Es gibt terminologische Feinheiten, die bei der Anfertigung eines Gutachtens beachtet werden sollten. Betrachten wir einige Formulierungen: Show
(Schmidt, Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit VwGO, 2014, S. 63)
(Wittern, Baßlsperger, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, 2007, S. 513)
(Ahrens in Brandt/Sachs, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 2009, Kapitel F, Rn. 128) Was könnte – worst case – ein Korrektor in einer Klausur hier kritisieren? In unseren Beispielen ist die Rede davon, dass ein Widerspruch „eingelegt“ wird. Aber ist es terminologisch korrekt, einen Widerspruch einzulegen? Dazu werfen wir am besten einen Blick ins Gesetz, nämlich in § 69 VwGO:
(Hervorhebung nicht im Original) § 69 VwGO verwendet also den Begriff „Erhebung“ im Zusammenhang mit dem Widerspruch. Ebenso ist die Terminologie in § 70 I 1 VwGO:
(Hervorhebung nicht im Original) So lesen wir auch bei Gersdorf, Verwaltungsprozessrecht, 2014, Rn. 219:
Wir sehen also: Die Terminologie orientiert sich am Gesetz. Was passieren kann, wenn ein Prüfling in der mündlichen Prüfung davon spricht, dass ein Widerspruch eingelegt wird, schildert uns Rechtsanwalt Cetinkaya:
Angeblich soll sogar am Rande einer Examensklausur gestanden haben:
Wir merken uns also aus Gründen der Klausurensicherheit: – Ein Widerspruch wird erhoben. – Eine Klage wird erhoben. Verständnisfrage: Wie ist die Terminologie im Zusammenhang mit einem Einspruch nach § 410 StPO?
Richtig: Hier hat sich der Gesetzgeber für „Einspruch einlegen“ entschieden. Verfasst von Ratgeber: Widerspruch einlegen – so geht es richtig(Lesezeit ca.10 Minuten) Der Widerspruch ist ein aus dem juristischen Alltag nicht wegzudenkendes sogenanntes Rechtsmittel. Sind Sie etwa mit dem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden, haben eine Kündigung erhalten oder wollen sich gegen eine ungerechtfertigte Mahnung zur Wehr setzen, ist der Widerspruch häufig das erste und richtige Mittel. In vielen Fällen ist ein Widerspruch sogar die Voraussetzung, um klagen zu können. In diesem Ratgeber lernen Sie, wie Sie den Widerspruch erfolgreich einlegen und was Sie dabei alles beachten müssen. Um Ihnen die Arbeit an Ihrem Widerspruch zu erleichtern, finden Sie bei uns außerdem ein kostenloses und unverbindliches Widerspruchsmuster, an dem Sie sich orientieren können. Das Wichtigste in Kürze
Kostenlose Ersteinschätzung erhalten Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Widerspruch?Bei dem Widerspruch handelt es sich um einen sogenannten Rechtsbehelf. Mit ihm können Sie sich gegen eine für Sie ungünstige Entscheidung wehren. Erheben können sie den Widerruf etwa gegenüber einer Behörde, einem Gericht, einer Rentenversicherung oder Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in. Ziel des Widerrufs ist es, eine für Sie ungünstige Entscheidung abzuwehren oder die betroffene Entscheidung zu verbessern. In manchen Fällen bietet er die Möglichkeit, sich gütlich zu einigen und somit ein langwieriges Gerichtsverfahren zu verhindern. Häufig hat der Widerruf auch eine „aufschiebende Wirkung“, das heißt, solange Ihre Sache noch nicht entschieden ist, entfaltet der Bescheid auch keine Rechtskraft. RECHTS-TIPP: Was ist der Unterschied zwischen einem Widerspruch und einem Einspruch? Die Begriffe Widerspruch und Einspruch werden häufig verwechselt. Glücklicherweise akzeptieren Behörden und Gerichte in der Regel beide Formulierungen, sodass Ihr Schreiben im Regelfall bearbeitet wird. Beide Begriffe bezeichnen sogenannte Rechtsbehelfe, mit denen Sie gegen private, behördliche oder gerichtliche Entscheidungen vorgehen können. Der Widerspruch kommt insbesondere bei Verwaltungsakten(Bafög-Bescheid,Hartz-4-Bescheid, Baugenehmigung usw.) zum Einsatz. Wollen Sie sich gegen eine für Sie ungünstige Verwaltungsentscheidung zur Wehr setzen, ist also der Widerspruch in der Regel das richtige Mittel. Weiterhin ist der Widerspruch beispielsweise im Arbeitsverhältnis, im Mahnverfahren und im Mietverhältnis möglich. Der Einspruch wird hingegen bei Entscheidungen von besonderen Verwaltungsbehörden, gerichtlichen Entscheidungen und bestimmten Verwaltungsakten erhoben. Einspruch erheben sie insbesondere gegen:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sollten Sie ein Ersteinschätzung für Ihren Fall benötigen, gehen Sie auf kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung. Wann sollte man Widerspruch einlegen?Ein Widerspruch ist insbesondere möglich, wenn
