Kann man sich einen Scheck auch bar auszahlen lassen?

Scheck, der von dem gezogenen Kreditinstitut in bar ausgezahlt werden muß. Ein Barscheck des Kontoinhabers erfüllt zugleich die Quittungsfunktion.

Nach dem deutschen Scheckgesetz ein Scheck, dessen Gegenwert die bezogene Bank an den berechtigten Scheckinhaber in bar auszahlen kann.

ist ein • Scheck, gegen dessen Vorlage beim bezogenen Kreditinstitut Barauszahlung des Scheckbetrages erfolgt. Gegensatz: Verrechnungsscheck.

Hierbei handelt es sich um einen Scheck, der bar eingelöst werden kann. Das heißt, der Scheckinhaber erhält beim Einreichen des Schecks auf der Bank den auf dem Scheck aufgedruckten Geldbetrag als Bargeld. Soll der Betrag nicht bar ausbezahlt, sondern dem Konto des Inhabers gutgeschrieben werden, stellt man einen Verrechnungsscheck aus.

Scheck, dessen Betrag am Bankschalter der bezogenen Bank dem Vorlegenden in bar ausgezahlt wird. Eine besondere Legitimation des Vorlegenden wird dabei normalerw. nicht verlangt, da es sich um einen Inhaberscheck handelt. Ggs.: Verrechnungsscheck.

Ein Barscheck kann grundsätzlich von jeder Bank, der er vorgelegt wird, bar ausgezahlt werden. Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass eine Bank, die nicht die bezogene Bank ist und die deswegen über keine Informationen verfügt, ob der Scheckaussteller solvent ist, nur in Ausnahmefällen und nur dann bar auszahlt, wenn sie die Sicherheit der Einlösung des Schecks in irgendeiner Form erlangt. Ein Barscheck kann durch entsprechende Vermerke zum  Verrechnungsscheck gemacht werden, aber nicht umgekehrt.

Im Gegensatz zum Verrechnungsscheck wird ein Barscheck vom entsprechenden Kreditinstitut, auf das der Scheck gezogen ist, an den Scheckinhaber in bar ausgezahlt.

Scheck, der dem Inhaber bei Vorlage in bar ausbezahlt werden kann. Der Scheckeinreicher kann selbst entscheiden, ob er sich den Scheckbetrag in bar auszahlen oder auf seinem Konto gutschreiben lässt. Erst durch den Vermerk „nur zur Verrechnung" wird ein Scheck zum Verrechnungsscheck.

Vorhergehender Fachbegriff: barriers to exit | Nächster Fachbegriff: Barsortiment

  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Leistungsbezieher kein Girokonto hat. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall bar per Kassenautomat im Jobcenter oder mittels Scheck für die Deutsche Postbank.

Das Wichtigste in Kürze

Kann ich mir Arbeitslosengeld auch bar auszahlen lassen?

Ja, besteht kein Girokonto, kann ALG II in vielen Jobcentern direkt über einen Kassenautomaten ausgezahlt werden. Alternativ kann das Jobcenter einen ZzV-Barscheck ausstellen, der eine Auszahlung in einer Filiale der Deutschen Postbank ermöglicht.

Wann gibt es Hartz IV per Scheck?

Besteht kein Girokonto, kann Hartz IV auch per Scheck ausgegeben werden. Dieser sogenannte ZzV-Barscheck wird vom Jobcenter ausgestellt und kann bei der deutschen Postbank eingelöst werden. Zu beachten ist, das für die Barauszahlung Gebühren seitens des Jobcenters und zusätzlich der Postbank anfallen.

Hartz IV bekommen aber kein Girokonto?

Wenn man über kein eigenes Girokonto verfügt, kann man sich die Hartz 4 Leistungen auch bar auszahlen lassen.

Dies ist über einen Kassenautomat im Jobcenter möglich oder mittels eines Schecks, der bei der Deutschen Postbank eingelöst werden kann.

Wichtig: Beträge, die 10 Euro nicht übersteigen, werden nicht ausgezahlt, sondern so lange aufgespart, bis ein Betrag von mindestens 10 Euro zu Stande kommt.

