Einschreiben und Zusatzleistungen für Geschäftskund*innenVersenden Sie Ihre wichtigen Geschäftsbriefe per Einschreiben. Wir bestätigen Ihnen die Aufgabe und dokumentieren die Übergabe der Sendung. Zusätzlich versichern wir den Inhalt der Sendung gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung bis zu einem Wert von 75,- Euro. Einschreiben und weitere Zusatzleistungen sind ausschließlich bei PRIO-Sendungen möglich. Show
Je nach Wichtigkeit des Inhalts können Sie das Einschreiben noch sicherer versenden, indem Sie es in Kombination mit weiteren Zusatzleistungen verwenden (Eigenhändig, Übernahmeschein, nicht an Postbevollmächtigte…) Besonders eignet sich dieses Versandservice zum Beispiel für:
Folgende zusätzliche Services können Sie nur in Verbindung mit „Einschreiben“ nutzen. Davon ausgenommen ist die Zusatzleistung Sendungsverfolgung: Die Zusatzleistung Sendungsverfolgung kann für die Basisprodukte PRIO-Päckchen S und PRIO-Päckchen M in Anspruch genommen werden. Die Aufgabe der Sendung wird durch die Post bestätigt und die Abgabe dokumentiert. In der Sendungsverfolgung auf www.post.at können Absender*innen und Empfänger*innen anhand der Sendungsnummer den Sendungsstatus verfolgen. Die Zusatzleistung Sendungsverfolgung ist nicht in Kombination mit weiteren Zusatzleistungen (z.B. Einschreiben etc.) möglich. Sendungen über Länge + Breite + Höhe = 900 mm bis zum Format L 1000 mm x B 600 mm x H 600 mm sind ausschließlich mit der Zusatzleistung Sendungsverfolgung zu versenden. Zusätzlich ist Ihre Sendung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung bis zu 50,- Euro versichert. Bei Aufgabe einer Einschreibsendung am Schalter haben Sie als Absender*in die Möglichkeit durch Entrichten des zusätzlichen Entgeltes der Zusatzleistung „Absender-Info“ Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer anzugeben. Dadurch erhalten Sie automatisch zeitnah eine Zustellnachricht an das gewählte Medium. Diese Leistung ist nur im Inland möglich. Die Absenderinfo ist bis zu 50 Sendungen möglich. Beim Service „Eigenhändig“ wird für einen Aufpreis von EUR 2,20 die Sendung nur dem*der Empfänger*in persönlich oder an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt. Der Vermerk "Eigenhändig" muss auf der Anschriftseite der Briefsendung angebracht sein. Nur in Verbindung mit „Einschreiben“ möglich. Ihre eingeschriebene Sendung wird für EUR 1,50 nur an den*die Empfänger*in persönlich und nicht an eine postbevollmächtigte Person übergeben. Nur in Verbindung mit „Einschreiben“ und „Eigenhändig“ möglich. Der Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" muss deutlich oberhalb der Anschrift angebracht sein. Mit dem Übernahmeschein wird die erfolgreiche Zustellung von eingeschriebenen Briefen von dem*der Empfänger*in mit Unterschrift bestätigt. Der Übernahmeschein wird Ihnen anschließend übermittelt und Sie können nachvollziehen, wer Ihre Sendung übernommen hat. Diese Zusatzleitung kostet 2,20 Euro, den Übernahmeschein selbst erhalten Sie kostenlos in jeder Post-Geschäftsstelle. Nur in Verbindung mit "Einschreiben" möglich. Der Vermerk "Übernahmeschein" muss auf der Anschriftseite der Briefsendung angebracht sein. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine Briefsendung nicht bei dem*der Empfänger*in ankommt. In diesem Fall können Sie für eingeschriebene Briefsendungen einen Nachforschungsauftrag erteilen und wir recherchieren den Verbleib der Sendung. Eine Nachforschung ist nur nach bescheinigten nationalen Sendungen oder Sendungen ins Ausland frühestens 5 Tage nach Aufgabe und innerhalb der Nachforschungsfristen möglich. Diese sind:
Bei Sendungen ins Ausland ist eine Nachforschung je nach Bestimmungsland frühestens nach 2-3 Wochen sinnvoll. Wichtige Infos für eine Nachforschung:
Bei allen Sendungen aus dem Ausland kann die Nachforschung nur durch den Versender über den ausländischen Transportdienstleister eingeleitet werden. Aufgabeliste PRIO Päckchen S mit Sendungsverfolgung xlsx, 92 kb Download Bei der Post kommt es häufig vor, dass ein Brief nicht angekommen ist. Mit dem Problem stehen Sie nicht alleine da, bei der Post gibt es eine eigene Service-Stelle dafür. Wie Sie die kontaktieren können und welche weiteren Tricks es gibt, um den Brief wiederzufinden, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Brief ist nicht angekommen: Jetzt suchen die Post-Mitarbeiter nach Ihrem BriefBriefe enthalten oft wichtige Dokumente, deshalb werden Sie vor allem von Unternehmen sehr häufig verschickt. Doch auch beim besten Zusteller kann es passieren, dass Ihr Brief nicht ankommt. So gehen Sie dann vor:
Wenn die Post den Brief nicht findet - das können Sie tunSollten Ihre ersten Bemühungen erfolglos bleiben, sind das die nächsten Schritte:
Wenn der Brief endgültig verloren scheint - die letze MöglichkeitBevor Sie Hoffnungen komplett aufgeben, können Sie noch einen letzten Versuch unternehmen:
Schon gewusst? Sie können die Annahme eines Briefes auch verweigern. Wir zeigen, wie Sie bei der Post einen Brief verweigern und welche Folgen das hat. Aktuell viel gesuchtAktuell viel gesuchtWie viele Einschreiben gehen verloren?Verbraucherschützer gehen gegen die Deutsche Post in Stellung. Ihnen zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen. Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste.
Kann ein Einschreiben verloren gehen?Bei verschwundenen Einschreiben zahlt die Post bis zu 20 Euro Schadenersatz, bei Wertpaketen bis 500 Euro. Machen Sie sicherheitshalber ein Foto vom Inhalt. Reklamieren. Sie können sich bei Reklamationen an die Hotlines der Dienstleister wenden, bei der Deutschen Post unter 02 28/4 33 31 12 wochentags von 8 bis 18 Uhr.
Was wenn mein Einschreiben nicht ankommt?Wir empfehlen, dass der Absender hier eine Nachforschung beauftragt: www.dhl.de/nachforschung-einschreiben Die Hotline der Post erreichen Sie unter 0228/4333112. Verlassen Sie sich jedoch nicht zu stark auf telefonische Versprechungen.
Wer haftet wenn Einschreiben verloren geht?Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN STANDARD (inkl. Zusatzoption Eigenhändig und Rückschein) beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF.
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