In diesen Fällen brauchen sie keinen Widerspruch erheben, sondern haben andere Handlungsoptionen:
In einigen Fällen gibt es andere Handlungsoptionen. Welche Option in Ihrem Fall die Richtige ist, können Sie unter kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung erfragen. Wie kann man Widerspruch einlegen?Es gibt mehrere Möglichkeiten den Widerspruch zu erheben. Sie können ihn in der Regel entweder schriftlich erklären oder sie erheben ihn persönlich direkt vor Ort. Ein telefonischer Widerspruch ist jedoch nicht möglich, auch der Widerspruch per E-Mail ist nur selten zulässig. Den Widerspruch persönlich zu erheben erscheint auf den ersten Blick besonders unkompliziert. Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei dieser Variante im Streitfall nur Schwer das Besprochene beweisen können. Aus diesem Grund empfiehlt es fast sich immer, den Widerspruch schriftlich zu erheben. Nur hier können sie später auch lückenlos darlegen, dass Sie beispielsweise die Frist eingehalten haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich weiterhin Ihren Widerspruch per Einschreiben zu versenden. Erheben Sie den Widerspruch schriftlich, muss der Widerspruch das aktuelle Datum und die korrekte Adresse des*der Empfänger*in enthalten. Weiterhin sollte das Widerspruchsschreiben die genaue Bezeichnung des Bescheids nennen, gegen den sie vorgehen und auch das Datum, an dem dieser ihnen zugegangen ist. Damit Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie ihn begründen. Je ausführlicher die Begründung Ihres Widerspruches ist, desto eher hat auch der Widerspruch auch Aussicht auf Erfolg. Wollen Sie beispielsweise gegen den Bescheid einer Behörde vorgehen, können Sie Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde zu beantragen, um eine fundierte Begründung verfassen zu können. Falls Sie Hilfe bei der Beantragung der Akteneinsicht benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Weiterhin ist es sinnvoll, alle Nachweise die Ihre Sichtweise belegen wie z.b. Kontoauszüge, Fotos, ärztliche Atteste und ähnliches dem Widerspruch beizufügen. Die Begründung ist der wichtigste Teil Ihres Widerspruchs, mit Ihr steht und fällt die Aussicht auf Erfolg. In vielen Fällen lohnt es sich, einen Anwalt um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bitten und sich unterstützen zu lassen. Zu guter Letzt müssen sie den Widerspruch noch unterschreiben, damit er wirksam ist. Widerspruchsmuster: Vorlage eines WiderspruchsschreibensUm Ihnen bei der Erstellung Ihres Widerspruchs zu helfen, haben wir Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Muster erstellt, an dem Sie sich orientieren können. Die Vorlage kann als Anregung dienen, wenn Sie einen Widerspruch formulieren müssen. Wenn Sie Ihren Widerspruch von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen möchten, können Sie es ausfüllen und auf unserer Website hochladen. Widerspruchsmuster: Vorlage Widerspruchsschreiben (Download) WiderspruchsfristFür die Möglichkeit des Widerspruchs gelten unterschiedlichste Fristen. Die Frist ist davon abhängig, wogegen Sie mit Ihrem Widerspruch vorgehen. Zur Einreichung des Widerspruchs gelten in der Regel die folgenden Fristen:
Grundsätzlich gilt:
RECHTS-TIPP: Ihnen fehlt die Zeit, innerhalb der Frist Ihren Widerruf noch ausführlich zu begründen? Kein Problem: Um die Frist zu wahren, reicht es aus, den Widerspruch zu erklären. Denn eine Begründung dürfen Sie häufig später noch nachreichen. Da der Erfolg Ihres Widerspruchs wesentlich von der Begründung abhängt, sollten Sie sich die dafür nötige Zeit auch nehmen! Übersicht In welchem Bereich wollen Sie sich über den Widerspruch informieren?
Widerspruch gegen BehördenWenn Sie Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde einlegen wollen, können Sie grundsätzlich die Anleitung oben im Ratgeber befolgen. Im Folgenden erfahren Sie, bei welchen Behörden Sie Besonderheiten beachten müssen. Einspruch beim FinanzamtSind sie der Meinung, dass zum Beispiel Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch einlegen (zum Unterschied Einspruch/Widerspruch siehe hier). Ihre Erfolgsaussichten sind gut, weit mehr als die Hälfte der erhobenen Einsprüche sind erfolgreich. Hat das Finanzamt ihnen Beispielsweise bestimmte Einkünfte oder Ausgaben nicht anerkannt, ist es sinnvoll dies geltend zu machen. Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, prüft das Finanzamt den gesamten Steuerbescheid erneut. Das Risiko hierbei ist jedoch gering. Denn ergibt die erneute Prüfung Ihres Steuerbescheids, dass das Finanzamt sich zu Ihren Gunsten vertan hat, muss es Ihnen zunächst eine sogenannte Verböserung androhen. In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch in der Regel einfach ohne Folgen zurückziehen und alles bleibt beim alten. Nur wenn Ihr Bescheid bereits unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“ steht, muss das Finanzamt Sie nicht auf die Möglichkeit der Verböserung hinweisen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist es ratsam zunächst Kontakt zu einem Experten aufzunehmen, der Ihren Steuerbescheid vorher genau prüft.
Sie glauben Ihr Steuerbescheid ist fehlerhaft? Unsere Steuerberater*innen prüfen Ihren Steuerbescheid und unterstützen Sie dabei, erfolgreich Einspruch einzulegen. Falls Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, können Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles beantragen. Einspruch BußgeldbescheidEin Bußgeld Bescheid wird immer dann erlassen, wenn Ihnen vorgeworfen wird eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Sind Sie zum Beispiel aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden oder halten Sie im Parkverbot, erlässt die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid. Sind Sie der Meinung, dass der Gegen Sie eingelegte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, können Sie hiergegen Einspruch erheben. Ein Einspruch kommt weiterhin in Betracht, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Verstoß den Bußgeldbescheid Versand hat. In diesem Fall ist der Anspruch der Behörde gegen Sie in der Regel verjährt. Haben Sie jedoch bereits den geforderten Betrag bezahlt, können Sie die diesen nicht zurückfordern. Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage, wollen Sie also Einspruch gegen den Beschied erheben sollten Sie zügig handeln. Weiterhin ist es sinnvoll ihren Einspruch per Einschreiben zu verschicken um später die Wahrung der Frist beweisen zu können. Ob es sinnvoll ist Einspruch zu erheben oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Eine Pauschale Einschätzung ist für einen juristischen Laien häufig schwierig oder gar unmöglich. Hier empfiehlt es sich, Kontakt zu eine*r Anwält*in aufzunehmen und eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. RundfunkbeitragDie öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften finanzieren sich über den Rundfunkbeitrag (ehemals "GEZ"). Stellen Sie fest, dass die Beitragsrechnung für Ihren Rundfunkbeitrag fehlerhaft oder unberechtigt ist, können Sie hiergegen Widerspruch erheben. Gründe hierfür sind unter anderem:
Die Frist, um den Widerspruch zu erheben, beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids an den Beitragszahler. Der Festsetzungsbescheid ist das Schreiben der Behörde, in dem die Forderung Ihnen gegenüber bekannt gegeben wird. Sie Glauben, Ihre Rundfunkbeitragsrechnung ist fehlerhaft oder unberechtigt? Hier erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Widerspruch Hartz IV BescheidSie wollen gegen einen für Sie ungünstigen Hartz-4 Bescheid vorgehen? In einem solchen Fall sollten Sie Widerspruch erheben. Verweigert das Jobcenter Ihnen zustehende Gelder oder fordert diese gar zurück, können Sie mit einem erfolgreichen Widerspruch eine Korrektur des Bescheids erreichen.
