Kann man wenn man krankgeschrieben ist verreisen?

Rein vom Gesetzeslaut ist es erlaubt, während der Krankschreibung in den Urlaub zu fahren. Das allerdings unter einer Bedingung:  Der Erholungszweck muss im Vordergrund stehen. 

"Man muss sich lediglich so verhalten, dass man möglichst bald wieder gesund wird – die Krankheit sich also nicht verschlimmert oder verlängert", erklärt Anwalt für Arbeitsrecht Jochen Grünhagen. Im Zweifel muss der Beschäftigte mit seinem Arzt Rücksprache halten, ob die geplante Reise die Rückkehr in das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen könnte. Dann steht dem Urlaub auch mit einem gelben Schein nichts mehr im Weg.

Wer etwa eine Atemwegserkrankung hat, fährt sinnvollerweise in die Berge oder ans Meer. Dann ist der Urlaub auch kein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten“, erklärt der Münchner Fachanwalt. Aber auch bei einer psychischen Erkrankung kann ein Urlaub der Gesundheit dienen und die andere Umgebung bei der Genesung helfen.

Gibt es eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Chef?

Grundsätzlich muss man seinem Betrieb auch nicht mitteilen, wenn man während der Krankheit seinen Wohnort verlässt. Für den Notfall sollte es dem Chef aber möglich sein, den Mitarbeiter zu erreichen. Es gilt übrigens: Um Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes handelt es sich bei einer solchen Reise nicht, vielmehr liegt lediglich ein besonderer Fall der Freizeitgestaltung vor, so Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht Jan Glitsch. 

Die Reise darf auf jeden Fall die Heilung nicht verzögern. Das kann im schlimmsten Fall tatsächlich zu einer Kündigung führen. So zumindest haben es die Richter am Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 2.3.2006 entschieden. Im konkreten Fall fuhr ein Arzt trotz Krankschreibung wegen einer Hirnhautentzündung in den Skiurlaub. Während des Skikurses brach er sich ein Bein und konnte mehrere Monate danach nicht arbeiten. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber  fristlos, was die Richter dann auch überprüften und letztendlich bestätigten (Az.: 2 AZR 53/05). 

Simulation ist Kündigungsgrund

Ein klarer Fall für eine Kündigung ist es, wenn Arbeitnehmer eine Krankheit simulieren, um in den Urlaub fahren zu können. Ein solches Verhalten verletzt nicht nur die arbeitsvertraglichen Pflichten, es ist sogar strafbar. Denn dem Betrieb werden die Voraussetzungen für die Zahlung von Lohn ohne Arbeit, also die Entgeltfortzahlung, vorgetäuscht. Das ist Betrug und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so Grünhagen.

Auslandsurlaub beim Bezug von Krankengeld

Wird aufgrund einer langwierigen Krankheit bereits Krankengeld gezahlt und plant der Arbeitnehmer eine Reise ins Ausland, liegt der Fall ein bisschen anders. Dann nämlich muss die Krankenkasse als zahlende Stelle zustimmen. Wer während des Krankengeldbezugs ins Ausland reist,  sollte die Krankenkasse daher frühzeitig darüber informieren. Mit zwei bis drei Wochen Zeitpuffer ist man auf der sicheren Seite.

Für die Genehmigung stellt der Arbeitnehmer einen Antrag bei seiner Krankenkasse. Diese holt eine Stellungnahme beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Das bildet die Grundlage für die Entscheidung. Für dieses Gutachten sollte von den behandelnden Ärzten ein positives Gutachten vorliegen. Die Entscheidung erfolgt in jedem Fall als Einzelfall und berücksichtigt auch, ob eine Behandlung im Ausland gewährleistet ist. Auch, ob ein möglicher Leistungsmissbrauch im Raum steht, will der Gutachter ausschließen.

Und wie sieht es mit einer Reise ohne Zustimmung aus?  Das ist eine riskante Sache, denn kommt die Krankenkasse der Reise auf die Schliche, zahlt sie mindestens für diesen Zeitraum kein Krankengeld. Wer seine Arbeitsunfähigkeit nicht zweifelsfrei nachweisen kann, kann unter Umständen Krankengeld und sogar seinen Versicherungsanspruch verlieren.

Wichtig: Bei einer Genehmigung der Auslandsreise ruht in jedem Fall der Anspruch auf Krankengeld (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Darf ich als Arbeitnehmer trotz Krankschreibung verreisen? 

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Arbeitnehmer verreisen dürfen, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt sind und ob eine Reise trotz Krankheit einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten darstellt oder sogar zur Kündigung führen kann.  

Grundsatz: Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit 

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer ihre geplante Reise auch dann antreten, wenn sie krankgeschrieben sind. Es gilt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Denn die Reise darf die Genesung des Arbeitnehmers nicht ernsthaft gefährden. Der Beschäftigte muss im Zweifel mit seinem Arzt besprechen, ob die geplante Reise die Rückkehr in das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen könnte. Die Reise sollte grundsätzlich immer dem Erholungszweck dienen. Um Urlaub im Sinne des Bundesurlaubgesetzes handelt es sich bei einer solchen Reise nicht, vielmehr liegt lediglich ein besonderer Fall der Freizeitgestaltung vor. 

Verhalten darf nicht heilungswidrig sein 

Die Reise darf die Heilung nicht verzögern. Denn im schlimmsten Fall kann dies zu einer Kündigung führen. Das macht auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2.3.2006 deutlich. Das Verfahren hatte zum Gegenstand, dass ein Arzt trotz Krankschreibung wegen einer Hirnhautentzündung in den Skiurlaub fuhr. Während eines Skikurses brach er sich das Bein, weshalb er daraufhin mehrere Monate nicht arbeiten konnte. Der Arbeitgeber kündigte in Zuge dessen fristlos und behielt nach gerichtlicher Überprüfung Recht (BAG, Urteil vom 2. 3.2006 - 2 AZR 53/05). 

„Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Er hat insoweit auf die schützenswerten Interessen des Arbeitgebers, die sich aus der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung ergeben, Rücksicht zu nehmen. Eine schwerwiegende Verletzung dieser Rücksichtnahmepflicht kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers kann vorliegen, wenn er bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch gesundheitswidriges Verhalten gefährdet. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind.“ (BAG, Urteil vom 2. 3. 2006 - 2 AZR 53/05).“ 

Wie muss sich der Arbeitnehmer verhalten, wenn er während des Urlaubs erkrankt? 

Wenn Arbeitnehmer im Urlaub erkranken, können sie die Krankheitstage verrechnen lassen und den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt, nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, erneut nehmen. Dieser muss vom Arbeitgeber erneut nach den Grundsätzen des § 7 BurlG bewilligt werden und schließt sich nicht etwa direkt an das Ende der Arbeitsunfähigkeit an. 

Gemäß § 9 BurlG werden die durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber aber umgehend mitteilen, dass er erkrankt ist und ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest einreichen. Dies gilt auch, wenn gemäß Arbeitsvertrag erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. 

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommen einer ausländischen und einer inländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich derselbe Beweiswert zu (BAG, Urteil vom 1. 10. 1997 - 5 AZR 499/96). Dementsprechend kann die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch von einem Arzt im Ausland attestiert werden. Es ist allerdings erforderlich, dass nicht nur die Erkrankung allein bestätigt wird, sondern auch die Arbeitsunfähigkeit im Sinne des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.  

Anzumerken ist, dass § 9 BurlG ausschließlich für den Erholungsurlaub gilt. Wenn der Arbeitgeber über den gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub hinaus unbezahlten Sonderurlaub gewährt, ist für die Dauer dieses Urlaubs § 9 BurlG nicht anwendbar (BAG: Urteil vom 10.02.1972 - 5 AZR 330/71). Dies gilt ebenso, wenn der Arbeitnehmer in einem Zeitraum erkrankt, in dem er Freizeitausgleich zum Zwecke des Überstundenabbaus wahrnimmt (BAG, Urteil vom 04.09.1985 - 7 AZR 531/82). 

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Was darf man wenn man krankgeschrieben ist nicht machen?

Die wichtigste Regel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.

Kann die Krankenkasse meinen Urlaub verbieten?

Eine Krankenkasse kann einen Auslandsaufenthalt nicht verweigern, weil sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand vermutet. Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.

Wie erfährt Krankenkasse von Urlaub?

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Krankenkasse über die Reise zu informieren. Dennoch müssen Sie Ihre Reise so organisieren, dass Sie zum Beispiel zu den Terminen gehen können, die Ihre Krankenkasse für Sie beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) anberaumt hat.

Wann muss man zuhause sein wenn man krank ist?

Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer stets zu Hause bleiben müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wenn Ihre Aktivität den Krankheitsverlauf nicht verschlimmert bzw. die Heilung nicht verzögert, dann dürfen Sie die Zeit Ihrer Krankschreibung frei gestalten.