Rente beziehen und vollzeit arbeiten 2022

Für beschäftigte Altersrentner zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung. Für die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung gelten bestimmte Ausnahmen. 

Für Altersrentner besteht keine Beitragspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Es ist aber der Beitragsanteil des Arbeitgebers zu entrichten.

Weitere Informationen  zur Beschäftigung von Rentnern und Pensionären finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 228 kB) .

Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen.

Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück – stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

Erhöhte Hinzuverdienstgrenze – Vorteil für wen?

Doch wer genau kann von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze profitieren?

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze ist für all jene interessant, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen könnten.

Für diejenigen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, ist die Anhebung hingegen nicht relevant, da es ab Erreichen der Regelaltersgrenze eh keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt. Ab diesem Zeitpunkt kann man neben der Rente so viel verdienen wie man möchte, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen.

Ebenfalls nicht relevant ist die Anhebung für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Für sie gilt zwar eine Hinzuverdienstgrenze, die Corona-bedingte Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 Euro betrifft jedoch nur die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, nicht jedoch die für Erwerbsminderungsrenten. Die bekannten Regelungen – Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – gelten hier unverändert fort.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Sonderregelung besonders lukrativ

Schauen wir uns nun noch an, wer besonders von der angehobenen Hinzuverdienstgrenze profitieren kann. Dies ist insbesondere ein Personenkreis – nämlich diejenigen, die die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, ihren Job aber noch nicht mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze an den Nagel hängen wollen. Diese Personen können im Jahr 2022 einfach weiter ihrer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und zusätzlich zu ihrem Arbeitsentgelt, ohne finanzielle Nachteile, auch noch Rente beziehen – zumindest dann, wenn dies nicht explizit durch Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist.

Solange sie im Jahr weniger als 46.060 Euro verdienen, also ca. 3.800 Euro pro Monat, wird die Rente trotz Hinzuverdienst in voller Höhe gezahlt. Und selbst bei einem höheren Verdienst kann man sich meist zumindest noch über eine Teilrente freuen, da der übersteigende Betrag lediglich zu 40 % auf die Rente angerechnet wird. Dieses Geld sollte man meiner Meinung nach nicht verschenken. Bei Unsicherheiten kann es also bares Geld wert sein, sich externe Beratung – zum Beispiel bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung – einzuholen.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € verringert sich nicht, wenn man erst im Laufe des Jahres 2022 in Rente geht: Beginnt die Rentenzahlung beispielsweise zum 1. Juli 2022, könnte man in den Monaten Juli bis Dezember– jeden Monat – über 7.600 € verdienen, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Man hätte also zusätzlich zu seinem sehr gutem Hinzuverdienst noch Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente.

Perspektive für 2023

Und wie wird es 2023 weitergehen? Wird man dann zur regulären Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurückkehren?

Hier bleibt es spannend: Denn die neue Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass man die Regelung zum Hinzuverdienst entfristen möchte. Es könnte also durchaus sein, dass die Möglichkeit, Rente und Arbeitsentgelt zu verbinden, die ich in diesem Video beschrieben haben, dauerhaft bestehen bleiben werden. Wenn es hierzu genauere Informationen gibt, werde ich entsprechend berichten.

Ruhestand

Rente: Nebenjob – So hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2022

Aktualisiert: 24.02.2022, 12:27 | Lesedauer: 7 Minuten

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Rente: Diese Eingewanderten machen einen großen Teil aus

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In Deutschland gibt es viele ausländische Rentenversicherte. Der Anteil ist ziemlich groß, wie eine Studie der Deutschen Rentenversicherung nun zeigt.

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Berlin  Wer sich in der Rente mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen möchte, muss einiges beachten. Wo liegt die Hinzuverdienstgrenze 2022?

  • Viele Rentnerinnen und Rentner gehen weiterhin arbeiten
  • Doch was muss man bei einem Nebenjob beachten? Wie hoch liegt die Hinzuverdienstgrenze 2022?
  • Wir zeigen, was man beachten muss, wenn man zusätzlich zur Rente einen Job hat

Für Rentner und Rentnerinnen gibt es viele verschiedene Gründe trotz Ruhestand weiter zu arbeiten oder noch einmal einen neuen Nebenjob zu beginnen. Viele ältere Menschen sind schlichtweg auf ein zusätzliches Einkommen zu den gesetzlichen Bezügen angewiesen. Nicht selten geht es aber auch um das Gefühl gebraucht zu werden und weiter Teil der Arbeitswelt zu sein.

Doch wer zu viel verdient, bekommt schnell wieder Geld von der Rente abgezogen. Was muss man als Rentner bei einem Nebenjob beachten? Und wie hoch liegt die Hinzuverdienstgrenze 2022? Die wichtigsten Infos.

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Hinzuverdienstgrenze: Wie viel darf man in der Rente abzugsfrei hinzuverdienen?

Entscheidend für die Frage, wie viel man zusätzlich zur Rente verdienen darf, ist das Eintrittsalter in die gesetzliche (Alters-)Rente. Wer nach erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, darf so viel arbeiten und verdienen, wie er oder sie möchte. Für alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wird die Regelaltersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Wer zu den Jahrgängen 1949 bis 1963 gehört, kann noch vor dem 65. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind, beträgt das Renteneintrittsalter auch nach 45 Beitragsjahren 65 Jahre. Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichteten, können mit 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Gerade für diese Gruppe Rentner ist ein finanzielles Zubrot häufig attraktiv.

Wer bereits vor erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, darf seit der Einführung des Flexi-Rentengesetzes 2017 jedoch nur bis 6300 Euro im Jahr – also im Schnitt 525 Euro pro Monat – hinzuverdienen. Alles was Frührentner und Frührentnerinnen über die sogenannte Hinzuverdienstgrenze hinaus erwirtschaften, wird zu 40 Prozent von ihren Rentenbeiträgen abgezogen. Diese Regelung gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.

Ein Rechenbeispiel:

  • Eine Rentnerin bekommt im Monat 1000 Euro gesetzliche Teilrente.
  • Dazu verdient sie pro Monat 800 Euro in einem Nebenjob. Das ergibt ein zusätzliches Jahreseinkommen von 9600 Euro.
  • Abzüglich der erlaubten 6300 Euro bleiben noch 3300 Euro von denen ihr 40 Prozent also 1320 Euro von ihrer Rente abgezogen werden.
  • Umgerechnet auf zwölf Monate sind das 110 Euro. Die Rentnerin erhält monatlich demnach nur noch 890 Euro Rente. (Die Rente wird generell immer für das ganze Jahr gekürzt, also auf den monatlichen Rentenbezug umgerechnet.)

Lesen Sie dazu auch: So rechnen Sie als Rentner ihre Bezüge aus

Hinzuverdienstgrenze 2022: Corona-Regelung wird verlängert

Allerdings gibt es eine große Ausnahme von der 6300-Euro-Grenze: Wegen der Corona-Pandemie hat die Regierung für die Jahre 2020 und 2021 Sonderregelungen eingeführt. Demnach durften Menschen in Frührente pro Jahr 46.060 Euro, im Monat also durchschnittlich rund 3840 Euro, zusätzlich zur Rente verdienen, ohne dass die Rentenbezüge gekürzt wurden. Diese Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze wurde auch für das Jahr 2022 verlängert. Ab 2023 soll laut der Deutschen Rentenversicherung mutmaßlich wieder die geringere Grenze gelten.

Rente: Was gilt überhaupt als Nebenverdienst?

Ganz klassisch ist ein Nebenverdienst natürlich der Lohn aus einem Angestelltenverhältnis, also das Arbeitsentgeld. Bei Rentnern und Rentnerinnen gibt es aber auch das Arbeitseinkommen. Dabei handelt es sich um Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb.

Auch Einnahmen aus der Forst- und Landwirtschaft zählen dazu. Einkommen, das im Ausland erwirtschaftet wird, gilt ebenfalls als Nebenverdienst. Vermögenseinkommen, wie zum Beispiel Mieteinahmen oder Zinserträge, werden nicht mit einberechnet. Nur bei der Hinterbliebenenrente gelten diesbezüglich strengere Regeln.

Muss ich als Rentner meinen Nebenjob melden?

Frührentner müssen ihren Nebenjob ihrem gesetzlichen Rentenversicherer schriftlich melden. Wer etwa im Juli einen Job antritt, meldet der Rentenversicherung im Vorfeld ein zusätzliches Einkommen und dessen voraussichtliche Höhe von Juli bis Ende Dezember.