Mehr Informationen rund um das Thema Widerspruch gegen den Hartz-IV Bescheid finden sie in unseren Ratgeber. Widerspruch VersorgungsamtMenschen, die körperlich oder psychisch eingeschränkt sind, können beim Versorgungsamt Unterstützung beantragen. Häufig gestaltet es sich jedoch schwierig, die Ihnen zustehende Unterstützung auch zu erhalten. Hat das Versorgungsamt Ihnen keine Schwerbehinderung anerkannt, ihren Grad der Behinderung aus Ihrer Sicht falsch festgesetzt oder Ihr Merkzeichen nicht bewilligt, sollten Sie hiergegen Widerspruch einlegen. Da es hier jedoch viele juristische Fallstricke gibt und die einzelnen Unterstützungsmöglichkeiten und Ihre Voraussetzungen für den Laien kaum überschaubar sind, empfehlen wir Ihnen ein*e unserer Anwält*innen zu kontaktieren. Bei uns finden Sie schnell und unkompliziert ein*e spezialisiert*e Anwält*in, der sich Ihrer Sache annimmt und Ihre Ansprüche durchsetzt. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist sogar kostenlos. Widerspruch gegen fehlerhaften BAföG-BescheidDas BAföG ermöglicht es vielen Studierenden und Schüler*innen, Ihre Ausbildung und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Leider läuft bei der Beantragung der Ausbildungsförderung nicht immer alles glatt. So kommt es häufig vor, dass Bescheide Fehler enthalten und die Fördersumme falsch berechnet wird. Grund hierfür ist, dass die Ämter Jahr für Jahr eine kaum zu bewältigende Zahl an Anträgen bearbeiten müssen, unterfinanziert und stark überlastet sind. Wollen Sie also gegen einen fehlerhaften BAföG-Bescheid vorgehen, sollten Sie zunächst Widerspruch erheben. Bei uns können Sie Ihren BAföG-Bescheid kostenlos prüfen lassen. BildungseinrichtungenSie haben einen Ablehnungsbescheid für den Kitaplatz Ihres Kindes bekommen, Ihrem Kind wird der Zugang zu einer Förderschule verwehrt oder Sie haben keinen Studienplatz erhalten? Erheben Sie Widerspruch und Setzen Sie Ihr Recht oder das Recht Ihres Kindes durch! Wie Sie einen Widerspruch erheben erfahren Sie weiter oben im Ratgeber. Auch hier empfiehlt sich jedoch fast immer einen Anwalt zu kontaktieren. Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie hier. Widerspruch im ArbeitsverhältnisAbmahnungIm Arbeitsverhältnis kann es vorkommen, dass Ihr*e Arbeitgeber*in für Sie ungünstige Entscheidungen trifft, oder Maßnahmen vornimmt, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Weiterhin kann bei einem Fehlverhalten eine Abmahnung ausgesprochen werden. Verstoßen Sie etwa gegen eine Pflicht aus Ihrem Arbeitsvertrag, kann Ihr*e Arbeitgeber*in Sie dafür abmahnen. Eine Abmahnung sollten Sie sehr ernst nehmen, denn diese stellt häufig eine Art „gelbe Karte“ dar. Kommen Sie etwa häufig zu spät zur Arbeit und Ihr*e Arbeitgeber*in hat Sie bereits abgemahnt, kann er*sie eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit diesem Fehlverhalten begründen. Ist die Abmahnung gegen Sie zu Unrecht ergangen, sollten sie also widersprechen, um bei einem eventuell folgenden zutreffenden Verstoß nicht direkt gekündigt werden zu können. Bei uns können Sie Ihre Abmahnung prüfen lassen. Abmahnung erhalten? So gehen Sie vor:
