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Auto ummelden – Was müssen Sie beachten?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 20. Oktober 2022

Nach dem Umzug ein Kfz anmelden

Muss man sein auto ummelden wenn man umzieht
Auch wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten können, müssen Sie doch Ihr Auto ummelden.

Sind Sie in eine neue Stadt oder in ein anderes Bundesland gezogen, so können Sie seit Anfang 2015 Ihr Nummern­schild mit der alten Zulassung ohne Probleme mitnehmen und müssen Ihr Kfz nicht abmelden.

Sollten Sie beispielsweise vorher in München gewohnt haben und verschlägt es Sie jetzt nach Berlin, müssen Sie nicht zwingend ein „B“ auf dem Nummernschild Ihres Kfz vorweisen und können Ihr Wunschkenn­zeichen behalten. Trotzdem müssen Sie bei der Zulassungsstelle Ihr Auto ummelden. Bei der Kfz-Anmeldung wird Ihre neue Adresse in die bei der Zulassung ausgestellten Fahrzeugpapiere eingetragen.

Aber wann müssen Sie das Auto ummelden bei Umzug? Welche Unterlagen sind bei der Ummeldung mitzubringen? Wenn Sie Ihr Auto ummelden, welche Kosten fallen an?

  • Nach dem Umzug ein Kfz anmelden
    • FAQ: Auto ummelden
    • Kfz-Ummeldung bei der Zulassungsstelle
    • Welche Frist gilt, wenn Sie Ihr Auto ummelden?
    • Bei Wechsel vom Fahrzeughalter Auto ummelden

FAQ: Auto ummelden

Wann muss man sein Auto ummelden?

Bei einem Halterwechsel oder einem Umzug müssen Sie in Deutschland verpflichtend Ihr Auto ummelden. Die Ummeldung nehmen Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters des Fahrzeugs vor.

Was brauche ich, um mein Auto umzumelden?

Welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie Ihr Auto ummelden möchten, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Kann man bei einer Kfz-Ummeldung das Kennzeichen behalten?

Bereits seit 2015 kann man sein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten. Möchten Sie das Kennzeichen im Zuge der Ummeldung wechseln, ist dies allerdings auch kein Problem.

Kfz-Ummeldung bei der Zulassungsstelle

Muss man sein auto ummelden wenn man umzieht
Bei einem Umzug ist eine Autoummeldung in der Regel unerlässlich.

Um Ihr Auto ummelden zu lassen, müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorstellig werden. Hier erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 für Ihr Kfz. Sollten Sie Ihr altes Kennzeichen nicht behalten wollen, können Sie dies gleich mitbeantragen.

Dann erhalten Sie unter Umständen auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2. Für die Autoummeldung ist ein Hauptwohnsitz in der neuen Stadt notwendig. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Antrag zur Ummeldung des Kfz
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein Teil 1 und 2

Wollen Sie Ihr altes Kennzeichen nicht am Fahrzeug behalten, müssen Sie zudem ein Lastschriftmandat sowie Ihre alten Kennzeichen vorweisen, damit diese ausgetauscht werden können. Auch ein Wunschkennzeichen ist dann bei der Zulassung des Kfz möglich. Wenn Sie Ihr Auto ummelden, kommen Kosten von etwa 15 bis 20 Euro auf Sie zu. Beantragen Sie bei der Ummeldung gleichzeitig ein neues Kennzeichen, sind es in etwa zwischen 25 und 30 Euro. Die Kosten sind allerdings nicht einheitlich geregelt und deshalb von der Kfz-Zulassungsstelle abhängig.

Beachten Sie: Sie können auch eine Vollmacht für eine Kfz-Ummeldung ausstellen. Dann können Sie jemand anderen beauftragen, mit Ihren Unterlagen für Sie zur Zulassungsstelle zu gehen. Dazu sind allerdings neben der Vollmacht trotzdem Ihr Ausweisdokument sowie das des Stellvertreters vorzuzeigen.

Welche Frist gilt, wenn Sie Ihr Auto ummelden?

Wenn Sie Ihr Auto ummelden müssen, beispielsweise bei einem Umzug, so sollten Sie dies unverzüglich tun. Andernfalls kann ein Verwarngeld für eine zu späte Ummeldung des Kfz anfallen. Dieses beträgt laut aktuellem Bußgeldkatalog 15 Euro.

In einigen Zulassungsstellen können Sie Ihr Fahrzeug außerdem auch schon online ummelden oder auch eine Zulassung beantragen. Diese Möglichkeit der Ummeldung ist allerdings nicht überall vorhanden. Informieren Sie sich vorher im Internet darüber, ob eine Online-Ummeldung in Ihrer Stadt möglich ist.

Bei Wechsel vom Fahrzeughalter Auto ummelden

Muss man sein auto ummelden wenn man umzieht
Auch bei einem Gebrauchtwagen ist es Pflicht, das Auto ummelden zu lassen, wenn der Fahrzeughalter sich ändert.

Sollten Sie Ihr Auto nicht ummelden müssen, weil Sie umziehen, sondern beispielsweise weil Sie ein gebrauchtes Kfz gekauft haben, so ist das gleiche Prozedere zu absolvieren.

Besonders aus versicherungstechnischen Gründen ist eine Ummeldung sehr wichtig. Sollten sie umgezogen sein oder den Fahrzeughalter des Kfz wechseln wollen, ist dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitzuteilen.

Ein Umzug in eine neue Stadt kann nämlich auch bedeuten, dass sich der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung ändert.

Zudem benötigen Sie sowieso eine Versicherungsbestätigung, wenn Sie Ihr Kfz ummelden wollen. Aus diesem Grund ist eine Benachrichtigung der Versicherung – auch in Ihrem Sinne – unumgänglich.

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Wie melde ich mein Auto um bei Umzug?

Seit 2019 können Autos auch über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion samt PIN. Zudem müssen beide Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes haben.

Was brauche ich um meine Adresse im Fahrzeugschein zu ändern?

Für die Änderung werden folgende Dokumente benötigt: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Personalausweis oder Reisepass des Halters. Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

Kann man Kennzeichen behalten wenn man umzieht?

Seit Januar 2015 ist das anders. Damals trat eine neue Regelung in Kraft, die die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglichte. Das bedeutet: Wer innerhalb Deutschlands in einen anderen Verwaltungskreis umzieht, kann das alte Nummernschild behalten.

Wie lange hat man Zeit um sich umzumelden?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Sie oder ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht müssen zum Ummelden das Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts aufsuchen.