Meinen antrag auf arbeitslosengeld 2 begründe ich wie folgt

ich bin im Moment am Anfang meiner Antragsstellung und die wollen für die Erstberatung eine Begründung für den Antrag (Zusatzblatt). Man hat mir gesagt, dass man das ganze kurz in 1/2 Sätzen begründen soll. Meine Frage(n):


Kann die Begründung ein KO-Kriterium sein oder ist es nur ein statistisches Mittel? Habe nämlich irgendwo gelesen, dass man diese Frage gar nicht beantworten muss. Fands auch komisch, dass ich dieses Blatt beim Jobcenter bekommen hab,während man es sich auf deren Internetseite nicht runterladen kann. Außerdem muss ich die Kontaktinformationen ausfüllen, die dort als freiwillig markiert sind (Anmeldebogen).


Soll ich trotzdem eine Begründung reinschreiben, um den Betreuer nicht zu stressen?


Auf dem selben Blatt wollen die auch wissen, wie ich meine Lebensunterhalt in den vergangen 2 Jahren sichergestellt habe. Reicht es wenn ich schreibe, dass ich bei meinen Eltern wohne?


MfG

Einmal editiert, zuletzt von Grace (30. März 2018) aus folgendem Grund: Eine Funktion getestet!

Meinen antrag auf arbeitslosengeld 2 begründe ich wie folgt
1

Meinen antrag auf arbeitslosengeld 2 begründe ich wie folgt

Corinna

Erleuchteter

Reaktionen588Beiträge2.913

  • 29. März 2018

  • #2

Hallo,

Zitat von farafu

und die wollen für die Erstberatung eine Begründung für den Antrag (Zusatzblatt)

äh - da Du nichts darüber schreibst, was konkret in diesem "Zusatzblatt" abgefragt wirds, kann Dir hier kaum jemand ein Antwort geben.


Zitat von farafu

Soll ich trotzdem eine Begründung reinschreiben, um den Betreuer nicht zu stressen?

Du stehst unter gerichtlicher Betreuung?


Zitat von farafu

Reicht es wenn ich schreibe, dass ich bei meinen Eltern wohne?

Wie alt bist Du?


Gruß!

farafu

Praktikant

Beiträge46

  • 29. März 2018

  • #3

1. Hauptseite: Informationen für die Erstberatung + Checkliste.


Zusatzblatt: Begründung für Antrag + Lebensunterhalt in den letzten zwei Jahren


Am Ende muss man das Lesen des Merkblattes bestätigen und folgendes unterschreiben:


"Ich versichere außerdem, dass such niemand (weder natürliche noch juristische Person) gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt für mich und die mit mir in einem Haushalt lebenden Personen zu tragen."


2. Nein. Der Betreuer könnte aber darauf beharren, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin.


3. Bin über 25 und das war ich auch vor zwei Jahren.

Einmal editiert, zuletzt von farafu (29. März 2018)

Grace

Administrator

Reaktionen334Beiträge4.906

  • 29. März 2018

  • #5

Hallo!


Bitte nicht für jede Frage neues Thema aufmachen
Themen zusammengefügt, können in einem Thema
bearbeitet werden.


Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.


Gruß





Corinna

Erleuchteter

Reaktionen588Beiträge2.913

  • 30. März 2018

  • #6

Hallo,


Du machst es einem nicht gerade leicht, wenn Du erst nach Rückfrage damit rausrückst, daß Du offensichtlich kein Deutscher Staatsbürger bist. Das hat ganz entscheidende Bedeutung für Deinen Antrag und Du hättest das gleich schreiben müssen.


Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Seit wann lebst Du in Deutschland? Womit hast Du Dein Leben in den letzten Jahren finanziert? Welchen Aufenthaltsstatus hast Du?

Zitat von farafu

hat es irgendwelche Nachteile, wenn man sich mit Hilfe des Jobcenters selbstständig macht?

Dazu muß erstmal abgeklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG II besteht.


Gruß!

farafu

Praktikant

Beiträge46

  • 30. März 2018

  • #7

Mein natürlich Sachbearbeiter und nicht Betreuer. Sorry für den Fehler und die dadurch entstandenen Missverständnissen.


Warum kann man seine Beiträge später nicht nachträglich bearbeiten?

Zitat von Corinna

Dazu muß erstmal abgeklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG II besteht.

Ich bin gerade noch in der Planphase und möchte deshalb alle Möglichkeiten durchgehen. Wenn der Gründungszuschuss des Jobcenters nicht zu bevorzugen ist, dann ist doch mein Anspruch auf ALGII doch zweitrangig oder nicht? Dann kann ich ja schon andere Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen.

Grace

Administrator

Reaktionen334Beiträge4.906

  • 30. März 2018

  • #8

Zitat von farafu

Warum kann man seine Beiträge später nicht nachträglich bearbeiten?


Eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten ist völlig ausreichend.