RECHTS-TIPP: Eine wirksame Abmahnung unterliegt aufgrund Ihrer Bedeutung für die verhaltensbedingte Kündigung strengen formellen und inhaltlichen Voraussetzungen. Unabhängig von der Frage, ob ihnen tatsächlich ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, sollten Sie die Abmahnung auch immer auf diese Aspekte hin überprüfen. Sind etwa nicht alle notwendigen Bestandteile einer Abmahnung in dem Schreiben enthalten oder ist die Pflichtverletzung nicht genau beschrieben, kann die Abmahnung auch aus diesem Grund unwirksam sein. KündigungSie haben bereits eine Kündigung erhalten? In diesem Fall können Sie Klage erheben. Grundsätzlich haben Sie dafür 3 Wochen Zeit. Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Kündigung ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist. Wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten? ArbeitszeugnisSind Sie mit der Beurteilung in Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden, sollten Sie zunächst versuchen mit Ihr*er Arbeitgeber*in reden und ihm*ihr Ihre Änderungswünsche vorlegen. Da es für Lai*innen jedoch praktisch unmöglich ist, den Inhalt eines Arbeitszeugnisses zu verstehen und die Formulierungen nachzuvollziehen, ist es unbedingt ratsam ein*e Anwält*in zu konsultieren. Bei uns können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen. Bringt dies nicht den gewünschten Erfolg, können Sie Widerspruch gegen das Arbeitszeugnis einlegen. Sollte der Widerspruch ebenfalls nicht erfolgreich sein, können Sie als letztes Mittel Klage einreichen. Sollten Sie noch kein Zeugnis erhalten haben und von sich aus ein Zeugnis vorlegen wollen – was häufig zu einem wohlwollenderen Zeugnis führt – können Sie hier Ihr Arbeitszeugnis erstellen lassen oder Zwischenzeugnis erstellen lassen. BetriebsübergangBei einem Betriebsübergang geht der Betrieb auf ein*e neu*e Eigentümer*in über. Im Falle eines Betriebsübergangs können Arbeitgeber*innen diesem widersprechen. Widerspricht der*die Arbeitnehmer*in dem Betriebsübergang führt dies dazu, dass das Arbeitsverhältnis mit dem*der alten Arbeitgeber*in fortbesteht. Dem*der alten Arbeitgeber*in ist es allerdings regelmäßig gar nicht möglich, Sie weiterzubeschäftigen. Er*Sie kann Ihnen aus diesem Grund meistens betriebsbedingt kündigen. Ein Widerspruch ist deshalb außerordentlich riskant und sie sollten diesen nur nach Rücksprache mit eine*r Anwält*in erheben. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Widerspruch gegen Kassen und VersicherungenRentenversicherungFast jeder dritte Rentenbescheid ist fehlerhaft. Haben Sie das Gefühl, ihnen steht mehr Geld zu, da beispielsweise etwas übersehen oder nicht beachtet worden ist, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruches beträgt in der Regel einen Monat. Ein Widerspruch ist zwar formlos und kostenlos möglich, die Erfolgschancen steigen jedoch, wenn sie ein*e Anwält*in konsultieren. Denn dies*e bietet Ihnen die nötige Expertise für einen erfolgreichen Widerspruch, kennt die Rechtslage, hat eine hohe Durchsetzungskraft und unterstützt Sie in allen notwendigen Punkten. Hier können Sie Ihren Rentenbescheid von eine*r Anwält*in prüfen lassen oder erhalten hier eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Fragen. KrankenkasseLehnt die Krankenkasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme ab, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen. Grundsätzlich haben krankenversicherte einen Anspruch auf die Übernahme aller medizinisch notwendigen Behandlungskosten. Lehnt die Krankenkasse zum Beispiel die Versorgung mit für Sie notwendigen Hilfsmitteln ab, verweigert die Bezahlung von Krankengeld oder lehnt die Kostenübernahme Ihrer Reha ab, müssen Sie dies nicht auf sich sitzen lassen. Sie können in der Regel 4 Wochen gegen einen abgelehnten Antrag vorgehen. Fehlt bei der Ablehnung eine Rechtsbelehrung, haben sie dafür sogar ein Jahr Zeit. Eine Anleitung, wie genau Sie bei einem Widerspruch vorgehen, finden Sie weiter oben in unserem Ratgeber. Damit Ihr Widerspruch gegen die AOK & Co. gelingt, können Sie sich an unserem kostenlosen Muster für Ihr Widerspruchsschreiben orientieren. In der Begründung sollten sie möglichst detailliert und umfangreich darlegen, warum die abgelehnte Behandlung für Sie medizinisch notwendig ist. Da dies für Lai*innen nur sehr schwer möglich ist, ist bei wichtigen Behandlungen sinnvoll, den Rat eine*r Expert*in hinzuzuziehen. