Wann überweist die berufsgenossenschaft wenn man ein arbeitsunfall hatte

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin - bei Arbeitsunfällen muss es ein Durchgangsarzt sein - bestätigt auf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dass Sie wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig waren und es eventuell noch weiter sind. 

Diese Bescheinigung schicken Sie bitte an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

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Verletztengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt

Wir zahlen Ihnen Verletztengeld für die Zeit ab dem Ende der Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterschrieben hat.

Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.

Wann überweist die berufsgenossenschaft wenn man ein arbeitsunfall hatte
Am 14. November 2020 ist die neue Heilverfahrensverordnung in Kraft getreten. Auch Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die einen Dienst- oder Wegeunfall erleiden, müssen nach dem Unfall grundsätzlich zuerst eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufsuchen. 

Durchgangsärztinnen und -ärzte sind Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie müssen neben der erforderlichen personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Praxisausstattung eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten.

Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist. Diese kann die D-Ärztin oder der D-Arzt selbst durchführen oder die Überweisung an weitere Fachärztinnen und -ärzte oder in eine entsprechend ausgestattete Klinik veranlassen. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Bericht (D-Bericht) festgehalten.

Im Notfall ist natürlich eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und es kann nach einem Arbeitsunfall jede Ärztin und jeder Arzt aufgesucht werden. Wer nach einem Arbeitsunfall jedoch länger als eine Woche behandelt wird oder auch am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig ist, muss zur D-Ärztin oder zum D-Arzt überwiesen werden. Auch wenn Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt, müssen Verletzte eine D-Ärztin oder einen D-Arzt aufsuchen.

Wann überweist die berufsgenossenschaft wenn man ein arbeitsunfall hatte
Bei der Suche nach einer D-Ärztin oder einem D-Arzt in Ihrer Region hilft die Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Verzeichnis listet die rund 4.000 niedergelassenen sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte auf, die in das D-Arzt-Verfahren vertraglich eingebunden sind. 
Zum Verzeichnis der D-Ärztinnen und D-Ärzte

Besondere Behandlung von schweren und schwersten Verletzungen

Neben dem D-Arzt-Verfahren gibt es im Rahmen der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung auch das Verletztenartenverfahren, das Schwerstverletztenartenverfahren und ein besonderes Verfahren bei Augen-, Hals-, Nasen- und Ohren-Verletzungen.

Nach dem Verletztenartenverfahren und dem Schwerstverletztenverfahren müssen Versicherte mit besonders schweren und schwersten Verletzungen sofort in ausgewählten und zugelassenen Krankenhäusern oder in speziellen berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen behandelt werden. Die Zuweisung nach dem Verletzungsartenverzeichnis nehmen die örtlich zuständigen Rettungsleitstellen vor oder bei der Selbsteinweisung die in der Notaufnahme tätigen D-Ärztinnen und D-Ärzte.

Versicherte mit alleinigen Augen- oder HNO-Verletzungen müssen nicht erst eine D-Ärztin oder einen D-Arzt aufsuchen, sondern können sich gleich der/dem jeweiligen Fachärztin/Facharzt vorstellen. Diese entscheiden dann, ob eine allgemeine Behandlung ausreicht oder eine besondere Heilbehandlung angezeigt ist.

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Wann und ob die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die BG Verletztengeld, bei Folgeschäden, die durch einen Arbeitsunfall auftreten, eine Verletztenrente. Als Voraussetzung hierfür muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.  

Der Verletztenrente geht eine umfangreiche Förderung des Heilungsprozesses durch die gesetzliche Unfallversicherung voraus. Kosten für die Heilbehandlung, Reha und die Versorgung mit Hilfsmitteln gehören zum Leistungsangebot der Berufsgenossenschaft. Maßgebliches Ziel dieser Maßnahme ist die vollständige Heilung und die Wiedereingliederung des Geschädigten ins Berufsleben.  

Wann kommt das Geld von der BG?

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Wann zahlt die BG nach Arbeitsunfall?

Verletztengeld ist das "Krankengeld der Berufsgenossenschaft". Es wird meistens von den Krankenkassen im Auftrag der Berufsgenossenschaft an den Verletzten ausbezahlt, solange unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt worden ist.

Wann wird das Verletztengeld ausgezahlt?

Das Verletztengeld ist von dem Tag an zu zahlen, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Wegen der vorrangigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung beginnt die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel erst mit der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Wie viel Geld bekomme ich bei einem Arbeitsunfall?

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, wovon allerdings die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgehen. In der Regel wird auf diese Weise die Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall für 78 Wochen (gerechnet vom ersten Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit) sichergestellt.