Meinen antrag auf arbeitslosengeld 2 begründe ich wie folgt





farafu

Praktikant

Beiträge46

  • 30. März 2018

  • #12

Ich habe doch alle Fragen beantwortet. Einzig meine Staatsbürgerschaft und mein genaues Alter habe ich aus privaten Gründen etwas verallgemeinert. Ich wüsste nicht, warum meine genaue Staatsbürgerschaft relevant ist, wenn ich ein EU-Bürger bin und eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe.


Was für Informationen sind denn bei den anderen Fragen noch nötig?


Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe.

Grace

Administrator

Reaktionen334Beiträge4.906

  • 30. März 2018

  • #13

Zitat von farafu

Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe.


Hallo


Diese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde
nichts gelöscht. Wenn etwas gelöscht wird, sehe ich das.
Da du immer neue Themen eröffnest, dazu Themen, die in
einem Thema bearbeitet werden können, werden sie, wenn
notwendig, zusammengefasst. Damit Helfende den Überblick
behalten können.


PS: Hier im Thema steht es auch, dass zusammengefasst wurde.
Bitte lesen, meinen Beitrag #5!


Gruß





farafu

Praktikant

Beiträge46

  • 30. März 2018

  • #14

Zitat von Grace

Diese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde
nichts gelöscht. Wenn etwas gelöscht wird, sehe ich das.
Da du immer neue Themen eröffnest, dazu Themen, die in
einem Thema bearbeitet werden können, werden sie, wenn
notwendig, zusammengefasst. Damit Helfende den Überblick
behalten können.

Alles anzeigen

Doch, meine Anwort (#3) wurde gelöscht, weil ich das Zitieren etwas verhauen habe. Darum habe ich meine ursprüngliche Antwort in vereinfachter Form reineditiert.


Neue Themen eröffne ich, wenn diese thematisch nichts miteinander zu tun haben. So ist es meiner Meinung nach übersichichtlicher. Wollte damit also eigentlich das Gegenteil bewirken. Sonst müsste man jedes Mal die Ausgangslage erklären.

Grace

Administrator

Reaktionen334Beiträge4.906

  • 30. März 2018

  • #15

Meinen antrag auf arbeitslosengeld 2 begründe ich wie folgt
Richtig, weil er nicht lesbar war und für Helfende nicht
zumutbar. Tut mir leid! Ich denke, damit können wir
zumindest dieses Thema beenden. Was sinnvoll ist, oder
auch nicht, entscheidet immer noch das Team hier im Forum.





Corinna

Erleuchteter

Reaktionen588Beiträge2.913

  • 31. März 2018

  • #16

Hallo,

Zitat von farafu

Ich wüsste nicht, warum meine genaue Staatsbürgerschaft relevant ist, wenn ich ein EU-Bürger bin und eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe

auch in einem solchen Fall ist nicht automatisch ein Anspruch auf ALG II vorhanden. Aber offensichtlich willst Du nicht, daß man Dir hilft - Alter und Staatsbürgerschaft sind nun mal mit entscheidend. Deine Sache.


Wie auch immer: fülle das Zusatzblatt aus und fertig. Verweigerst Du das, kann Dein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.


Ich bin endgültig raus aus diesem Thema.


Gruß!

farafu

Praktikant

Beiträge46

  • 31. März 2018

  • #19

Zitat von Casa

Deine Hauptbegründung für den Antrag dürfte doch in erster Linie sein, dass du kein Einkommen und keine Arbeit hast und nicht weißt, wie du deinen Lebensunterhalt sicherstellen sollst?

Eigentlich schon. Deshalb meine ursprüngliche Frage, ob ich die Frage überhaupt beantworten muss. Dachte man muss darüber hinaus etwas begründen, weil die Notwendigkeit überall gleich sein sollte.


Dann schreibe ich so etwas wie, dass mein Einkommen nicht ausreicht um auf eigenen Beinen zu stehen. Ich müsste ja als Aufstocker zählen. Klärt man so was nicht auch beim ersten Termin mit den Sachberarbeiter? Muss man seinen Plan erzählen?

Wie begründe ich ALG 2?

Wichtige Informationen für uns sind zum Beispiel Ihre Lebenssituation oder Ihr monatliches Einkommen. Wenn Sie mit anderen Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, müssen Sie zu diesen ebenfalls Angaben machen.

Wie lange braucht das Arbeitsamt um den Antrag zu bearbeiten?

Grundsätzlich hat das Jobcenter 6 Monate Zeit um Anträge zu bearbeiten. Widersprüche müssen innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden.

Kann man ein zweites Mal Arbeitslosengeld beantragen?

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie den Erstantrag nicht erneut ausfüllen. Stellen Sie stattdessen einen Weiterbewilligungsantrag (WBA).

Was ist ein vereinfachter ALG 2 Antrag?

Vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II März 2020 und dem 31. Dezember 2022 beim Jobcenter Stuttgart einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten sechs Monaten, in denen Sie Leistungen erhalten, behalten so weit nicht ein erhebliches Vermögen vorliegt.