Ein Hund der Rasse Rottweiler, griff unvermittelt an, stürzte sich auf ein zwei Jahre altes Mädchen und verletzte es lebensgefährlich. So riss der Rottweiler dem Kind große Teile der Kopfhaut ab und fügte ihm Bisswunden an Ohren, Augen, Mund, Bauch und Beinen zu. Show Nach dieser Hundeattacke ordnete die Stadt die Einschläferung des gefährlichen Hundes an. Die Hundehalterin versuchte im Wege des Eilantrags die angeordnete Euthanasie des gefährlichen Hundes abzuwehren. Sie zog vor Gericht und wollte zunächst erreichen, dass die Tötung des Hundes zumindest bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Hauptverfahren ausgesetzt wird. Wie schon zuerst das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil zu finden unter: Einschläfern eines Hundes aufgrund mangelnder Beißhemmung) lehnte nun auch das OVG Münster dies ab. Die von dem Rottweiler ausgehende Gefahr rechtfertig die Euthanasie des Hundes Weil diese Fehlverhalten nach Einschätzung der Tierärztin bei dem Rottweiler nicht mehr therapierbar sei, wäre es auch keine Lösung, den gefährlichen Hund in eine Tierschutzeinrichtung zu geben, betonte das OVG in seiner Entscheidung. Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Was muss man bei der Haltung eines Hundes der Rasseliste nach dem Landeshundegesetz NRW beachten? Die Haltung eines Rottweilers, eines American Bulldog oder eines anderen Hundes der Kategorie 2 nach dem LHundG NRW unterliegt folgenden Regelungen:
Verstösse gegen die Regelungen die das Halten und Führen von gefährlichen Hunden und Listenhunden regeln können in NRW mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro und sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden Euthanasie eines gefährlichen Hundes , eines Listenhundes In Hessen kann gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO Hessen) die Tötung von gefährlichen Hunden der 1-3 Kategorie der hessischen Rasselisten angeordnete werden. Die Anordnung zur Euthanasie eines gefährlichen Hunde kann gefällt werden wenn der Hund bereits einen Menschen oder ein anderes Tier verletzt hat. Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt, der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt? Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil deutschlandweit. Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung. Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)? Als spezialisierter Anwalt in der rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, steht Ihnen Rechtsanwalt Ackenheil und sein Team bundesweit zur Verfügung. Niedersachsen NHundG, NI Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern. Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33 Hunderecht Anwalt Kontaktformular Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht? Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich! Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833
Hundehaltung | Hunderecht: Leinenpflicht und Maulkorbzwang nicht erst nach dem ersten Biss Hundebiss: Hund gilt nach Menschenbiss als gefährlich (Maulkorbzwang / Leinenzwang) Haltungserlaubnis für sog. Kampfhund / Listenhunde, gefährliche Hunde darf nicht umgangen werden Interessante Beiträge auf unserer Hauptseite: Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren Einstufung als gefährlicher Hund trotz positiven Wesenstest —> Aufstellung Urteile zu gefährliche Hunde Die Tierrechtskanzlei Ackenheil - Ihre Kanzlei für alle Rechtsfragen rund um Tiere und Berufe rund um Tiere Einschläferung, Beißvorfall, Amtliche Tötung eines Hundes, Wann darf die Behoerde einen Hund toeten?, Toetung, Tötung von Amts wegen, Anordnung zur Euthansierung des Hundes, gefährliche Hunderassen, Listenhund, Landeshundegesetz, Gefährlichkleitsfeststellung Hund, Verfügung Woher weiß ich wann ich meinen Hund gehen lassen muss?der Hund eine tödliche Krankheit hat, die aber momentan (noch) keine unerträglichen Symptome zeigt. er die meiste Zeit verwirrt und ängstlich ist, aber zwischendurch immer wieder Phasen hat, in denen er wieder „er selbst“ ist. der Hund keinen Appetit mehr hat, sich oft weigert zu trinken und Probleme mit Inkontinenz ...
Wann hat ein alter Hund keine Lebensqualität mehr?Das bedeutet Leiden und das Haustier einschläfern zu lassen ist die bessere letzte Lösung. Wenn dein Tier mehr als 3 bis 5 schlechte Tage hintereinander hat, ist eine gute Lebensqualität nicht mehr vorhanden und Zeit das Tier gehen zu lassen.
Was spürt ein Hund wenn er eingeschläfert wird?Wird ein Hund fachgerecht eingeschläfert, hat er dabei keinerlei körperliche Schmerzen. Er spürt den Eintritt seines Todes nicht. Grundsätzlich werden Tiere mit einem Narkosemittel eingeschläfert.
Wie teuer ist es einen Hund Einschläfern zu lassen?Hunde: Wer einen Hund einschläfern lassen muss, sollte mit Kosten ab 100 Euro rechnen. Der Einschläferungsprozess kostet von 20 Euro bis 60 Euro. Für die Medikamente können es bis zu 50 Euro und mindestens 20 Euro werden. Für Beruhigungs- und Betäubungsmittel sind zehn bis 20 Euro zu veranschlagen.
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