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. PflegegradPflegebedürftige erhalten leider häufig nicht den Pflegegrad, der ihnen zusteht. Hat Ihnen die Pflegekasse einen zu geringen Pflegegrad genehmigt oder lehnt gar die Anerkennung auf Pflegebedürftigkeit ab, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen. Den Widerspruch müssen Sie grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen erheben. Wie Sie einen Widerspruch erfolgreich erheben, erfahren Sie oben im Ratgeber. Bevor Sie den Widerspruch erheben, sollten Sie das Gutachten genau analysieren um zu verstehen, warum Ihr Pflegegrad nicht wie gewünscht anerkannt worden ist. Finden Sie irgendwelche Fehleinschätzungen oder hat das Gutachten gewisse Umstände nicht berücksichtigt, Sie die Begründung Ihres Widerspruches auf diese Fehler stützen. Es empfiehlt sich die Unterstützung durch ein*e Rechtsanwält*in einzuholen, denn häufig kennt dies*e die Rechtslage, kann weiter Punkte aufdecken und hat eine hohe Durchsetzungskraft gegenüber der Pflegekasse. Hier können Sie unverbindlich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles einholen. VersicherungWenn die Versicherung zum Beispiel Ihren Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen. Zuvor sollten Sie jedoch genau prüfen, warum die Versicherung nicht gezahlt hat. Ist Ihr Schaden nicht durch die Versicherungspolice gedeckt oder haben Sie vielleicht eindeutig eine Obliegenheit nicht beachtet? In diesem Fall hilft Ihnen auch der Widerspruch nicht weiter. Legen Sie Widerspruch ein, wird die Versicherung Ihren Fall erneut prüfen. Haben Sie Ihren Schaden einfach nicht ausreichend belegt, können Sie dies nun nachholen. Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber Versicherung zahlt nicht - Ansprüche prüfen lassen. Alternativ können Sie hier zu speziellen Fragen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Widerspruch gegen ForderungenRechnung und ForderungErhalten Sie von einem Unternehmen eine Rechnung die zu hoch oder gar falsch ist, haben Sie verschiedene Optionen. Eine Möglichkeit ist es, unverzüglich Widerspruch einzulegen. Der sofortige Widerspruch ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Zum einen ist sich das Unternehmen, von dem die Rechnung kommt, in der Regel der Fehlerhaftigkeit nicht bewusst. Ignorieren Sie die Rechnung einfach, weiß das Unternehmen nicht, warum Sie nicht bezahlen. Dies kann dazu führen, dass weitere Kosten verursachende Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Weiterhin gilt die Forderung nach einem Widerspruch als bestritten, von dem Unternehmen eingeschaltete Inkassobüros werden in der Regel nun nicht mehr versuchen die Forderung gegen Sie durchzusetzen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit Klage zu erheben und feststellen zu lassen, dass die Forderung nicht besteht. Wenn Sie Unterstützung beim Umgang mit einer Rechnung oder Forderung benötigen, können Sie hier eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. PRAXIS-TIPP: Ein seriöses Unternehmen würde in der Regel nie ein Inkassobüro beauftragen, dass Aufträge zu bestrittenen Forderungen annimmt. Sollte das Unternehmen trotz bestrittener Forderung über ein Inkassounternehmen gegen Sie vorgehen, können Sie dem Unternehmen nicht trauen. In einem solchen Fall sollten Sie sofort ein*e Anwält*in einschalten. Bestrittene Forderungen dürfen weiterhin nicht an die Schufa gemeldet werden. Falls dies doch geschieht, können Sie mit ihrem Widerspruch als Beweis eine Löschung der eingetragenen Forderung erreichen. Aus diesen Gründen sollten Sie den Widerspruch auch immer schriftlich und per Einschreiben erheben, damit Sie später keine Probleme haben zu Beweisen, dass Sie diesen erhoben haben und dies auch fristgemäß geschehen ist. Eine gesetzliche Frist für den Widerspruch gegen eine Rechnung besteht nicht, es gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen. Häufig finden Sie diese in den AGB des Unternehmens. Gerichtlicher MahnbescheidErhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollten Sie sofort handeln. Denn wenn Sie einen Mahnbescheid ignorieren, riskieren Sie, dass gegen Sie rechtliche Schritte wie die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Die Frist um Widerspruch zu erheben beträgt 2 Wochen. Für den Widerspruch reicht es aus, den beigefügten Vordruck des Amtsgerichts auszufüllen. Eine Begründung ist in der Regel nicht notwendig, da das Gericht diesen nicht prüft. Hier können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern. InkassoFür einen Widerspruch gegen ein Inkassobüro gilt dieselbe Vorgehensweise und Frist wie bei einem gerichtlichen Mahnbescheid. Ist die Forderungen gegen Sie berechtigt, sollten sie diese begleichen. Fordert das Inkassobüro übertrieben hohe Gebühren, sollten Sie zunächst lediglich die Forderung begleichen und die Gebühren nicht zahlen. Dies sollten Sie in ihrem Widerspruch begründen. Häufig lässt sich in einem solchen Fall jedoch der Gang vor Gericht nicht vermeiden, weshalb es ratsam ist, ein*e Anwält*in einzuschalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Inkassoforderung abzuwehren. Private ParkplatzkontrolleAuch gegen einen privates Knöllchen ( z.B. von Park Control) können Sie Widerspruch einlegen. Ihr Widerspruch hat vor allem Aussicht auf Erfolg, wenn
Ob Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich grundsätzlich jedoch nur im Einzelfall klären. Hier erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung LastschriftmandatDas SEPA Lastschriftmandat erlaubt es, Forderungen des*der Kontoinhaber*in abzubuchen. Dabei kann es sich um eine regelmäßige oder auch einmalige Abbuchung handeln. Der Widerruf der Einzugsermächtigung ist ohne Begründung möglich. Der Widerruf einer einzelnen SEPA Lastschrift ist grundsätzlich nur durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt etwa vor, wenn Ihr Konto durch eine unrechtmäßige Abbuchung belastet wird, obwohl Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben oder die Forderung des Unternehmens nicht berechtigt ist. Weiterhin können Sie den Widerspruch geltend machen, wenn Sie sich ein Leistungsverweigerungsrecht erhalten wollen da sie beispielsweise noch keine Gegenleistung erhalten haben. Haben Sie dem Unternehmen, das den fehlerhaften Betrag von Ihrem Konto abgebucht hat ein SEPA Lastschrift Mandat erteilt, beträgt die Frist um Widerspruch einzulegen in der Regel 8 Wochen. Haben Sie dem Unternehmen das den Betrag von Ihrem Konto abgebucht hat kein Lastschriftmandat erteilt, verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Widersprechen Sie dem SEPA-Mandat fristgemäß, muss die Bank Ihnen den Betrag wieder auf Ihr Konto gutschreiben. Konnten Sie sich nicht mit dem Unternehmen einigen und wurde gegen Sie ein Mahnverfahren eingeleitet oder haben Sie sonstige Fragen, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann Sie bei der richtigen Vorgehensweise beraten und hilft Ihnen Fehler zu vermeiden. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen! MietrechtKündigungWird das Mietverhältnis durch den Vermieter gekündigt, können Sie Widersprechen. Begründet ist der Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung aber nur dann, wenn die Kündigung eine soziale Härte darstellt und die Interessen des*der Vermieter*in Ihre Interessen des*der Mieter*in nicht überwiegt. Im Mietverhältnis kann es auch passieren, dass ihnen fristlos also "außerordentlich" gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich nur aus wichtigen Grund zulässig. Dies können zum Beispiel ein Zahlungsrückstand der Miete, eine erhebliche Belästigung der Hausmitbewohner oder eine vertragswidrige Nutzung der Immobilie sein. Auch gegen eine fristlose Kündigung können Sie Widerspruch einlegen. Wurden Sie etwa zuvor nicht gemahnt oder fehlt der fristlosen Kündigung eine konkrete Begründung, stehen Ihre Chancen auf Erfolg bei einem Widerspruch gut. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber Fristlose Kündigung, eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie hier Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Bei uns können Sie die Eigenbedarfskündigung prüfen lassen und abwehren. Mietkosten- und NebenkostenerhöhungGegen eine Mietkostenerhöhung gehen Mieter*innen häufig vor, insbesondere wenn
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ihre Mietkostenerhöhung rechtens ist und Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Auch die Erhöhung der Nebenkosten kann unzulässig sein. Sind Sie der Meinung, dass Ihre Nebenkosten zu hoch sind können Sie bei uns Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. MarkenrechtWenn eine Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder einem anderen Patentamt eingetragen wird, kann hiergegen Widerspruch durch den Inhaber einer älteren Marke eingetragen werden.
In solch wichtigen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Einschätzung und Vertretung durch einen spezialisiert*e Anwält*in. Sie wollen Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke erheben, haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Hier erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Wann kann ich Einspruch einlegen?Wichtige Fristen und Formvorschriften
Die Frist beträgt zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides. Dein Einspruch muss also 14 Tage nach Erhalt schon bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Nach zwei Wochen ist der Einspruch gegen Bußgeldbescheid nicht mehr möglich.
Was genau ist ein Einspruch?Bei einem Einspruch handelt es sich im deutschen Recht um einen förmlichen Rechtsbehelf, also um ein Rechtsmittel, welcher im Rahmen verschiedener gerichtlicher Verfahren oder bestimmter Verwaltungsakte erhoben werden kann. Wichtig ist, dass man die Einspruchsfrist einhält, die in der Regel 2 Wochen beträgt.
Warum Widerspruch einlegen?Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Was passiert wenn man Widerspruch einlegt?Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden und erfordert die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und legt den Verwaltungsakt vorübergehend "auf Eis". Die Kosten des Widerspruchsverfahren werden von der Partei getragen, die im Verfahren unterliegt.
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