Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei?

08.12.2020 Rente Armut

Keine andere Form der Altersrente hat im Jahr 2019 eine so hohe durchschnittliche Zahlung mit sich gebracht wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Andere Varianten der vorgezogenen Altersrente – aber auch die Regelaltersrente – lagen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung deutlich darunter.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei?

Daher wird auf den ersten Blick klar, was den großen Reiz dieser Rente nach 45 Jahren ausmacht. Doch neben dem Geld sind noch zwei andere Punkte besonders wichtig: Ab wann können Sie diese Form der Altersrente in Anspruch nehmen? Und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?

In diesem Beitrag beantworten wir die drei wichtigsten Fragen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wie erreiche ich die erforderlichen 45 Versicherungsjahre?

45 Jahre. Die müssen Sie zusammenbekommen. Andernfalls haben Sie keine Chance auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In den meisten Fällen ist die Sache relativ eindeutig: Falls Sie viele Jahre, ohne längere Unterbrechungen, versicherungspflichtig gearbeitet haben, sieht es gut für Sie aus. Auch die rentenrechtlichen Zeiten für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen bringt Sie bei der Sammlung Ihrer 45 Jahre voran.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei?
Kommen Sie auf 45 Jahre Wartezeit?

Wie die Grafik oben zeigt, existiert eine ganze Reihe von Ereignisse, die bei der Erfüllung der 45 Versicherungsjahre helfen. Schwierig wird es bei zwei ganz bestimmten Punkten: Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosigkeit.

Beziehen Sie eine EM-Rente, so wird dies sozialrechtlich als „Zurechnungszeit“ anerkannt. Eine Zurechnungszeit wird bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte jedoch nicht berücksichtigt. Ganz direkt formuliert: Wer lange Erwerbsminderungsrente erhalten hat, kommt in der Regel nicht auf 45 Versicherungsjahre. Anders verhält es sich, wenn Sie während dieser Zeit einem Nebenjob nachgehen konnten – auf diese Weise wird wiederum ein Schuh draus. Aber das hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn Sie bereits auf die Altersrente zugehen.

Etwas komplexer wird es beim Thema Arbeitslosigkeit. Geht es um „Hartz IV“ oder Arbeitslosenhilfe, muss ich Sie schon jetzt enttäuschen. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bringen Ihnen diese Zeiten nichts. Anders beim Arbeitslosengeld: Hat die Bundesagentur für Arbeit diese Leistung an Sie gezahlt, haben Sie diese Zeit für die 45 Jahre Wartezeit im Sack. Außer …

Es gibt eine Ausnahme: Unmittelbar vor dem Beginn Ihrer Altersrente – genau genommen in den letzten 24 Monaten – gilt eine andere Regelung. Weil die damalige Bundesregierung eine Massenverrentung von gut ausgebildeten Facharbeitern verhindern wollte, zählen diese zwei Jahre Arbeitslosengeld nicht für die Wartezeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit. Kündigen Sie Ihren Job also nicht vorzeitig, wenn Sie Spitz auf Knopf geplant haben. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Durchschnitt?

Mit Blick auf die aktuellen Zahlen stellen wir fest: Keine Altersrente in Deutschland ist – durchschnittlich betrachtet – so hoch wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Jahr 2019 lag der Wert für Neurentnerinnen und Neurentner bei 1337,20 Euro.

Zum Vergleich: Wer schon nach 35 Versicherungsjahren eine vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) bezog, kam 2019 gerade mal auf 988 Euro. Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen schnitt nicht viel besser ab – hier waren es im Schnitt 1091,20 Euro, die ein durchschnittlicher Neurentner überwiesen bekam.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei?
Haben Sie bitte Verständnis für die schlechte Bildqualität. Leider lässt sich die Tabelle aus dem Statistikportal der DRV zurzeit nicht ordentlich exportieren. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Am gravierendsten ist die Kluft zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente. Wer bis zum letzten Tag mit dem Rentenstart gewartet hat und keine vorgezogene Altersrente beziehen wollte (oder konnte), bekam 2019 gerade einmal knapp 629 Euro im Monat.

Ab wann kann ich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens bekommen?

Bei der Einführung vor einigen Jahren war es noch machbar, mit 63 ohne Abschlag in Rente zu gehen. Das ist vorbei. Hintergrund: Jedes Jahr steigt die Regelaltersgrenze wie die Stufe einer Treppe an – und damit auch die Altersgrenzen für vorgezogene Altersrenten.

Angenommen, Sie sind Baujahr 1960. Dann könnten Sie diese Form der Altersrente frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten in Anspruch nehmen. Für jeden Jahrgang gilt eine individuelle Schwelle. Diese liegt für zukünftige Rentnerinnen und Rentner immer genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei?
Wann Sie frühestens nach 45 Jahren ohne Abschlag in die Rente kommen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.


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Welche Abschläge bei Rente für besonders langjährig Versicherte?

Ohne Abschläge früher in Rente – nach 45 Jahren Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsächlich mit 63 Jahren in Rente. Für alle anderen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre an. Wichtig: Zwar fallen bei besonders langjährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an.

Was bedeutet Rente für besonders langjährig Versicherte?

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte eine regelaltersrente?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherter ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente.

Welche Jahrgänge kann abschlagsfrei in Rente gehen?

Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Bedingung: Diese können erst dann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.