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Einsatz mit Blaulicht – so verhalten sich Autofahrer richtigNähert sich ein Streifenwagen der Polizei mit Blaulicht, müssen andere Verkehrsteilnehmer Platz machen. (© Polizei Sachsen) Jeder Verkehrsteilnehmer in Sachsen kennt eine solche Situation: Ein Rettungswagen nähert sich mit Blaulicht und Martinshorn einer Kreuzung mit roten Ampeln. Nur sehr zögerlich machen die wartenden Autofahrerinnen und Autofahrer Platz, trauen sich kaum, die rote Ampel zu überfahren, um die Fahrspur frei zu machen. Ein ähnlicher Fall: Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr müht sich mit Blaulicht und Einsatzhorn durch einen Stau auf der Autobahn. Die Rettungsgasse ist an zu vielen Stellen im wahrsten Sinne des Wortes nur eine Gasse – viel zu klein für den Lkw. Auch die Polizei kennt es: Ein Funkstreifenwagen ist mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs, doch die Verkehrsteilnehmer weichen nur zögerlich und dann auch noch in verschiedene Richtungen aus. Unberechenbar für den ohnehin angespannten Fahrer des Einsatzwagens. Im Slalom und dadurch deutlich langsamer umfährt er oder sie die anderen Fahrzeuge. In allen drei Fällen geht für die Einsatzkräfte wertvolle Zeit verloren. Im schlimmsten Fall sind Gesundheit oder sogar Leben einer Person in Gefahr; oder Täter und Diebesgut können nicht mehr gefasst werden. Wie sollte man sich also verhalten, damit Retter und Helfer ohne vermeidbaren Zeitverzug am Einsatzort sind? Das regelt Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es sinngemäß: Nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn machen. Diese Regeln sollte man dabei beachten:
Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 17. Mai 2022 Kurz & knapp: § 38 StVOWas regelt die StVO in § 38? In § 38 StVO wird beschrieben, wann Blaulicht und ein gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug im Straßenverkehr verwendet werden dürfen. Blaues Blinklicht in Verbindung mit einem Einsatzhorn ordnet an, dass alle Verkehrsteilnehmer dem betreffenden Fahrzeug sofort freie Bahn schaffen müssen. Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen? Wann immer Sie gelbes Blinklicht im Straßenverkehr sehen, soll dieses vor einer Gefahr warnen. Sie sollten dann also entsprechend die Geschwindigkeit reduzieren und besonders achtsam sein. Was droht bei Verstößen gegen Paragraph 38 StVO? Wenn Sie einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn schaffen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welche weiteren Sanktionen bei Verstößen gegen § 38 StVO drohen können. Blinklichter im StraßenverkehrInhalt dieses Ratgebers
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sehen Kfz-Fahrer täglich unterschiedliche Beleuchtungen. Diese sorgen vor allem für eine gute Sichtbarkeit. Ampeln regeln als Leuchtzeichen den Verkehr. Zudem werden Fahrzeugführer manchmal mit einem gelben oder blauen Blinklicht während der Fahrt konfrontiert. Letzteres wird in aller Regel von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen eingesetzt. Doch was genau bedeutet das Blaulicht? Wann darf es gemäß § 38 StVO genutzt werden? Drohen Sanktionen, wenn Sie sich nicht an die Vorgaben des Paragraphen halten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend. § 38 StVO: Was steht drin?Wie auch in anderen Ländern üblich, verfügen Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr oder von anderen Rettungsdiensten über ein blaues Blinklicht, welches in aller Regel auf dem Fahrzeugdach montiert ist. Dieses wird eingeschaltet, wenn die Beamten bzw. Rettungskräfte schnell zu einem Einsatz gelangen müssen. Zudem kommt häufig auch das Martinshorn zum Einsatz. In § 38 Absatz 1 StVO ist genau geregelt, wann das Blaulicht eingesetzt werden darf und was das für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet:
Wenn Sie also ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht wahrnehmen, müssen Sie sofort an die Seite fahren, um den Einsatzkräften Platz zu verschaffen. Wichtig: Gerade außerhalb geschlossener Ortschaften kommt es immer wieder zu Unfällen, die den Einsatz von Rettungskräften erfordern. Noch bevor diese eintreffen, müssen Sie dafür sorgen, dass genug Platz vorhanden ist. Kommt es zu einem Stau, sind Sie verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Wann kommt gelbes Blinklicht im Straßenverkehr zum Einsatz?Neben dem blauen Blinklicht, kann auch ein gelbes Blinklicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. Dieses weist immer auf eine bestehende Gefahr hin. § 38 Absatz 3 StVO definiert diesbezüglich:
Sanktionen bei Verstößen gegen § 38 StVOVerstöße gegen die Verkehrsregeln ziehen in aller Regel Sanktionen nach sich. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln. So ist es natürlich auch, wenn sie § 38 StVO missachten. Wer einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro rechnen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche weiteren Sanktionen drohen, wenn Sie ein blaues Blinklicht mit oder ohne Einsatzhorn missachten:
Wie sollen sie sich verhalten wenn sie ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht erkennen?Dem Fahrzeug muss freie Durchfahrt ermöglicht werden. Entsprechend ist an den Fahrbahnrand heranzufahren, damit das Fahrzeug mit blauem Blinklicht seinen Weg ungehindert fortsetzen kann.
Was bedeutet das blaue Blinklicht ohne Einsatzhorn?Um einen geschlossenen Verband zu begleiten, wird das blaue Blinklicht eingeschaltet. Auch ohne Einsatzhorn (Martinshorn), aber mit eingeschaltetem blauen Blinklicht kann sich das Fahrzeug in einem Einsatz befinden. In diesem Fall hat das Einsatzfahrzeug zwar kein Wegerecht, du solltest ihm aber trotzdem Platz machen.
Welche Bedeutung hat das blaue?Das blaue Blinklicht hat auch ohne Einsatzhorn eine Bedeutung. Das Einsatzhorn kann aus taktischen Gründen, oder um die Lärmbelästigung in der Nacht zu minimieren, ausgeschaltet sein.
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