ich bin im Moment am Anfang meiner Antragsstellung und die wollen für die Erstberatung eine Begründung für den Antrag (Zusatzblatt). Man hat mir gesagt, dass man das ganze kurz in 1/2 Sätzen begründen soll. Meine Frage(n): Show Kann die Begründung ein KO-Kriterium sein oder ist es nur ein statistisches Mittel? Habe nämlich irgendwo gelesen, dass man diese Frage gar nicht beantworten muss. Fands auch komisch, dass ich dieses Blatt beim Jobcenter bekommen hab,während man es sich auf deren Internetseite nicht runterladen kann. Außerdem muss ich die Kontaktinformationen ausfüllen, die dort als freiwillig markiert sind (Anmeldebogen). Soll ich trotzdem eine Begründung reinschreiben, um den Betreuer nicht zu stressen? Auf dem selben Blatt wollen die auch wissen, wie ich meine Lebensunterhalt in den vergangen 2 Jahren sichergestellt habe. Reicht es wenn ich schreibe, dass ich bei meinen Eltern wohne? MfG Einmal editiert, zuletzt von Grace (30. März 2018) aus folgendem Grund: Eine Funktion getestet! 1 Corinna Erleuchteter Reaktionen588Beiträge2.913
Hallo,
äh - da Du nichts darüber schreibst, was konkret in diesem "Zusatzblatt" abgefragt wirds, kann Dir hier kaum jemand ein Antwort geben.
Du stehst unter gerichtlicher Betreuung?
Wie alt bist Du? Gruß! farafu Praktikant Beiträge46
1. Hauptseite: Informationen für die Erstberatung + Checkliste. Zusatzblatt: Begründung für Antrag + Lebensunterhalt in den letzten zwei Jahren Am Ende muss man das Lesen des Merkblattes bestätigen und folgendes unterschreiben: "Ich versichere außerdem, dass such niemand (weder natürliche noch juristische Person) gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt für mich und die mit mir in einem Haushalt lebenden Personen zu tragen." 2. Nein. Der Betreuer könnte aber darauf beharren, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin. 3. Bin über 25 und das war ich auch vor zwei Jahren. Einmal editiert, zuletzt von farafu (29. März 2018) Grace Administrator Reaktionen334Beiträge4.906
Hallo! Bitte nicht für jede Frage neues Thema aufmachen Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten. Gruß Corinna Erleuchteter Reaktionen588Beiträge2.913
Hallo, Du machst es einem nicht gerade leicht, wenn Du erst nach Rückfrage damit rausrückst, daß Du offensichtlich kein Deutscher Staatsbürger bist. Das hat ganz entscheidende Bedeutung für Deinen Antrag und Du hättest das gleich schreiben müssen. Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Seit wann lebst Du in Deutschland? Womit hast Du Dein Leben in den letzten Jahren finanziert? Welchen Aufenthaltsstatus hast Du?
Dazu muß erstmal abgeklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG II besteht. Gruß! farafu Praktikant Beiträge46
Mein natürlich Sachbearbeiter und nicht Betreuer. Sorry für den Fehler und die dadurch entstandenen Missverständnissen. Warum kann man seine Beiträge später nicht nachträglich bearbeiten?
Ich bin gerade noch in der Planphase und möchte deshalb alle Möglichkeiten durchgehen. Wenn der Gründungszuschuss des Jobcenters nicht zu bevorzugen ist, dann ist doch mein Anspruch auf ALGII doch zweitrangig oder nicht? Dann kann ich ja schon andere Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen. Grace Administrator Reaktionen334Beiträge4.906
farafu Praktikant Beiträge46
Ich habe doch alle Fragen beantwortet. Einzig meine Staatsbürgerschaft und mein genaues Alter habe ich aus privaten Gründen etwas verallgemeinert. Ich wüsste nicht, warum meine genaue Staatsbürgerschaft relevant ist, wenn ich ein EU-Bürger bin und eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis habe. Was für Informationen sind denn bei den anderen Fragen noch nötig? Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe. Grace Administrator Reaktionen334Beiträge4.906
Diese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde PS: Hier im Thema steht es auch, dass zusammengefasst wurde. Gruß farafu Praktikant Beiträge46
Doch, meine Anwort (#3) wurde gelöscht, weil ich das Zitieren etwas verhauen habe. Darum habe ich meine ursprüngliche Antwort in vereinfachter Form reineditiert. Neue Themen eröffne ich, wenn diese thematisch nichts miteinander zu tun haben. So ist es meiner Meinung nach übersichichtlicher. Wollte damit also eigentlich das Gegenteil bewirken. Sonst müsste man jedes Mal die Ausgangslage erklären. Grace Administrator Reaktionen334Beiträge4.906
zumutbar. Tut mir leid! Ich denke, damit können wir zumindest dieses Thema beenden. Was sinnvoll ist, oder auch nicht, entscheidet immer noch das Team hier im Forum. Corinna Erleuchteter Reaktionen588Beiträge2.913
Hallo,
auch in einem solchen Fall ist nicht automatisch ein Anspruch auf ALG II vorhanden. Aber offensichtlich willst Du nicht, daß man Dir hilft - Alter und Staatsbürgerschaft sind nun mal mit entscheidend. Deine Sache. Wie auch immer: fülle das Zusatzblatt aus und fertig. Verweigerst Du das, kann Dein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Ich bin endgültig raus aus diesem Thema. Gruß! farafu Praktikant Beiträge46
Eigentlich schon. Deshalb meine ursprüngliche Frage, ob ich die Frage überhaupt beantworten muss. Dachte man muss darüber hinaus etwas begründen, weil die Notwendigkeit überall gleich sein sollte. Dann schreibe ich so etwas wie, dass mein Einkommen nicht ausreicht um auf eigenen Beinen zu stehen. Ich müsste ja als Aufstocker zählen. Klärt man so was nicht auch beim ersten Termin mit den Sachberarbeiter? Muss man seinen Plan erzählen? Wie begründe ich ALG 2?Wichtige Informationen für uns sind zum Beispiel Ihre Lebenssituation oder Ihr monatliches Einkommen. Wenn Sie mit anderen Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, müssen Sie zu diesen ebenfalls Angaben machen.
Wie lange braucht das Arbeitsamt um den Antrag zu bearbeiten?Grundsätzlich hat das Jobcenter 6 Monate Zeit um Anträge zu bearbeiten. Widersprüche müssen innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden.
Kann man ein zweites Mal Arbeitslosengeld beantragen?Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie den Erstantrag nicht erneut ausfüllen. Stellen Sie stattdessen einen Weiterbewilligungsantrag (WBA).
Was ist ein vereinfachter ALG 2 Antrag?Vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II
März 2020 und dem 31. Dezember 2022 beim Jobcenter Stuttgart einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten sechs Monaten, in denen Sie Leistungen erhalten, behalten so weit nicht ein erhebliches Vermögen vorliegt.
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