"Am 1. Juli des darauffolgenden Jahres kommt es dann zu der sogenannten Spitzabrechnung", sagt Bernd Brückmann von der Stiftung Warentest. Die Rentenversicherung fordert dann den Frührentner auf, sein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für das zurückliegende Jahr zu melden.

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Muss ich beim Nebenjob im Ruhestand wieder in die Rente einzahlen?

Rentner und Rentnerinnen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, müssen im Nebenverdienst nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können dies aber auf freiwilliger Basis tun und damit ihre Rentenbezüge erhöhen. "Die Erhöhung erfolgt dann immer zum 1. Juli des Folgejahres", erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Für Frührentner und Frührentnerinnen verhält es sich anders. Ihre Nebentätigkeit ist rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also weiter ein und erhöhen damit ihre Rente. "Das wirkt sich dann aber nicht zum 1. Juli des Folgejahres, sondern erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus", so Manthey.

Ein Sonderfall ist wieder die geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis, also der Minijob. Standardmäßig wird auch bei dieser Beschäftigung in die Rentenversicherung einbezahlt. Pflicht ist das aber nicht. So kann sich jeder, in Rente oder nicht, entscheiden, ob er den Eigenanteil einbehalten oder in die Rente investieren will.

Rente: Welchen Einfluss hat der Nebenjob auf die Steuererklärung?

Wenn es sich bei dem Nebenverdienst nur um einen Minijob mit einem Gehalt bis 450 Euro pro Monat handelt, hat es keine Auswirkungen auf die Steuer. Denn Minijobs werden pauschal versteuert und müssen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wer jedoch als Rentner in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis angestellt ist, muss wie andere Arbeitnehmer auch erst einmal mit seinen Steuern in Vorleistung gehen. Überschreitet ein Rentner mit seinen monatlichen Bezügen plus Nebenverdiensten jedoch nicht den jährlichen Steuerfreibetrag, (2022 sind es 9984 Euro) bekommt er die zu viel gezahlten Steuern zurück oder muss sie als Selbstständiger gar nicht erst zahlen.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Gerichtsurteil erwartet – Zahlen Rentner zu viele Steuern?

Kann sich ein Nebenjob auf die Betriebsrente auswirken?

Ja, das kann passieren. Vorsicht ist für Frührentner geboten, die Einnahmen über die Hinzuverdienstgrenze haben und gleichzeitig noch eine Betriebsrente beziehen. Denn die Auszahlung der Betriebsrente kann von der Auszahlung der sogenannten Altersvollrente abhängen. "Wenn meine Rente wegen zu hoher Nebeneinkünfte gekürzt wird, beziehe ich aber nur noch eine Altersteilrente und dann kann es sein, dass die Betriebsrente nicht ausgezahlt wird", erklärt Manthey.

Ganz verloren ist sie dann nicht. Sie wird wieder ausgezahlt, wenn auch die Vollrente wieder ausgezahlt wird. Dies ist spätestens nach Erreichen der Regelaltersgrenze der Fall.

Manthey empfiehlt Rentnern und Rentnerinnen daher sich zu individuellen Beratungen mit der gesetzlichen und der betrieblichen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.

  • Lesen Sie dazu: Altersvorsorge – Wer am meisten von der Betriebsrente profitiert

(mit dpa)

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Kann ich in Rente gehen und weiter arbeiten?

Weiterarbeiten mit Renteneintritt Wer offiziell „in Rente“ geht, kann als Rentnerin oder Rentner weiterarbeiten. Auch in diesem Fall emp- fiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber vorher alles genau zu besprechen. Nachgerechnet: Eine durchschnittliche Rente beträgt rund 16.756 Euro (West) oder 16.032 Euro (Ost) im Jahr.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2022 für Rentner?

Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze galt bereits für das Jahr 2021.

Was ist wenn ich als Rentner Vollzeit arbeite?

Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten weiter arbeiten? Dann können Sie nun unbegrenzt hinzuverdienen und es gibt Vorteile bei der Rente: einen Zuschlag, wenn Sie Ihre Rente erst später in Anspruch nehmen, oder eine höhere Rente, wenn Sie neben der Rente arbeiten und selbst weiter Beiträge zahlen.

Was für Abzüge habe ich als Rentner mit Arbeit?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.