Reicht reisepass wenn personalausweis abgelaufen

Wenn Ihr Reisepass noch gültig ist, können Sie der Ausweispflicht auch mit Ihrem Reisepass nachkommen.

Ist das Gültigkeitsdatum bei Ihrem Personalausweis und bei Ihrem Reisepass ab dem 1. März 2020 abgelaufen, werden die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden bzw. die Bußgeldbehörden in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten.

Das gilt, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet.

Wenn die Bürgerämter wieder wie gewohnt öffnen, können beantragte Ausweisdokumente ausgeliefert und neue Ausweisdokumente beantragt werden.

Ob und inwieweit ein abgelaufenes Ausweisdokument für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Erfordernissen. Das liegt also nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.

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