Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Kurzarbeit

Hallo,

ich habe 2016 Kurzarbeitergeld (KUG) bekommen und frage mich nun, welche Angaben ich bzgl meines Riester-Vertrags machen muss.
Konkret geht es um Anlage AV, Zeilen 10, 12, 13:

Z 10: Beitragspflichtige Einnahmen i.S.D. inl�ndischen gesetzlichen Rentenversicherung:
kann ich laut Hilfetext aus der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen.
Gleichzeitig hei�t es da: "Wenn Sie in den Zeilen 12 und 13 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen f�r diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tats�chlichen Entgelts nicht in Zeile 10 an."
-> Soll ich hier also gar nichts eintragen? Oder das, was auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht?

Z 12: Entgeltersatzleistungen: Das ist wohl das KUG wie ich es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht, oder?

Z 13: Tats�chliches Entgelt: "Ist das der inl�ndischen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt h�her als das tats�chlich erzielte Entgelt [...], wird das tats�chliche Entgelt bei der Berechnung des Zulagenanspruchs ber�cksichtigt."
-> Was ist denn das tats�chliche Entgelt? Der Brutto-Lohn wie in der Lonsteuerbescheinigung, Z. 3?

Bei mir ist der Betrag auf der Meldung zur Sozialversicherung h�her als mein Bruttolohn und auch h�her als Bruttolohn + KUG.

Was muss in diesem Fall in die Zeilen 10, 12, 13 rein?
Ich freu mich, wenn jemand weiter wei�!

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Guten Tag,

ich habe 2020 Kurzarbeitergeld bekommen. Im Datenblatt mit den Zulagedaten soll ich ein tatsächliches Entgelt angeben.

Welcher Bescheinigung entnehme ich das tatsächliche Entgelt? 

Ist das einfach der Bruttoarbeitslohn? Oder muss ich dazu das KUG hinzuaddieren?

In meiner Lohnsteuerbescheinigung gibt es kein Feld mit dem Titel "Tatsächliches Entgelt".

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Richtige Antwort

Guten Tag foxalpha, 

vielen Dank für Ihren Post. Sie sprechen ein Thema an, zu welchem häufig Rückfragen entstehen. 

Gerne möchte ich auf folgende Fragen näher eingehen:

Was bedeutet "tatsächliches Entgelt" für Riester?

Welches tatsächliche Entgelt muss ich für meine RiesterRente melden?

Kurzum und vorab für Sie: Sie müssen in Ihrem Fall uns keine Informationen zu Ihrem "tatsächlichen Entgelt" zukommen lassen. 

Was bedeutet "tatsächliches Entgelt" für Riester?

Das tatsächliche Entgelt sind grundsätzlich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der deutschen Rentenversicherung. Das rentenversicherungspflichtige Jahreseinkommen des Vorjahres wird für ein jeweiliges Jahr als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. 

Beispiel:

rentenversicherungspflichtiges Einkommen 2020: 30.000,00 EUR

Dieses Einkommen entspricht dem tatsächlichen Entgelt für 2021.

Für bestimmte Personenkreise werden jedoch abweichend vom tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt besondere Beiträge als tatsächliches Entgelt berücksichtigt. 

Beispiele hierfür sind Personen,

  • die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden,
  • die als behinderte Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt werden,
  • die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis stehen,
  • die Vorruhestandsgeld beziehen,
  • die einen Pflegebedürftigen mit mind. Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig an mind. 2 Tagen wöchentlich wenigstens 10 Stunden in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Bei Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen, ist insoweit ein tatsächlich erzieltes Entgelt von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Es dürfen nebenbei nicht mehr als 30 Stunden gearbeitet werden. 

Wenn Sie zu einem der genannten Personenkreise gehören, sollte für den betreffenden Zeitraum das tatsächlich erzielte Entgelt oder bei Altersteilzeitarbeit das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt (ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag) in der gezahlten Währung eingetragen werden; andernfalls müssten Sie in Kauf nehmen, einen eventuell höheren Mindesteigenbeitrag zahlen zu müssen. 

Die Höhe der entsprechenden Beträge können Sie Ihren Unterlagen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur) entnehmen.

Welches tatsächliche Entgelt muss ich für meine RiesterRente melden?

