Deutsche krankenkassen zahlen für türkische angehörige in der türkei mit

Er sollte Recht behalten. Seiner Petition schlossen sich rund 11.000 Gleichgesinnte an. Inzwischen ist die Mitzeichnungsfrist beendet. Jetzt prüfen die Parlamentarier, ob Handlungsbedarf besteht.

Konkret haben sich Weber und seine Mitstreiter auf das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 eingeschossen. Das sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitgeschützt sind. Damit sind in erster Linie Ehepartner und Kinder gemeint. Praktisch dürfen aber auch Eltern mitversichert werden, wenn sie nicht berufstätig sind. Im Prinzip läuft das so: Geht ein Familienmitglied in der Türkei zum Arzt, schießt die türkische die Kosten für die Behandlung vor. Hinterher lässt sie sich das Geld mittels einer Pauschale von der deutschen Krankenversicherung zurückerstatten.

Weber sieht darin eine Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger, da sie nach geltender Rechtslage ihre Familie im Ausland nicht mitversichern können, erst recht nicht ihre Eltern. "Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen, die den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes berücksichtigen", heißt es in der Petition.

Wer der Petent A. Weber ist und ob er noch andere Ziele mit seiner Petition verfolgt, ist unklar. Sicher aber ist, dass er viele Befürworter gefunden hat, deren politische Ansichten eher fragwürdig sind.

"Und wer zahlt das? Armes Deutschland!"

Auf der Web-Seite des Petitionsausschusses sind Forenbeiträge einiger Mitzeichner nachzulesen. Ein "extrem-mike" schreibt beispielsweise: "Hier müssen die Beiträge immer mehr erhöht werden, damit das neue Schnorrergewerbe dort drüben bestehen kann."

"Ralfie" schreibt: "Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass ein Abkommen nach ca. 40 Jahren einfach so 'weiterläuft'. Das dürfte einem Rentner mit geringer Rente schwer zu vermitteln sein... Sein Leben lang eingezahlt, und bei jedem Versicherten aus der Türkei wird noch ein "halbes Dorf" GRATIS mitversichert."

"Kunibert 1977" suggeriert, große Sachkenntnis zu haben: "Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus. Kommen gleich mit ihrer Dolmetscherin und 'verlangen' alles mögliche (mit irgendwelchen angeblichen Beschwerden). Und wer zahlt das? WIR! Armes Deutschland!"

Regelung dienlich für Deutschland

Ungleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern? Gratis-Mitversicherung von türkischen Großfamilien? Verschwendung von Versicherungsbeiträgen? Auf den ersten Blick scheint die Petition plausibel, auch wenn sich die Mitzeichner oft im Ton vergreifen. Dabei ist ihre Argumentation bei näherem Hinsehen haltlos - und vor allem kurzsichtig.

Denn in erster Linie handelt es sich bei dem Abkommen um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland üblich ist. Krankenversicherte Männer und Frauen können auch hierzulande ihre Ehepartner und Kinder mitversichern, wenn sie nicht berufstätig sind. Der entscheidende Unterschied zu der deutsch-türkischen Vereinbarung besteht nur darin, dass sich die Mitversicherten im Ausland befinden - und es sich möglicherweise auch um ihre Eltern handelt.

Um diese scheinbare Ungerechtigkeit zu verstehen, ist ein Blick in die Vergangenheit notwendig: Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb - und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach. Aber selbst heute ist die Regelung für den deutschen Staat dienlich, weil sie kostengünstig ist. So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt: "Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen."

Denn: Behandlungskosten in deutschen Kliniken und Arztpraxen sind um ein Vielfaches höher als in der Türkei. Für die deutsche Krankenversicherung ist es so gesehen sogar von Vorteil, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige im Ausland leben und dort zum Arzt gehen. Für eine Behandlung in Deutschland von in der Heimat Verbliebenen würde die Versicherung übrigens auch nicht aufkommen, anders als es Foren-Schreiber "Kunibert 1977" behauptet ("Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus.").

Stellt sich noch die Frage, ob türkische Arbeitnehmer die Vereinbarung in großem Stil missbrauchen, um ein "halbes Dorf mitzuversichern", wie Foren-Nutzer "Ralfie" schreibt. Doch für einen Missbrauch gibt es keine Anhaltspunkte: Zwar haben etwa 500.000 Türken in Deutschland Anspruch auf die Familienmitversicherung. Vagen Schätzungen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland zufolge wurden zuletzt aber nur Beiträge für rund 35.000 Angehörige bezahlt.

0,01 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem

Auch der Vorwurf der grenzenlosen Verschwendung entpuppt sich bei näherem Hinsehen als nicht gerechtfertigt. Deutschland handelt nämlich jedes Jahr einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aus, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Die Pauschale basiert auf den durchschnittlichen Behandlungskosten für Patienten in der Türkei - und wird von deutscher Seite unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Letztlich ist es also völlig egal, ob nur die Ehefrau oder auch die Eltern mitversichert sind.

Zuletzt lag die monatliche Pauschale bei 48,50 Euro. Insgesamt wurden der türkischen Krankenversicherung im Jahr 2009 - aktuellere Zahlen liegen nicht vor - rund zehn Millionen Euro überwiesen. Zum Vergleich: Das deutsche Gesundheitssystem verschlingt jedes Jahr rund 165 Milliarden Euro. Unterm Strich macht das Sozialversicherungsabkommen damit nur 0,01 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Ex-CDU-Rechtsaußen Hohmann störte sich schon an dem Abkommen

Das Arbeitsministerium betont, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, es entspreche vielmehr internationalen Standards. Teil des Abkommens ist auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich ist. Würde man also das Abkommen abschaffen, hätten auch deutsche Urlauber ein Problem.

Ob Petent A. Weber das berücksichtigt hat?

Die SPD hat ohnehin den Verdacht, dass mit Hilfe der Petition bewusst fremdenfeindliche Gesinnungen geschürt werden. "Ich ahne, welche Kräfte da am Werk sind", sagt die sozialversicherungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Anette Kramme. Auch die NPD fordert in ihrem Parteiprogramm die Aufkündigung der Sozialversicherungsabkommen.

Ohnehin ist die Debatte nicht neu. Schon 2003 hatte der damalige CDU-Abgeordnete Martin Hohmann (der später nach einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde) den Bundestag diesbezüglich befragt. Hohmann wollte wissen: Wie viele Familienangehörige haben von dem Abkommen Gebrauch gemacht, und wie teuer war das?

Die Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Gesundheitsministerium, Franz Thönnes, ähnelte der heutigen des Arbeitsministeriums. Das Abkommen sei sinnvoll, weil es günstig ist.

Wie kann ich mich als Ausländer in Deutschland krankenversichern?

Bei kurzen Aufenthalten reicht für EU-Ausländer meist die Absicherung über die Krankenversicherung des Herkunftslandes mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Bleiben sie länger oder verlegen ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik, müssen sie sich gesetzlich oder privat versichern.

Sind die Menschen in der Türkei krankenversichert?

Das türkische Sozialversicherungssystem umfasst heute vier Versicherungszweige, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die allgemeine Krankenversicherung und zuletzt die Arbeitslosenversicherung. Eine Pflegeversicherung gibt es bis heute noch nicht.

Was kostet Krankenversicherung Türkei?

Die Versicherung ist als beitragsfinanzierte Pflichtversicherung zu sehen und gilt mit einem Beitragsanteil von 12,5 % des Bruttolohnes: 5 % auf den Arbeitnehmer.

Kann ich meine Eltern über mich versichern?

Kann ich meine Familie bei meiner Krankenversicherung und Pflegeversicherung mitversichern? Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern.