterschied zum Kindesunterhalt ist, dass zur Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch die Einkünfte des Partners berücksichtigt werden. Verwendete Quellen
Quellen anzeigen
Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... ShoppingAnzeigenLoading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Loading... Themen Kindergeld Themen A bis Z Ratgeber Briefportochinesisches HoroskopGlückwünsche zur GeburtJugendschutzgesetz Kindergeld AuszahlungstermineTag der Arbeit |