Grundsätzlich müssen Sie keine Einnahmen unter Punkt E in Ihrem Datenblatt auf Beantragung der Zulagen melden, da ein Datenaustausch zwischen der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Ihrer Dienststelle erfolgt. 

Lediglich, wenn Sie Einkommen aus den oben genannten Bereichen oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einer Ausländischen Rentenversicherung oder einem Pflegegeld erzielen, müssen diese entsprechend angegeben werden.

Bei vertragsspezifischen oder individuellen Fragen steht Ihnen Ihr Außendienstmitarbeiter zur Seite. Wenn Sie derzeit keine persönliche Betreuung genießen finden Sie unter www.allianz.de/agentursuche einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. 

Alternativ helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Innendienst auch sehr gerne weiter. Diese erreichen Sie Mo bis Fr von 08 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4100 104

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter und wünsche Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund. 

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. 

Für unsere Mitleser:innen:

Mit "Meine Allianz" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. 

Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen. 

Sie nutzen kein "Meine Allianz"?

Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben. 

Mit besten Grüßen

TobiM

Hallo foxalpha,

gerne mache ich mich hierzu bei den zuständigen Kollegen schlau und komme wieder auf Sie zu, sobald mir eine Rückmeldung vorliegt.
Alternativ können Sie sich telefonisch an meine Kollegen der Vertragsabteilung wenden. Sie erreichen diese von Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104.

Beste Grüße
Vanessa

Richtige Antwort

Guten Tag foxalpha, 

vielen Dank für Ihren Post. Sie sprechen ein Thema an, zu welchem häufig Rückfragen entstehen. 

Gerne möchte ich auf folgende Fragen näher eingehen:

Was bedeutet "tatsächliches Entgelt" für Riester?

Welches tatsächliche Entgelt muss ich für meine RiesterRente melden?

Kurzum und vorab für Sie: Sie müssen in Ihrem Fall uns keine Informationen zu Ihrem "tatsächlichen Entgelt" zukommen lassen. 

Was bedeutet "tatsächliches Entgelt" für Riester?

Das tatsächliche Entgelt sind grundsätzlich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der deutschen Rentenversicherung. Das rentenversicherungspflichtige Jahreseinkommen des Vorjahres wird für ein jeweiliges Jahr als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. 

Beispiel:

rentenversicherungspflichtiges Einkommen 2020: 30.000,00 EUR

Dieses Einkommen entspricht dem tatsächlichen Entgelt für 2021.

Für bestimmte Personenkreise werden jedoch abweichend vom tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt besondere Beiträge als tatsächliches Entgelt berücksichtigt. 

Beispiele hierfür sind Personen,

  • die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden,
  • die als behinderte Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt werden,
  • die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis stehen,
  • die Vorruhestandsgeld beziehen,
  • die einen Pflegebedürftigen mit mind. Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig an mind. 2 Tagen wöchentlich wenigstens 10 Stunden in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Bei Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen, ist insoweit ein tatsächlich erzieltes Entgelt von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Es dürfen nebenbei nicht mehr als 30 Stunden gearbeitet werden. 

Wenn Sie zu einem der genannten Personenkreise gehören, sollte für den betreffenden Zeitraum das tatsächlich erzielte Entgelt oder bei Altersteilzeitarbeit das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt (ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag) in der gezahlten Währung eingetragen werden; andernfalls müssten Sie in Kauf nehmen, einen eventuell höheren Mindesteigenbeitrag zahlen zu müssen. 

Die Höhe der entsprechenden Beträge können Sie Ihren Unterlagen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur) entnehmen.

Welches tatsächliche Entgelt muss ich für meine RiesterRente melden?

Grundsätzlich müssen Sie keine Einnahmen unter Punkt E in Ihrem Datenblatt auf Beantragung der Zulagen melden, da ein Datenaustausch zwischen der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Ihrer Dienststelle erfolgt. 

Lediglich, wenn Sie Einkommen aus den oben genannten Bereichen oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einer Ausländischen Rentenversicherung oder einem Pflegegeld erzielen, müssen diese entsprechend angegeben werden.

Bei vertragsspezifischen oder individuellen Fragen steht Ihnen Ihr Außendienstmitarbeiter zur Seite. Wenn Sie derzeit keine persönliche Betreuung genießen finden Sie unter www.allianz.de/agentursuche einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. 