Wird über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Leistung ausgezahlt, so kann auch ein Minderbetrag von weniger als 10 Euro ausbezahlt werden.

Barauszahlung am Kassenautomat

Einige Jobcenter verfügen über Kassenautomaten, sodass Barauszahlungen direkt vor Ort erfolgen können. Der Leistungsberechtigte erhält nach Prüfung seiner Identität eine Kassenkarte und kann mit dieser am Automat des Jobcenters Geld abheben.

Die Höhe der Auszahlung ist auf 1.000 Euro begrenzt.

Auszahlung mit Barscheck – ZzV-Barscheck

Steht im Jobcenter kein Kassenautomat zur Verfügung, kann die Auszahlung auch über einen Barscheck erfolgen.

Ein solcher sogenannter ZzV-Barscheck sollte innerhalb eines Monats bei einer Postbank eingelöst werden.

Tipp: Wurde er vor 14:00 Uhr ausgestellt, kann er bereits am selben Tag bei einer Filiale der Deutschen Postbank AG ausgezahlt werden.

Auch beim Barscheck ist die Höhe der Auszahlung auf 1.000 Euro begrenzt.

Gebühren bei Barauszahlung

In der Regel wird vom Jobcenter ein Betrag von 2,85 Euro für die Barauszahlung einbehalten. Diese Gebühr wird direkt von der Leistung abgezogen.

Achtung: Kann man nachweisen, dass man nicht in der Lage ist, sich ein Girokonto bei einem Kreditinstitut anzulegen, so wird von dieser Gebühr abgesehen.

Weiterhin wird die Deutsche Post zusätzlich (unabhängig vom Jobcenter!) für die Einlösung des Schecks folgende Gebühren berechnen:

  • bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
  • bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
  • bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
  • bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1.000 Euro: 6,00 Euro
  • bei Auszahlungen über 1.000 Euro bis 1.500 Euro: 7,50 Euro

Anspruch auf Girokonto – Pfändungsschutzkonto

Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein solches angelegt werden.

Hierbei sind das „Konto für Jedermann“ oder das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, interessant.

Detaillierte Informationen zum P-Konto finden Sie unter Pfändungsschutzkonto.

In Bezug auf Pfändungen des Anspruchs finden Sie einen gesonderten Artikel unter „Pfändung von Hartz IV“ sowie weitere Hilfen in Form der Pfändungstabelle.

Zu beachten ist, dass die Pfändungsfreigrenze jedoch bei knapp über 1.000 Euro für einen Alleinstehenden liegt.

Somit ist es als Alleinstehender nicht möglich, diese Grenze zu überschreiten, weshalb das Guthaben auf dem Konto sicher sein sollte.

Unter Pfändungsrechner können Sie sich die pfändungsfreien Beträge direkt online ausrechnen.

Zuletzt aktualisiert: 27.08.2021

Wie kann man Scheck auszahlen lassen?

Dafür gehst Du mit dem Scheck in die Filiale. Dort musst Du ein sogenanntes Einlösungsformular ausfüllen, damit die Überweisung auf Dein Konto stattfinden kann. Auf dem Formular musst Du Deine Bankverbindung und das Einlöse-Datum angeben. Außerdem musst Du es unterschreiben.

Wie viel kostet es einen Scheck einzulösen?

Oftmals fallen für das Einlösen eines Schecks bei der Bank Gebühren an. Diese variieren von Institut zu Institut. In der Regel liegen die Gebühren zwischen zwei und zehn Euro im Inland.

Kann ein Scheck überall eingelöst werden?

Denn: Einen Verrechnungsscheck kann eigentlich jeder einlösen, ohne dass er nach einer Berechtigung gefragt wird. Bei einem Orderscheck wird dagegen der Name des Berechtigten auf dem Scheck vermerkt, sodass nur dieser den Scheck einlösen darf.

Wie kann man einen Bar zu einem Verrechnungsscheck machen?

Dafür haben die Banken entsprechende Vordrucke. Allerdings kann auch ein alter ec-Scheck durch den handschriftlich angebrachten Vermerk zu einem Verrechnungsscheck werden. Der Besitzer bekommt kein Bargeld in die Hand, sondern kann die Summe nur auf sein Girokonto gutschreiben lassen.