Alternativ helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Innendienst auch sehr gerne weiter. Diese erreichen Sie Mo bis Fr von 08 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4100 104

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter und wünsche Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund. 

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. 

Für unsere Mitleser:innen:

Mit "Meine Allianz" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. 

Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen. 

Sie nutzen kein "Meine Allianz"?

Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben. 

Mit besten Grüßen

TobiM

Guten Tag TobiM,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wichtig ist zu wissen, was ich zu tun habe (was in diesem Fall einfach ist, wenn ich nichts weiteres angeben muss ).

Ich hätte trotzdem nochmal eine Frage: Ihre Ausführungen entsprechen fast 1:1 den Erläuterungen, die dem Zulagedatenblatt beigefügt waren, bis auf die Nennung "Personen, die Kurzarbeitergeld erhalten", was in Ihrer Auflistung nicht mehr enthalten ist.

Haben sich die Regelungen dahingehend geändert?

Freundliche Grüße

Hallo foxalpha, 

vielen Dank, dass Sie darauf aufmerksam machen. 

Es hat sich im Jahr 2020 etwas getan im Bereich der Zulagenbeantragung. Für Sie als Kunden von Vorteil, da meldepflichtige Komponenten, wie auch z. B. Einnahmen von "Personen, die Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld erhalten",  sind weggefallen. Hier benötigt die Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) nicht mehr Ihre Mithilfe, um für Sie die Zulagen korrekt zu berücksichtigen.

Personen, 

-die als behinderte Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt werden,

-die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,

-die Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld erhalten,

-die Kranken-, Arbeitslosen-, Unterhalts-, Übergangs-, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld beziehen,

-die als Wehr- oder Zivildienstleistende versichert sind,

müssen unter den Angaben zum tatsächlichen Entgelt ihre Einnahmen nicht mehr über das Datenblatt mitteilen. 

Zum Vergleich können Sie die Erläuterungen zum Datenblatt von 2020 und 2021 gegenüberstellen. Diese Erläuterungen sind jedes Jahr aktualisiert und helfen Ihnen dabei, Ihre Zulagen richtig beantragen zu können. 

Wenn trotzdem Fragen entstehen, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innendienst sehr gerne weiter. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4720 103. 

Ich hoffe, meine Info hilft Ihnen weiter und wünsche Ihnen alles Gute - bleiben Sie gesund. 

Mit besten Grüßen

TobiM

Was darf ich in der inländischen Rentenversicherung eintragen?

"Nach § 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz werden in der inländischen Rentenversicherung Pflichtversicherte begünstigt. Auf der Anlage AV Zeile 10 dürfen Sie nicht den Jahres-Bruttoarbeitslohn aus 2016 eintragen, sondern die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie kann ich die beitragspflichtigen Einnahmen aus 2015 entnehmen?

Zeile 10 der Anlage AV:Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmenaus 2015 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherungentnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. In der Regel entsprechen die beitragspflichtigen Einnahmen Ihrem Bruttojahreslohn, das muss aber nicht so sein.

Wie entsprechen die beitragspflichtigen Einnahmen meinem bruttojahreslohn?

In der Regel entsprechen die beitragspflichtigen Einnahmen Ihrem Bruttojahreslohn, das muss aber nicht so sein. Zeile 12 der Anlage AV: Haben Sie im Jahr 2015 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle.

Kann ich meine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen?

Hallo Frau Ruland, wenn Sie selbständig und pflichtversichert oder aber freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherungversichert sind, führen Sie die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ja selbst ab. Von daher sollten Sie doch eigentlich in Ihren Unterlagen die entsprechenden Zahlen finden.

Wo finde ich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung?

Feldhilfe: Beitragspflichtige Einnahmen Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2020 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Was zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen?

Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet.

Wo steht das rentenversicherungspflichtige Einkommen?

Als Arbeitnehmer erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung, aus der Sie erkennen können, wie hoch Ihr rentenversicherungspflichtiges Einkommen war. Meist wird das renten- bzw. sozialversicherungspflichtige Einkommen auch auf der letzten Gehaltsabrechnung eines Jahres ausgewiesen.

Wird bei Kurzarbeit weiter in die Rentenkasse eingezahlt?

Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Betroffene erhalten in dieser Zeit ein geringeres Entgelt, für das auch niedrigere Beiträge auf dem Rentenkonto eingezahlt werden. Auf die spätere Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus.